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Der Israelit · 1922-10-19 · Heft 42 (19.10.1922) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 42 (19.10.1922)
Date
1922-10-19
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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feritt S Nr. 49 Verfassung die freie Religionsübung feierlich gewährleistet ist. — Es ist hart, bei der Abwehr von Angriffen auf primitives Menschenrecht, auf die Grundbedingungen des Lebens sich erst auf formales geschriebenes Neckt berufen zu müssen. Man sollte meinen, daß Herr Meißner und die anderen Pathen der Sowjetverfügung, zum Bewußtsein ihres Unterfangens gekommen, sofort beschämt d'e Finger von diesem -grausamen Spiele lassen würden. Aber wir sehen schon, daß man den Herren in Dresden so wenig wie denen in Moskau mit Appellen an Vernunft, Recht und Billigkeit kommen darf. Man muß es sogar erleben, daß die Appelle die Behörden zum „energischen Zugreifen", als handelte es sich um die Abwendung einer drohenden S'aatsgefahr, führen, und nun ver» breitet sogar das Leipziger Presseamt die ganz unglaublich klingende Mit eilur g, die ministerielle Verordnung habe auch auf die israelitischen Privatschulen Anwendung zu finden. Also mon würde in Sachsen die Juden in ihrem eigenen Hause, in ihren eigenen von ihnen erhaltenen, der Hebung des jüdischen religiösen und Geisteslebens dienenden Schulen zwingen, den Sabbat und andere religiösen Satzungen zu verletzen. Wo der Wahnwitz einen solchen Grad erreicht hat, erscheint es leider müßig, mit Vernunftsgründen und Toleranzrucksichten zu kommen. Hier muß schon mit der Faust des geschützten und gewährleistet-n Verfaffungsrechtes hineingesahren werden gegen all die Ausleger und Rechtsverdreher, die es fertig bringen, die Freiheit in beispiellosen Zwang und Druck umzuschmieden. T)as find auch die Gedankengänge, von denen die bisher bekannigewordenenMdlschen Protlste ausgehen. Neben den bereits mitgeteilten Einspruchserklärungen der Leipziger Religionsgesellschaft ist auch eine solche des Verbandes der jüdischen Jugendvereine Deutschlands, Landesverband Sachsen zu nennen, ebenso auch eine Erklärung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Dresden, die folgenden Wortlaut hat: „Die Verordnung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts vom 11. August 1922 versetzt die jüdischen Eltern in den härtesten Gewissenszwang. Die Juden trifft die Verordnung am schwersten, weil ihre durch die Jahrtausende geheiligten Feiertage durch die jüdische Zeitrechnung festgesetzt sind und mit den gesetzlichen christlichen Festen nicht zusammenfallen. Den jüdischen Eltern ist es unfaßbar, daß sie vom Staat gezwungen werden, ihre Traditionelle Zntümer. Zu 'B• Bon Dr. M. Weinberg in Neumarkt (Obexpfalz). ES gibt unausrottbare Frriiimer, die lsirb gläubig von der Masse ausgenommen sind und sich von Geschlecht zu Geschlecht durch die Zeiten forterben. Dabet bandelt eS sich hier meist um Irrtümer, deren innere Unmöolichkeit klar zutage liegt, bei denen es nur einer geringen Nachprüfung bedürfte, um sie als das nachzuweisen, was sie find. An die Schöpfungsgeschichte knüpfen sich unsere ersten Ing» ndeiinner,ingen; die ersten tiefgehenden Eindrücke aus dem Unterrichte des Kindes überhaupt entstehen beim Lernen der ersten Kapitel des PentateucheS und beim E> lernen der ersten biblischen Geschichten. Was da gelernt wird, wi,a unser unausttsgbares geistiges Eigentum und da die Schöpfungsgeschichte der heiligen Schrift in allen Schulen, nicht nnr den jüdische»' gelehrt ivnd, so »st es kein Wunder, datz neu dabei vorgetragene Irrtümer Gemeingut der Kulturwelt find. _Der Israrlk._- Kinder auch an den höchsten Feiertagen, statt znm Gottesdienst zur Schule zu schicken. In unserer Not legen wir nachdrücklich Verwahrung ein gegen diesen Eingriff in die Freiheit der Religionsübung, die allen Bekenntnissen durch d'.e Verfassung von Weimar gewährleistet wird." Wir werden nicht ruhen und rasten bis diese Schande von. Sachsen beseitigt ist. Die drei jungen Juden, die ihr Roschhaschorogebet mit dem Karzer, einer Strafe, die nach sächsischem Schulgesetz sonst nur für schweren Betrug in Anwendung kommt, bezahlen mußten, trifft die Entehrung der Strafe nicht. Entehrt würden sie dastehen, wenn sie aus Furcht vor Menschen, vor Autoritäten eines freien Staates in e uer Zeit, die die Religionsfreiheit aufs Panier geschrieben, das von der göttlichen Autorität eingesetzte heilige Fest entheiligt hätten, so wie wir diejenigen — es waren einzelne — als ehrlos bezeichnen muffen, die in der Leipziger Plölest- Versammlung gegen ihre eigenen Brüder und für das „Jntoleranzedikt" des Ministeriums eine Lanze brachen. Man müßte schon an der Z<stt verzweifeln, wollte man nicht glauben, daß sich hier Vernunft und Recht baldigst zum Siege durchrtngen würden. Wochennmdscha«. Der wahre Schuldige. Der Ra Henau-Prozeß ist nun zu Ende. Die Angeklagten haben milde Richt-r gefunden, nachdem sich die eigentlichen Mörder selbst gerichtet hatten. Damit findet eine menschliche Tragödie einen fast versöhnenden Abschluß. Unberührt und in seinen schwarzen Farben ungemildert bleibt der Hintergrund, auf dem sich diese menschliche Tragödie aufhautdie antisemitische Hetze, die nach Befund der Richter und dem Urteilsspruch des Vorsitzenden allein verantwortlich ist für die verseuchte Armospähre, deren Opfer, nach vielen vorangegangenen, nun auch Rathenau und, nicht zuletzt, auch seine Mörder geworden sind. - Der Prozeß hätte ein wenig luftreinigend wirken können, wenn es gelungen wäre, die Hülle zu lüften über den Drahtziehern, die dergkstolt mit den Geschicken von verdienten Männern und unreifen urteilslosen Jünglingen gespielt haben. Darauf waren aber die Bemühungen des Gerichtshofes garnicht gerichtet. Ihm oblag es lediglich, über den „Fall" zu befinden und Recht zu sprechen. Doch konnte sich der Vorsitzende in seiner Urteilsverkündung und -Be- Wir wollen hier zwei Stellen aus der ersten Sidroh behandeln. I. Adams Rippe, rnx np'i, „Er nahm eine von feinen Rippen", so pflegen sämtliche Uebersetzungen diese Stelle zu übertragen. Die'e Form der Menschenbilbunp, gerade aus einer „Rippe", erscheint an sich schon recht wenig ansprechend. Dazu kommt aber vor allem die Tatsache, daß m der ganzen heiligen Schrift nirgends die Bedeutung „Rippe", sondern die Bedeutung „Seite" hat. Als Gott den Menschen bildete (cisn jt?S Xl2'r), hatte er ihn bereits in seiner Doppeloerusung als Mann und Weib erschaffen, an* «na napai “ist. Es fand also bei dem Ausbau der nur die, saqen wir körperliche, Teilung der bereits vorhandenen zwei Grundwesensarten des bisher vereintgren Menschen statt. Eine derartige Zerlegung finden wir ja auch bet anderen Schöfungen: Am ersten Tage die Zerlegung des Urlichies in Tag und Nacht, am zweiten die des Wassers in das auf der Erde und das in den Höhen befindliche, am dritten die Scheidung in Land und Meer. Demgemäß nun die Zerlegung des Menschen. Die „Nippe" ist, wie es scheint, von außen (Luthers Bibelübersetzung) in die jüdische Auffaffung überaegangen. Ursprünglich fotzt man bet uns offenbar als Seite aufval. Midrasch »abba anfangs p'im Soweit ich übersehen kann, ist S. R. Hirsch der einzige, der die richtige Uebe, setzung „Seite" htt. Haben wir nun hier einen mehr harmlosen Jrnum vor uns, so ist der nun folgende von ganz bedenkltcher Art. II. 'vi Li'n m-6 p "jtan: 'te 'n nx wdb»i. Die jüdischen Uebersetzer von Mendelsohn bis Bleicherode s __ 19. Oktober 195S, gründung des Hinweises auf den Antisenritis^ mus a's auf den wahren Sch uldigen, nich enthalten. Diese Ueberzeugung drängte sich aber vont ersten Augenblick an jedem Zuhörer und Beobachter auf, als man vernahm, in welchen Grundsätzen diese Jünglinge großgezogen und wie sie für ihre „nationalen Aufgaben" -ertüchtigt wurden. Kein. Märchen war zu blöde,- daß es nicht geglaubt worden wäre. Rathenau, von dem jedes Kind wußte, daß er in Schrift und Wort eine positiv gerichtete ernste Weltanschauung von hoh r Sittlichkeit vertrat, soll den Bolschewismus in Deutschland verbreitet haben, er soll sogar zu diesem Zwecke eine Schwester des russischen Sowjetvertreters Radek geheiratet haben, wiewohl sonst alle Welt wußte, daß er unverheiratet war. Es wurde auch geglaubt, daß Rarhenau, der mit Juden von jeher nichts weiter als die bittere Anfeindung vonseiien der Antisemiten gemein hatte, zu den „Weisen Zions" gehörte. Und die „Weifen Zions" selbst waren ein Dogma, einer der Glaubenssätze im Evangelium des Antisemitengenerals Ludeildorff. Man sollte meinen, daß diese Generäle bereits genug junge Menschenleben auf dem Gewissen haben, sodaß sie nun davor zurückschrccken müßten, die eigene ^Jugend gegen den eigenen Staat, dem schlimmsten aller Feinde, dem gemeinen Verbrechen in die Arme zu treiben. Das ist die traurige Lehre drs Leipziger Prozeffes, die voraussichtlich alle ziehm werden, mit Ausnahme derer, die es am meisten angeht. Rücktritt Sr. Schönsüds von der MSrachi- Leitung und vom Msrachl-Schnlmefen In palMna. Aus Anlaß seines Rücktritts von der Leitung der Misrachi - Welt-Organisation und des orthodoxen Schulwesens in Palästina, veröffentlicht Dr. Victor-Schönfeld nachstehendes Schreiben in der JPZ. und in den englischen Blättern: „Als ich dem Ruf folgte, Mitglied der Exekutive der Misrachi Weltorganisation zu werden, und die Leitung des orthodoxen Schulwesens in Erez Jisroel zu übernehmen, war der Misrachi eine selbfiänd'ge Körperschaft. (?) Obgleich einTeil der zionistischen Organisation, war er es blos aus inneren und äußeren politischen Rücksichten, hauptsächlich um eine einheitliche Front im Kampfe unseres Volkes fürs heilige Land zu bewahren. Insofern es sich um Tätigkeit in Erez Jisroel handelte, war der Misrachi eine unabhängige Organisation. Sie halte ihr eigenes Budget mit ihren eigenen Fonds, und die Mitglieder in der ganzen Welt trugen mit die Verantwortung für diese Tätigkeit. Wenn auch die ökonomische Lage Europas die meisten Landsmannschaften und Wohlgemuth beziehen das ausnahmslos auf Gon. „Der da wandelte im Gatten-bei d. m Winde (Zunz „bet der Kühlung") des Tages" oder so ähnlich. Es rnistkhen bei einer solchen Uebersttzung unwillkür-!ich antropomorphistische Vorstellungen, bei Kiemen und bei Erwachsenen und es ist bekannt, wie z B. Delitzsch in seinem Bibel- und Babelkampf seinerzeit auch besonders diese Stelle zu seinen Angriffen auf die biblische Gottekvvrstellunsi benutzte. Metn.s El achtens ist jede Schwierigkeit verschwunden und gelangen wir zur richtigen Auffaffung der Grelle, wenn wir ^.nov auf das Wort beziehen. Tie Übersetzung hätte demnach zu lauten: „Und sie hörten die Stimme Gottes durch den Garten ziehen beim Winde des (Hellen) TageS". Bei den beiden Sündern Adam und Eva war das bö e Gewissen erwacht. Die crfte Sünde war in die Well gekommen und wir erhalten eine lebendige, charakteristische Schilderurig der Wirkung des Schuldbewutztsetns auf ihren Gemütszustand. Die bleiche Furcht kommt über siesie zittern vor der Strafe und wenn der Wind durch die Bäume des GarrenS zieht und die Blätter sich regen, so schrecken sie zusammen am Hellen Tage (sp nty *»p). Denn eS scheint ihnen jedes Eäustln des Windes, jedes leise Geräusch, als hörten sie die mahnend anrufende Stimme Gottes. Die Angst vor Strafe lauscht auf jedes Geräusch und sie verstecken sich. , Auch im Midrasch rabba z. St. findenwir die Erklärung drr» jPip natm und Jbn Esra bezieht in seinem Pentctteuchkommentar das direkt auf mi. n=gn

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