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Der Israelit · 1923-03-15 · Heft 11 (15.3.1923) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
64 (1923)
Issue
Heft 11 (15.3.1923)
Date
1923-03-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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WWW 15. Mäh MS > Kämpfen wir für unser 'csilles Rechtmit allen gegebenen. Mitteln, .aber der mit Hilfe von Volkstribunen entfesselten wilden Leidenschaft der .Straße gegenüber enrpfichlt sich noch immer, das alte Schriftwort zu beachten: -pm -j'iii iudi -p-nnn *o w *p Crew peffach am Sabdat. Haffchläge fürs Haus. Wenn es noch eines Beweises für die hehre,' unbedingte Heiligkeit des 12W bedürfte, so könnte der nD2 211? am 12V uns lehren, daß selbst eine so wichtige Mtzwoh wie das Entfernen des J?ü1 aus unseren Häusern vor der Heiligkeit oes Sabbat zurückzutreten hat. Denn um es mit einem Worte zu sagen: Es darf, selbst um das wepzuschoffen, keine 12312 geschehen, auch sonst nichts am Sabbat Verbotenes verrichtet werden. Andererseits ist es selbstverständlich auch in diesem Jahre heilige Pflicht, alles pöl vor 122 zu entfernen. Wie dies ohne 712V llVn zu geschehen hat, soll in Folgendem dargelegt werden. pön 1P'12 findet in diesem Jahre am Abend vor dem 13. Nissan, also Donnerstag abend statt. Es werden, wie in anderen Jahren, alle Räume durchsucht, und man sagt — wie sonst — die.1212 und nach der Bedikoh 3TB1 22- Das pön> das man noch für Freitag, Freitag abend und Sabbat morgens nötig hat, lege man auf eine Stelle zusammen, und sorge dafür — namentlich wo kleine Kinder sind —, daß nichts von diesem pvn verschleppt werde. Am Freitag vormittag verbrenne man das bet der Bedikoh gefundene, oder wenn man nichts gesunden hat, ein Stückchen pol* Das zweite 31'21 22 sagt man nicht am Freitag, sondern am Sabbat. Das Verbrennen des vvl am Freitag soll wie in anderen Jahren, bis spätestens eine Stunde länger als die für pvn 1T23 am 12V festgesetzte Zeit geschehen. Auch soll der Verkauf des pvn an einen Nichtjuden um diese Zeit — oder früher — geschehen. Man behalte nur so viel t?ön in seinem Besitze, als man für die Mahlzeiten bis einschließlich Sabbat früh nötig hat. VorBeginn d es Sab bat muß dieKüche vollständig für NOS hergerichtet sein, ganz so als ob das Fest mit demSabbat beginnen würde. Man darf für dies en Sabbat keine Chomezspeisen kochen, die irgendwie an dem Geschirr kleben bleiben könnten, da‘ man am Sabbat Geräte, die man am selben Tage nicht mehr braucht, nicht spülen darf. Am besten ist es, wenn man die Speisen so kochi, als ob ste schon für 122 wären; also ohne Mehl und Oer Mraem. sonstiges pfcri- "Wrp eine Kochgelegenheit außerhalb der Küche hat, kann Chomez-Kochgeschirr verwenden. Wer jedoch in der Küche kochen muß, soll nur 122 * Kochgeschirr verwenden, da ja die Küche schon ganz für 122 hergerichtet sein muß. Wenn man diese in Peßachgeschirr gekochten Speisen zu Chomez essen will, darf man ste, so lange sie heiß sind, nicht in ein Chome'zyefäß gießen. Entweder warte man bis sie kalt sind und gieße sie dann vorsichtig in ein Chomezgefäß, so daß nichts von tem Chomezgefäß zurücksprttzi/ oder man verwende Peßachgefäße, oder neue Gefäße, die man am 722 nicht braucht, und für nach 122 ausheben will. F c ste Speisen kann man vorsichtig mit einer Peßachgadel auf Chomezteller oder dergleichen legen. Man achte sehr darauf, daß beim Essen keine Krumen in die Teller, Taffen ufw. kommen, da wie bereits erwähnt, das Spülen der Chomezgefäße nicht gestattet ist. Man betrachte nach dem Essen jedes Gesäß genau. Sollten dennoch Krumen in die Gefäße gekommen sein, dann entferne man diese mit der Hand oder einem Stückchen unbeschriebenem Papier (damit am Sabbat die Schrift nicht verlösche) und werfe dies in den Abort. Die Speisereste, die in den Gefäßen sind, darf man ruhig'darin lassen, da man ja nichts gekocht hat, das Chomez enthält. Morgens am Sabbat soll man so früh als möglich in Schul gehen und die Gebete ohne Zögerung verrichten. Man darf nämlich am Sabbat, ganz wie sonst am 122 211? nur während des ersten Viertels des Tages Chomez essen. Hier in Frankfurt bis 9.15. Andere Orte können sich die Zeit leicht nach dem Zeitunterschiede berechnen. Man effe daher sofort nach Beendigung der Morgengebete. Wenn genügend Zeit ist, soll man nach dem ersten Frühstück benschen und nach etwa einer Stunde noch einmal etwas Brot essen, um 1H11?2 V1V zu halten. Obgleich die Zeit für 11111?2 V^V erst eine halbe Stunde nach Mittag beginnt, so sagen doch manche Autoritäten, man könne diese 11202 auch vormittags erfüllen. Man darf jedoch die Mahlzeit durch Benschen nur dann trennen, wenn' noch mindestens eine Stunde vor pai 1123 ist, sonst würde man eine WIE ll^V 1212 machen. Keinesfalls darf man wegen IHM V1V länger als ein Viertel des Tages pisi essen. Man erfüllt dann die 11202 nachmittags mit anderen Speisen; denn man darf nach 9.15 (oder der entsprechenden Zeit) weder p!21 noch 1L2 essen, wie an jedem 122 21!)» Nach dieser Zeit nehme man alles ^21-Geschirr, betrachte es genau wie oben No. 11. Geste S. erwähnt, entferne das wirkliche pvl^ und verwahre dann das Geschirr — ungespült — bis nach 122, dort wo man vor 12V das übrige Geschirr aufbewahrt hat. Dann schüttele man das benutzte Tischtuch aus. Wo man nicht tragen darf, ist es verboten, das Tischtuch auf die Straße zu schütteln. Man schüttele dann die Krumen in den Abort. Selbstverständlich darf man das Tischtuch nicht einer Wäscherei geben, auch wenn man es erst nach gewaschen haben will. Sollte man noch größere Stücke pisl übrig haben, so schenke man diese einem Nichtjuden. Man gebe ihm, wo man nicht tragen darf, das pan nicht in die Hand, sondern lege es auf einen Tisch, Stuhl oder dergleichen und sage ihm, es sei ihm geschenkt, er solle es sich nehmen. Nachdem , alles pai verbraucht oder verschenkt ist, und nachdem alle Chomezgefäße weggeräumt und aufbewahrt sind, läßt man die Räume, in welchen man Chomez gegessen hat, gründlich kehren. Wo der Boden — wie in unseren Gegenden — gedielt ist, darf ein Jude mit einem Haarbesen selbst kehren, dort wo der Boden aus Erde besteht, muß ein Nichtjude kehren. Sobald nun sämtliches Chomez entfernt ist — was spätestens eine Stunde, nachdem man aufgehört hat, Chemez zu effen, geschehen muß, also hier in Frankfurt um 10.15 — sage man das zweite 31'ai 12, das in jeder 1111 steht. Wer 31'21 12 nicht versteht, sage es auch auf deutsch. Man vergesse aber ja nicht es zu sagen, da es von großer Wichtigkeit ist. Alle Vorbereitungen für den 112 müssen schon vor Sabbat, oder erst nach Ausgang des Sabbat, gemacht werden. Am 12V selbst ist jede Vorbereitung untersagt. Ei und l?11T brate man jedenfalls schon am Freitag, auch bereite man 12111 am Freitag, und gieße am 2"' nach 12V etwas Wein darauf. Die Bechortm fasten in diesem Jahre am Donnerstag, 12. Nissan. Sollte es durch den Fasttag einem 1122 zu schwer fallen, BedlkaS' Chomez vorzunehmen, so dapf er vorher etwas genießen, aber keine Mahlzeit halten. Auch darf man Bedikas Chomez durch einen anderen Erwachsenen vornehmen lassen. Jedem, der nicht fastet, ist das Essen vor Bedikas Chomez verboten. Wer für den Sabbat 122 212 Sabbatbrote bäckt, vergesse ja nicht, Challoh von dem Brot vor 12V abzusondern und zu verbrennen. Jeder Hausherr ist verpflichtet, in seinem Hause vor 12V zu fragen, ob dies geschehen sei, denn nachträglich kann es nicht geschehen. Die Herren Rabbiner werden sicherlich in ihren Gemeinden die nötige Belehrung geben. des Sichtbarwerdens des Mondes sestgelegt wurde, hatte die Berechnung der Tekupha grctze Bedeutung, da diese für die Einfügung eines SchaltmonatS mitbestimmend war. Dies beweist die Bestimmung des babylonischen Talmuds (^anhedrin 13g) rutyn pnayü px VNN bv 12N mmn rmipn nmn p tx x^x, „Man macht das Jahr nur dann zu einem Schaltjahr, wenn die Tekupha erst nach dem Ablauf des größten Teils des Monats eintrefsen würde". Ebenso jene andere Bestimmung deS babyl. Talmuds (Rosch Haschono2ig): xvir6 may p'Ja narrs? ny na» r,aipn .tomh rinn 12 n^j rrnnri xbi xntp, „Sobald du wahrntmmst, daß das mit Tekuvhas Tebeth begonnene W.nle: Vierteljahr bis zum 1v. Ntsan sich erstreckt, so mache ohne Bedenken das Jahr zu einem Schaltjahr". Daraus ergibt sich, daß der 16. Nisan ebenso wie der 17. Tag des SukkausfesteS bereits in der neuen Tekupha sein müssen. In diesem Jahr — ich wurde von meinem verehrten Freunde, Sr. Ehrwürden Herrn Distriktsrabbiner Dr. Manes in Schwabach, darauf aufmerksam gemacht — findet die Tekuphath Nisan am achten Tage Pesach statt. Die Tekuphath Ntsan wäre demnach in diesem Jahre nicht in Uebereinsttmmung zu bringen mit den oben mitgeieitten lalmudtschen Kalenderregeln. Diese Beobachtung ist aber öfters zu machen, — man darf wohl sagen in den meisten Jahren, — daß die eine der beiden Tekuphoth, oft auch beide, in demselben Jahre zu spät fallen. Bereits Rabenu Hai Gaon — mitgereilt von Rabbi Asarja de Rosst im ovy nixo Kap. 40 —^at hierauf htngervtefen mir der Bemerkung: „Es ist bereits von unfern Alten bestimmt worden, daß an jener Tekuphaberechnung — von Samuel — festzuhalten sei, nach welcher am Ende des Zyklus ein Ueberschutz von 1 Stunde und 485 Teilen fich ergibt, ohne daß dabei aus die Bestimmungen Rücksicht zu nehmen ist, wie ehemals, wo der Neumond frxnn m by auf Grund der Beobachtung eingesetzt wurde, sobald nur 2'2X und?jmx noch im Nisan und Ttschri eintrrten,wenn auch Pesach und Sukkoth bereits vorüber sind." Die Berechtigung dazu ist bereits im Talmud begründet (Rausch haschono 25g): i^mx psi» lbmx orx pyBm fr'Bx’pTTB. 'Nachdem Hillei die Tekuphorh von Samuel angenommen, stand ihm auf Grund des erwähnten talmudifchen Grundsatzes das Recht zu, bet Festlegung des Kalenders aus Bestimmungen wie z. B. bezüglich des ppn öl’ nicht Rücksicht zu nehmen. So spricht fich auch inbezug auf den von Robbt Hillel den Jehuda Nesia eingeführten feststehenden Kalender R. Jizchaü Israeli (nly nw» IV,9) aus: D,*?2 »jx xnp l önx lxipri likX. Die Tatsache der verspäteten Trkuphoih!tm Hilletschen Kalende, system hat auch bereits Rabbi Abaija in seinem Kommentare Rambams (Hiichaut kiddusch Hachaudesch 1X3) berichtet und dazu bemerkt: p*in nw na uyni’i pns mm xia> ny ‘mx pnn pi: „Die religiös-gesetzliche Entscheidung bleibt aber nur so lauge, bis der erscheinet, der die rechte Entscheidung trifft und uns mitteilt, wie die religiösgesetzliche Bestimmung sein soll " Wenn wir mit G. H. wieder in Erez Jisroel ein "fl&B pn JV2 haben, dann wird durch dieses der Kalender wieder n’xin ’E&y geregelt werden, dann wird wieder bet der Berechnung der Tekuphath 2>2X und Sjmx berücksichtigt sein. X"'22. (Das neueste Heft von Wohlgemnts „Jefchurun".) (Heft 2 des 10. Jahrgangs) zeichnet sich wtederum durch besondere Gediegenheit und Reichhaltigkeit des Inhaltes aus. Der Herausgeber befaßt sich im Leitartikel in feinsinniger Weise mit den Verschiedenheiten deS westjüdischen und ostjüdischen Empfindens. Professor König rechnet mit den Phan- * tasten, die neuerdings hinsichtlich angeblicher Einflüsse des AriertumS auf dialrjüdtsche Kultur produziert worden sind, in seiner nüchternen, gründlichen Art und Weise ab. Des wetteren seien aus dem Inhalte die gediegenen Untersuchungen Dr. Ernst EhrentreuS über die Entwicklung der Mefora und eine Arbeit von Dr. Benno Cohen über die verschiedenen Aussprachegruppen deS Hebräischen in der heutigen Judenheit angeführt. Im hebräischen Teil wird ein Schreiben des Chofez Chajtm, daS die deutsche Jugend zum Thora ft udtum ermuntert, veröffentliche Eine gründliche halachische Arbeit über die Zettstunden im Talmud von M. Schlesinger wird zu Ende geführt. Der AbonnementSpreiS für daS Inland beträgt 8000 M. p. a. Auf Antrag kann Ermäßigung einireten. Ssvval-Mkiwg «na Hurgiwg. '11P2!?1p1 12V. fO v tt Anfang UhrjMtn. Datum 18231 5883 AuSgang UhrjMtn. gitwtfnti a. M. 6 — 17. 20. 7 15 Grrlin .... 6 05 März Adar « 53 München . . . 6 — 7 — «Al«. 6 0» 7 20 OtMtgart. . 8 05 7 12 -SreSla« . . — — — _ SWrsHrivM. S — 7 02 - — — — 1

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