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Der Israelit · 1922-07-27 · Heft 30 (27.7.1922) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 30 (27.7.1922)
Date
1922-07-27
Page
– (sequence 5)
Language
German
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27. Hirt« 1«s Grez Jisroel die Erbpacht, haftet ja an dem Leib des Var Jisroel die Erbpflicht der Milo. In Wirklichkeit löst sich unser scheinbarer Widerspruch dadurch, daß der jüdische, durch die ^Mila zu bekennende Nationalismus gegenwärtig in der Diaspora an und für sich kernen politischen, sondern einen religiös-sittlichen Eharakter trägt. Sein Inhalt ist das Bekenntnis zu dem Gott, den Abraham sich gewählt, und der ihn erwählt zum Begründer seines, des Gottesvolkes. Diese Auffassung vorausgesetzt, darf man sagen: Behaupten die einen, die jüdische Religion fei national, die anderen, der jüdische Nationalismus sei religiös, so liegt die Wahrheit in der Mitte. Der jüdische Nationalismus ist religiös, d. h. er enthält einen übernationalen, rein menschlichen Kern. Die jüdische Religion ist national, insofern nach Herkunft, Satzung und Zukunftshosfnung Bolljudentum an eine bestimmte Menschenklasse geknüpft ist, als deren Gemeinschaftszeichen die Miln zu gelten hat. Sie kann insofern gleichzeitig als Protest gegen die Nassentheorie angesehen werden. Nicht ein mit der Geburt gegebener physischer ^Tatbestand, nicht Naturnotwendigkeit entscheidet für die Zugehörigkeit zum Judentum, sondern ein moralischer Zwang, eine innerlich notwendige, sittliche Tat, ein Akt der Pietät, Bekundung der Treue gegen Abraham und sein Bertragsverhältms mit Gott, das Bekenntnis zu sittlichen Erbtugenden, zu dem Lebensprogramm Abrahams, „Gerechtigkeit und Recht zu üben" (1. Mose 18, 19), dessen äußeres Merkmal die Mila ist. So wenig, wie ein religiöses, besteht ein nationales Judentum zu Recht ohne die Mila. Dies des Näheren zu begründen, ist der Zweck der folgenden Ausführung. 1. Buch Mose 17 wird die jüdische Nationalität fixiert nicht als ein natürlicher Zustand, sondern als ein Bertragsverh ältnis. Gott schließt mit' dlbraham einen Bund, der u. a. dessen Nachkommen beit Besitz Kanaans garantiert, wofür Abraham für sich selbst sowie seinen Männlichen Nachwuchs, die sonstigen Hausgenofie.it nttd die gekaufte Dienerschaft die Mila anzuttehnten für alle Zeiten verpflichtet wird („für eure Geschlechter" „zum ewigen Bunde" Vers 12 und 12). Sie bildet somit die physische Grundlage und das Abzeichen einer von Gott und Abraham vereinbarten, auf den Besitz. Kanaans abzielenden Nationalität. Ihre Annahme gilt als Naturalisationsakt. Ihre willkürliche Unterlassung bedeutet einen Kontraktbruch, rückwirkend durch alle Aszendenten bis auf Abraham Der Kontraktbrüchige entänßert sich aller na- Honigsüß, Affenschwan.;, einen Herrn Mandelsreund. Gurkenscheib, Kokosnuß, Kulmbacher und sogar eine Iran Famillenfraß. — Uns mögen diese Zustände sonderbar, beinahe unglaublich Vorkommen. Wer aber je in Galizien war, konnte sich selbst überzeugen von der Art und den Folgen dieser oft unwürdigen BeamtenwillKlr, die ganze Geschlechter dem Spott und Hohn der Zeitgenossen änssetzte. Es steht mit Müller zu hoffen, daß das neue Polen diese alten schädigenden Kulturzustünde bei seinem Ausstreben 'endlich zu beseitigen wipe. ansn rav- Ort: Anfang Datum Ausgang lü221 5682 ttbr IMtn. Fr ankfurt a. M. r. t 15 29. 4. 9 05 Berlin .... 7 BO •Juli Ab 8 57 München . . 7 15 8 41 Cvlrr. 7 45 9 15 Stuttgart. . . 7 — 8 50 Breslau . 7 33 8 m Nürnberg. 7 — 8 48 8 16 9 16 Der JSraeltt, Zonalen Rechte, er verwirkt in Kanaart sein Bürgerrecht, im Galuth jeden Gemeindeanspruch (Jore dea 334). Außerdem verliert er, da dich Ausschließung aus der nationalen Gemeinschaft eine absolute ist und er die Heiligkeit der Pietät verleugnet, das Anrecht, nach dem Tode „zu beu Seinen versammelt zu werden", und auf die Trauer seiner nächsten Angehörigen (Marm. Hilch. Abel 1, 10). Er ist, da er, wie gegen seine Nation, so auch gegen Gott sich schwer vergangen hat, von der ewigen Seligkeit ausgeschlossen (Mot 3, Sanh. 99 a,' Maim. Hilch. Mila 3, 9). Nach dem Gutachten beiErier, Rabb. Gutachten über die Beschneidung, S. 44, „obliegt es allen Rabbinern", ihn als Apostaten des Judentums anzusehen und öffentlich zu erklären, ihn von aller Getneinschaft mit dem Jüdentuin auszuschließen, ihm Trauungen zu verweigern, ihn zu gottesdienstlichen Verrichtungen nicht zuzulassen und seinen Namen sowie die seiner unbeschnittenett Kinder aus eine geeignete. Art zu allgemeiner Kenntnis zu bringen. Nach S. D. Luzzato (das. 75) ist es „unsere Pflicht, seinen Umgang zu meiden. Jede Administration in der Genteinde muß ihm abgenommen werden. Zur Gemeindesteuer darf er nichts beitragen (Orach chajim 154), selbst die Armen sollen seilt Almosen zurückweisett." Eher soll Oie Gemeinde die heiligen Gerätschaften verkaufen, als von ihm eine Steuer annehmen. Doch auch ihni gegenüber dürfen wir die Eigenschaften nicht verleugnen, die, wie äußerlich die Mila, so in der Lebensführung die Herkunft von Abraham dokumentieren. Es sind (vergl. Jebam. 79) außer Schamhaftigkeit Milde und Barmherzigkeit. „Ist er arm und Hilfsbedürftig, so muß.matt sich seiner erbarmen und ihn unterstützen; denn ist die Beschneidung das Zeichen an unserem Körper, so sind Milde und Barmherzigkeit das Zeichen unserer Seele", wir würden heute sagen: die völkerpsychologische Eigenart des Juden. Ist doch schort der große Eiferer für die Ausrech lei h alturig des „Bundes", Elijahn (1. Kön. 19, 10) zur Milde ermahnt worden. Für das Seelenheil der Ettern dürfen, nach Luzzato, von einem Vater, der sein Kind nicht beschneiden ließ, Spenden angenommen werden. Bereut er auf dein Sterbebitte seine Sünden, so wird er, wie jeder andere, beerdigt, andernfalls wie die gesetzlich .Hingerichteten. Ganz national begründet Luzzato dieses Verhalten S. 84: „Wird etwa derjenige, der nicht das Glück hat, von der Zweckmäßigkeit seiner Landesgesetze überzeugt zu sein, wohltun, praktisch im Gegensätze zu ihnen zu leben?" Verliert aber attch der Vater, der den Abrahamsbund verletzt, seine uationalett Rechte, so bleibt immerhirr an seinem unbeschnittenen Kinde die Verpflichtung haften, sich der Mila nachträglich zu unterziehen. Da die nationale Gesamtheit solidarisch für ihn haftet, ist es deren Pflicht, auf diese nachträgliche Beschneidung zu dringen. Solange sie nicht nachgeholt wird, ist der Unbeschnittene als Nichtjude zu behandeln. I. N. M a tt n h c t nt e r sagt hierüber (u. a. O. S. 100): „Jede Genossenschaft hat auf ihre Satzungen zu halten, hat das Recht, sich aller Verbindlichkeiten gegen den zu entledigen, der sich der Verpflichtung gegen sie entledigt. Ich habe kein Recht, Sie zu zwingen, als Jude Ihren Gott mit dem Hut aus dem Kopfe anzubeten; ich habe aber allerdings das Recht, Sie ans der Synagoge zu weisen und nötigenfalls hinauszuwerfen, wenn Sie den Hut abtun, wo ihn alle auftun." „Der Contrat social berechtigt dazu, der Staat, der uns als Genossenschaft anerkennt, muß uns darin unterstützen. Ich erkläre, daß ich den fraglichen Knaben in keinem Falle in die Matrikel und Geburtsbücher eintrageu, ihn weder zur Einsegnung und Konfirmation noch zum Ausrufen vor die Thora zulassen, weder seine Ehe einsegnen, noch wenn er stirbt, zur Beerdigung aus dem jüdischen Gottesacker zulassen, noch in irgend einer Beziehung ihn als zum Judentume gehörig betrachten und ansehen würde." Tatsächlich ist Ar. 30 gttle S Mannheimer mit Unterstützung der Behörden in der Praxis so vorgegangen. Diese Konsequenzen, die, den Umständen des Galuth entsprechend, auch der nationalen Bedeutung aus solchen Kontraktbrüchen Rechnung tragen, werden nicht nur Forderungen der Logik gerecht, sie sind auch historisch zu begrünten. Unmittelbar vor dem Auszuge aus Aegypten wird (2. Mose 12) als Vorbedingung für die Teilnahme am Pessach, dem Fest der nationalen Erhebung oder genauer (vgl. 5. Mose 4, 34) Schöpfung, die Mila betont und durchgeführt. Auf Uebertretung des Gebotes der Mila sowie des Pessach steht in der Thora die gleiche 'strafe: Kareth. Ebenso wird unmittelbar vor dein Betreten des verheißenen Landes (Joslta 5), wie eine Art nationaler Immunisierung, mit ausdrücklichem Hinweis auf Aegypten, die Mila nachträglich praktiziert. Und wenn unter Josia das Pessach wieder gefeiert wurde, wie nicht seit den Tagen der Richter (2. Kön. 23, 22). so ist die Tatsache, daß alles Volk daran teilnehmen konnte, ein Beweis dafür, daß alle beschnitten waren. An dem Pessach, das - Chiskija veranstaltete, ' beteiligten sich sogar Israeliten aus dem Nordreiche (2. Chron. 30, 18). Im Geiste des Gedankenganges 5. Mose 30, 6 verheißt Jesaja 52, 1, daß nach der Wiederaufrichtung Zions kein Unbeschnittener den Boden Jerusalems betreten werde. > „Unbeschnitten" (arel) ivar gleichbedeutend mit „Nichtjude" (2. Sam. 2, 20, Jerem. 9, 20, Ez. 44, 7. 9, Mischna Nedar. 2). Die Freiheitskämpfe der Makkabäer galten in erster Reihe der Erhaltung der Mila. Juden hatten durch Epispasmus den Abrahamsbund zu verleugnen versucht (1. Makk. 1, 15, vgl. Daniel 11, 28 fg). Als nun Antiochus Epiphanes die Mila verbot (a. a. O. 48), unterließen sie manche. Die Gesetzestreuen wurden auf Befehl des Königs getötet (57). „Auch die Frauen, die ihre Kinder beschnitten, tötete mau nach Vorschrift. Man hängte die Kinder an ihren (der Mütter) Hälsen auf, plünderte ihre Häuser und tötete die, die sie beschnitten hatten." Trotzdem zogen viele der Cnttveihung des Bundes den Tod vor (60—63). „Zwei Frauen wurden vorgeführt, die ihre Kinder beschnitten hatten. Diesen hängtcn sie die Kinder an die Brust, führten sie öffentlich in der Stadt umher und stürzten sie dann von der Mauer herab." (2. Makk. 6, 10). Matthias ließ den Ruf ergehen: „Jeder, der für das Gesetz, eifert und fest arn Grunde hält, folge mir nach!" (1. Makk. 2, 27.) Während sie aus Notwehr im Kriege den Sabbat übertraten, hielten sie an der Mila fest. „Sie beschnitten die unbeschnittenen Kinder, so viel sie fanden in den Grenzen Israels, mit Gewalt!" (das. 46.) Seitdem hielten die Juden wieder, trotz aller Verfolgungen, die sie um der Mila willen zu erdulden hatten, treu an ihr fest (Jos. Antt. 12, 5, 1). Daß Frauen Ihre Kittder beschnitten, war nichts Neues. Von Zippora wissen wir (2. Mose 4, 35), daß sie während der Erkrankung Moses ihr Kind Gerschom beschnitten hat. Vielleicht war diese Erfüllung der abrahamitischen Bundespslicht durch eine Frau deren Anschluß an die Nation Der Vorgang ist wohl auch darum beachtenswert, weil gerade damals Mose auf dem Wege zur nationalen Erhebung seines Volkes war. Der hier gebrauchte Ausdruck „chathan" wird von manchen! mit der ähnlich lautenden arabischen Bezeichnung für „beschneiden" verglichen. Die Aufnahme in den Stammesverband ist jedenfalls damit vollzogen worden. Daß ün Unterschied zu anderen Völkern für Mädchen die Mila nicht vorgeschrieben war, dürfte daran liegen, daß als nationale Bestimmung Israels seine Berufung, „ein Reich von Priestern" (2. Mose 19, 5) zu sein, zu gett.n hat und die Frau vom Priesterdienst befreit war. Wenn der Midrasch (Ber. r. 46) mit Hinweis auf Psalm 110, 4 Abraham als Hohenpriester bezeichnet, so läßt sich dieser Ausspruch) wie folgt, begründen:

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