Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 64 (1923)
- Issue
- Heft 5 (1.2.1923)
- Date
- 1923-02-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 4. «r. 5 Ber A-raekt. 1. Februar 1933 und Gtaat Israels haben sich ihr anzupasien. Kein Gebot aber enthält sie, das anders erzogenen Menschen, den Gere Toschab, aufgezwungen werden sollte, diese haben im Reiche der Thora Platz neben den organischen Angehörigen ’ des Thora-Staates, ohne ihren Gesetzen zu unterstehen. Nur wer in Israel wurzelt und bewußt der Gotteskinderfamilie angehören will, gehört dem Staate der Thora an. Der jüdischen Volksfamilie im Galuth gehört jeder an, der diesen bewußten Willen auch heute, nachdem Gott uns längst staatlicher Selbständigkeit unwürdig befunden, zu bekennen den Mut findet. 11. Deshalb kann die jüdische Gemeinschaft im Galuth nicht richten und strafen. Denn hier gilt es ja nicht zu „glauben", sondern einer geschichtlichen Tatsache konsequent zu folgen, d. h. das Gesetz vom Sinai auszuüben. Sünde ist unter solchen Umständen nicht immer WillenLpreisgabe und -auflösung (die ja den Begriff der Unreinheit in der Thora bedeuiet), sondern oft Angst vorm Ausdenken, Denkunfähigkeit oder Unwissenheit. Der Geist der Umgebung hat bald (wie in Frankreich) durch urbanen Glanz, bald (wie im mittelalterlichen Deutschland) durch rohe Gewalt über Thora-Wiffen und -Leben gesiegt. Aber im Helligen Lande steht der weltliche Arm uneingeschränkt zur Verfügung des göttlichen Gemeinwesens) hier wird Gottesverachtung, wie schon Mendelssohn sagt, zum Staatsverbrechen und zieht, falls vor Zeugen und gegen Warnung begangen, Todesstrafe nach sich. Ableugnung des Glaubens ist innerhalb dieses Staates nicht eine Ueberzeugungsfrage, sondern eine Aufiehnung gegen die Grundfeste dieses Staates. Diese Grundfeste aber heißt: Einsicht, bewußtes Wollen. Wer nicht wissen will, der will vergehen, langsam faulen) wer für ein götzendienerisches Ideal leben wollte, hatte sich damit zur Auflösung des Willens bekannt, und dieses Verhalten des Einzelnen will der jüdische Staat verhindern. „Der Menjch, der, entgegen seiner Bestimmung, etwa diesem Gebühren sich htngeben will, so rettet nach Israels Gesetzen nur der Tod diese Seele." — Solange aber das Leben nicht verwirkt ist, darf die F reib eit des Menschen nicht angetastet werden, da sie die Grundfeste des bewußten Willens ist. Deshalb kennt der jüdische Staat kein Dtenstjahr, in welchem er etwa seine Bürger zu seiner Gesinnung erzöge, und keine Freiheitsstrafen für Vermögensgesetzübertreter) die Einzelhaft des aus Not zum Diebe Gewordenen entspricht allen Anforderungen individueller Erziehung. Der Geist der unmittelbarsten Unterwerfung unter Gott erfüllt die Gesetzgebung des jüdischen Staates. Gottes geoffenbartes Gesetz gibt die Maße alles Tuns und Lassens seiner Bürger, nicht ein nebelhaftes Gewtssensprinzip. Alle seine Bürger wollen wissen, wie Gottes Weltenplan im Einzelnen befolgt sein will, in diesem Streben unterstützen Gelehrte und Priester das Volk. Dem Wohlwollen der Bürger, dem Vertrauen der Nation, das man auch in neuerer Zeit als ihr eigentliches Kapital genannt hat, und das tatsächlich die einzige Forderung des jüdischen Staates an seine Bürger darstellt, — ihm allein Zabbal-üittang und Msgang. rott- O 11: Anfang Datum AuSgang ÜhrMr^ 5683 Uhr Frankfurt a. M. 4 55 3. 17. 6 10 Berlin .... 4 50 Febr. Schebat 5 40 München . . 5 — 5- 53 Cölu. 5 10 .6 10 Stuttgart. . 5 — 6 07 Breslau . . — — — — Nürnberg. . 4 60 5 56 Ha»»««« . . — ~~a und keiner Auflage oder Steuer hat die Thora das Wohl und die Existenz des sie zu lehren berufenen Prtesterstandes anvertraut. Es wird, gleich einer Selbstverständlichkeit erwartetdaß Israel in seiner Glaubensgemeinschaft zugleich seinen Siaat sieht. 12. Gerade hieraus erklärt sich die Loyalität gegen die Wtrtsvölkcrl als Gesetz und Gewohnheit Israels. Denn die fremden Religionen werden, ihrem positiven Gehalte nach, als Teilwahrheiten, als in sich abgeschlossene Theorieen angesehen, die sich vom jüdischen Gesamtideal in grauer Vorzeit abspalteten) selbst die aus den nicht mittelländischen Kulturkreisen stammenden Systeme werden betrachtet . als in grauer Vorzeit, vor Abraham, aus unserer Lehre entlehnt. Die Ausgrabungen bestätigen ja Aehnliches. Aber auch jeder „Staat" wird als mit einer solchen Idee durchtränkt, als ihr geweiht angesehen. Inmitten einer solchen Gemeinschaft nun Unfrieden zu stiften, sieht Israel als ein jedes positiven Zweckes bares Zerstörungswerk an. Lieber läßt der Jude seine Mitmenschen in dem sicheren Gefühl der Zugehörigkeit zu einem solchen Systeme, ja läßt sich lieber selber kano-' nische Erniedrigungen gefallen, als daß er sein jüdisches Ideal auf Kosten des Ansehens der Religion überhaupt verwirklicht, da doch die Gewalt der letzteren allein den nichtjüdischen Mitbürger vor völligem Verrohen und religionslosem Verderb abhält. Deshalb konnte es Vorkommen, daß Juden sich in rücksichtslosen Staaten, z. B. Rußland, vor der Revolution, freier fühlten als in religiös völlig verstaatlichten, wie z. B. Deutschland damals war, — und dennoch in beiden aushielten. Nur der Zwang zur Sabbatverletzung (Militärdienst ]) lastete schwer auf uns) doch auch er wurde geduldig hingenommen. 13. Einen Leidensgenoffen im Kreise heutiger Kulturmächte zu finden, muß die oben geschilderte Beschaffenheit dem jüdischen Staatsideale schwer machen. Denn erstens gibt es keinen in so scharfem Gegensätze zur Gesamtweltkultur stehenden Staatsgedanken wie den jüdischen, und zweitens ist kein Staat so weit von jeglicher Macht entfernt wie der nicht brstehende jüdische. Drittens aber hat die neueste Zelt gelehrt, daß die innerlich diametral dem jüdischen Ideal in Vielem entgegenstrebende, äußerlich jedoch durch Diaspora und Regenerationspropaganda uns ähnelnde weltliche Macht des Katholizismus glaubt, im Interesse ihrer heiligsten Gefühle gegen jüdisches Staatsleben auf dem aller Welt heiligen Väterboden zu protestieren, und zwar, wie es scheint, nicht nur für den Fall, daß dieser Staat, wie es leider geschieht, sich religionslos konstituiert, sondern selbst wenn wir Orthodoxen dort die Oberhand hätten. Es muß nun hiermit in aller Form gerade gegenüber der bewußt christlichen Oeffentli hkeit das Bekenntnis abgelegt werden, daß der Nattonalitätenwahn, — der Vaterlandskultus, der Europas Völker mit Blut ihre Scholle zu verteidigen, ja mit Mord nach des Nachbars Boden zu streben verleitet, — diese traurige Umwandlung des Menschen in ein pflanzengleich wurzelndes, tiergleich reißendes Geschöpf, heutzutage auch viele jüdische Köpfe ergriffen hat. Aber für das Gros der Nation, — das soll alle Welt wissen, bedentet die Zionssehnsucht etwas anderes. Israel als Kulturgemeinschaft will nicht den Boden, sondern die Kulturpflanzstätte seiner Väter zurück haben, und auch das ist uns ein Jenseitsproblem. Wiederaufbau unserer Kultusstätten, nicht Polizeiaufsicht im Lande ist unser Zukunststraum) und die Anbahnung im Diesseits? Nichts als neue Stützung der Lehrhäuser und Talmudschulen der heiligen Städte. Jene Bücher sollen wieder gelesen, jene Worte gelernt werden, die „cum fructu legi possunt," — deren wetterleuchttnde Segensfülle die Gläubigen aller Gemeinschaften längst zugestanden haben. Nicht in diesem Streben, nur in der drohenden völlia-n Verstaatlichung der Kultur des heil. Landes sollte die nichtjüdische Oeffentlichkeir einen? Affront gegen ihre Ideale bekämpfen. Auf diesem Wege muß bei beiderseitigem guten Willen eine Einigung möglich sein. Denn selbst zur Verständigung mit der katholischen Welt ist die erste Bedingung im Thorastaate gegeben, nämlich der völlige Verzicht auf staatliches Kulturmonopol. Keine patriotische Ueberhebung trübt die Reinheit des jüdischen Auserwähltheitsbewußtsetns. Das mag dem Nichtjuden eine Unerfüllbare Maximalforderung bedeuten. Jedenfalls liegt darin der Grund zu den Rechten der ntchtjüdischen Bewohner des Thora-Jdealstaates. Nicht dessen Aufbau, sondern die Geschichte unserer Leiden ist der Ansporn zum Fortdauern unserer Glaubenstreue. 14. Wenn das alles noch nicht ausgereicht hat, um jenen Frieden über Israels Land zu stiften, so ist das nur die Schuld der Leute, die, der geschichtlichen Wahrheit zuwider, Nitualmordmärchen, Inquisitionen und Verfolgungen statt den Nattonalmächten bezw. der nattonaltsttsch beeinflußten Clique, der Kirche als solcher in die Schuhe schieben und mit solchen Mitteln noch heute jedwede geistliche Macht als rückständig bekämpfen. — Wo auf der Welt ein geschultes Empfinden für Einfi h eit licht eit einer Kulturform vorhanden ist, — und das dürfen wir bei frommen Christen voraussetzen, — da sieht man Israels Zusammenhalt im Gesetze und mißgönnt ihm gewiß nicht das Anklammern am Lande der Väter zum Zwecke dieses Haltes. Man wird, — um nun zu resümieren, — begreifen, daß in Wirklichkeit jedes Staatsbürgertum, selbst im tolerantesten Staate, dem Bekenner unserer Gesetzesreligton Pflichtenkollisionen bereitet) und den Ländern Europas kann, — auch dies wird man einsehen, das Ausscheiden Israels aus ihrer Entwicklung und sein kulturelles Neuerlichen nur eine segensreiche Beruhigung bringen. Dennoch werden die Menschen nicht aufhören, das Allgemeinmenschliche unserer Lehre dem Beispiele unseres Thorastaates folgend, zu befolgen. Und selbst falls nichtjüdische Weltmacht uns weiter zu schützen beabsichtigen sollte, kann unser Ideal dabei, wie zu Zeiten des JT3, zur Erfüllung reifen. 15. Im Verein mit den geistigen Mächten dieser Erde kann Israels Staat, als Geistesgemeinschaft auf dem Väterboden, neu erstehen. Suchen wir nur, solange das Galuth über uns lastet, aus allen Mächten und Strömungen der Menschheit das Geistige, um es zu erfüllen) das ist unser Teil. Dann bringen von selber die Völker uns „gleich einer Gabe" ins Haus Gottes. {Korrespondenzen «. Nachrichten. Deutsches Reich, ver Scftufcunö Trufcbund vor dem Sfaafsgericftfsfiöf ■ Leipzig, 28. Jan. Der aufgelöfteSchutzundTrutzbund appellierte beim Staatsgerichtshofe gegen das ihm angetane „Unrecht" und stine Verteidiger ließen es in der Verhandlung an keiner Mühe fehlen, den schönen Bund dem Vaterlande zu retten. Der Vertreter der preußischen Regierung, Kommissar Weißmann, hält es aber, wie er in seiner Rede ausführte, für nicht widerlegt, daß Mitglieder des Schutz- und Trutzbuudes an der Ermordung Rathenaus beteiligt gewesen sind. In der Begründung der ministeriellen Verfügung heißt es außdrückttch, daß der, Schutz- und Trutzhund