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Der Israelit · 1922-08-24 · Heft 32-33 (24.8.1922) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 32-33 (24.8.1922)
Date
1922-08-24
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 32 u. 33 Sette 8 U August 19M ___ Anklage abstehe, wird das' Strafverfahren gegen Dr. Josef Samuel Bloch, Heinrich Bresnitz und Oswald Kreuz wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre gemäß § 227 St. P. O. cingestjellt und gemäß § 390 St. P. O. dem Privatankläger der Ersatz, der in dieser Strafsache aufgelaufenen Strafkosten für uneinbringlich zu erklären oder deren gnadenweise Nachsicht in Antrag zu bringen, kann im HirMicke auf die Vorschriften des XXII. Hauptstückes der Straft rozeßrodnung keine Folge gegeben werden. Wien, am 20. Oktober 1885. Der k. k. Präsident S ch w a i g e r. Diese sensationelle Wendung des Prozesses hat nicht verfehlt, in der öffentlichen Meinung des In- und Auslandes ungeheures Aufsehen zu erregen. Die gesamte Presse besprach in langen Artikeln an erster Stelle das unerwartete Geschehnis, man publizierte ausführliche Berichte über die Ergebnisse der Aussagen dep diversen Sachverständigen. übereinstimmend lautete das Urteil: „Professor Rohling hat den Wahrspruch der Geschworenen nicht abgewartet, sondern sich selber das Urteil gesprochen. Der Prozeß, welcher eine zweijährige Vorbereitung nötig gemacht hat, durch welche erwiesen werden sollte, daß der k. k. Professor der hebräischen Altertümer zu Prag nicht das wissenschaftliche Vermögen besitzt, eine einzige Zeile korrekt zu lesen; daß der fromme katholische Priester tatsächlich falsche Eidesleistungen vollzogen und wiederholt den Meineid dem Gerichte angeboten hat; dieser Prozeß, auf dessen Fort- und Ausgang alle Gebildeten irr Oesterreich mit Spannung blickten, nur dessentwillen das österreichische Parlament zweimal die Immunität eines seiner Mitglieder hat auch eben müssen, hat ein plötzliches Ende genommen. Es ist das ein sensationelles Ereignis ersten Ranges. Nachdem der Geklagte das gesarnte Beweismaterial zur Verfügung des Gerichtes gestellt hat, nachdem alle Vorerhebungen den angetretenen Wahrheitsbeweis auf das glänzendste bekräftigten und die von dem k. k. Landesgericht zu Wien bestellten Sachverständigen durch die Uebersetznng vorr mehr als 400 Texten ans der hebräischen und rabbinischerr Literatur gerichtsmäßig dargetan haben, daß die gegen den Prager- Professor erhobenen Anklagen nach allen Richtungen begründet sind, nachdem das k. k. Landesgericht zu Wien bereits den Termin zur Schlußverhündlung in Aussicht genommen hatte, erklärte Herr Professor Rohling plötzlich, von der Anklage zurückzutreten. Er hat sein Geschick beim Schwurgericht vorausgesehen und darum über sich selbst das Urteil gesprochen." Da blieb denn der österreichischen Unterrichts Verwaltung kein anderer Ausweg, als den Kläger darauf' aufmerksam zu machen, daß er auch die Folgen seiner Niederlage zu tragen habe undauf eine Lehrkanzel Verzicht leiste, zu der ihm die wissenschaftliche Qualifikation fehlt. Die katholische „Kölnische Volkszeitung" schrieb (9. Mai 1900, Literarische Beilage) gelegentlich einer Besprechung des Buches „Blut im Glauben unü Aberglauben der Menschheit" von Professor Strack über Rohling: „Hat er allerdings eine Beleidigungsklage, die er im Interesse seiner moralischen Existenz erheben mußte, in: letzten Augenblicke zurückgezogen, dann steht die Sache recht böse für ihn." Und am 10. Februar 1897 nannte die „Kölnische Volkszeitung" eine Schrift Rohlings aber H-raM. „ein Gemengsel von Betrug und Trän- .mereien" und als „Einbildung des verworrenen Prager Kanonikus". — — Während ich diese Erinnerungen niederschreibe, kommt mir eine Schrift des Dr. Artur Dinter, „Lichtstrahlen aus dem Talmud, Offene Briese an den Landesrabbiner von Sachsen- Weimar-Eisenach Herrn Dr. Wiesen und öffentliche Aufforderung an die Herren Rabbiner Dr. Bruiw Lange in Essen und Dr. Rosenack in Bremen sowie sämtliche Rabbiner Deutschlands, 5. Auflage, 51.—60. Tausend. Verlag: Matches & Thost, Leipzig und Hartenstein in Sachsen," zur Hand und ich lese auf Seite 33: „Nun aber zu Ihrem letzten, so nebenbei hingeworfenen Satz: ,Jm übrigen ist Professor Rohling auch durch ein Gerichtsverfahren als Fälscher entlarvt worden* (Akten des Professors Rohling contra Bloch, Wien, Breitenstein)! Hier sprechen Sie eine grobe und noch, dazu verleumderische Unwahrheit aus! Rohling ist, wie aus den von Ihnen angeführten Akten hervorgeht, niemals als »Fälscher entlarvt worden! Weder in einem Gerichtsverfahren, noch außerhalb eines solchen! Und in dem vorliegenden Falle Bloch-Rohling hat, wie bereits dargelegt und aus den von Ihnen angeführten Akten ersichtlich, ein Gerichtsverfahren, das eine Gerichtsverhandlung und einen Urteilssprnch voraussetzt, überhaupt nicht stattgefunden!" Diese Auslassung erinnert wiederum einmal an jene wenig einwandfreien Frauenzimmer, die, wenn man ihnen ins Gesicht spuckt, dreist erklären, es habe bloß geregnet. Herr Rohling hat gegen mich> beim Wiener Landesgericht die Ehrend eleidigungsklage erhoben, weil ich ihn einen „Lügner" und „Fälscher" genannt und weil ich ihn „des wiederholten, sowohl angebotenen als vollzogenen Meineides" beschuldigt hatte. Zwei und ein halbes Jahr dauerte die Prozeßführung, der Wahrheitsbeweis wurde durch das Landesgericht selber vorbereitet, Sachtverständige auf dem Gebiete der hebräischen und rabbinischen Literatur, Sachverständige ans dem Gebiete der Kirchenväter, auch ein italienischer Dolmetsch zur Aeußerung über ein von Rohling zitiertes italienisches Buch gerichtliche einveruommen; endlich auch der Termin für die Schlußverhandlung festgesetzt — da erklärte Herr Rohling, auf diese Schlußverhandlung zu verzichten, von der Anklage zurtickzu treten. Das Gericht fällte gegen den Angeklagten einen Freispruch, verurteilte den Kläger Professor Dr. August Rohling zur Tragung sämtlicher in dieser Strafsache ausgelaufenen Kosten! Und nun erklärt Herr Dinter, daß angeblich ein Urteilsspruch „überhaupt nicht stattgesunden". Das österreichische Kultusministerium, an dessen Spitze stets Männer streng konservativer Gesinnung standen, hat über den Ausgang des Prozesses anders geurteilt. -ft' «fco* Corrcspondcnzen u. Racbricbten. Deutsches Reich. NuswsnSerung. Merlin, 20. August. Das Zentralbüro für jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden schreibt uns: Die Elriwanderungsbebestimmungen für Canada haben jetzt starke Aenderungen in einer die Immigration einschränkenden Richtung erfahren. Zugelassen werden (abgesehen von britischen Untertanen und amerikanischen Bürgern, für die spezielle Bestimmungen gelten) nur die folgenden Klassen, sofern sie den übrigen allgemeinen Einw anderungsbedingungen entsprechen. 1) Landwirte, die nach Canada zum Betrieb der Landwirtschaft mit genügenden Mitteln kommen. 2) Landarbeiter mit gesicherter Beschäftigung. 3) Weibliche Dienstboten mit gesicherter Beschäftigung. Ferner finden Einlaß, Frauen und Familie, d. i. Kinder unter 18 Jahren, in Canada wohnhafter gesetzmäßig zugelaffener Personen, die in der Lage sind, für ihre Angehörigen Sorge zu tragen. Der bisher erforderlich gewesene Nachweis des Besitzes von 250 Dollars wird bei der Landung nicht mehr verlangt. Das Visum der Päffe durch einen britischen Konsul ist abgeschafft. Visa sind jetzt in Europa von Canadischen Einwanderungsbeamten zu erlangen. Spezielle Auskünfte beir. der Einwanderung nach Canada gibt das Canadian Immigration Office, Antwerpen 9 Quai yan Dyck. budendorff als Bekenner. Merlin, 15. August. In einer Erklärung an den „Vorwärts", der den sehr anstößige Brief Ludendorffs an den Berliner Schriftsteller Sontag veröffentlichte, schreibt der General u. a.: „Wenn sich der „Vorwäts" aus der engen parteipolitischen Anschauung befreien könnte, dann würde das Blatt erkennen, wie wenig dem deutschen Volke mit dem Hervorholen von alten und vergessenen persönlichen Unstimmigkeiten gedient ist. In unserer Verzweiflung^ vollen Lage wäre es jetzt an der Zeit, nicht rückwärts, sondern vorwärts zu sehen. Die Lage erfordert die Sammlung aller wirtschaftlichen sozialen, ethischen und physischen Kräfte zu vaterländischer Arbeit, die frei von jeder Selbstsucht sein soll." Hat sich General Ludendorff endlich wirklich zu dieser Ueberzeugung bekehrt, dann sollte er sich beeilen, seine Bücher einzuziehen, die sehr darauf berechnet sind, alle wirtschaftlichen, - sozialen und ethischen Kräfte von der vaterländischen Arbeit abzudrängen. Mauen. Lin Vorstoß gegen Sie jUSifdie Autonomie. Korrmo, 30. Juli. Selbst diejenigen, die sich von der in Aussicht gestellten nationalen Autonomie der Juden in Litauen nicht allzuviel versprechen, doch tief betroffen vom Geiste, der den Sejm bei Behandlung dieser Frage am 27. Juli beherrschte. Die ChrtstltchdemokratischePartei beherrscht in allen derartigen Dingen, nachdem Sozialdemokraten und Volkssozialisten durch Stimmenthaltung ihre Verachtung allem ausgesprochen Nationalen dokumentieren, ganz allein das Feld und so änderten sie mit 46 gegen 6 Stimmen (es waren die jüdischen Stimmen) zunächst die zu §§ 75 und 76 eingebrachte Fassung — die jeder nationalen Minderheit das Recht sichern wollte, einen nationalen Verband zur Regelung der nationalkulturellen Angelegenheiten zu bilden — in dem Sinne, daß „Volksbildung", „Wohltätig» keit" und „gegenseitige Hilfe" aus dem Kompetenzbereiche des „nationalen Verbandes" aus« scheiden. Was ihm für Rechte und Machtbefugnisse danach noch übrig bleiben, ist nicht klar. Dann brachte es die gleiche Partei fertig, daß aus dem Schulgesetze die Worte: „Der Anfangsunterricht hat in der Muttersprache der betreffenden Nationalität zu erfolgen" gestrichen wurde^ Somit ist es auch mit der Anerkennung des Jüdischen als eine der Landessprachen so gut wie aus.

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