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Der Israelit · 1922-10-19 · Heft 42 (19.10.1922) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 42 (19.10.1922)
Date
1922-10-19
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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| Der Israelit J m 63. Jahrgang. Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum Begründet oon Dr. Lehmann in niainz Sranhfurt e». M.. Ben 19. Ottober 1922 27, Tischri 5688 m M *2 Abonnement pro Vierteljahr: Deutschland für dar vierte Quartal — vorbehaltlich monatlicher TeurnngSzuschläge — M. 60.— Grundgeöü-r. Oktober M. 30.— TeurrrngSzuschlag. Dschecho- Slowakei Hx. 15.—, Ungar« Jfr.iöO — viertelt., Deutsch OevertiUb M. 120.—, Pole« (nur i« deutscher Reichsmark) M. 160.— viertelt., RnmSnieu 18 Lei, Holland fl. 1.88, Skandinavien Kr. 2.50, Schweiz fs. 1.80, Frankreich vud Belgien Fr. 6.—, England 1 ad. 9 p., Amerika 0.50 Dollar vierteljährlich. Einzelnummer 8.— Mk. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag Inserate Mk. iS.-. für Etellensuchende Mk.lS.-, für die sechSgesp. Col.-Z. elnschl. TeuergSzschl.: AuSl.-Jns. Mk 60.- pro Zeile. Rav. U. Tarif. «eilanf.Jnseratanftr.tarifm. PreiSerhöhnng jeder-, vordeh. Jnferatenannahme durch den Verlag des Israelit G. m. S. H., Frankfurt a- M.« Gr. Gfchenheimerstr. »3, Del. 884», Amt Hansa, sowie sämtt. Annvneen-Txped. des In- und Auslands. Platzvorfchrifte» ohne Verbindlichkeit. Zahlungen außer direkt an den Verlag — Postfcheckkouto Frankfurt a. M. Bo. 1080» — erfolgen au: Postsparkasse «ie» No. 7» «08 Postfparkaffenamt Budapest Bo. 18 4S4^Z Postscheckamt Zürich Nr- TOI 7*84 Postscheckamt Amsterdam Bo. »4 SYS A Böhmische Unionbank in Prag Banca Barmaro«clt Blanke Sc Co. in Bneareat Filiale deS «iener Bankvereins in Agram Der, (ladiBnufe Ber Rrflbel unB CorretpoiiBenjen Bes „Israelit“ IR nur unter genauer Quellenangabe. unB, Inwell es (Idi um grflSere fluffäbe hanBelf, nur nadt norheriger Genehmigung gestaltet Bücher-Preise. Im Einklang mit den Bestimmungen des Börsenvereins der deutschen Buchhändler setzen wir für unsren Buchverlag Grundpreise fest, die mit der vom Börsenverein jeweils nach dem Stande der Geldentwertung sestzusetzenden Schlüsselzahl zu multipliziere» sind. Bis zum 16. Oktober betrug die Schlüsselzahl 80. Bei einem Grundpreise von beispielsweise MC. 2.50 war also der Ladenpreis eines Buches Mk. 200.—. Für die Zeit vom 15. bis 31. Oktober ist die Schlüsselzahl auf 110 festgesetzt. Die Grundpreise find folgende: brosch. geb. Ltbmsv«. Ssmuti d4-v»-iä . . ISO, 2.30 rcbaebaowttr, Merrlsik». 1.30. 250 „ Euttmmcben. . . . l-30. 2 50 ,, Ienreitr (vergriffen) „ 3m Inäesrtant äer Ld»r«e«. 1.30. 2.50 3üas«r, verSsÄrchem vonMicheMsat 1.30. 2.50 Ausland: Westländer 200°/», Tschecho-Slowaket 120°!o, Rumänien 100 °lo valutaznschlag. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen sowie direkt vom Verlag zuzüglich Bersandspesen unter Nachnahme. Frankftlrt ft. M., de« 16. Oktober 1822. Verlag der Israelit G. m. b. H. Prämie« für Israelif-Abonnenten. K. K. Kirsch, Uersnche über Israels Pflichte« in der Zerflre»««- geb. Statt Ladenpreis Mk. SS«.— f Israelit-Abonnent. nur Mk. SSlt.— K. R Kirsch, Israel» Gebete geb. Statt LadenpreisMk.SSv.— f. Israelit-Abonnent. nurMk. 7öv — ^Versandt unter Nachnahme des Vorzugspreises zuzügl. Kosten für Porto und Verpackung. Valutazuschlag fürs Ausland wie beim Buchverlag. Frankfurt a. M., den 16. Oktober 1922. Verlag des Israelit G m. b. H. ie in der Rosch-haschono-Nummer zum iS. Oktober angekündigten Abonnements-Nachnahmen gelangen diese und nächste Woche zum Versandt. Wir bitten wiederholt und dringend um prompte Einlösung. . Inzwischen istder Xeuerungszuschlag der Druckereien am ».Oktober von 18000 °/a auf»« 000°fo erhöht worden. Wir werde« den dadurch bedingten Zuschlag in der zweiten Hälfte Dezember mit den etwaigen Zuschlägen per November-Dezember nacherheven. 7 Frankfurt a. M.. den 16. Ottober 1S2S. Verlag des Israelit G. nt, b. H. Zur gefl. ‘Beachtung für unsere verehrt. Jnserenten. Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, dass wir mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse fortan alle Anzeigen- Gebühren bis zur Höhe von Mk. 1000 nach Erscheinen jeder Rümmer durch Nachnahme erheben. Die Rechnung befindet sich auf der Rückseite der Nachnahmekarte. Inhaltsübersicht. 1. Leitartikel: Der sächsische Kultusminister im Kampse gegen den KuttuS. — 2. Homiletik: Dr. M. Weinberg, Neumarkt: Traditionelle Jrrtümer. — 3. KleineSFeutlleton: Oberstaatsanwalt u. Jefchiwo. — 4. Familiennachrichten. — 5.Wochenrundschau: Der wahre Schuldige. — Rücktritt Dr. SchönfeldS von der MtSrachi-Lettung und vom MiSracht- Schulwefen in Palästina. — 6.Aufsätze: Hermann L. Strack. — Hunderttausend Waisenkinder. — 7. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin (Itaatsbeihülfen für leistungsschwache Gemeinden). — Berlin (Das Reichsschulgesetz). — Dresden (Die bestrafte Feiertagsheiligung). — Kowno (Die litauischen Sejmwahlen). — Riga (Zwei jüdische Sejmabgeordnete in Riga gewählt). — Kiew. — London (Die bolschewistische ReligionSverfolgung). — London (Die jüdische "Einwanderung nach Mexiko). — Jerusalem (Verschiedenes aus Palästina). — Haifa (Die Einwanderer in Haifa). — 8. Personalien. — S. Vermischtes. — 10. Familiennachrichten. — 11. Bücherbesprechung. — 13. Frankfurter Berichte. — 43. Verein Skatender. — Gebrtzeiten. — 14. Feutlleton -Bei lage: Rabbiner I. I. Weinberg, Charlottenbur-: Wie fick Rabbi Israel Galanter mit der Thora freute. — R. Bachrach, Kreuznach: Die Sukkoh auf dem Lande. — Der Bekehrte. — 15. Rätsellösung. — 18. Briefkasten. Der sächsische Kultusminister im Kampfe gegen den Kultus. . Im Korrespondenzteile dieser Nummer ist über die schwere Bestrafung dreier jüdischer Schüler des Döbelner Realgymnasiums berichtetdie es gewagt hatten, entgegen der letzten Verordnung des sächsischen Kultusministers j am Roschhaschonohfeste statt in die Schule ins Gotteshaus zu gehen. Damit soll wohl aller Welt gezeigt werden, daß man eS in Dresden mit dem Kampfe gegen Gott und alles, was den Menschen zu ihm führt) genau so ernst und heilig nimmt, wie in Moskau und daß auch hier alle Proteste nur den Zweck haben, daß man sich beeilt, durch exemplarische Bestrafung abschreckende Beispiele zu statuieren. Sehen wir zunächst von allen moralischen und Gefühlsmomenten ab, so stellt sich die rechtliche Sette der Angelegenheit, nach einer unwderlegUch klaren und überzeugenden Zusammenfassung der „Dresdner Neuesten Nachrichten" wie folgt dar: Nach der Reichsverfassung genießen alle Bewohner des Reiches volle Glaubens- und Gewissensfreiheit und ist die ungestörte Religionsübung gewährleistet und unter staatlichen Schutz gestellt. Aber der sächsische Minister Flettzner folgert, daß nach dem weiteren Satz der Verfassung, wonach die allgemeinen Staatsgesetze hiervon unberührt bleiben, eine von ihm erlassene neue Verordnung als allgemeines Staatsgesetz in diesem Sinne anzuseben set, und daß dadurch die Vordersätze in demselben Artikel 135 der Verfassung, die die ungestörte ReltgionSübung gewährleisteten, für den sächsischen Einzelfall aufgehoben seien. ES liegt auf der Hand, daß kein Mensch in Weimar an eine solche Interpretation dieses wichtigen Artikels der Verfassung gedacht hat. Die Männer, die die Reichsverfaffung gemacht haben, wollten zweifellos durch den Artikel 135 feststellen, daß die ReltgionSübung in jedem Falle ungestört und unbehindert sein müsse, daß aber die Reltgionsübung sich nicht in ihren Ansprüchen über allgemeine Staatsgesetze ^hinwegsetzen dürfe. Nun heben aber Verordnungen des Ministers eines Landes keine BerfassungSbesttmmungen auf. Das allgemeine Staatsgefetz, das hier unbedingt vorherrschen muß, ist eben die Reichsverfaffung. Und wenn hier cine Verfehlung gegen die Reichs- Verfassung zur Tatsache geworden ist, so nicht dadurch, daß Eltern und Kinder der ihnen gewährleisteten freien Religionsübung obgelegen haben. Nein, das Staatsgrundgesetz ist durch die Verordnung verletzt worden, die Eltern undKinder unterGewissenszwang stellt, trotzdem ihnen in der"'

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