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Der Israelit · 1923-03-01 · Heft 9 (1.3.1923) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
64 (1923)
Issue
Heft 9 (1.3.1923)
Date
1923-03-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1. März 10W die Beantwortung in bezug auf die Frage der Sprache, nur erwarten wir, daß, weny Rasse, Abstammung, Sprache behandelt, staatsbürgerliche Zugehörigkeit schon in ihrer eigenen Rubrik erschöpft ist, daß dann das österreichische Staatsministerium eine wissenschaftliche, zureichende Anleitung und Erklärung gibt, was dann noch in der Rubrik Volkstum zu verzeichnen ist, denn schließlich ist es unseres Erachtens die Aufgabe der Volkszählung, Tatsachen, festzustellen und nicht etwa politische Bekenntnisse zu verzeichnen/ sonst müssen wir logischer Weise auch erwarten, daß der Fragebogen der österreichischen Volkszählung auch Auskünfte über die Parteizugehörigkeit verlangt." Wir können uns diesen Ausführungen nur anjchließen und wünschen unseren Brüdern, vorab unfern Gesinnungsgenossen in Oesterreich bei ihrem im Rahmen des Gesetzes geführten Kampf um bürgerliches und religiöses - Recht von Herzen Glück. Der historische Srweifür die Verechiigung der Resormarbeit am Iudenium? Von Prof. Dr. A. Sulzbach in Frankfurt a. M. Zu seiner Geschichte der jüdischen Reformbewegung,*) die der Büchermarkt als neuestes Erzeugnis bringt, hat der Vers, außer dem Vorwort eine 27 Setten lange Einleitung, die die interessanteste Partie des Buches ist, geschrieben. Mit dieser Einleitung wollen wir uns hier beschäftigen. Es soll in dieser der Nachweis geliefert werden, daß die Reform, nicht von den Rabbinern (klingt beinahe wie eine Entschuldigung) sondern gegen deren Willen, vom Volks- Willen ausgegangen sei, der Volkswtllen ist aber maßgebend, dieser Volkswille sehnt sich nach Gott, gerate wie die verkannte Kabbala nach einem persönlichen Verhältnis zu Gott dürstet." So ist also die Reform in das Gebiet der Mystik versetzt. Wie steht es nun mit der realen Beweisführung der Berechtigung der Reform aus. Die philosophisch klingende Systematik, die mit He« gelscher Geschichtsphilosophte die Reformbewegung in das Prokrustesbett der Thesis und Antithesis spannt, sie also als geschichtliche Notwendigkeit beweisen will, lassen wir hier außer acht. Hegel selbst hat nicht viel Glück damit gehat. Wir wenden uns Realerem zu. *) D r. Cäsar Seligmann, Rabbiner der Jsr. Gemeinde Frankfurt a. M. Geschichte der jüdischen Reform-Bewegung von Mendelssohn bis zur Gegenwart. Franks, a. M. 1922. I. Kauffmavn. 189 S. Wort svn und gleich darauf heiht es ycnn rnon. (Berg!, auch Talmud jer. Megilla und Midrasch 49 nn '2 21 "m 'Lv).Der :ruö, sich am Purim zu maskieren, ist vielleicht auf den Ausspruch unserer Weisey zurückzuführen 2'vvrr '2mi löNJt? p:o mim |ö tick. Auch Esther gab sich anfangs dem Achaschwerosch nicht zu erkennen, und erst als sie sich zu erkennen gab, brachte sie ihrem Volke Erlösung und Rettung, Das Maskieren am Purim geschieht demnach aus dankbarer Einnerung an die Königin Esther. Ser Mensch nah die Schöpfung im Judentum, Von 3tuä. INA. cliem. Jsmar Fellner in Berlin. (Schluß.) Es ist eine durch die tägliche Erfahrung zur Genüge bestätigte Tatsache, daß dem Bescheidenen Nicht immer zu trauen ist. Nicht selten umgibt er sich mit dm Nimbus der Selbstlosigkeit, anspruchslos leistet er Verzicht auf alle ihm dargebotenen Gaben — um sich dadurch gleichsam das Recht auf Entbindung von allen Verpflichtungen zu erkaufen, selbstsüchtige und eigennützige Naturen, welche etwa anklagende Stimmen des Gkwtffens durch scheinbare Selbstlosigkeit beruhigen zu können glauben. Wer nicht empfangen will, will oft auch nicht geben. Das ist eine Psychologische Tatsache beim Einzelnen, und wir finden ihr Spiegelbild ' ..- ’ «er MraelL ..... „Das liberale Judentum ist berechtigt, weil es da ist." So lautet die These wörtlich. Ja, wenn so geurteilt und bewiesen werden soll, dann kann auch der Antisemitismus mit Berufung auf ,einen Rabbiner diese These für sich in Anspruch nehmen. Der Sache, die der Berf. verfechten will, hat er mit diesem Lehrsatz keinen großen Dienst geleistet. Aber auch die Geschichte des Judentums selbst soll den Beweis für die Berechtigung der Reform bieten. Das Judentum babe sich nämlich stets in neue Verhältnisse zu finden gewußt und sich den jeweiligen Bedürfnissen angepaßt, erschwert, wenn man es für notwendig erkannt, erleichtert, wenn die Zeit dazu drängte. Nachdem das jüdische Volk sein Land verloren, mußte es auch ohne Tempel, ohne Opferdtenst gehen, das Gebet. mußte an deren Stelle treten, Agrargesetze traten außer Gültigkeit, Zivilrecht mußte drm Landesrecht weichen. Als die Juden in Persien nach dem jüdischen Zivilrecht nicht mehr richten durften, da prägte Mar Samuel' den Satz: Landesrecht ist das giltige Recht. — Dies soll also die Berechtigung für die Reform beweisen. Weiß denn Herr Seligmann nicht, und als Rabbiner müßte er es wissen, daß alles, was er als Beweis dafür aufzählt, daß das Judentum bei veränderter Zeitenlage sich „zu helfen"- wußte, also durch Reform erledigt wurde, weiß der Berf. nicht, daß alle diese Bestimmungen von der Thora selbst an den Besitz des heiligen Landes geknüpft sind, sie also nach Anordnung der Thora so lange ruhen, als die Juden nicht im Besitz des Landes ihrer Väter sind, und daß nicht irgend eine Reform sie außer Uebung gesetzt hat? Und nun will Herr Seltgmann die Berechtigung für die reformatortsche Außergiltigkeits-Erklärung der für alle Zetten und alle Verhältnisse bedingungslos verpflichtenden offenbarten Gesetze, wie Sabbat, Ehegesetze, Sprisegesetze u. dergl. ableiten! Bet solcher, jeder Logik spottenden Beweisführung ist es wirklich nicht der Mühe wert, auf sachliche Fehler noch aufmerksam zu machen; doch eines möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß die Berufung auf Mar Samuels Ausspruch sehr deplaciert ist. Wenn der Herr Vers, sich die Mühe geben wollte, den Traktat Sanhedrin 5 a. nachzuschlagen, so würde er finden, daß zu Samuels Zeit die jüdische Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung in Persien nicht untersagt war, er würde finden, daß nicht nur der Exilarch, sondern auch andere Richter, wie beispielsweise Rab das Recht der Exekutive der körperlichen Züchtigung hatten, er würde finden, wenn er sich noch weiter im Talmud umsteht, daß R. Nachman oftmals säumige und böswillige Schuldner mit Pfändung heimgesucht hat. im Geistesleben der Gesamtheit! Weil man den Menschen nicht mit höheren Gkis'.espflichlen, welche eriebliche Anforderungen an die menschliche Selbstüberwindung und Selbsterziehung stellen und somit manche Unbequemlichkeiten wir sich führen, belasten wollte, darum bat man sich auch gescheut, süe ihn höhere Rechte und Fähigkeiten in Anspruch zu nehmen, ihm die ihm gebührende Stellung im Narurreiche zuzuwetsen. Man har ihn vielmehr zum Tiere degradiert mit der Parole: Folge dem Laufe der Narur, mit der du zwangläufig etngegliedert bist in das Gesamigesüge des UnioersumSwillenlos, wesenlos, unpersönlich. Das ist gewiß nicht der jüdische Mensch, der D'p^x mx. Man wird uns vielleicht mit dem Einwande begegnen, daß zahlreiche Stellen in yv:n, Talmud und BhlD; die doch gerade die Unzulänglichkeit und Ohnmacht menschlichen Seins und Wirkens betonen, mit einer anthropozentrischen Weltanschauung nicht in Einklang zu bringen sind. Wird doch der Mensch, die Krone der Schöpfung, in seinem Hoffen und Streben mit dem Wurme, dem Sinnbild nichtigster Vergänglichkeit verglichen: non P12K mprvi und die Hrffnung des Menschen gleicht dem Wurme. — Dieser E-nwurf hat indes nur insofern seine Berechtigung, als er auf den irdischen Menschen, den d"ik und schwachen rrnzu Bezug hat, der aber aus den sklavischen Ketten des Körpers stets hinausstreben soll in die Sphären göttlicher Reinheit, abschütteln soll die Fessel des Tieres, um zur MO. zur Einzelpersöulichkett in voller Verantwortung. ihres Tuns zu werden, (tPBJ bedeutet auch das charakteristische Merkmal eines Gegenstandes, beim Menschen also der Charakter, zum Ausdruck gebracht durch die Persönlichkeit nach der Erklärung v. S. R. Hirsch T'ütT,) mit eigenem,Wesem und Wollen, mit-ausgeprägtem spezifischem. Geistes» und-Seelenleben. Und mann ist der Mensch Einzelpersönstckk-it mir Anspruch t No. 9. Sette 8. Aber das Beste kommt noch. Die Räbbinen haben unter Führung des Rabbenu Jehuda sich entschlossen, das allerdings in der Thora nicht ausdrücklich genannte und nur angedeutete Verbot, den Inhalt der Tradition (a"jnAtP'n) nicht niederzuschreiben im Interesse der Erhaltung des Gesetzes, das dem Gedächtnis allein in den Zeiten des Golus nicht mehr anvertraut werden konnte, zu übertreten. Aus dieser Tatsache will nun Herr Seltgmann das Recht herleiten, Reformen an dem Gesetze zum Zweck der Zertrümmerung der Thora vorzunehmen. Ir, im YiBil "Imin war die Reform immer sehr groß und sehr talmudgläubig. Den Gipftl des, sagen wir : Widersinns, erreicht aber der Verf. auf der schwindligen Höhe seiner Berufung auf R. Gerschom, der die für europäische Verhältnisse nicht mehr gemäße Polygamie verbietet!! Et der Tausend I wer hätte das gedacht, daß der stürmende Reformator des 11. Jahrhunderts die Kühnheit gehabt hat, die große Mtzwa der Polygamie den Juden zu verbieten!! Vielleicht ist sie in seinem Exemplar des Rambam unter den 248 Geboten aufgezählt, allerdings wären es alsdann 249 Gebote. Nach den bisherigen Ausführungen dürfte es jedem Unbefangenen wohl klar sein, daß die Beweisführung des Herrn Rabbiner Seltgmann für die historische Berechtigung des jüdisches Leben und jüdischen Kultus zerstörenden Reformierens durchaus mißlungen ist. Damit habe ich die Aufgabe, die ich mir gestellt, gelöst. Doch will ich nicht unterlassen, htnzuzufügen, daß die Sicherheit, in welche der Verf. durch seine Beweisführung sich hineingedacht hat, die an sich gefällig gebotene Darstellung der geschichtlichen Vorgänge ungünstig beeinflußt hat. Trotz aller Mühe sachlich zu bleiben und den Gegnern die Achtung nicht zu versagen, vermochte er es nicht, allen gegenüber diese Haltung zu bewahren, der Partetmann konnte nicht immer vor dem Historiker zurücktreten. Mag der Verf. über die Verpflichtung der Thoragesetze denken, wie er will, das ist seine Sache. Aber nur sollte er zur Rechtfertigung dieser seiner Anschauung keine Scheinbeweise bringen, die nur auf urtelslose Leser einen Eindruck machen könnten. Hat der Verf. für solche geschrieben? Correspondenzen u. Nachrichten. Deutsches Reich. Die „weilen von Sion" vor öerichf. Merlin, 25. Febr.!Tie schweren ANWiffe, die Vor längerer Zeit in der Zeitschrift „Auf Vorposten" ' des auf Werturig und Berücksichtigung seiner Individualität? Wenn die Richtung seines Strebend gen Himmel weist, aber wenn er das göttliche Heiligtum entweiht hat, rrwm kw» pbj,t nrroj», dann wird auch seine „Persönlichkeit" gelöscht auS seinem Volks. , Eine Betrachtung also des Menschen, die an mechanistischen Weltanschauungssystemen orientiert ist, muß von vornherein zur gänzlichen Negierung des Menschen als „Persönlichkeit" gelangen, kann über den VÜK, den D-iK, nicht hinausführen. Darin prägt sich der Gegensatz zwischen dem Menschen deS Judentums und dem der Wissenschaft in seiner ganzen Schärfe auS. Und aus der Verschiedenheit dieser Auffassungen erklä.t sich auch der bedeutungsvolle Unterschied, der in der Stellung des Menschenzur Schöpfung liegt. Nicht als ein wesenloser Maffenmensch gehr der jüdische Mensch in der Vielgestaltigkeit deS wechfelvoüen Daseins unter, nicht als ein lebloses Maschinenelement im großen Organismus deS Universums, ohne Fähigkeiten oder Rechte auf eigene schöpferische Fortgestaltung. Nein! Mit einer Fülle von Rechten hat der Mensch daS Königszepter auf Erden ergriffen, alles Sprossende auf dem Erdboden bis zu den ragenden Fruchibäumen, das gefiederte Reich in des Himmels Regionen bis zum kriechenden Gewürm auf Erden war in seine Hände gelegt. Die mm spricht ihm diese Rechte zu, denn der mn» will empfangen, — um freudig geben zu können. Gebieter der Erde heißt im Judentum Diener der Erde sein, Und diese Aufgabe »ritt in Doppeltgestatt an denjüdischen Menschen heran, in seiner Eigenschaft als onu als den irdischen Menschen im allgemeinen, und den cm gm die geistige Persönlichkeit im Besonderen: Denn, vom ersten- Schöpfungstage an Ist ihür die Aufgabe, gestellt worden, mtsr» mav? die Scholle zu bearbeiten nnd

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