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Der Israelit · 1923-08-30 · Heft 35 (30.8.1923) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
64 (1923)
Issue
Heft 35 (30.8.1923)
Date
1923-08-30
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
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Nr. 35 Seite 9 ZO.August 1923 , Alle in der' Agudas Jisroel für Erez Jisroel gesammelten Gelder sind ausschließlich nach Jerusalem zu Händen der Palästinazentrale der Agudas Jisroel zu überweisen. Die Verwendung der Gelder geschieht ausschlietzlich nach den Beschlüssen des Merkas Hakloli durch die Exekutive (Waad Hapoel). Die Erez Jisroel-Kommission bittet den Rabbinischen Rat der Agudas Jisroel zu erklären, dah jedes Mitglied der Aguda verpflichtet sei, sich nach Kräften mit seinem Vermögen am Aufbau von Erez Jisroel al pi hathauroh zu beteiligen. Zu diesem Zwecke möge jeder Delegierte und jeder Besucher der Kenessio Eedaulo sofort einen erheblichen Beitrag für praktische Erez Jisroel-Arbeit der Erekutioe übergeben, ferner mögen die einzelnen Landsmannschaften sofort sich zur Aufbringung einer bestimmten Summe innerhalb der nächsten zwei Monate verpflichten. Die neu angenommenen Satzungen der Agudas Jisroel. I. Zweck und Mitgliedschaft. »1. Agudas Jisroel erstrebt die Lösung der jeweiligen Aufgaben des durch die Thora konstituierten jüdischen Volkes im Geiste der Thora. § a« Agudas Jisroel hat daher das jüdische Volk im heiligen Land und in der Diaspora geistig und physisch .zu stützen durch a) den organisatorischen Zusammenschluh aller die Erhaltung des gesetzestreuen Judentums erstrebenden Juden; b) die Erhaltung des Bewußtseins von der Eigenart des jüdischen Gemeinschaftsbegriffes (§ 1) gegenüber allen Strömungen, die dem Judentum wesensfremd sind; c) die. praktische Förderung des thoratreuen Lebens in allen seinen Anforderungen, die tatkräftige Förderung des Thorastudiums und der jüdischen Erziehung im Sinne der Ueberlieferung; d) die Förderung einer vom jüdischen Geiste erfüllten Literatur und Presse; e) die Besiedelung des heiligen Landes im Geiste der Thora, auf daß es eine Quelle geheiligten Lebens für das 'jüdische Volk werde; f) die Besserung der wirtschaftlichen Lebensbedingungen der jüdischen Massen in den Ländern der Not, die geistige und materielle Fürsorge für die Emigranten und die Veranstaltung von Hilfsaktionen jeder Art; g) die Abwehr von Angriffen auf Judenheit und Judentum und die Pflege der Beziehung der jüdischen -Gemeinschaften in den Golusländern zu den Staaten, wie es die Thora zur Pflicht macht. % § 3. Mitglied der Agudas Jisroel kann jeder Jude werden, der die Verbindlichkeitder Thora für sich und das jüdische Volk anerkennt. Den Landesorganisationen steht das Recht zu, unter Zustimmung des Rabbinischen Rates ihres Landes einschränkende Bestimyiungen über die Aufnahme von Mitgliedern für eine begrenzte Zeitdauer zu treffen. II. Organisation. § 4. Die Organe der Agudas Jisroel sind: 1. Die Orts- und Jugendgruppen, 2. die Landesorganisationen, 3. der Zentralrat, 4. das Exekutivkomitee, 5. der Geschäftsausschuß, 6. die Kenessio Eedaulo, 7. der Rabbinische Rat. Wählbar in die Organe der Agudas Jisroel find «ur solche Mitglieder, deren Gesinnung und Lebensführung anerkanntermaßen der Thora entspricht. Angehörige von Organisationen, die sich im prinzipiellen Gegensatz zur Agudas Jisroel befinden, sind in die zentralen (3,4,5) Verwaltungsorgane nicht wählbar. Im strittigen Falle entscheidet über das Vorhandensein eines solchen Gegensatzes der Rabbinische Rat des betreffenden Landes. III. Die Landesorganisationen. § 5. Die Orts- und Jugendgruppen der einzelnen Länder «erden in Landesorganisationen zusammengefaßt. An der Spitze der Landesorganisation steht der Landesvorstand, der von dem. Delegiertentag der Landesorganisation gewählt wird. Dem Landesvorstand steht der Rabbinische Rat zur Seite, für dessen Funktionen 8 15 und 8 16 sinngemäße Anwendung finden. Der Rabbinische Rat des Landes wird von den der Landesorganisation angehorenden Rabbinern gewählt. Die Landesorganisationen regeln ihre Tätigkeit nach einem Landesstatut, das der Genehmigung des Geschäftsführenden Ausschusses bedarf. § 6. Die Landesorganisationen haben die Juden ihres Landes für die agudistische Idee zu gewinnen und ihre besondere Aufmerksamkeit der Jugenderziehung und tatkräftigen Förderung des Thorastudiums zu widmen. ^.D er Israelit , § 7« Die Landssorganisationen haben den Weisungen der Leitung, die im Rahmen der Kompetenzen der Leitung ergehen, unbedingt Folge zu leisten. § S. Die Landesorganisationen haben für den regelmäßigen Eingang der Mitgliedsbeiträge zu sorgen und die Zentralfonds mit allen Mitteln zu stärken. § 9. Die Landesorganisationen haben ein genaues Verzeichnis der einzelnen Ortsgruppen des Landes, sowie der zu den Ortsgruppen gehörenden Mitglieder zu führen. IV. D.er Zentralrat. § io. Der Zentralrat bildet das beratende und beschließende Organ für wichtigere Angelegenheiten innerhalb des Kreises der laufenden' Geschäfte. Er besteht aus 100 Mitgliedern, die von der Kenessio Eedaulo gewählt werden. Ihre Amtsdauer währt bis zur nächsten ordentlichen Kenessio Gedaulo. § 11. Der Geschäftsausschuß und das Erekutivkomitee haben die Mitglieder der Zentralrates über wichtige Vorgänge tunlichst regelmäßig zu unterrichten. Der Geschäftsausschuß hat in denjenigen Jahren, in denen keine Kenessio Gedaulo stattfindet, eine Sitzung des Zentralrates einzuberufen. Auf Antrag von 35 Mitgliedern des Zentralrates ist der Geschäftsausschuß gehalten, eine außerordentliche Sitzung des Zentralrates einzuberufen. V. Das EXekutivkomitee. - § 12. Das Erekutivkomitee besteht aus 5 Mitgliedern, die vom Zentralrat gewählt werden. Das Erekutivkomitee vertritt die Agudas Jisroel gegenüber den politischen Mächten; ihm obliegt vornehmlich die Führung der politischen Verhandlungen. Es ist hierbei an die Beschlüsse des Zentralrates und des Gefchäftsausschusses gebunden. Seinen Sitz bestimmt der Zentralrat. VI. Der Geschäftsausschuß. § 13. Der Geschäftsausschuß besteht aus mindestens 7 und höchstens 25 Mitgliedern, die von der Kenessio Gedaulo gewählt werden. Von den Mitgliedern des. Geschäftsausschusses müssen mindestens 7 an einem Orte wohnen. Der Geschäftsausschuß führt die laufenden Geschäfte der Gesamtorganisation und instruiert das Erekutivkomitee. Seinen Sitz bestimmt-der Zentralrat. 8 14. Dem Geschäftsausschuß steht das Recht zu, für bestimmte Tätigkeitsgebiete der Agudas Jisroel ständige Kommissionen einzusehen. VII. Der RabbinischeRat. 8 15. Der Rabbinische Rat ist die oberste Autorität der Agudas Jisroel. Er entscheidet alle mit den.Bestimmungen der Thora in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Fragen der Gesamtorganisation. Der Rabbinische Rat ist über alle Geschäfte der Gesamtorganisalion fortlaufend in Kenntnis zu halten, so daß er Gelegenheit hat, auftauchende Fragen auch aus eigener Initiative zur Entscheidung zu bringen. 8 16. Der Rabbinische Rat besteht aus sämtlichen rabbinischen Räten der Länder. Er bedarf der Sanktion durch dir Kenessio Gedaulo, die bis zur nächsten ordentlichen Kenessio Gedaulo gilt. Der Rabbinische Rat wählt aus seiner Mitte einen engeren Ausschuß und gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. VIII. Die Kenessio Gedaulo. § 17. Die Kenessio Gedaulo wird von den einzelnen Landesorganisationen nach einer Wahlordnung beschickt, die von der Kenessio Gedaulo erlassen wird. 8*18. . Die Kenessio Gedaulo tritt mindestens alle 5 Jahre auf Einberufung durch den Geschäftsausschuß zusammen. Gleichzeitig mit jeder Kenessio Eedaulo muß auch der Rabbinische Rat zusammentreten. 8 19. . Die Kenessio Gedaulo bildet die oberste Körperschaft der Agudas Jisroel für alle Angelegenheiten, die nicht in das Zuständigkeitsgebiet des Rabbinischen Rates fallen, ' 8 20. Die Kenessio Gedaulo gibt sih selbst eine Geschäftsordnung. Korrespondenzen « Nachrichten. Deutsches Reich. MtttttU au$ der Berliner Gemeinde. Berlin, 15. Aug. Das letzt« Heft des Gemeindeblattes der Berliner jüdischen Gemeinde verzeichnet seit dem Erscheinen der letzten amtlichen Mitteilungen des Eemeindevorstandes 43 vollzogene Austritte aus dem Judentum und 13 Austritte aus der Berliner Hauptgemeinde. Unter den mit Namen und Wohnungsangabe Aufgeführten, die aus zumeist recht äußerlichen Gründen, vielfach nur. um Steuern zu sparen, dem Judentum den Rücken kehren, befinden sich neben einem Landrichter, einigen Kausleuten und Bankbeamten, fast zwei Dutzend Frauen. LenlralwoMaVttrrtelle der deutschen Jude«. Berlin, 19. Aug. Zu der Darstellung über „Gegenwartsaufgaben" in Nr. 30 des „Israelit" erhalten wir von der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden folgende Zuschrift: Es ist uns keimeinziger Fall bekannt geworden, daß ein Waisenhaus aus Mangel an Mitteln den Betrieb hätte einstellen müssen. Dank der Subventionen des Reichsarbeitsministeriums und des Joint Distribution Committee, sowie der „jüdischen Not" konnte dies bisher vermieden werden. In einzelnen Fällen wurde der Betrieb der Anstalt eingeschränkt. Die Not der Kinder im Rhein- und Ruhrgebiet hat die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden veranlaßt, sich dieser Kinder besonders anzunehmen. Es ist in verhältnismäßig kurzer Zeit gelungen, alle Kinder aus)den besetzten Gebieten, die auf Grund einer Rundfrage gemeldet worden sind, in jüdischen Erholungsheimen bezw. Familien im unbesetzten Gebiet unterzubringen. Die Zahl der Kinder, die aus den Großstädten zum Ferienaufenthalt verschickt worden sind, war in diesem Jahre größer als in früheren. Levrervttle. N i e d e r a u l a, 27. Aug. Der Unterstützungs-Verein emer. Lehrer, Lehrerwitwen und Lehrerwakfen „Jeschurun" ersucht uns um Veröffentlichung folgenden Aufrufes: An die Mitglieder und Freunde des Jeschurun, Unterstützungsverein emer. Lehrer, Lehrerwitwen und ^Waisen! Liebe Freunde, die nahen! Mehr als xe fühlen am Wendepunkt dieses Jahres vor allem unsere Witwen und Waisen, aber auch viele Familienväter, die Not der Zeit. Edle Spender ermöglichten uns in letzter Zeit, manche Hilfe zu bringen. Aber dauernde Hilfe ist vielfach nötig. Gebt uns reichliche Mittel zu weiterer Hilfe! Sendet uns zu;Y("i Beträge zur Ablösung der 7,"^-Wünsche! Mitglieder, welche dazu in der Lage sind, erhöhen der Geldentwertung entsprechend ihren M 0 n a t s beitrag auf je e i n Briefporto. Sendet diesen bitte pünktlich monatlich an unseren Kassierer; denn bedenket, es gibt noch Lehrer mit einem Monatsgehalt, das nicht so hoch ist, wie das Porto für ein oder zwei Briefe. Auch ihnen, deren Kräfte und Leistungen man schändlich mißbraucht, gilt unsere Hilfe. — Beiträge und Zuwendungen an Herrn I. Spiro, Fulda, Postscheckkonto 32 653 Frankfurt a. M. erbeten. Allen Mitgliedern und Freunden wünscht herzlichst u. Niederaula, der Vorsitzende des Jeschurun: I. Gans. Tf^heehs-Sls«»«»kei. ver XTIT. Llsillrtenkongrerr. Karlsbad, 20. Aug. Heber den weiteren Verlauf des Kongresses sei noch folgendes berichtet: In der zehnten Sitzung Samstag nacht wurde über den Jüdischen Weltkongreß und die Jewish Agency verhandelt. Das ein-

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