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Der Israelit · 1923-03-01 · Heft 9 (1.3.1923) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
64 (1923)
Issue
Heft 9 (1.3.1923)
Date
1923-03-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seüe 4. ä*. 9 „Vereins fliegen Uebe Hebung des Judentums" gegen den früheren Reichsschochminister Dr.-Jug. Georg Gothein, gerichtet worden waren, fanden kürzlich ihr gerichtliches Nachspiel vor der 3. Strafkammer des Landgerichts HI, vor der sich der Herausgeber der Zeitschrift, Hauptmann a. D. Ludwig Müller, gen. v. Hausen, und der verantwortliche Schriftleiter Pastor Egbert Vierow wegen Beleidigung Gotheins zu verantworten hatten. Müller v. Hausen ist bekanntlich auch der Herausgeber der „Geheimnisse der Weisen von Zion". Zwischen dem „Vorposten" und den „Mitteilungen des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus", dessen Vorsitzender Dr. Gothein ist, war es vor einiger Zeit zu einer Preßpolemik über die Frage der Geldquellen gekommen, aus denen die Mittel für die ITrucklegung der „Weisen von Zion" geflossen waren. 'Daraufhin erschien in dem „Vorposten" ein langer Artikel unter der tleberschrift „Ein verfehlter Beruf", der eine ganze Reihe beleidigender Behauptungen enthielt. Gothein wurde Hort als „Judenchrift" bezeichnet, der als „besoldeter Vorsitzender des geirannten Vereins" verpflichtet sei, die Interessen des Judentums zu vertreten und dadurch seine Unabhängigkeit gegenüber den Juden verloren habe usw. Dieser Artikel führte zur Erhebung der öffentlichen Anklage gegen MüUer v. Hausen und Vierow; Minister a. D. Dr. Gothein wurde als Nebenkläger zngelassen und äußerte sich unter seinem Me zu den verschiedenen Angriffen in der genannten Zeitschrift. Ms besonders ehrverletzend empfinde er den Vorwurf, daß er den Umsturz vorbereitet habe, er hätte gerade das Gegenteil getan. Ebensowenig sei er besoldeter Vorsitzender des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus gewesen, in den 14 Jahren seiner Vereinstätigkeit habe er keinerlei Entgelt dafür bezogen. Das Gericht sprach Pastor Vierow frei und verurteilte Müller v. Hausen unter Berücksichtigung, daß die Straftat itocf> zur Zeit bet alten Bestimmungen über die Geldstrafen begangen worden sei, zu der damaligen Höchststrafe von 600 Mark, sowie zu den Kosten des Verfcchrens. 'Die fragliche Nummer des „Vorposten" wird eingezogen und dem Nebenkläger Publikationsbefugnis des Urteils in dieser Zeitschrift zugesprochen. In der Begründung des Urteils wurde aüs'geführt, daß das Gericht eine Gefängnisstrafe nicht für angängig und die .genannte Geldstrafe für ausreichend erachtet habe. Die Behauptungen in dem Artikel, die zweifellos über das zulässige Maß zu behüten, und dieses nicht etwa als gelegentliche Tätigkeit in seinem Leben, sondern seinem Dasein Ziel und Zweck setzend, wozu ihn die göttliche Vorsehung mit den herrlichsten Gaben des Geistes ausgestattet hat. Der Mensch nämlich wird als ein lebenserhalten. deS, aufbauwichtiges Wesen in seiner ganzen Unentbehrlichkett von der min genannt: ns msy? ps onsi .Ivisn, und cf gab noch keinen Menschen, um die Erde zu bebauen, das Erdreich zu pflegen und auf der Bahn seiner Entwicklung zu fördern. — Und nun der zweite Teil seiner Aufgabe: Mit dem Herrscherstab, den er, die Scholle meisternd, über die Erbe unter sich schwingt, soll er auch gebieten der Erde in sich. Im Spiegel des Sinnbilds finden wir sein LebenSwerk in Wald und Flur des großen Naturreiches in seiner Seele wieder. Darum verbindet er mit jedem Ausdruck seiner Herrschaft über die Erde den Gedanken an die höhere Aufgabe seines Innern, lenkt beim Schwingen der Hacke, seiner Getstespflicht fich bewußt, sein Auge zum Himmel empor. So nimmt der Mensch nach jüdischer Anschauung eine' Sonderstellung der Schöpfung gegenüber ein, durch Sonderrecht zur Sonderpflicht erkoren. Nicht das leere Dafein ist Endzweck der Schöpfung, sondern um in steter Fortentwicklung höchster Vollendung entgegenzureifen ist sie inS Dasein getreten. Um aber in den Dienst eines Höheren gestellt werden zu können, muß sie in die Hände des Menschen gelegt sein, das ist der Sinn der anthropozentrischen Offenbaruügslehre, der min. Fragen wir, wo liegt das Ziel, wo liegt der Schlußstein, der Jahrtausende mühevollen StrebenS krönen wird? "j5?s "m nnnoi. ES ist und bleibt das geSeimntsvolle Rätsel unseres tzMeinS. (Ein jüdisches Riesenhospital,) Bor einigen KWen $ jn Kew'Lor? dev Errm-Mn zu fcero Jfcifr JsLaem. 1. März 1923 hinausgingen, seien in der Hitze des Gefechts gefallen. Me Oeffentlichkeit werde aber durch diese Broschüre nicht wesentlich beeinflußt. (Ob sie es aber nicht durch dieses auffallend milde Urteil wird? Di. Red.). Von Sen preußilcken öemelnSen- ZSerttn, 20. Febr.!Tie Zusammensetzung! des Vorstandes und der Repräsentjantenversammlung! der Synagogengemeinden wird in Preußen durch das „Gesetz über die Verhältnisse der Juden" vom Jahre 1847 geregelt. Zu diesem Gesetz wird gegenwärtig im Preußischen Landtag eine Novelle beraten, nach der die Höchstzahl her Vorstandsmitglieder für Gemeinden auf 15, der' Repräsentanten auf 45 erhöht werden soll. Ter Landtag! überwies nach-kurzer Anssprache den Entwurf dem zuständigen Ausschuß. Um ihrer finanziellen Not abzuhelfen, folgen mehrere größere jüdische Gemeinden Teutschlaiäs jetzt bem Beispiel der^ Frankfurter Israelitischen Gemeinde darin, öffentliche Anleihen aufzulegeu. Ter Vorstand der Berliner jüdischen Gemeinde hat mit Rücksicht aus die gewaltigen Bedürfnisse, die in nächster Zeit zu befriedigen sein werden, beschlossen, eine einmalige Anleihe von 150 Millionen Mark aufzunehmen. Tie Synagogengemeinde von Hannover hat eine siebenprozentige Anleihe in der Gesamthöhe von 25 Millionen Mark zur Zeichnung aufgelegt. Tie Anleche ist erhältlich in Abschnitten von 5000 bis 50000 Astävk. 3uSen' und Judenfeinde im Ruhreebiet. Me«, 27. Febr. In einer großen Rheinstadt versuchten französische Kreise mit den dortigen Juden Fühlung zu bekommen und regten bei ihnen einen organisierten Kampf gegen die Judenhetze an. 'Tie jüdischen Kreise haben diese Mnnäherungsversuche mit .aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Trotzdem versuchen antisemitische Kreise im be- . setzten Gebiet der Legende von einem angeblich zwischen Juden und Okkupationsmacht bestehenden Kontakt den Boden zu bereiten. Bezeichnend für die Stimmung! der rechtsstehenden Kreise des Ruhrgebiets ist der folgende Ausspruch, den eine einflußreiche Persönlichkeit aus dem rechten Lager in einer großen Ruhrstadt! gegenüber einem jüdischen Politiker getan hat: ,',Unsere Zurückhaltung gegenüber den Inden ist nicht auf den Burgfrieden, sondern auf die Tatsache der Okkupation zurückzuführen. Sobald die Okkupation aufgehört hat, wird die Abrechnung mit den Juden beginnen." neuen Bau des Bes Jisroel-Hospitales gelegt worden. Das Hauptgebäude dieses Riesenwerkes Mischer Menschenliebe wird nicht weniger als 17 Stockwerke umfassen. In dem neuen Hospital wird jeder Patient sein eigenes Zimmer mit Fenster auf den schönen Hospitalgarten haben; dabei ist vorgesehen, daß die Hospitalkasse während der Dauer der Erkrankung auch für die Familie des Patienten sorgt. Neben der Hospitalverpflegung wird bas Spital innerhalb des großen Bezirkes der Umgegend die Familienbehandlung ebenfalls übernehmen und sowohl ärztliche Hilfe als Medikamente und sachgemäße Krankenpflege bieten. Daß die inneren Einrichtungen des Spitales - wissenschaftlich auf der Höhe stehen und Operationssäle, Laboratorien einen großen Apparat für physikalische und chemische Experimente sowie Vorlesnngssäle für Studenten enthalten wird, ist selbstverständlich. Es wird versichert, daß für das Kafchrus peinlich Sorge getragen werden soll. Auch eine Anstaltsshnagoge sowie eine Sukkoh sind nicht vergessen. ■ * Manche Hausfrau hat graue Haare, weil die Sorge um das Wohlergehen der Familie sie vorzeitig aufreibt. Wenigstens in der Küche wäre sie allen Aerger los, wenn sie dem Beispiel Tausender ihrer Schwestern folgte und sich den vollwertigen Ersatz für Gasherd, Kvhlenherd, Dauerbrandofen, Zentralheizung und Badeofen anschaffte — bas ist Rieschels Patent-Grudeherd mit patentierter Wellsiebfcnerung. Lesen Sie die Anzeige der Firma Walter Rieschel 8- Co. G. nt b. H., Liebertwolkwitz 304 bei Keipzis, in der vorliegenden Nummer! I . In der Mreikbewegung der Ruhrarbeiterschaft als Protest gegen Uebergriffe der Besatzungsbehörden sind .auch u. «. mehrere Betriebe, darunter -auch die Thyssen-Werke betroffen, in denen jüdische Arbeiter beschäftigt sind. Tie jüdischen Arbeiter gehen in allen Fällen mit der übrigen Arbeiterschaft solida- .risch vor. * * * ■; •: 'Der Sonderberichterstatter des I. C. B. hatte in Duisburg, wo sich die Zentral- Fürforgestelle für die jüdischen Arbeiter befindet, Gelegenheit, über die Zahl der ostjüdischen Arbeiterim Ruhrgebiet genaue Materialien' zu sammeln. Tie in einem Teil der jüdischen Presse im Auslande mitgeteilten Zahlen stellen sich danach als maßlos übertrieben dar. Sogar während der industriellen Hochkonjunktur im Jahre 1922 larbeiteten nicht mehr als 15000 ostjüdische Arbeiter im gesäurten Bergwerksrevier, jetzt hat sich diese Zahl auf 7000 bis 8000 vermindert. Tie ostjüdischen Arbeiter sind im ganzen Jndnstriebezirk von Elberfeld bis Dortmund in Hochöfen und Kohlengruben beschäftigt. Heber die Beziehungen der ostjüdischen Ar-' beiterschaft zu ihrer nichtjüdischen Umgebung ist folgendes zu sagen.' Tas-Verhältnis zu den deutschen Arbeitskollegen ist in jeder Beziehung mustergültig. Auch das Verhältnis der Betriebsleitungen zu den jüdischen Arbeitern gibt zu Klagen keinen Anlaß. Einzig und allein seitens der untergeordneten Behörden sind die jüdischen Arbeiter nicht selten Schikanen ausgesetzt. In einzelnen Fällen wurde sogar versucht, seit mehreren Jahren im Ruhrgebiet ununterbrochen beschäftigte ostjüdische Arbeiter auszuweisen. Meist aber griffen die übergeordneten Behörden zugunsten der ostjüdischen Arbeiter ein. 0er fill8eufff&e Derbanö unö Ser Sfaafsgerichfshof. Leipzig, 23. Febr. Der Staatsgerichtshof hat die nach dem Rathenaumord an einzelnen Orten von der Polizei ianfgelösten Ortsgruppen des alldeutschen Verbandes genehmigt und die Auflö sungsv'erfüg un g aufgehoben. Obgleich der Verband die Wiederherstellung des Kaisertums erstrebe und das Judentum bekämpfe, sei ihm ein Verstoß gegen das- Gesetz zum Schutze der Republik nicht nachzuweisen. GestenreL<tz. Der Sdiufc des Hakenkreuzes. Wie«, 23. Febr. Ter hiesige Rechtsanwalt Dr. Strauß hatte in einer Verhcnidlnng im November 1922 den schriftführenden Richter wegen Befangenheit abgelchnt, weil er in der Verhandlung ein Hakenkreuz trug'. Daraufhin erhob! die Staatsanwaltschaft gegen den Anwalt Anklage wegen Beleidigung. In der gestern stattgehabten Verhaildlung wurde der Angeklagte vom Gememderat 'Dr. Plaschkes verteidigt, der in einer kräftigen Rede den verbrecherischen Unfug der Hakenkreuzpropaganda und die dadurch hervorgerufene Erniedrigung des Richterstandes kennzeichnete. Trotzdem endete die Verhandlung mit der Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe, wobei der Richter ansführte, das' Tragen Sabbat-Mtang uns Mrgssg. Ort: Anfang UhrjMtn. D 1923 atum 5683 AM Uhr 'gang Mt». Frankfurt a. M. 5 40 3. 15. /6 55 Berlin .... 5 49 März Adar 6 38 München . . . 5 45 6 44 Cöln. . . . . 5 50 7 — Stuttgart. . 5 45 6 Io Bresla« . . — - - RSrnvers» . 5 15 6 40 Hmckmen, . - - - -

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