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Der Israelit · 1923-07-26 · Heft 30 (26.7.1923) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
64 (1923)
Issue
Heft 30 (26.7.1923)
Date
1923-07-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Nr. 30 Sichel darfst du über das Getreide deines Nächsten nicht schwingen." Nach der mündlichen Lehre spricht dieser Satz lediglich vom Lohnarbeiter, dem es gestattet ist, von den Früchten zu essen, nicht aber anderen (B. Mezia 87 h, Jeruschalmi nvTOD II 4). Daher übersetzt auch Targum Onkelos jan ’O mit "linn 'HN „Wenn du dich vermietest." Er will (vgl. die überaus instruktive Einleitung zum Onkelos-Kommentar navü von Oberrabbiner R. Nathan Adler in dem Wilnaer PHE# DV WDin) mit dieser Uebersetzung den Gegnern der Ueberlieferung entgegentreten, welche behaupten, daß der Satz es jedermann gestatte, von den Früchten zu essen, die das Eigentum eines andem sind. Wenn wir einen Blick in die nichtjüdlischen kritischen Kommentare werfen, so sehen wir, daß diese «die antitraditionelle Auffassung für die richtige halten und zu der ihrigen machen, indem sie sich auf R o b i n s o n, Palästina berufen, wo es heißt, daß der Gebrauch hinsichtlich des Aehrenpflückens in fremden Feldern heute noch bei den Arabern bestehe. Diese Berufung auf eine Reisebeschreibung ist der Typus einer obligaten „religionsgeschichtlichen Parallele." Welchen Wert dieselbe für die rechte Auffassung des Gotteswortes hat, ist aus dem Deuteronomium- Kommentar von Oettli im Strack-Zöcklerschen Bibelwerk zu ersehen, wo der Verfasser, nachdem er die traditionelle Erklärung als unrichtig zurückgewiesen hat, datauf hinweist, daß die „geltende Sitte" des Aehrenpflückens auf fremden Feldern «heute noch bei den Arabern bestehe, und hinzufügt: „Auf meiner Reife (März und April,1891) trieben die beduinischem Begleiter sogar jihre Pferde unbedenklich durch die' Saatfelder, um sie im Durchreiten zu füttern." Durch diese „religionsgeschichtliche Parallele" werden zwar 'Sie heillosen Eigentumsbegriffe der Beduinen, aber nicht die Worte der heiligen Schrfft belichtet, denn die Wahrheit der überlieferten Erklärung wird in keiner Weise dadurch beeinträchtigt, daß die Beduinen, um befugt zu sein, Saaten zu zerstampfen, nach ihrer Art „Pschat lernen." Gehen wir nun näher auf die überlieferte Auslegung ein, die uns lehrt, daß unser Satz nur vom Arbeiter spricht, nicht aber jedermann gestattet, Trauben oder Aehren fremden Eigentums zu pflücken. Gerade die Notzeit, in der wir jetzt leben, kann uns eine rechte Vorstellung davon geben, welche Konsequenzen es für den Besitzer eines Feldes hätte, wenn es jedermann gestattet wäre, die Frucht, und sei es auch unter den von unserem Satz vorgeschriebenen Beschränkungen. sich anzueignen. Der Weinberg oder der Der Israelit Acker wäre gar bald völlig ausgeplündert und würde noch vor der Ernte das Bild bieten, das Jesajas 1, 8 anwendet als Sinnbild der Verödung „wie eine Hütte im Weinberg, wie etzi Wächterhäuschen im Eurkenfelde." Wozu wäre denn überhaupt ein Wächter hingesetzt worden, wenn er niemanden hätte daran hindern dürfen von den Früchten zu essen? Oder um ein anderes Beispiel aus der Bibel zu erwähnen, warum hat denn nicht Ruth von dem Rechte Gebrauch gemacht, die Aehren des stehenden Getreides auszuraufen? Es erhellt daher schon aus diesen Gründen, daß die Auslegung unserer Weisen, die das Gesetz durch die überlieferten Deutungsregeln mit dem Schrifttert vereinen (vgl. die Kommentare von S. R. Hirsch und D. Hoffmann), den wahren Sinn des Gebotes darstellt. Besonders klar und deutlich tritt aber die Wahrheit , der traditionellen Erklärung hervor, wenn wir darauf achten, wie Maimonides in seinem Gesetzeskompendium (k 2"^ ,rvn'OW /n) das Gebot auf Grund einer talmudischen Quelle motiviert. Er sagt: „Aus der Ueberlieferung haben die Weisen entnommen, daß der Vers nur vom Arbeiter spreche, denn wenn der Besitzer ihn nicht gemietet hätte, wer hätte es ihm dann erlaubt, „in den Weinberg" oder „in das Getreidefeld" seines Nächsten zu kommen?" Diese Begründung des großen Gesetzeslehrers erscheint im ersten Augenblick rätselhaft. Bedarf es denn einer "besonderen Erlaubnis des Besitzers, um z. B. einen längs des Getreidefeldes oder des Weinbergs führenden Weg zu betreten, von dem aus man leicht die Aehren oder die über den Zaun hängenden Trauben erreichen und pflücken kann? Aber gerade diese Frage ist es, welche uns den Sinn des Schristverses erschließt und unsere Aufmerksamkeit auf eine verborgene Andeutung des Tertes lenkt: Es gehört nämlich zu den Eigentümlichkeiten des hebräischen Stils, daß SO „kommen" in der Regel mit bx oder einer ähnlichen Vokabel verbunden wird, um das Ziel des Kommens zu bezeichnen, wie sich jeder aus dem Lexikon oder der Konkordanz überzeugen kann. Wo die heilige Schrift das Ziel, wohin jemand kommt, mit 2 b^eichnet, sspielt sie immer auf etwas Besonderes an, sie hebt z. B. damit hervor, daß es sich um ein „hinein" kommen handelt. Nun verstehen wir Maimonides und nun begreifen wir die stilistische Begründung des Gesetzes. Die Thora sagt nicht D"D ba N'2n oder nop bit, sondern sie hebt hervor D"D2 und nDp2. Sie. spricht nicht etwa von jemandem, der längs' des Feldes oder längs des Weinberges geht, sondern der „im Feld" und „im Weinberg" sich befindet.. Hätte sie gesagt dann hätte sie jedem Vorbeigehenden gestattet, die Frucht zu pflücken» Da sie aber ausdrücklich betont 2, so hat sie nur den im Auge, der sich jmt Fug und Recht innerhalb des Gebietes befindet, wie die Halacha sagt: “QID Jiron ^1O2 „der Satz spricht vom Arbeiter." Dieses Beispiel kann uns lehren, daß je tiefer man in das Verständnis des Schrifttertes eindringt, desto klarer die Wahrheit der Ueberlieferung hervortritt. Verständigung. Hin W»rt für Mäjitortßodore von Rabbiner S. A. Weinberg in Kietze«. VI. Und ich sage es nochmals: Die Organisierung der frommen Juden unter der eigenen Fahne mit dem göttlichen Worte als Devise, ist das einzige Mittel und die einzige Möglichkeit, die gesamte Kraft und Energie unseres Volkes zu retten. Es liegt im Interesse unseres Volkes, daß wir uns organisieren zum Zwecke der Fruchtbarmachung aller in uns schlummernden Kräfte, um unser Volk mit allen Gütern zu beschenken, die uns von der großen Erbschaft noch geblieben sind .nämlich: heilige Begeisterung, Opfermut, unbeugsamer Wille, tiefer Glaube und heiße Liebe zu allem, was jüdisch ist. Die Nichtorthodoren, die noch die Interessen der jüdischen Gesamtheit vor Augen haben, müssen uns darum helfen und sollten floh sein, wenn die Orthodoxie den Willen zu leben und zur eigeneck Rettung bekundet, denn sie, die Nichtorthodoxen, gewinnen dadurch am meisten. Mit uns sind sie stark sogar im Kampfe gegen uns, ohne uns sind sie schwach, und diese Schwäche werden sie in ihrer ganzen Auswirkung zu fühlen bekommen erst nach ihren großen Siegen über uns. Ich halte es für ein großes Unglück, wenn diejenigen von uns, die Begabung haben und den Willen zur Arbeit, sich anderswo ein Arbeitsfeld aussuchen und mit der Einheit im Munde die Orthodoxen gegen die Orthodoxen aufrufen. Es mutet recht komisch an, das Wort Einheit mit dieser Vorstellung der Spaltung zu verbinden. Fühlen die Orthodoxen den Drang zur Arbeit, dann arbeiten sie mit uns, unter uns. Und sie werden gewiß nirgends bessere Verwendung und größere Anerkennung finden als bei denen, die ihnen geistig so nahestehen und sich auf ihre Sprache verstehen. Sie wollen die jüdische Religion verbresten in den Kreisen der Freidenkenden und Indifferenten? Ich glaube, daß Männer, die es ernst Uleines Feuilleton. Geburtstag „ausmachen". . Don H. Schw. Am zweiten Tag 'Rausch Chaudesch Tamus ward der kleine Moses vier Jahre alt. Das war ein großer Tag, und schon lange zuvor sprach er von nichts anderem. So ward es Abend und Morgen, und voller Glückseligkeit stand er vor seinem kleinen Tische, darauf seine Herrlichkeiten aufgebaut waren. — Auch ein Geburtstag geht vorüber, und alsder Abend kam, da rüstete man sich, einen noch weit höheren East zu empfangen — den Schabbos. Der kleine Moses sah, daß sein Geburtstag langsam ins Hintertreffen kam, daß seine Schönheit mit der scheidenden Sonne versank und niemand mehr Zeit fand, sich mit ihm und seinen Schätzen zu freuen. Der Jaum Tauw war zu Ende, und so faßte er einen kühnen Entschluß. „Mama" sagte er, „nun mache meinen Geburtstag aus". — Es mag ihm nicht leicht geworden sein, seinen schönsten Tag vorzeitig zu beschließen, und wenn er es tat, so können es zwei Erwägungen gewesen fein, die sein kleines Herzchen erfüllten. Entweder: ein Geburtstag kann nicht nur mit Abendbrot, Waschen und Zubettgehen aushören wie alle andern Tage, der muß einen richtigen Abschluß haben, einen feierlichen, wie Schabbos und Jaum Tauw, und darum muß man ihn „ausmachen", oder aber, der kleine Mann empfand an der Schwelle seines fünften Jahres, daß die Freuden dieser Erde doch ein gar vergänglich Ding sind, und „wenn es denn doch aus sein muß", so mag er gedacht haben, „dann lieber schnell". — Wie dem aber auch sei — neben ihm stand der Genius des Judentums, der die Tage adelt, sie zu „Zeichen und Festzeiten" gestaltet, sie feierlich empfängt und entläßt, und der wieder einmal durch den Mund eines Kindes gesprochen hatte. Lehrers Nöte. Schlußakt der Tragödie: „Eine Mezie." Auf eine Mezie stürzt sich bekanntlich alles. So ergießt sich auch über den so billig arbeitenden Lehrer eine wahre Flut von Liebenswürdigkeiten bis herab zum Liter Milch und dem Korb Kartoffeln, den map ihm ins Haus schickt. Nur ja kein Geld fordern, nicht um Gehaltserhöhung petitionieren, armer Lehrer, wenn du nicht den Zornder Eemeindegewaltigen, lies Vorstände, heraufbeschwören oder die Ruhe der Gemeinde stören willst, denn ausgerechnet am Schabbos finden die Gemeindeverhandlungen .statt, um ja keine.Zeit zu verlieren. „Wir halten Sie ja nicht auf, Sie können gehen, wenn es Ihnen beliebt, wir ruinieren uns nicht Ihretwegen." Also arbeitest du weiter, lieber Amtsbruder, für 300.000 Mk. pro Monat und hungerst dich durch mit Frau und Angehörigen. Und in den Augen der Gemeindemitglieder spielst du den Snob, während diese sich kümmerlich von Salz und Brot nähren, um am Monatsende noch zuzulegen. Und da kommt der Lehrer und verlangt Gehaltsaufbesserung oder Angleichung an den gesunkenen Geldwert. Der geneigte Leser wird fragen: Was leistet der Lehrer bei dieser noblen Bezahlung? In den Augen der Gemeinde: nichts. Das Gotteshaus ist während der Wochentage geschlossen, sodaß die 6 Stunden Dienst entfallen, die er bei Einhaltung der Eebetzeiten hätte. Daneben hält er aber zum Zeitvertreib 16 Stunden Unterricht pro Woche, springt, zum Vergnügen von Metzger zu Metzger und von Privaten zu Privaten, und wartet oft stundenlang. Im Sommer beginnt sein Dienst um 4.30 morgens, im Winter endet er um 7' Uhr abends. Wie oft wird seine Nachtruhe gestört bei Notschlachtungen während der Jomtoszeit u. a. m. Alle diese Tätigkeiten sind ja ein Kinderspiel, und der Unterricht verlangt auch keine Vorbereitung. Der Lehrer muß noch herausbezahlen für freie Wohnung, freies Begräbnis und die gute Luft, die er genießt. Man vergleiche die Zahlen: Religionslehrer Christi. Kollege d. Ortes, verh. I Kd. verh., Frau, 1 Kd. FlXum M.300.0cX) Gehalt im Juli M. 2.600.000 abger. 200.000 Nebenverd. Monatl. 120 Std. Unterricht. 500.000 Sä. Dienstzeit: Unterricht 64 Std. monatl. Synagoge 24 „ „ Schabbos 14 „ Synagoge, zus. 102 „ monatlich. Das Verhältnis ist 102 zu 120 oder 5:6. Und da kommt der Lehrer und verlangt zwei Drittel der Besoldung der Staatsbeamten als ausgleichende Gerechtigkeit, - wo jede Arbeitsstunde mit 10.000 Mk. gewertet wird. Jirmijahu 22, 13. Und dieses Tun wird sich in der Folge rächen (siehe Flucht aus dem Lehrerberus).! Diese Schilderung ist kein Phantasieprodukt, sonderst bittere Wahrheit. Wer dem Kollegen zu einem Stellenwechsel behilflich sein kann, wolle der Redaktion dies mitteilen, auch nimmt derselbe Berusswechselvor.

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