Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 63 (1922)
- Issue
- Heft 38 (21.9.1922)
- Date
- 1922-09-21
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 2 Nr. Der Israel«. —WM, von Haus zu Haus um Brot ging. Nach Jahren traf es sich, daß die Wandergruppe in die Stadt des reichen Mannes gelangte und der Sohn an die Türe des Vaterhauses klopfte, um Brot bett-lird. Der Vater/ entsetzt über den Aufzug und verwahrlosten Zustand des Sohn , wollre ihn von der Türe weisen. L \ Hub der Sohn zu flehen an: Bist du nicht i i" allberühmte Wohltäter, der allen, ohne Unter >'ied, Wohltaten erweisest, von dessen Türe feint i ohne Stütze und Hilfe geht, sollte ich darum /' lechter als alle behandelt werden, weil ich.dein Sohn Lin? Verdiene ich auch nicht besondere - snahme, so bleibe ich doch als Mensch, als £ ilstoser und Bedürftiger gleich allen Anderen bei s Erbarmens würdig!- Genau so spricht Israel ln den Tagen des Flehens imb der Läuterung vor und beim Jcchresübergange: „Haben wir keine Frömmigkeit, noch Taten auszuweiseu, so weise uns doch, die Armen und Bettler, nicht von Deiner Türe!" In einem weiteren vom Rabbi kaum gedachten Sinne trifft dieses Gleichnis den Kernpunkt un^ seres Leidens, den Kernpunkt unseres Roschhaschonoh-Fleheus. An Tagen, dem Feste und der Freude gewidmet, treten wir als Söhne vor Ihn, Anspruch erhebend auf den Bund mit den Vätern, Erlösung erheischend als „Volk seiner Wahl, das er geliebt und erhoben hat über alle Zungen und geheiligt hat durch seine Gebote und nahegebracht seinen: Dienste und mit seinen! großen heiligen Namen ausgezeichnet hat." In solchen Tagen finden wir uns auch in HaÜel-Gesängen vor Ihm in unserer Vorzugsstellung als'"! nby, Ihm mit Hallulujah als Vater und Herrn huldigend. Anders aber an den ernsten Festen des Tischri-Anfanges. Universell wie die Gebete sindso fühlen wir uns an diesen Tagen mehr als Menschen, bettelarm in unserer menschlichen Hilfslosigkeit. Ganz in den Hintergrund tritt die Bitte um „Auserwählung", /„Erhebung", um „Heiligung". Zuvörderst beten wir, daß er „die Furcht vörJhm über alle seine Merke erstrecke", daß endlich sich „die Menschen zum Bunde einen", in dessen Mitte auch dem jüdischen Menschen ein Platz an der Sonne sei. Dann erst wäre der Boden geschaffen und der Weg geebnet für Israels Sonderstellung, die Stunde reif für „des Volkes Ehre", der Gerechten frohes Aufjauchzen" . . . Bis dahin steht Israel als der großen Menschheit ein schwacher Teil, mit gleichem Anrecht auf Leben, Hilfe und Erbarmen, vor dem Lenker der Geschicke der Mensä-en und Völker. Warum sollte uns, gerade uns, das versagt werden, was allen 1 Anderen als primit rnsRecht selbstverständlich ist?! Soweit wir in der Geschichte zurückblättern, ging Israels Ringen nicht um Vorrecht, .sondern um erstes Menschenrecht, gegen eine Welt, die ihm aller Mühe Lohn votenthält und alle Schuld, alle Kosten für Heil wie Unheil aufbürdete -- — Hat die christliche Welt den Sieg in Granada über den Islam errungen, so mußten wir den Siegespreis mit Inquisition, Folter, Austreibung und Maffenschkintaufe quittieren. Wenn im Abendlande die Sehnsucht nach dem Orient oder nach der Wiege des Christentums und nach dem Grabe seines Stifters erwacht, so haben wir an Donau, Main und Rhein mit dem Blute unserer Besten, mit den blühenden Gemeinden die Kosten dieser Sehnsucht zu tragen! Was konnten wir für den „schwarzen Tod", der Juden und Nichtjuden in fast gleichem Maße traf, daß man dafür jüdische Greise, Frauen und Kinder hinmetzelte? Haben wir den Weltkrieg 1914 entfesselt, wir, die keinen Diplomaten und keinen General unter den Lenkern von Staat und Heer hatten, daß sich heute die Schuldfrage gar um uns dreht? Haben w i r den Krieg verloren, daß die stellungslosen Generäle Bücher gegen uns schreiben? Haben wir die alte Ordnung zertrümmert hier und dort, daß man die Worte „Judentum", „Kommun-'smus" und.„Bolsche- , wismus" in einem Atem nennt? Was können wir für die Teuerung und des Lebens harte Not, die uns doppelt schwer trifft, daß man in K attow itz und anderswo den Inden die Fensterscheiben und auch die Schädel einschlägt? ti'TO&S 87- Nicht als Vollstrecker Deiner Sache treten wir lohnerheischend in diesen heiligen Tagen vor Dich o Golt, als Menschen nur, arm und hilflos flehen wir Dich an, Menschen mit Anrecht auf Leben, auf Ruhe und Schutz und der Menschen gerechte Beurteilung. Von unseren Sonderausgaben und Vorrechten als Volk Gottes später, zunächst: '*pnö in pal l Laß doch die Menschen endlich Menschen werden! Wochenmndschau. Sie Verfassung Palästinas. Am Montag dieser Woche sollte in Jerusalem die feierliche Verkündung der von der Mandatarmacht in Kraft gesetzten palästinensischen Verfassung stattfinden. Sie hat die Rechtsform einer sogenannton „Order in Council", die zusammen mit besonderen „Instruktionen au den Oöerkomw.lssar" und einer „Wahlordnung für den gesetzgebenden Rat" erlaffen worden ist. Das wichtigste an dem Verfassungswerk ist naturgemäß eben diese gesetzgebende Körperschaft, der sogenannte „Legislative Council". Sie ersetzt den gegenwärtigen „Rattl und soll einen Uebergang zu dem erst für spätere Zeiten in Betracht kommenden wirklichen Parlament bilden. Ihre Befugnisse sind durch die Bestimmung begrenzt, daß kein Gesetz erlassen werden darf, daß die vollkommene Gewissensfreiheit und die freie Ausübung aller Formen des Gottesdienstes im Nahmen der öffentlichen Ordnung und Moral beschränkt oder das irgend welche Unterschiede unter den Einwohnern Palästinas in Hinsicht auf Rasse, Religion oder Sprache zu machen beabsichtigt. Auch darf kein Gesetz „unvereinbar sein mit den Bestimmungen des Mandates". Die gesetzgebende Körperschaft besteht aus 22 Mitgliedern und dem Oberkommiffar. Bon diesen 22 Mitgliedern werden 10 durch die Regierung aus der Reihe der höchsten Beamten ernannt, 12 gehen aus allgemeinen, aber indirekten Wahlen hervor. Die Bevölkerung votiert in 12 Distrikten, innerhalb deren je 200 Urwähler einen Wahlmann wählen. Die Wcchlmünner werden in konfessionelle Gruppen eingeteilt, sodaß die Moslems, Christen und Juden getrennte Wahlmänner-Kollegien bilden. Wahlmänner, die anderen Konfessionen angehören, haben sich einem dieser drei Kollegien anzu" schließen. Aktives und. passives Wahlrecht haben alle männlichen Einwohner Palästinas, die das palästinensische Bürgerrecht besitzen und 25 Jahre alt sind. Es ist äußerst charakteristisch, daß die englische Regierung auch nicht im entferntesten daran gedacht hat, sich dem Radikalismus unserer jung-jüdischen Freidenker anzuschließen, für die öas dreimal geheiligte Frauenwahlrecht Grund genug ist, um die jüdische Gemeinschaft rücksichtslos in die wildesten Kämpfe zu stürzen. Die erste Wahl soll innerhalb von 6 Monaten nach der Verkündung des Gesetzes stattsinden. Besonders interessant sind die Bestimmungen der Verfassung, die sich mit der Gerichtsbarkeit beschäftigen. Der ausschließlichen Jurisdiktion, der bestehenden Gerichtshöfe der religiösen Gemeinschaften unterliegen die meisten Angelegenheiten des Personen-Familien-Erbrechts, Heirar, Ehescheidung, Alimentationsklagen, Vormundschaft, Adoption, Entmündigungen, Testamente und Legate, sowie Vermögensverwaltung für Abwesende. Die rabbinischeu Gerichtshöfe der jüdischen Gemktnschaft haben die gleichen Bsfugnisft, insoweit die beteiligten Parteien sich dieser Jurisdiktion unterwerftn, jedoch scheint Der König Zuf dem Throne des Gmchies. (Aus dem S o h a r). Rabbi Abba lagt: Roschhaschanah ist Adam ersckaffen morden. Noch am gleichen Tage beging er die erste schwere Sünde, am gleichen Tage stand ec vor dem göttlichen Rlchterihrone, am gleichen Tage erfaßte er den Gedanken der Tekchuba, und der König der Welt nahm seine Reue und Buhe m». Und dann sprach der Weltenrichter zu Adam: Du, erster Mensch, sollst Vorbild für deine Kinder aller Zeiten sein. An diesem Tage sollen sie alle vor meinem Richterthroue erscheinen und wenn sie reuig mit reinem Herzen kommen, dann steige ich herab vom Throne des Rechtes und setze mich auf den des Erbarmens. Die Verteidiger stehen zur Rechten, die Ankläger zur Linken. Die letzteren zählen haarklein eines Jeden Sünden und Vergehen auf. Wer aber selbst seine Sünde bekennt, ist dem Bereiche der Ankläger entronnen und hat nur noch Gott allein . als Richter. D e Ankläger verstummen und Gott allein - spricht das U^uil, und xs lautet: Vergebung! Und wenn Israel mit allen Völkern der Welt zu Gericht e,schein?, so tritt Israel zuerst vor. Das Mast des Erbarmens sott durch den Anblick Israels steigen und auch den Andern zugute kommen. Und wenn die Welle des Erbarmens alles überflutend hochgeht, dann schwindet der Ankläger Schar ganz. Am Roschhaschanah hält sich der Mond bedeckt und verborgen. Langsam erhält die nächtliche Himmelsscheibe ihr Licht wieder, in den Tagen der Teschuba, da sich Israel zu Gott emporringet, bis sie sich in den Tagen des Sieges und der Freude zur vollen Kugel runder. Und is ist drr Wille des Königs, daß die Well stiüstehe am Tage des Gerichtes. Und Freude hat der König, wenn der Mensch frei und rein aus dem Gerichte hervorgeht. Und ist auch Gott Freund und Schützer des Rechtes, so geht doch Erbarmen auch über das Recht. Mitten iu Anklägers Aiklaw dringt Schofarton zum Thron deS Erbarmens. Und im Himmel erhebt sich ein Sturm, dast in chm Satans Stimme vollkommen ertrinkt. Alle Geräusche und Töne des Weltenrades und des Lebensstromes vereinigen sich mit diesen Schofarklängen zu einer einzigen Stimme, und die Väter erscheinen: Abraham mit dem Widderhorn, Jsak mit deni Bündel Holz, Jakob mit verrenkter Hüfte und sie zeigen, auf die Zeichen der Liebe, mit der sie, mit^ d?r -Israel in bitteren Jahren des finsteren Galuth, Gottsein. Bestes geopfert . . . Und wenn Israel von dannen geht und die anderen Völker vor dem Throne erscheinen, so ist der Thron so sehr in Erbarmen gehüllt, dast auch der Wett Liebe und Erbarmen, wird. Vom Zweck und von der Sestimmung des Menschen- Daseins/) n. Wie gelangt man zu Gottesfurcht? Der beste Weg, um zur Gottesfurcht zu gelangen, ist die Vertiefung in die alten heiligen Bücher, die die Größe des Weilenbtides absptegeln, dann aber die Beobachtung der täglichen Vorgänge aus der wir die Erkenntnis gewinnen, dast Seinem wachenden Auge nichts* entgeht, im Großen wie im Kleinen. Es leuchtet auch Jedem ein, daß der Künstler sein Bild, der Baumeister seinen Vau bis in die innersten Gemächer kennt. Wie sollte nun der Schöpfer, der uns geschaffen und gebildet, nicht in unseres Herzensschretnes Innerstes schauen können, und all' unsere Gedanken und Regungen, wie die Motive unsrer Handlungen kennen? Dieses führen wir uns zu Bewußtsein, sobald der böse Trieb sich an uns heranschleicht, um uns zu Sünde und Vergehen zu verleiten, mit der Vorgabe, es sähe und wisse es keiner und eS würde ungeahndet bleiben. Eingedenk der beständigen göttlichen. Gegenwart sch-umpfen . a>»' dto vom Triebe eingegeberen lügenhaften Selbstrcchlfertigungen in NtchtS zusammen. Hat man sich aber auf diese Weise vom Banne des Jezer Hora befreit, so ist der Weg zu Gott und feinem Dienste fretgelegt. Dann erst können wir mit Tat, Wart und Gedanken Gott gefällig sein, wie es vom Opfer heißt: *) Aus „Nehauro hascholem" zum Gebetbuch „TesillaS Jeschorim" von Josef ben Abraham Alexander, Rabbiner zu Dorbian, (Warschau 5658).