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Der Israelit · 1922-09-21 · Heft 38 (21.9.1922) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 38 (21.9.1922)
Date
1922-09-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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. ■■■ *21. September 1922. Der Israelit. No. 38. Seite 3. WäscheAusslallung en Damen-, Herren- und Kinder-Wäsche Anfertigung in eigenen Werkstätten Wohnungs-Emrichiungen Ständige Ausstellung eingerichteter Zimmer von einfacher bis zu vornehmster Art Vier Stockwerke Möbel G&?<üiK€R Mibdstoffe » Teppiche » Beleuchtungskörper ihnen auch ohne die Zustimmung der Parteien die ausschließlich e Gerichtsbarkeit zugestanden zu sein, soweit es sich um Heirat, Ehescheidung, Alimente und Testamente von Gemeindemitgliedern handelt. Gehören die Parteien verschiedenen Konfessionen an, so entscheidet der Justizsekretär, welcher Gerichtshof zuständig ist. Die Entscheidungen der religiösen Gerichtshöfe werden nach der Prozeßordnung und durch die Beamten der bürgerlichen Gerichtshöfe vollstreckt. Fremde haben in strafrechtlichen Angelegenheiten Anspruch auf einen Gerichtshof, in dem die Mehrheit britische Richter sind, können sich jedoch freiwillig dem religiösen Gerichtshof ihrer Gemeinschaft unterwerfen. Die religiösen Gemeinschaften haben Autonomie in ihren inneren Angelegenheiten vorbehaltlich der Verfügungen des Oberkommiffars. Von großer und wie zu befürchten ist, verhängnisvoller Bedeutung sind die Bestimmungen über die Einwanderungskommission. Diese Kommission wird aus mindestens 0 Mitgliedern des gesetzgebenden Rates gebildet. Ihre Kompetenzen im einzelnen sollen durch eine besondere Order noch festgelegt werden. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Oberkommissar und der Kommission entscheidet das Colonial Office in London. Sowohl den religiösen Gemeinschaften, als jeder nennenswerten Gruppe der palästinensischen Bevölkerung steht das Recht zu, Beschwerden über Nichteinhaltung der Mandats-Bestimmungen an den Oberkommlssiar zu leiten, der verpflichtet ist, danach gemäß einer noch zu erwartenden Vorschrift in Uebereinstimmung mit dem Völkerbundrat zu verfahren. In der der Verfassung beigegebenen „Instruktion für den Oberkommissar" ist die Erklärung Churchills vom 1. Juli 1922 ausdrücklich als Grundlage für die Politik des Oberkommisfars in Palästina festgelegt. Hiernach soll die jüdische Einwanderung und Ansiedlung von Juden auf Staatsländereien erleichtert, dabei jedoch Sicherheit gewährt werden, daß die „Rechte und die Lage der anderen Teile der Bevölkerung durch diese Einwanderung keine Beeinträchtigung erleiden." Das Bedenkliche an dieser Formulierung ist das Wort „Lage" (position), denn während rechtliche Benachteiligungen leicht feststellbar sind, wird man über die wirtschaftlichen Wirkungen der Einwanderung je nach Liebe oder Haß sehr verschiedene Meinungen zur Geltung bringen können. Es wäre daher Selbsttäuschung, 'wollte man sich einem Zweifel darüber hingeben, daß die durch die Verfassung neu geschaffene Einwanderungskommission ein schweres Hindernis für die Entwicklung der jüdischen Siedlung in Erez Jisroel bilden wird. „Jewish, Chronicle" hat, wenn man auch seinen radikalen Nationalismus durchaus nicht als berechtigt anerkennen kann, doch in dem einen Punkte nicht Unrecht: Erez Jisroel ist nach allem heute das einzige Land in dem großen britischen Weltreiche, dessen Tore den Juden durch anti-jüdische Einwanderungsbestimmungen mehr oder minder verschlossen sind! Das ist der Erfolg der zionistischen Politik, die auf dem Papiere die Welt erobert, in der Wirklichkeit des geschichtlichen Geschehens aber die Siellung des jüdischen > Volkes zu Erez Jisroel wie in der Diaspora unendlich erschwert hat. Welche Entwicklung die Dinge nehmen werden, wenn jetzt — wie es den Anschein hat — durch die ungeahnten türkischen Erfolge der ganze Islam in Bewegung gerät und die englische Politik zum äußersten Entgegenkommen gegenüber dem Arabertum geradezu gezwungen wtrd, kann niemand voraussehen. ..Haffe Deinen Mchsten.. / „Hasse deinen Nächsten wie — du dich selber liebst", so lautet das Evangelium der D eutschv öl kis ch en. Zur Zeit, da wir von Gottesbund und geeintem Willen zu Liebe und Menschlichkeit beten, hält Oberst v. Lylander auf der pommerischen Tagung des Deutschnationalen Jugendbundes eine Rede, die folgenden, von der antisemitischen Presse mit Wonne wiedergegebenen Hastgesang enthielt: „Ihr müßt hnsstn, Ihr 'müßt auch hupen lernen. Er ist in Wirklichkeit nicht unchristlich . . Dieser Haß ist heilig. Haß gegen alle, die uit* geknechtet haben, die uns versklaven wollen. Haß gegen alle, die unser Volk so elend gemacht haben, Haß auch gegen die, die keine Deutschen sind, die man nicht lieben kann, die unser Volk vergiftet haben. Sie, die in planmäßiger Arbeit die Revolution begonnen haben, müßt Ihr auch hassen." Herr v. A'ylander kommt natürlich aus München und ist einer der Apostel, die ihr Lebert darein setzen, Münchener bezrv. Miesbacher Geist lvie das indischen etwas dünn gewordene Münchener Vollbier hundertprozentig nach Pommerit und überallhin iit die deutschen Lande kolportieren. Aber übersieht die Deutschnationale Partei, die durch, ihren Vorstand in einer Sitzung von: 19. September wohl die Gemeinschaft mil den Deutschvölkischen nicht aufgibt, aber immerhin die Verantwortung für die „Teufelskerle" von der völkischen Seite ab'lchnt, übersieht sie, daß es ihre Jugend ist, die dieses Hastlied vorgesungen bekommt und daß hnmt gilt: „Wie die Alten sungen" usw. Und noch ein Wort für Herrn o. styl ander selbst: Seine Religion lehrt: „Liebe den Feind!" Das antisemittsche Evangelium predigt aber aus dem Munde seines Münchener Apostels, nicht nur den Feind z>n hassen, foitbern auch den eigenen Mitbürger, sofern er anderer Rasse ist, oder anderer Partcirichtnng angchört. Feueropfer lieblich und wohlgefällig vor Gott". i£8 verschafft gleichsam Gott eilt Wohlgefühl, wenn sein Wille auf Erben erfüllt wird. ES heißt ferner in den alten Büchern: „Gott Wohlgefallen erweisen, kann man vornehmlich du ch die Erfüllung zweier Gebote und zwar deS Gebotes der Nächstenliebe und des anderen, das da lautet: „In Gerechtigkeit beurteile deinen Nächsten"! Nur durch Uebung von Liebe und Gerechtigkeit machen wir auch unseren Gebeten den Weg frei zum göttlichen Throne. Auch dieses gehört zu den Machenschaften* deS bösen Triebes, daß man beim öffentlichen Hervortreten oder bet der Uebung von Guttaten nach dem Urteil und dem Beifall der Außenwelt ausschaut. Geschieht aber die gute Tat aus reinem Willen aus Liebe heraus, so ist sie gottgefällig „Scheloh" sagt wörtlich: „Vorbeter, die mit ihrem Gesänge nicht allein Gott preisen und die Menschen zur Andacht anregen wollen, sondern nach der Menschen Beifall haschsn, finden kein Gehör bei Gott". Betsall suchen, führt zu Schmeichelei. Und der Schmeichler, so sagt „Chowat halwawot" ist nach vielen Richtungen hin schlimmer als der Götzendiener. Man gewöhne sich daran, unbeirrt von Lob und Tadel feine heilige Pflicht zu erfüllen. Wer nach der Menschen Lob geizt und deren Urteil fürchtet, wird niemals mit reinem Herzen Gott dienen. Wer ulles nur für die Augen der Welt tut, dem kann sogar die gute Tat zur Sünde ausschlagen. (Forts, folgt). ' -p . m <** ' E 1. .i.4Li . i „.: . j>11*1. Meines Zenilleion. Jüdische Kalender. Der Jahresabschluß bringt uns zwei phr beacht, liche jüdische Kalender. Als vertrauter Freund grüßt uns der Abreitz-Wandkalender der Palästina- Zentrale der Agudas Jisroel in Deutschland mit seiner hübschen Vignette am Kopf und dem Menorah-Stern auf dem Titelblatt. Auf dem oberen Bilde sieht man die weihen Mauetn und Zinnen der heiligen Stadt zwischen zwei Thoraroüen, über die aus der unten angebrachten Menorah ein neues Licht erstrahlen möge. Das Kalendarium, nach Wochen auf die einzelnen Blätter verteilt, ist korrekt. Die Luach- Angaben an der Seite und die heiße Liebe zum Lande der Väter atmenden Talmudsprüche unten, heben jedes Blatt über f ine trockene kalendarische Bedeutung hoch hinaus. Rach" jedem vierten Blatt wird man durch eine grüne Zahlkarte daran eri.-nert, der Palästina- Liebe auch durch finanzielle Opfer sichtlichen Ausdruck zu verleihen. Es ist im Ganzen nicht nur ein guter Kalender, sonder« auch ein hübscher Wandschmuck, dessen Ausstattung die Künstlerhand des Herrn Nathan Jeidel verrät. < # * Einen zweiten Wandkalender unter dem Titel „Frankfurter israelitischer Wandkalender", legt uns der Verlag von I. Kaussmann, Frankfurt a. M., als 15. Jahrgang auf den Tisch. Hübsch und geschmackvoll, wie alle Crzeugniffe dieses BertügeS, ist auch dieser Kalender, dessen textlicher Teil sich nur auf eine freilich peinlich korrekte Wiedergabe des j I Kalendar ums beschränk», einschließlich der Zeiten des! Sabbat-Ausganges in verschiedenen Gegenden Deutschlands. Dieser letztere Kalender kostetl6 Mk. und ist im genannten Berlage erhältlich. Das Zahl 5683 in kalendarischer Hinsichi. Das beginnende neue Jahr 5683 gibt in kalendarischer Hinsicht zu interessantesten Beobachtungen Veranlassung. Ist an und für sich die Konstellation nwzpn (uny in gewöhnlichen Jahren nvlVv sehr selten — im Verlaufe^ von 60 Jahren nur viermal, — 1899, 1933, 1930 und I960 —, so bringt daS Jahr folgende Ausnahmefälle: 1. Ist es ein Jahr ohne p^e>an arw; 2. „ nyiDn Sin me»; 3. fällt n*in tötf auf um mb-, 4. „ 1121 rw® auf nmnn 5. „ nDD my auf rar; 6. „ der I.TagOstern mit nDvn'« Di' zusammen. Bet dieser Gelegenheit sei aus mehrere kleine Unrichtigkeiten im neuen Luach hingewtesen. 1. die 7i2v rwpr ist nicht am 20. ri2v, sondern am 19. ross; 2. 3« pap nito Di' ist nicht am Freitag, sondern am Donnerstag; 3. svp uw an ist nicht am Dlentag,pudern am Donnerstag; 4. in dem Verzeichnis der rnvvn ist die pme mp mit lP“in LMi bezeichnet, während an

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