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Der Israelit · 1923-04-12 · Heft 15 (12.4.1923) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
64 (1923)
Issue
Heft 15 (12.4.1923)
Date
1923-04-12
Page
– (sequence 4)
Language
German
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^sst* 4 ka, afc _ e 1‘ f ö f f u n g § a n g e I e g e n 1) e i t c n in Pren ß en aus diesem Zwischensoll ergeben. Es wurde bereits dabei erwähnt, daß die Verantwortung für den seltsamen Vorfall in erster Reihe den sozialdemokratischen Abgeordneten Ministerialrat Dr. Badt treffe, der im Landtag und dann im Versassuttgsausschuß die ganze Frage der Trennung von Staat und Kirche mit Bezug auf die Judengesetze ansgerollt und dadurch tre von der Regierungbeabsichtigte vorläufige Regelung und Abstellung der schlimmsten Mißstände gehindert hat. Tie Aeußerungen, die zu der Angelegenheit inzwischen von liberaler uub zionistis ch e r Seite vorliegen und weitere Nachrichten, die uns unmittelbar darüber zugegangen sind, nötigen jedoch zu nochmaliger Stellungnahme. Herr Dr. Badt vereinigt in seiner Person mehrere Eigenschaften, die nicht allzuhäufig znsammentreffen: er ist hoher Regierungsbeamter, überzeugter Zionist und sozialdemokratischer Landtagsabgeordneter. Von der Berliner „Liberalen Jüd. Ztg." wird ihm nun in mehr oder weniger dürren Worten vorgeworfen, daß er aus zionistischen Parteirücksichten eine zum W o h l e d e r j ü d i s ch e n G e nt e i it b e Berlins unerläßliche gesetzgeberische Maßnahme vereitelt habe, während man in politischen Kreisen ebensowenig recht begreifen kann, baß ein Regierungsbeamter eine von der Regierung Unterzeichnete und mit in sein Ressort gehörige Geseßesvorlage in seiner^ Eigenschaft als Landtagsabgeordneter zu Fall bringt. Uns scheinen die Bedenken, die hier geltend gemacht werden, der Erörterung wert. An dem guten Willen des Herrn Dr. Badt, der sich schon mannigfache Verdienste erworben hat, und den wir als politische und jüdische Persönlichkeit hochschätzen, ist gewiß nicht zu zweifeln, aber er ist in der Tat im eigenen Interesse und dem des Judentums der .Oesfentlichkeit Rechenschaft darüber schuldig, welches die Mottve seines an sich schwer begreiflichen Bor-! gehens sind. Sollte es wahr sein — wie die Liberalen behaupten —, daß es sich lediglich darum handelt, den Vorstand der Jüdischen Ge-! meinde Berlin möglichst klein zu halten, uni den zionistischen Einfluß darin nicht zu gefährden; sollte es währ sein, was Herr Tr. Klee in der Repräsentantenversanrmlung bekannt haben soll, daß dio zionistische Parteitaktik nicht jetzt, sondern erst in drei Jahren Neuwahlen auf Grund des Gesetzes wünsche, so war es zweifellos nicht Suche des Ministerialrates und des Abgeordneten D-r. Badt, sich zur Förderung dieser politischen Pläne herzugeben. Wir selbst sind mit Dr. Badt der Meinung, daß eine Prinzip helle Regelung des Verhältnisses zwischen Staat" und Religions gesellsch aften i n Preußen un aufs chi ebb a r ist. Wir vermögen aber nicht einzusehen, was es geschadet chatte, wenn man vorher die harmlose Aenderung am Judengesetze vorgenommen und ebenso .-auch die zur materiellen Rettung der Gemeinden notwendigen Maßnahme n unbeschadet jener g r u n d s ä tz - wichen Regelung einstweilen durchg-e fit hrt h a ben w ü r d e. Eine klare Auskunft, die weder der von zionistischer Seite in der „Jüdischen Rundschau" veröffentlichte Artikel, noch der letzte Bericht des Vorstandes in der Repräsentantenversammlung gegeben hat, -wäre sehr erwünscht. Aufhebung der kurheUchen Steuergesehe skr Zsraeliteu? Von Fr. Tie Frage der Aufhebung der kurhess. Meuergesetze ist schon wiederholt in der Oeffentlichkeit erörtert worden. Don verschiedenen Siebten wurden bereits alle möglichen Mittel versucht, diese alten Steuergesetze zu beseitigen. VS lagen Wher jedoch keine stichhaltigen EMch» vor, diefsn Teil der Verordnungen Wer die hältnisse der Juden Kurhessens und damit schließlich das ganze Gesetz zu Fall zu bringen.!Tie Verhältnisse jedoch bestimmen den Mäuschen. Der unglückliche Krieg und dessen Nachwehen stellte uns vor nette Probleme, und so scheint auch jetzt kein Platz mehr zu sein für die kurhess. Steuergesetze in ihrer jetzigen Gestalt. Die revolutionäre Steigerung der Preise urtd Löhne, die. immer mehr zur Geltung kommende Geldentwertung machet: sich auch bei Regulierung des Gemeindehaushaltetats unserer Kultusgemeittden bemerkbar. Während in der Vorkriegszeit der Gemeindehaushalt in den Kleingemeinden durchschnittlich in Ein- . und Ausgaben zwischen 2 und 3000 Mk. balanzierte, dürfte jetzt selbst die kleinste Gemeinde mit einem Millionenetat zu rechnen haben. Diesen phantastisch hohen Zahlbegrisfen können sich wohl die althess. 'Steuergesetze schwerlich artpassen. Bekanntlich beginnen dieselbett mit einer Mindestbesteuerung von Mk. 1.50 in der er stet: Klasse, steigend bei den folgenden Klassen um ungefähr je 50 Psg. Der Glückliche, tvelcher zur 16. Klasse mit 24 Mk. veranlagt wurde, galt schon für wohlhabend. Zur 23. bis 23. Klasse mit Mk. '60, 75, 90 uttd 105 . zählten schon die besonders gut Sittrierten, und nur ganz besonders von: Glück Begünstigte, die sog. Krösusse konnten mit beit Höchstsätzen von 750 und 900 Mk. eingeschätzt werden. Fragen wir uns: Können diese Steuersätze! auch jetzt noch bei den Steuerfestsetzungen zu Grunde gelegt werden? Diese Frage ist mit einem glatten Nein zu beantworten. Wohl werden die meisten Zensitett mit höheren Sätzen veranlagt. Aber nach unseren Feststellungen treffen wir noch jetzt in den meisten Kleingememden Veranlagungen, die sich zwischen eittem Gesamtsteuersatze von 200—1200 Mk. bewegen. Nehmen wir tnm an, daß die Gemeinden ca. 1—200.000 Mk. pro Jahr aufzubringen haben, so wären nicht weniger als 1000 Er- . Hebungen erforderlich. 'Das ist rechnerisch ein 'Ding der Unmöglichkeit. ' - Es bedarf keiner Weiteren Begründung, daß die jetzigen Steuersätze in gar keinem Verhältnisse stehen zu dem wirklichen Sleuerbedarfe. Es ist nun schon früher der Vorschlag gemacht worden, das System der Svnderbesteuerung der jüd. Zensiten zu beseitigen und die jüdischen Steuern der staatlichen Einkommensteuer anzupassen. -Das wäre — oberflächlich betrachtet — der einfachste, glatteste Weg. Nach meinen langjährigen Erfahrungen nruh ich -auch jetzt troch diesen Steuermodus als ungangbar bezeichnen. Wohl wäre diese Veranlagung die gerechteste, wenn wir die Gewähr hätten, daß die Einkommensteuer den Verhältnissen der Zensiten entspräche. Es ist jedoch eine unleugbare Tatsache, daß unsere Finanzämter mit ihrem großen Beamtenapparat nur in den seltensten Fällen das Richtige treffen. Noch immer werden die Beamten und Lohnarbeiter meist höher veranlagt als die großen Landwirte und Geschäftsleute, welche doch wirtschaftlich weit günstiger gestellt sind. 'Ter Geschäftsmann, welcher seine Bücher gewissenhaft führt, zahlt weit mehr Steuer als der wilde Geschäftsmann, welcher gar oft das drei- und mehrfache Einkommen hat. Das Finanzamt, das die Steuerverhältnisse so vieler Dausetrde zu prüfen hat, ist garnicht irr der Lage, die wirklichen Steuerquellen jedes einzelnen Zensitett festzustellen. In günstigerer Lage besuchen sich die jüdischen Stenereinschätzer. Diese kennen die Vermögens- und Erwerbsver-i' hältnisfe jedes einzelnen Gemeindemitgliedes wohl bedeute tch besser, und bei gutem Willen der Schätzer darf damit gerechnet werden, .daß die Stettereinschätzung den Verhältnissen jedes Einzelnen gerecht wird. Wenn auch in den altpreußischen Provinze» die Besteuerung nach der Einkommensteuer zu -rfolgen hat, so »rschrint »K doch ratsam, ttrtj'wg . 18 April IM DafstfHen Äsmsindon vor diesem WMreEMtS zu schützen. Der zweite Weg wäre die Beseitigmrg. der unteren Steuerstufen, etwa von'3-8 cm abwärts'. Wir hätten dann noch 13 Stausrstufan und zwar: 29 — 150 30 180 „ 31 210 „ 82 --- 240 „ . 83 270 „ 34 300 „ 35 360 „ 36 420 „ 37 480 „ 38 --- 540 „ 39 600 „ 40 -- 675 „ 41 750 „ 42 900 „ Dieser Bestenerungsmodus erscheint schon gangbarer, doch sind hier die Grenzen von der untersten bis zur höchsten Stufe zu eng gezogen. Es dürste sicherlich nicht richtig sein, den Minderbemittelten, der vielleicht nur 5—600.000 Mark pro Jahr verdient, mit 150 Mk. zu besteuern, während der Glücksritter, der über ein Jahreseinkommen von 10—15 Millionen verfügt, mtr mit 900 Mk. als Höchstgvenze herangezogen werden katm. Gegen - eine höhere Steuergrenze scheinen juristische Bedenken zu sprechen, betten wir — wollen wir nicht die ganzen Verordnungen aufs Spiel setzen — Rechnung tragen müssen. Jedoch erscheint mir ein dritter Wieg geeignet, die Misere der hessischen Steuergesetze zu beseitigen, ohne cm dem Prinzipe derselben irgendwie zu rütteln. Analog den Bücherpreisen, die von Zeit zu Zeit durch Bestimmung einer Schlüsselzahl, die z. Zt. 2000 beträgt, auf dem Büchermärkte festgesetzt werden, müsste auch durch die Kreisvorsteher des Regierungsbezirks Cassel alljährlich, etwa vier Wochen vor Einreichung des Etats, die Schlüsselzahl des Steuersatzes festgesetzt werden. Nehmen wir an, diese Schlüsselzahl würde nrometttan auf 500 normiert; dann müßte der Geringbesteuerte, der der untersten Stufe angehört, bei einer Hebung 750 Mk. entrichten, welcher Betrag etwa dem Kaufpreis von 2—3 Eiern entsprechen würde und auch vom geringsten Steuerzahler entrichtet werden kann.' Solltet: die Schätzer Bedenken tragen, einem Gemeindemitgliede einen solchen Steuerbetrug zumuten zu können, dann erlasse man ihm die Steuer. 'Ter Höchstbesteuerte, der über ein Jahreseinkommen von 10—15 MillionM verfügt,, hätte 450.000 Mk. zu zahlen. Auch dieser Betrag ist im Verhältnis zur staatlichen Einkommensteuer noch sehr niedrig gegriffen, da derZensit bei diesem Einkommen doch mindestens 2 Mil-" lionen Einkommensteuer ans Finanzamt abzusühren hat. Würde nt - Zukunft die Besteuerung unter Zugrundelegung' einer Schlüsselzahl erfolgen, dann würde der Gesamtsteuersatz einer Kleingemeinde, der z. .Zt. 500 Mk. beträgt, mit einem Schlage auf 250.000 Mk. hinaufschnellen. 'Tie Gemeinde müßte wie früher 3—4 Simpel erheben, und der Gemeindeetat könnte wieder auf eine gesunde Basis gestellt werden. Auch in anderen bauten, die noch mit einer besonderen Besteuerung der jüdischen Steuerzensiten bedacht sind, könnte in dieser Weise eine geordnete Finanzwirtschaft in die Wege geleitet werden. Im Interesse des Weiterbestandes unserer jüdischen Kleingemeinden halte ich es' für ratsam, diese Frage einer aufmerksamen Prüfung zu unterziehen, denn von deren Erhaltung hängt die Existenz des deutschen Judentums ah. Fsmilienuachrichte«. Eilberno Hochzeit. Dr. M. Weinberg, DtstriktSravbiner und Frau Judith, geb. Bamberger, in Neumarkt i. Obpf., feiern am 19. April ihre silberne Hochzeit.

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