Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 64 (1923)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1923)
- Date
- 1923-03-08
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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mTT Mlä tte'r | t ' auf das Land entfaltenden Abgeordneten ergibt die Kopfzahl der wahlberechtigten Mitglieder des Landes, aäf die je ein Mgeordneter kommt. Gemäß dieser Kopfzahl hat die Zentralstelle der Landesorganisation die von dem Landezu wählenden Mgeordneten auf die einzelnen Ortsgruppen zu verteilen. Ortsgruppen, deren wahlberechtigte Mitglieder diese Kopfzahl nicht erreichen, sind init nächstbenachbarten Ortsgruppen zu einem Wahlbezirk zu vereinigen. Ist in einem Lande eine Lande sorg anisatio n nicht vorhanden, - so bestimmt der Geschästsausschuß die Ortsgruppe dieses Landes, die als Bororösgruppe für die Wahlen die Aufgaben einer Zentralstelle zu übernehmen hat. Hl. Wahlv erfahre n. 2 8. Die Zentralstellen der Landesorganisationen und die Borortsgruppen (8 7 Abs. 4) haben unverzüglich nach Ausschreibung der Wahlen die Vorstände oer Ortsgruppen aufzufordern, eine Liste der an ihrem Orr befindlichen oder zu ihnen gehörigen wahlberechtigten Mitglieder nach Zu- und Vorname, Alter, Beruf, Wohnort und Wohnung in alphabetischer Ordnung unter fortlaufender Nummer aufzustellen (Wählerverzeichnis). Das Wählerverzeichnis muß mindestens drei Tage für jedes Mitglied zugänglich ausliegen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies bis zum Ablauf der Auslegungsfrist beim Vorstand der Ortsgruppe schriftlich anzeigen. Soweit die Richtigkeit seiner Behauptungen nicht offenkundig ist, hat er für sie Beweismittel beizubringen. Wenn der Einspruch nicht sofort vom Vorstand der Ortsgruppe für begründet erachtet wird, entscheioet iiber ihn die Zentralstelle oder die Vorortsgruppe. Die Entscheidung muß binnen 14 Tagen nach Ablauf der Auslegungsfrist erfolgt und den Beteiligten .bekanntgegeben sein. § 9. Verlegt ein wahlberechtigtes Mtglied nach Ablauf der Frist zur Auslegung des Wählerverzeichnisses seinen Wohnsitz, oder ist es aus triftigen Gründen am Wahltage abwesend, so hat ihm der Ortsgruppenvorfland auf sein Verlangen einen Wahlschein aus- » zustellen, auf Grund dessen das Mtglied berechtigt ist, am Wahltage da zu wählen, wo es sich zu dieser Zeit aufhält.' § 10. Die Zentralstellen und die Vorortsgruppen haben Abschriften der Wählerverzeichnisse nebst der ausgeschriebenen Kopfsteuer so rechtzeitig von den Ortsgruppen anzufordern, daß Wählerverzeichnis wie Kopfsteuer spätestens am 1. Ijar in ihren Händen sind. Binnen einer weiteren Woche haben die Zentralstellen und Vorortsgruppen die Wählerverzeichnisse und die Kopfsteuer an den Geschästsausschuß in Wien einzusenden. Wählerverzeichnisse, die bis zum 1. Ijar nicht von den Ortsgruppen eingesandl sind, bleiben außer Betracht. Ortsgruppen, die die Kopfsteuer nicht bis Zum l. Ijar abgeführt haben, verlieren das Wahlrecht. »11. Aus Grund der Wählerverzeichnisse hat der Geschäftsausschuß unverzüglich die auf jedes Land entfallende Zahl der zu wählenden Mgeordneten sesdzustellen und den Zentralstellen und Vorortsgruppen bekanntzugeben. Unverzüglich nach der Bekanntgabe haben die Zentralstellen und Vorortsgruppen die Einteilung gemäß 8 7 vorzunehmen. § 12. Die Wahlen ftnden in allen Ländern am 28. Siwnn statt. 8 13. Die Wahlen geschehen innerhalb der Ortsgruppen. Bei vereinigten Ortsgruppen (§ 7 Ms. 3) geschehen die Wahlen in der an Zahl stärksten Ortsgruppe. Wähler, die nicht am Wahlort wohnen, können ihre Stimmzettel durch Brief abgeben. Der Vorsitzende der Ortsgruppe ist Wahlleiter. Er hat zur Wahlhandlung zwei Zeugen hinzuzuziehen. Tag und Stunde der Wahl sind rechtzeitig vor dem Wahltag von dem Vorsitzenden der Ortsgruppe unter Angabe des Wahlraumes bekanntzugeben. Für Wühler, die nicht am Wahlort wohnen und ihre Stimmzettel durch Brief abgeben, gilt der ganze Tag als Wahltag. 8 14. Die Wahl geschieht durch geheime Abgabe von Stimmzetteln. 8 15. Der Wahlleiter und die Zeugen haben darauf zu achten, daß niemand einen Stimmzettel abgibt, der nicht im Wahlverzeichnis aufgeführt ist oder im Besitz eines Wahlscheines sich befindet. 8 16. Nach Ab laus der für die Wahl festgesetzten Zeit hat der Wahlleiter nebst den Zeugen die Stimmzettel zu eröffnen und das Wahlergebnis festzustellen. Ist Stichwahl erftrderlich, hat der Wählleiter binnen einer Woche eine zweite.Wahl zu veranstalten. 8 17. lieber die gesäurte Wahlhandlung hat der Wahlleiter nach anliegendem Muster ein Protokoll aufzunehmen und nebst den Zeugen zu unterzeichnen. 8 18. Das Wahlergebnis ist der Ortsgruppe oder dem Wahlbezirk unverzüglich bekanntzugeben. Wahlproteste sind innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich und unter Angabe von Beweismitteln an die Zentrale der Landesorganisation oder an die Vorortsgruppe zu richten. Diese entscheiden in erster Instanz. Ihre Entscheidung ist den Beteiligten bekannrzugeben. Berufung dagegen ist binnen einer Woche an den Gchchäftsausschuß zulässig. Ueber die Berufung entscheidet die Mandatsprüfullgskommifston der K. G. 8 19. Der Wahlleiter hat das Wahlprotokoll unverzüglich an die Zentrale der Landesorganisatton oder an die Vorortsgruppe zu senden, die sie alsbald an den Geschästsausschuß weiterleiten. 8 20. Der Geschäftsausschuß übersendet den Mgeordneten eine Abgeordnetenkarte. Das Sttmmrecht können nur solche Mgeordnete ansüben, die im Besitz von Abgeordnetenkarten sind. 8 21. -Vergütung der Reisespesen oder sonstigen baren Auslagen findet seitens der Gesamtorganisation nicht statt. Ver Selegiertentag der Aaudas Moel in der Schweiz. Der diesjährige Delegiertentag der Schweizerischen Ugudas Jisroel Landesorganisation fand m\ 25.!Febr. im gelben Saal des Bolkshauses in Zürich statt. Ueber die wichtigsten Punkte der Beratungen sei folgendes wiedergegeben: Herr A. W. Rosenzweig (Zürichs) begrüßt als Präsident des Landeskomitees die zahlreich erschienenen Delegierten aus Baden, Basel, Luzern, Montreux und Zürich. Als Gäste waren anwesend Do:. S. Ehrmann (Frankfurt a. M.), Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Weltorganisation Agudas Jisroel und Max Mannes (Baden b. Wien), Mitglied des Zentralrates der Aguda. Zum Tagespras'- denten wurde M. Schwarz (Basel) gewählt. Dem vom Präsidenten A. W. Rosenzweig erstatteten Jahresberichte ist u. a. zu entnehmen, daß der Kriegswaisenfonds der Agudas.Jisroel über 50,000 Fr. verfügt, die letztjährige Mäzzen- Aktion A. I. erg,ab 2000 Fr.; die Kleidersammlung für Sowjetrußland und die Ukraine hatte einen großen Erfolg (Kleiderwert ca. 80,000 Fr.). Sämtliche Sammlungen werden fortgesetzt. Ueber die Tätigkeit der Palästinazentrale referierte Jos. Erlanger, daß die Palästina- Zentrale der Agudas Jisroel in der Schweiz, die mit Sitz in Luzern. gebildet wurde, bereits über Eingänge von 4500 Fr. verfügt. Dos Arbeitsprogramm der Palästina-Zentrale der Agudas' Jisroel in der Schweiz ist folgendes: 1'. Organisation der Rausch Chodesch-Spenden- Sammlungen aller PMstinafreunde in der Schweiz; 2. die Organisierung des Keren Hajischuw für den wirtschaftlichen Aufbau Palästinas auf Grundlage der Thora; 3. Gründung' eines Fonds für kulturelle Zwecke, als Jeschiboth, ortst Seminare; 4. Anbringung von Sammelbüchsen in allen jüd. Häusern für die vbgenannten Zwecke. Die einsetzende Generaldebatte nach Anhörung des Jahresberichtes! und .der Kommissionsberichte wurde eifrig benützt. Der Kassabericht des Kassiers Jos. Rothschild (Zürich) wurde genehmigt und ihm Decharge erteilt. Auf Antrag von Weinstein (Zürich) wird beschlossen, daß sämtliche Agudaarupsten in der Schweiz eine groß,zügige Sammlung bei allen Joden in der Schweiz zwecks Lösung der Sabbat- Dispensfrage in Zürich durchführen sollen.!Das Landeskomitee wurde beauftragt, dem nächsten T-elegiertentage betreffs -Errichtung eines Pressebüros Vorschläge zu unterbreiten,, wozu eine Presse-Kommission, bestehend aus den Herren Da. Ascher (Nenchatel), Rabb. Brom (Luzern), j ßärjmB Botschko (Montreux), Erst (Zürich) und?Dr. Ehrmann (Frankfurt a. M.) gewählt wird.: Der nötige Kredit für einen besoldeten Sekretär wurde bewilligt. In den geschHftsführenden Ausschuß der Agudas Jisroel Landesorganisation ' in der Schweiz wurden gewählt: Rosenzweig (Zürich) als Vorsitzender, ferner als Mitglieder: Sternbruch (Basel), N. Erlanger (Luzern), Leon Wyler (Baden), Rothschild, Koschland, Weinstein alle in Zürich, sowie für die Palästina-Zentrale: I. Erlanger (Luzern). Ins Landeskomitee: Rabb. Brom (Luzern), Räbb. Cohn (Basel), Rabb. Kraus (Baden), Rabb. Kornfein und Rabb.!Tr. Lewenftein (Zürich) und Dr. Ascher (Neuchatel). M azzoth-Aktion der Schweizerischen Agu das Jis ro el. Das Landeskomitee der Schweiz. Agudas Jisroel Zürich erläßt einen Aufruf für eine Mazzoth-iMtion zugunsten unserer verfolgten Glaubensgenossen in Rußland imb der Ukraine. Opfere ein jeder soviel er kann und spiende soviel als nur möglich auf das Postscheckkonto VIII 3732 für die Mäzzoth-Aktion. Die ostgalizisthe Aguda-tantzeskonserenz Mn 2. Mar, 2 Uhr, wurde die Landeskonferenz der ostgalizischen Agudas Jisroel eröffnet. 145 Delegierte, davon 84 Zeirim und eine größere Mzahl hervorragender Rabbiner, nahmen teil. Zur Sitzung des ersten Tages war das Publikum zugelassen, und es fanden sich viele Hunderte Personen im großen Saale des Narodni!T!um eip, der bis auf das letzte Plätzchen gefüllt war. Auch die Galerie war überfüllt. Nach Eröffnung durch den Obmann Josef Schönblum, begrüßten die ehrwürdigen Rabbiner Lewin von Sambor und Schapiro von Sanok die Erschienenen mit zündenden Ansprachen, die frenetischen Beifall fänden. Den Vorsitz übernahmen die erwähnten beiden Rabbiner und Sejmdeputierten und wurden die Begrüßungsansprachen derselben, die im besonders warmen Tone gehalten waren, beifälligst ausgenommen. Pappenheim (Wien) 'überbrachte die Wünsche und Grüße des Zentralrates für gedeihliches' Arbeiten. Darauf folgte das Referat des Rabbiner Lewin über die politischen Fragen, das durch seine gediegene Sachlichkeit und Gründlichkeit rauschenden Beifall fand, sowie das Referat des Rabbiner Schapiro über Chinuch, das in heißen und zündenden Worten die dringendste Notwendigkeit. einer intensiven Arbeit auf diesem Gebiete darlegte. Alsdann wurden die Fragen der Organisation „Kenessio Gedaulo" und „Jugendgruppen" in eingehender Debatte bis 4 Uhr morgens erledigt. Montag erstattete Pappenheim (Wien) ein Referat über Erez Jisroel-Arbeit, das durch seine Sachlichkeit und Objektivität alle Zuhörer fesselte und in der dring>enden Aufforderung äusklang, alle verfiigbaren Kräfte dem Aufbau Erez Jisroels auf Basis der Thora zu widmen. Besonderen Beifall fand die Anzeige einer Bank-Gründung aus orthodoxen Kreisen flir Erez Jisroel. Der Eindruck der Versammlung auf alle Anwesenden war der, daß die Arbeit der AMda in Ostgalizien um ein gutes Stück vorwärts gekommen sei und fortab intensiv sowohl für die Agüda- Ziele und Organisation im allgemeinen, als auch für den Keren Hajischnw eine ebenso kräftig als erfolgreiche Tätigkeit einsetzen werde. Bei dem Chinuch-Resevate wurde von verschiedenen Seiten sehr scharf gerügt, daß die Gründer der „Mietat" (Mizijaum teze Thauro) sich erlaubten, Talmud Dhoras zu gründen, ohne jede Anleitung oder Leitung von rabbinischer Seite. , Nachstehende Resolutionen wurden angenommen : 1. Zu dem politischen Referate des Herrn Rabbij ncr Lewin (Sambor). Die zweite Landesversammi lung der ostgalizischen Agudp spricht nach Anhörung ' des politischen, Referates des ehrwürdigen Rabbiners von Sambor ihr festes Pertrauen aus m bm Getzm-