Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 64 (1923)
- Issue
- Heft 43 (25.10.1923)
- Date
- 1923-10-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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25. Oktober 1923 Der Israelit Nr. 43 Sette 5 und zwar sollen in der Anstalt als Ergänzung einer Spezialausbildung (sozial oder pädagogisch) die erforderlichen hauswirtschastlichen Kenntnisse erworben werden. Heber diesen Versuch referierte ebenfalls Fräulein Benzian und sie forderte dabei vor allen Dingen Gleichwertung aller Arbeit (d. h. keine Dienstboten) und Erziehung zu jüdischen Erziehern. Aufgabe der Anstalt ist aber auch die Weiterbildung zu fördern (durch Besprechung über Berufsfragen, Teilnahme an Kursen). Im Einzelnen wurde die Frage der Ausbildung durch das Referat von Fräulein Laquer-Köln ergänzt. Sie forderte vor allem sorgfältige Auswahl der Betriebe, die „Lehrlinge" ausbilden. Herr Dr. Reich-Berlin steht bei der Anstaltserziehung auf etwas anderem Standpunkt wie Fräulein Benzian. Die Autorität des Erziehers ist ihm wichtiger als die Erziehungsgemeinschaft der Anstalt. In der Aussprache wünschte Fräulein Pappenheim u. a., daß nicht mehr von Waisenhäusern gesprochen werde. Vor allen Dingen soll aber die Anstalt eine Hauptaufgabe darin sehen, die Sehnsucht nach der Familie zu wecken, da für uns Juden die Familie das Heiligtum und' die Trägerin aller sittlichen Kraft ist. Wenn man aus der Alltagsarbeit heraus auf den Verlauf der Tagung zurückblickt, die dank der Leitung von Frau Wronsky und Frau Brenner auf einem hohen Niveau stand, überkommt einen das Gefühl, Festtage im wahrsten Sinne, d. h. Loslösung von den täglichen Sorgen erlebt zu haben. Ein Abglanz davon wird wohl lange Zeit noch in der täglichen Arbeit Mitschwingen. 2m Anschluß an die Tagung fand im engeren Kreise eine Beratung mit den Kuratoren und Direktoren der Anstalten statt, in welcher eine ganze Reihe außerordentlich wichtiger Punkte behandelt wurden. Die Frage der Vollbesetzung, die Besoldungsfragen und andere wichtige Dinge wurden eingehend erörtert. Es wurden Beschlüsse gefaßt, die für die Sozialreform von größter Bedeutung sein werden. Um diese Reform in Zukunft nach einheitlichen Grundsätzen durchzuführen, wurde ein aus je vier Kuratoren und vier Direktoren bestehende Sonderkommission eingesetzt. Aus dem Gebetbuch. Von Rabbiner Dr. Kaatz in Hindenburg O.-S. 1. Warum wir uns glücklich preisen. Im Morgengebet sprechen wir: „Heil uns, wie gut ist unser Teil, wie lieblich unser Los, wie schön unser Erbe." Warum preisen wir uns so glücklich? Was ist gemeint mit unserm guten Teil, mit unserm lieblichen Los und unserm schönen Erbe? Wird etwa hier vorausgesetzt, daß ein gutes Teil uns Zugefallen an den Gütern des Lebens, das uns die Möglichkeit gewährt, in ruhigem Genuß, in stiller Behaglichkeit zu leben? Daß ein liebliches Los uns geworden, durch das wir frei sind von den Sorgen, den Kämpfen, den Beschwerden, unter denen Menschen leiden? Daß ein schönes Erbe uns überkommen an Haus, Hof, Feld, Wirtschaft. Geschäft, Kapital, das unsrer Gegenwart reichen Ertrag gibt und den Boden unserer Zukunft sichert? O nein! Die edlen Lehrer und Weisen Israels, welche das tägliche Beten uns zur Pflicht machten, unsere frommen Ahnen, deren gotterfüllter Seele bei allen Sorgen, Kämpfen und Beschwerden, die auf ihrem Dasein lasteten, bei aller Armut, aller Trübsal, aller Unsicherheit, die sie bedrohte, bei allem Haß, aller Verachtung, aller Erniedrigung und Verfolgung, die sie traf, dieser Satz unseres Gebetes entströmte, haben ganz andere Maßstäbe an die Lebenswerte angelegt und uns ganz andere Ziele vorangestellt, deren Erringung das wahre Glück unserer Seele begründet. Sie nennen etwas ganz anderes unser gutes Teil, unser liebliches Los, unser schönes Erbe, wegen derer wir uns glücklich preisen sollen: denn so fahren sie fort: „Heil uns, dennfrühund spät, Abendsund Morgens, Zweimal an jedem Tag bekennen wir: Höre Israel, der Ewige unser Gott, der Ewige ist einzig." Wir wurden begnadet und gesegnet mit einem guten Teil, mit einem lieblichen Los, mit einem schönen Erbe, weil wir nach dem Willen Gottes hineingeboren wurden in das Bekenntnis des Judentums, in das Bekenntnis des einig einzigen Gottes, der Israel seine Lehre gegeben als eine beseligende Gabe im Sinne einer hohen und heiligen Aufgabe. Welch eine Größe und Tiefe der Anschauung, die in diesem Bekenntnis der Demut und des Stolzes' liegt! Doch was hülfe es uns, wenn wir das nur bekennen mit geläufigen Lippen, aber es nicht anerkennen mit dem ganzen Ernst und der ganzen Verantwortlichkeit des Gewissens, wenn wir es nicht aufnehmen in unfern Willen, es nicht umsetzen in die Tat, es nicht bewahrheiten im Leben? Wir haben es nur, wenn wir es erwerben, um es zu besitzen. 2. Die Pforten der Gerechtigkeit. Ein Satz des Hallelgebetes lautet: „Tut mir auf die Pforten der Gerechtigkeit, daß ich durch sie eingehe, Gott zu bekennen." (Ps. 118, 19). Der göttliche Sänger spricht von den Pforten der Gerechtigkeit, die ihm aufgetan werden sotten — durch andere. An diese anderen wendet er sich und bittet sie, ihm den Eingang durch die Pforten, diezu Gottes Gnade führen, zu öffnen. Ja, warum öffnet er denn nicht selbst diese Pforten, wozu bedarf er der andern? Weil wir nur durch das, was wir an anderen tun, gerecht vor Gott werden können. Die Hilfe allein, die wir andern bringen, kann uns Helfer schaffen, die uns die Pforten der Gerechtigkeit auftun, denn nur das wird unser unvergängliches Eigentum, was ein Segen wird für andere. Ueber dieses Thema erzählt R. Ifak Arama in seinem Werke „Akedat Iizchak" (vgl. Born Judas IV) eine lehrreiche Geschichte, die in einer Notzeit, wie der gegenwärtigen besonders beherzigenswert ist: „Ein König fragte einen seiner Diener: „Wieviel Geld besitzest du?" Der Diener antwortete: „Beim Leben des Königs, ich besitze nicht mehr als tausend Goldstücke." Der König geriet darüber in Zorn und rief: „Du bist des Todes schuldig, denn du hast bei meinem Leben falsch geschworen: alle wissen, daß du mehr als zehntausend Goldstücke hast." Da erwiderte der Diener: „Das, was ich meinen Erben hinterlassen werde, das gehört mir nicht. Mein Eigentum sind nur die tausend Goldstücke, die ich an Notleidende verteilt habe." Und der König freute sich über diese Antwort. Im Anschluß daran sei auf eine Auslegung hingewiesen, die in der Gegenwart mit ihrer schweren wirtschaftlichen Depression so recht aktuell ist. Es heißt 3. B. M. 25, 35: „Wenn dein Bruder verarmt und seine Hand wankt mit dir (pDy), so sollst du ihn stützen, Fremdling und Beisassen, daß dein Bruder mit dir (“Dy) lebe." Was bedeutet die Hervorhebung, daß die Hand deines Bruders "py „mit dir" wankt? Darauf wird in dem Werke "IDW bp N”ip zu “inn folgende treffende Antwort gegeben: die Thora gebietet nicht nur denen, die im Ueberfluß leben, ihrer jüdischen Zedokopflicht eingedenk zu sein, sondern auch denen, die selber mit der Not des Lebens zu kämpfen haben. Dies ist der Sinn von “py. Auch wenn deine Hand wankt, sollst du nicht etwa in unjüdischer Selbstsucht, die nur an die Erhaltung der eignen Existenz denkt, sprechen: Ich habe genug mit mir selbst zu tun, sondern du sollst als Jude mit deiner wankenden Hand dem Schwächeren ein Beistand sein und ihm von deinem Mangel helfen. Dies gilt für den Einzelnen wie für die Gesamtheit. Der trostlose Währungsverfall, durch den es auch großen und starken Gemeinden so ungeheuer schwer fällt, den eignen Bedarf aufzubringen, hat das Wort wahrgemacht „seine Hand wankt mit dir." Aber eben darum bleibt es eine unentziehbare Pflicht, der Forderung gerecht zu werden, „daß dein Bruder mit dir lebe." Eben darum gilt in einem gesteigerten Sinne der Satz: „Tut mir auf die Pforten der Gerechtigkeit!" Die Bedeutung der Medizin im jüdischen Leben. Bo« Dr. nied. Willy Hofmann in Frankfurt a. M. (Fortsetzung). Ueberhaupt war ja die Wissenschaft zur Zeit unserer Mischnah- und Talmudlehrer, wie auch z. B. im Mittelalter, und bis in die neueste Zeit hinein bei uns, noch viel universeller und nicht in so viele Einzeldisziplinen gegliedert, wie heute. Im Talmud erfreut sich besonders Mar Samuel aus Babylon eines großen ärztlichen Rufes. Er lebte anfangs des dritten Jahrhunderts unserer Zeitrechnung. Als er sich in Palästina aufhielt, behandelte er auch Rabbi Iehuda Hanasi, der damals augenkrank war. Dieser wollte ihm, als er genesen war, zum Danke dafür den Titel Rabbi verschaffen, wir würden heute sagen, einen Orden oder den Professortitel. Es wurde aber nichts daraus, bemerkt der Talmud mit lakonischer Kürze. Ein chirurgischer Eingriff, der zu Heilzwecken vorgenommen wurde, gilt genau wie nach unserem Gesetze, auch nach talmudischem Rechte als straffrei, obwohl er die Kennzeichen einer vorsätzlichen Körperverletzung enthält. Wenn jemand sagt: „Blende mein Auge: denn es schadet mir", „schneide mir die Hand ab: denn sie schadet mir", bleibt der Operateur straffrei. Wenn der Operierte seine Einwilligung nicht gegeben hat, so scheint trotzdem, wie Preuß meint, Straflosigkeit einzutreten, wenn nur offenkundig wird, daß die Operation zur Erhaltung der Gesundheit notwendig war. Auch zur Zeit des Talmuds konnte es schon Vorkommen, daß der Patient lange auf den Arzt warten mußte. Wenn der Midrasch die Sehnsucht des bedrängten Volkes Israel nach Gott als dem Erretter schildern will, so bedient er sich dazu folgenden Vergleiches: Der Kranke, der sich von Aerzten behandeln läßt, wartet, wann wird der Arzt kommen? Um 4 oder 5 oder 6 oder 7 Uhr — es kommt aber nichr. Es wird 8. 9, 10, er kommt nicht. Endlich in der Dämmerung hört man in der Ferne seinen Wagen. Da sagt der Kranke zum Arzt: „Hättest Du noch etwas mehr gesäumt, so wäre meine Seele aus dem Körper hinausgegangen." Was die Honorarfrage anlangt, so war im Altertum, namentlich in Griechenland und in Rom, die Sitte des Vorausbezahlens des Arztes üblich. Auch bei den Juden gab es diese Einrichtung. Denn die Erben können mit dem Arzte eine Pauschalsumme vereinbaren, für die er dauernd die Behandlung einer kranken Witwe zu übernehmen hat. „Ein Arzt für nichts, taugt nichts" sagt ein Verletzter, als ihn der Schläger, der die Kosten für ihn zu tragen hat, zur unentgeltlichen Behandlung in eine Poliklinik schicken will. Wenn jemand ein Heilmittel im Besitze hat, das sein Nächster zur Gesundung dringend benötigt, so darf er es ihm nicht teurer anrechnen als gewöhnlich, eine Forderung, die unsere chemischen Fabriken und Apotheken mit sehr gemischten Gefühlen hören würden. Wie hoch die Honorare der talmudischen Aerzte im einzelnen waren, entzieht sich unserer Kenntnis. Durchschnittlich waren in Griechenland die Aerzte sehr mäßig honoriert, wenngleich auch damals schon einzelne, besonders bekannte Aerzte, namentlich auch Chirurgen, sehr hohe Summen bekamen. Von dem übrigen Heilpersonal sind zu nennen: der Aderlasser, die Hebamme, der Beschneider und der Tierarzt. Der Aderlasser stand sozial tief unter dem Arzte: er war eben kein Gelehrter, sondern ein Handwerker, worauf auch die Bezeichnung Amman hinweist. Der Talmud sagt von den Aderlassern, man darf von ihnen weder einen Gemeindevorsteher noch einen Verwalter, einen König oder Hohepriester wählen, nicht etwa weil sie nicht dazu fähig wären, sondern weil ihr Beruf so gering geachtet war. Der Aderlasser wird hochmütig, weil ihm die Menschen ihr Leben in die Hand geben, da er gewöhnt ist, bei seinen Patienten viel und gut zu