Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 63 (1922)
- Issue
- Heft 40-41 (5.10.1922)
- Date
- 1922-10-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Mette 4. nt. 40 u. 41 5. Oktober 1928 Der JSraeltt. willig abgelegten eidlichen Zeugnissen volle Glaubwürdigkeit beizulegen,- weil, wie man annahm, diese Eidesleistung mit Verletzung einer Religionsvorschrift verbunden war. Die Richjtigkeit jener Voraussetzung ist in neuerer Zeit von den Juden bestritten. Zwei Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Berlin, welchen eine genaue Kenntnis der jüdischen Religionsvorschriften zugetraut werden darf, haben sich dahin erklärt, „daß, nach jüdischen Satzungen die eidliche Bekräftigung eines Zeugnisses nur deshalb nicht für erforderlich erachtet wurde, weil den Zeugenaussagen der Juden auch ohne eidliche Bestärkung voller Glauben beigemessen worden, daß es jedoch nicht als den Juden verboten anzusehen sei, auf Erfordern des Richters ein eidliches Zeugnis abzngeben." Diese Ansicht haben neuerlich mehrere jüdische Gelehrte ausgesprochen, namentlich hat der ObcrraWiner Frankel zu Dresdeen solche in dem i. I. 1846 erschienenen Werke „Der gerichtliche Beweis nach ntosaisch-talniudischein Rechte" ausgesührt. Geht man aus die Ausführungen itt dem Gutachten Mendelssohns vom 1. Juni 1782 zurück, so ergibt sich, daß solches insofern mit der vorstehend gedachten Ansicht übereinstimmt, als auch er darin wörtlich bemerkt, „den Zeugen wird kein Eid aufgelegt, denn das Gesetzsprechen die Rabbiner, ist hierüber deutlich und bestimmt genug und also jeder durch das Gesetz Mosis hinlänglich beeidigt, vor Gericht die Wahrheit auszusagen. 'Dagegen fehlt eine Begründung ans der jüdischen Lehre dafür, daß die eidliche Bekräftigung eines tu Kriminalsachen abgegebenen Zeugnisses^ den Juden verboten und unerlaubt sei, woraus die weitere Folge zu gründen wäre, daß einem solchen eidlichen Zeugnis wegen der damit verbundenen Uebertrett'rng bestimmter Religionsvorschriften die volle Glaubwürdigkeit entzogen bleiben müsse. Wird durch diesen Mangel genügender Begründung das Gewicht der Mendelssohnschen Äeußerung über die Zulässigkeit eidlicher Zeugnisse der Juden in Kriminalsachen erheblich geschwächt,- so berechtigt die in der Frankelschcn Schirrst enthaltene,' auf den Gegenstand in Umfassender Weise eingehende . Erörterung umsomehir dazu, die mehrseitig von jüdischen Gelehrten und anderen der jüdischen Religionslehre kundigen Männern ausgesprochene Überzeugung, „daß den Inden nach ihren Religionsbegriffen gestattet ist, auch in Kriminalsachen auf Erfordern des Richters ein eidliches Zeugnis abzulegen," als' begründet anzusehen ist. Erwägt man, daß .... so rechtfertigt sich die hinsichtlich der Verpflichtung der Juden zur Ablegung eidlicher Zeugnisse und der dieser beizulegenden Glaubwürdigkeit in: Entwurf allgemein, mithin auch in Krimmal- -sachen erfolgte Gleichstellung mit den christlichen Untertanen." Und die Moral dieser Geschichte? Sie ist zu eindeutig, um eines Kommentars zu bedürfen. Und interessant genug, um die Abschweifung zu rechtfertigen! Doch, zurück zu unseren: Thenra! Es bleibt noch die Pmftmg der Behauptung auf ihre Richtigkeit übrig, daß das überwältigende Vordringen religiös-destruktiver Gedankengänge und einer das Pflichtglesetz negierenden Lebenspraxis allein oder vorwiegend in der Verweigerung einer staatlichen Anerkennung für die Rabbiner und ihrer systematischen Unterordnung unter die bis zur Willkür unbehinderte Omuipotenz . der Laienverwaltung zu suchen fei. . . In der Beurteilung und Verurteilung der Motive, die den Gesetzgeber in diesen: Punkte zu seinem Verhalten bestimmten, dürfte in der Preußischen Judenheit schwerlich eine Meinungsverschiedenheit bestehen. Sie wurzeln in der engstirnigen Staatsraison der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die in konsequenter Durchführung einer verfehlten äußeren Politik der Sammlung aller reaktionären Kräfte zum Kampf gegen den von Frankreich herüberwehenden freiheitlichen Hauch auch die innere Politik ä Foutrance in den Dienst des absoluten Autoritätsgedankens! stellen und sich daher bis zum Exzeß zu der Idee vom christlichen Staat bekennen mußte. — Anders schon gestaltet sich die Auffassung in der Frage der Werteinschätzung, die dieser ostentativen Nichtbeachtung des Rabbineramtes' auf Seiten des Rabbinertums zuzumessen sei. Je nach Geschmack und politischer Einstellung wird der eine diese Zurücksetzung durch die staatliche Autorität tiefschmerzlich und niederdrückend empfinden, der andere dieses Zeichen der Ungnade mit großer Gelassenheit zu anderem Lebensunverftand legen und mit temperierter Wehmut genießen. Aber darüber hat die Orthodoxie nach, ihren reichen Erfahrungen am allerwenigsten Grund, sich beschwert zu fühlen, daß die Entscheidung über die religiösen Themata der Preußischen Judenheit, das erste und letzte Wort in Sachen des Kultus und der religiösen Kultur, damals nicht in die Hand der Rabbiner gelegt, sondern der Wittensbestimmung der Einzelgemeinden überlassen blieb. Man braucht sich nur einen Augenblick das Bild auszumalen, das die Religionsverfassung der Preußischen Judenheit heute aufweisen würde, wenn die Helden der Rabbinerversammlungen von Braunschweig, Frankfurt a. M. und Breslau das Heft in ihren Händen und die Staatsgewalt zu ihrer Verfügung gehabt hätten! Dam: wäre ihnen freilich das Bekenntnis' einer schönen Seele (A. Geiger in seiner Schrift: Die letzten zwei Jahre), daß „der Rabbiner sich von keinem Standpunkte gänzlich durchdringen, sondern von dem inneren Widerspruch tragen und von der äußeren Vermittelung bestimmen lassen müsse," nicht aber den Gemeinden das Attentat auf die Jkkre hadaß selbst,- auf Sabbat und Milcch erspürt geblieben! Obs heute anders wäre? Die Erfah«- rungcn aus den „Richtlmientageu" sollten u. E. nicht so schnell vergessen sein! Das Gesetz vom 23. Jüni 1847 ist älter geworden, hat eine zähere Lebenskraft entwickelt, als man ihm vor 75 Jühiren in seiner Geburtsstunde in die Wiege hinein versprach. Nun läutet ihm das Totenglöcklein durch die Reichjs'verfassung des republikanischen neuen Deutschlands, und mit so vielen anderen wird auch dieses Musterstück altpreuMschen,- staatlichen Patriarchialismus und allesregelnder Bevormundungsneigung in das Grab gelegt werden müssen. Aber wer es mit seinem Drum und Dran genauer kennt, muß urteilen, daß die gesetzgeberische Arbeit in judaieis, die bei ihm geleistet würde, sich neben den Produkten neuester jüdischer Gesetzmacherei, wüs schöpferische Gedanken betrifft, stets ruhig wird sehen lassen dürfen. Und auf seinen Grabstein, wenn es einen erhält, sott man — das rechtfertigen vielleicht die vorstehenden Darlegungen — die Worte setzen: Er war besser als sein Ruf! Lorrerpondrnren u. Nachrichten. Deutsches Reich. . Die Berliner 6emein9en>ahlen. SSM«#, 3. Oktober. Die Liberalen machen verzweifelte Anstrengung, um das mit ziemlicher Sicherheit vörauszusaqende Ende ihrer Jahrzehnte langen Vorherrschaft in der Grmeindestube htnauszuschteben, oder, da dies nicht gelingen will, doch wenigstens sie nach Möglichkeit zu verschleiern, um die Niederlage» glimpflicher zu gestalten. Zufälligerweise ist die Konstellation so, daß von den Konservativen und der Zionistischen Volkspartei nur je ein Mitglied auszuscheiden bat, wahrend 9 Leinen°Lei(e)nen. Alljährlich, wenn die hohen Feiertage in Sicht sind, kommen auch die Ausschreibungen der kleinen Gemeinden zum Vorscheine, die Hilfskantoren und Prediger für Roschhaschano und, Jomkippur suchen. Abgesehen von solchen Reflektanten, die sonst überhaupt nicht beten, denen aber „die Not vorbeten lehrt", eine trübe Erfahrung, die wir wabrlich nicht verallgemeittern wollen, stnden wir bei diesen Ausschreibungen Bezeichnungen, die uns ganz merkwürdig anmuten. Man sucht einen Kantor, der auch „Leinen" versteht. Was mag wohl der Laie über das- Hemdentuch in dieser Verbindung verstehen? Man macht oft die Erfahrung, daß diese Funktion nicht als Leinen, sondern als Halblinnen oder gar nur als Papierstoff bewertet werden kann. Leider hat die Zeit der Not den Zwang erzeugt, mit diesem Ersatz uns zu behelfen, selbst bet der letzten Kleidung der Toten, aber wer die Funktion des „Leinen" an den Sabbaten und Feiertagen ausübt, der muß leienen, das heißt richtig und korrekt aus der Thora vorlesen können?) Ueberflüssig ist auch der Baal in Verbindung mit Tefillo, Kaure und Tokea. Baal heißt hier Herr und Meister und ob wir alle diese Meisterschaft besitzen, soll hier nicht erörtert werden. Den Vogel hat vor Kurzem ein Vorsteher abgeschossen, der für die bezeichneten Tage einen Vaaltwtlle suchte. Er meint natürlich keinen Bademeister, sondern einen Baal Tefilla, das heißt einen Vorbeter. Lion Wolff. Hut auf! *) Die Etymologie ist schwierig. Vielleicht vom lateinischen ledere oder spanischen lejere, nach Anderen aus dem Mittelhochdeutschen, immer aber bedeutet das Wort: lesen, vorlesen. Herr Alexander Schreiber in Sereth schreibt uns: Beim Lesen der Kaatzschen Bemerkungen über das Bedecken des Hauptes und des Artikels in der Wochenrundschau, ihres Blattes „Hut auf".', fiel mir ein Wort ein, das ich in jungen Jahren aus dem Munde meines Vaters, Rabbi Schimon Sofer (“isiD arö) hörte. Er sagte, der Brauch, durch Entblößen des Hauptes zu grüßen, den man bei Juden nie gekannt und im Orient heute noch nicht kennt, rührt aus den Anfängen der christlichen Zeit her, da die Nazarener noch eine kleine, geheime und streng verbotene Sekte waren. Sie mußten irgend ein Merkzeichen haben, um sich gegenseitig zu erkennen, ähnlich wie die Freimaurer ein geheimes Erkennungszeichen hüben. Die ersten Christen, die in ihren Ursprüngen nichts anderes als neologe Juden (Neujuden) waren, wollten damit andeuten: Der Geist laffe sich nicht durch irgend eine Bedeckung und Hemmung einschränken . .. Die nebenstehenden Uneingeweihten fanden in dieser Geste nichts Auffälliges, da man auch sonst sehr oft in die Lage kommt, seinen Hut etwas zu lüften. Später als das Christentum sich freier bewegen konnte und gar Staatsreligion in Rom wurde, wurde dieser Gruß aus Pietät allgemein eingeführt und so hat er sich fortgepslanzt bis aus den heutigen Tag, ohne daß heute noch jemand an seinen Ursprung denkt. Rabbi Sofer setzte wohl anekdotisch noch hinzu, daß man, da alles in der Thora angedeutet ist, auch dieses an einen Possuk anlehnen könne und zwar an den Satz in Chukath: an k&b vbv b)n£> n'vL prr m mr© ’b bi. Das Wort ’bD kann auch im Sinne von Gedanken übersetzt werden, wofür es viele Belege in der Bibel gibt. Der Sinn des ganzen Satzes wäre dann an- I deutungsweise etwa: „Gedanken, die sich offen ohn Bedeckung (des Kopfes) bewegen, sind unrein". (Ein neues Palästina-Quartett) Die bekannte Zeichnertn Adele Sandler hat mit dem von ihr soeben herausgegebenen Palästina-Quartett pxs der jüdischen Kinderwelt eine reizende Festgabe bescheert. Das Quartett führt spielend — im buchstäblichen Sinne — in die Städte, Kolonien, Seen und Flüffe, Berge, Bezirke, Früchte, Blumen, Bevölkerungsschichlen und Baulichkeiten Erez JiSroels ein. Die Karten zeichnen sich durch reiche und doch geschmackvoll abgetönte Farbengebung, scharf umriffene zeichnerische Typen und gefällige Formen aus und wahren durchweg den Charakter der Landschaft. Das Spiel, das vom Verlag Hajeled in Charlottenburg, Droysenstr. 6 zu beziehen r ist, wird sich gewiß rasch einführen. Sabbat-Mlaug und Umgang 7)120 712V- Ortr Anfang Datum AuSgang UhrjMin. 19221 5688 Uhr Min. Frankfurt a. M. 5 20 7. 15. 6 35 Bsrliu .... 5 BO Okt. Tischri 6 13 München . . . — — — — Cöl«. — — — — Stuttgart. . 5 45 6 31 Breslau . - . — — — — Nürnberg. . 5 20 6 19 Hamburg. . — — — —