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Der Israelit · 1923-06-21 · Heft 25 (21.6.1923) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
64 (1923)
Issue
Heft 25 (21.6.1923)
Date
1923-06-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 25 Seite 3 21. Juni 1923 nische Verhältnisse berechnet, doch einige Sätze enthält, die wir auch anderswo, und nicht zuletzt in Deutschland, zur Beherzigung empfehlen möchten. Der Autor bespricht die im amerikanischen jüdischen Leben eingerissenen Hebel, danach zuweilen an der Spitze von orthodoxen Anstalten und Institutionen Männer anzutreffen sind, die für ihre Person von der Orthodoxie herzlich wenig halten und sogar öffentlich den Sabbat entweihen. Hat doch bei einem großen Meeting jüngsthin der Vicepräsident einer Jugendorganisation zum Schutz des Sabbat seine Rede mit den Worten eingeleitet: „Ich selbst arbeite zwar am Sabbat, doch trete ich dafür ein, daß der Sabbat uns teuer und heilig bleiben -nutz! ..." Wenn, auch diese Erklärung mit einem allgemeinen homerischen Gelächter beantwortet wurde, so ist das nichtsdestoweniger für Amerika typisch. Dort scheint die platonische Liebe für Judentum und besonders für den Sabbat schon so weit gediehen zu sein, daß sie Männer in leitenden Verwaltungsstellen bei Unternehmungen gutjüdischen Ursprungs und Charakters von der praktischen Handhabung der Gesetze und Beobachtung der Sabbatvorschriften gänzlich entlastet .... Der Autor verkennt nicht die Schwierigkeiten, die sich gerade in Amerika, wo die jüdischen Institutionen auf die Geldspenden aus allen Kreisen angewiesen sind, für eine reinliche Scheidung in dieser Beziehung ergeben. Indes mutz es doch hierbei eine Grenze geben, wenn die betreffenden Vereine und Institutionen nicht ihren materiellen Interessen ihre Seele opfern wollen. Auch die Agudas Iisroel in Amerika stand bei ihrer Gründung vor dieser heiklen Frage. Wie uns Rabbiner Mosessohn mitteilt, macht das Sammelwerk der Aguda die Annahme von Spenden von keinerlei religiösen Bedingungen abhängig, und es ist sogar den liberalen Kreisen bedeutet worden, daß, wenn sie mit ihrem Gelds die Aguda und ihre Bestrebungen fördern, sie vielleicht damit an der Brücke Mitarbeiten, auf der sie, je früher, umso lieber, zu uns, zum reinen Judentum herübergebracht werden. Daß aber Nichtorthodoxen keine Ehrenämter und Stellungen in der Aguda eingeräumt werden, war allezeit und allen so selbstverständlich, daß sich einzelne Beschlüsse in dieser Beziehung erübrigten. Damit, so meint der Autor, wäre der modus vivendi für alle anderen orthodoxen Anstalten und Unternehmungen gegeben, speziell auch für die Talmud Thora-Schulen und Ieschiwos. Man darf keinen ausschließen, man darf auch dem' Nichtfrommen, selbst dem Sabbatentweiher, nicht die Gelegenheit nehmen, zur Erstarkung des Iu- '_DerJsraelit dentums mitzuhelfen und auf diese Weise dem Judentum näherzukommen, ihm den Weg, auf dem er sich ganz zu uns finden könnte, nicht zu versperren. Aber an einem Punkte muß es heißen: ^,Bis hierher und nicht weiter!" In der Union darf nach der Staatsverfassung keiner ein Amt M Staate bekleiden, sofern er nicht Bürger der „Vereinigten Staaten" ist. Das muß auch im Reiche der Orthodoxie selbstverständlich sein: als erste Bedingung und Voraussetzung für Führer oder Beamte der Orthodoxie gelte, daß sie auch Vollbürger in der Orthodoxie sind. Wer an der Spitze eines Unternehmens zum Schütze des Judentums, der Thora oder des Sabbats steht, darf nicht in seinem Privatleben die jüdische Einheit, bezeichnet durch das Talmudwort: „Gült, Thora und Israel sind eins", sprengen. Wzer sich nicht als Bürger zu dieser Union bekennt, kann dennoch darin leben und Rechtsschutz genießen, maße sich aber keine Aemter und Ehrenstellen an. Eine platonische Liebe zum Judentum und zum Sabbat kcmn^ in^diesem Falle so wenig genügen, wie eine platonische Liebe "zum Staate für den, der am. Staatsruder zu stehen den Ehrgeiz hat ... Vielleicht mutet all das anderswo nicht so aktuell an, wie jenseits des Atlantus, wo eigene Verhältnisse auch eigene Zustände im jüdischen Leben herausgebildet haben. Aber die Worte sollten in ihrem Grundtone auch in den jüdischen Gemeinden Europas nicht unbeachtet bleiben. Martyrium. Für den Chronisten, der das neueste jüdische Martyrium seit Ausbruch des Weltkrieges in all seinen Teilen und Formen, nach Land und Leid geordnet, gewissenhaft registrieren wollte, müßte der Satz gelten, mit dem man in ältesten Zeilen die Gedenktage der Fastenrolle rrOTi außer Kraft gesetzt hat ptf D'iro^ uns 'dk pp^DD. Immerhin haben wir über die jüdischen Leiden im Lande der größten Not, in der Ukraine, ein so umfassendes Aktenmaterial in den Archiven liegen, daß es einmal mit Ge^ stalterhand zu Leben geweckt, diesen furchtbarsten Teil der jüdischen Tragödie annähernd beleuchten wird. Ein anderes Kapitel, einen kleineren Bezirk in diesem weiten und ewigen Reiche . des Iudenleids bearbeitet Jakob Krauß in seinem „Martyrium" betitelten Jahrbuche (Selbstverlag des Herausgebers Wien XIX). Polen und Ungarn werden in diesem ersten Iahrbuche behandelt, und wir finden kaum eine Behauptung darin, die nicht durch Dokumente klar bewiesen, keinen Satz, der nicht zweifelsfrei belegt wäre. Und dabei ist, was wir dem Herausgeber besonders zugute halten müssen, nichts darin enthalten, was auf Sensation, auf dM bekannten schauervollen Nervenkitzel berechnet wäre, wiewohl die Versuchung bei der Festnagelung solcher Ausflüsse des wildesten Sadismus nahe genug gelegen hätte. Es wird alles einfach, klar und schlicht erzählt. Die Tatsachen sprechen, die Dokumente treten , aus dem Dunkel der Archive, die Protokolle schütteln den Staub der Aktenmappen, in denen sie in den Amtsstuben ruhen, ab und treten in Druckschwärze an die Oeffentlichkeit, klagend, anklagend und am Gewissen Europas rüttelnd, Europas, das heute soviel mit sich selbst zu tun, mit Reparationen und Sanktionen und Wiedergutmachung den Kopf so voll hat, daß es gar keine Zeit, noch Muße, noch Sinn hat für die unvergleichliche Tragödie eines unglücklichen, unschuldig für die Gebrechen der Menschheit, für die Sünden dieses Europa, leidenden Volkes. Das auch äußerlich gut mit sinnigem Titelblatt ausgestattete Heft, 98 Seiten stark, gliedert sich in vier Teile. Der erste Teil bringt ein Vorwort und eine einleitende Betrachtung des Herausgebers, mit der wir uns nicht in allen Teilen identifizieren möchten. Die hochgespannten Hoffnungen, die er auf den Zionismus und auf die Balfournote setzt, sind von der letzten Entwicklung der Dinge übrigens längst überholt, wenn wir auch mit ihm der Meinung sind, daß Palästina für das jüdische Volk nicht eine Heimstätte ist, sondern „die Heimstätte, mit welcher es seelisch und rechtlich verwachsen ist". Wie wir das meinen, braucht nicht erst auseinandergesetzt zu werden, wie wir überhaupt in diesem Zusammenhänge nicht die Anschauungen des Buches polemisch behandeln, sondern mehr seinem historischen Gehalte unsere Aufmerksamkeit zuwenden möchten. Das 35 Seiten fassende Kapitel „Polen" bringt historische Reminiszenzen, authentische Berichte über die Judenpogrome in Polen und Galizien von 1918 und 1919, sowie ein Verzeichnis der betroffenen Orte. Noch wichtiger erscheinen uns die Akten im Kapitel „Ungarn". Die Protokolle über die Massenmetzeleien im transdanubischen Gebiete Ungarns, sowie über die permanenten unblutigen Progrome kn Form von Entrechtung. Ausschließung und Vertreibung sind zum Teil in dieser Fassung und Zusammenstellung sogar neu und führen eine Sprache die in der Welt nicht ungehört bleiben kann. Das vierte Kapitel bespricht die ungesühnten Judenmorde in Ungarn, Einzeltragödien, mit genauen Namen und Daten versehen, in maß abänderte, erweiterte oder auch außer Kraft setzte. Der Verfasser des eingangs erwähnten Artikels irrt, wenn er glaubt, in dem Wiener Manuskript einen neuen Fund gemacht zu haben. Bereits im. Jahre 1880 hat Gerson Wolf in Wien die alten Tekanoth veröffentlicht und auch W. Müller „Beiträge zur Geschichte der mähr. Judenschaft" S. 86 ff. gibt Auszüge. In meinen Händen befindet sich z. Zt. in festem Band aus 92 Grotzfolioblatt eine sorgfälttge Abschrift nicht nur der 311 Tekonoth, sondern auch der Protokolle und Beschlüsse der einzelnen Landtage (m^DiO. Sie ist Besitztum des Herrn David Goldberger in Fürth. Einiges fei noch hieraus über die Landtage mitgeteilt. Ihre Beschlüsse wurden öfter durch den Oberlandrabbiner feierlich durch Unterschrift sanktionirt, so 1659 durch R. Menachem Mendel in Nikolsburg <p"lB NQ8 nJ,W)( 1665 (Könitz) durch R. Jakob b. Jech. in N., 1681 (Kremsier) durch R. Arje Jehuda inN., 1694 (Kremsier) durch R. Dav. Oppenheim in N. und gleichzeitig durch den Orts- und Bezirksrabbiner Josef Jssachar Bär in Kremsier, 1697 Lundenburg) und. 1701 (Brod) gleichfalls durch R. Dav. Oppenheim, endlich 1720 XButfchowitz) durch R. Jffachac Berufch in N., zugleich Rabbinatsverwefer von Mainz. Ganz besonders ließen sich die Landtage die Organisation ded Thorastudiums angelegen sein. So ordnete der Landtag von Kremsier 1681 an, daß der Oberlandesrabbiner für sämtliche Gemeinden alftährlich eine Massechta namhaft mache, die von sämtlichen Privaten und in allen Jeschiboth gleichzeitig zu „lernen" war, und zwar unter seiner Oberaufsicht. Die Gemeinden hatten durch seine Vermittlung für eine geeignete Anzahl von Talmudexemplaren Sorge zu tragen. Besonderer Wert wurde auch aus die Abgrenzung der Kompetenzen von Melamdim, Dajanim, Orts-, Bezirks- und Landrabbinern gelegt. Bis auf die minutiösesten Einzelheiten des Gemeindelebens erstreckten sich die Anordnungen der Landtage, z. B. war für die „Aufruf"-ordnung ein strenges Zeremoniell ausgestellt, oesgl. eine strenge Jeschioaordnung. - Um 1750 interessierte sich die österreichische Regierung für eine staatliche Neuordnung der jüdischen Gemeindeverhältnisse in Mähren. Bei dieser Gelegenheit erhielt sie zu ihrer großen Ueberraschung Kenntnis von der alten jüdischen PolizeiorSnung, d. i. den Schaj Tekonaus, die ihr bis dahin gänzlich unbekannt geblieben waren. Sie forderte und erhielt eine Abschrift derselben, jedenfalls dieselbe, die der eingangs erwähnte Artikelschreiber in der Wiener Bibliothek fand. Im Jahre 1754 ersetzte Maria Theresia die alte „Polizeiordnung" durch eine neue staatliche, die aber viele Bestimmungen aus den alten Tekanoth übernahm. Vom ravbinischen Humor. II. Ein verbitterter Judenfeind stagte den Prager Oberrabbiner Jonatan Eibenschütz in spöttischer Weise, woher es komme, daß man jetzt fo viele Juden hoch zu Roffe sieht. „In der Bibel und den alten jüdischen Schriften sind doch immer Esel und Kamele als Reit- und Tragtiere genannt. Seit wann gebrauchen die Juden das Pferd?" „Seitdem alle Esel und Kamele so große Judenfeinde sind . . ." lautete die prompte Antwort, des Rabbi. * * * Rabbi Jecheskel Landau (Nöda Bijehudä) klagte einer seiner Dajanim, daß en von so vielen Leuten belästigt werde, die nur müßiges Geschwätz führen und ihn am Lemen stören. „Ich kenne ein probates Mittel, um mir diese Leute vom Halse zu halten", riet der Rabbi. „Kommt ein Wohlhabender, dann verlange ich ihm einen Beitrag für Wohltätigkeitszwecke ab, ist es ein Bedürftiger, dann verabreiche ich ihm ein Darlehen. Beide kommen nie wieder ..." Der Czernowitzer Oberrabbiner Rabbi Binjomin Benas war im Haufe eines seiner reichsten Mitglieder zu einer Barmizwohfeier geladen und erlebte dabei folgenden Vorgang. Der Barmizwohjunge kam vor dem Mahl mit den Tefillin in der Hand und bat den Vater, er möchte ihn lehren. die Testllin anzulegen. Der Vater kam in Verlegenheit, schob den Jungen ins andere Zimmer und sagte: „Dort sitzt der Großvater, er weiß es besser und wird es dir zeigen." Als später bei Tisch der Rabbi um eine Rede gebeten wurde. Hub er ungefähr so an: „Nie habe ich den Sinn des Satzes 7 in Deworim, Kapitel 32 so recht verstehen können. Nun versteh ich ihn: -Scheal owicho", frage Deinen Vater, wie man Tefillin legt, „w e j a g e d ch o", wird er Dir sagen •* „Skenecho wjaumru loch", gehe zum Großvater (sKeLecbo), er sagt es Dir . . ."

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