Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 63 (1922)
- Issue
- Heft 24 (15.6.1922)
- Date
- 1922-06-15
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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©Sttt6 Nr. A4 Der Jsraottt. Sorge um die jüdische Schule ausgenommen hat, nachdem auch die «VN? N12N nach gut jüdischem Brauch organisiert worden ist, wurde in letzter Zeit auch die Lösung einer Frage glücklich erreicht, die bisher manchen gesetzestreuen Juden der anderen Länder gehindert hat nach Rom zu kommennämlich die Frage eines ^V2-Restaurants> Es genügt darauf hinzuweisen, -aß -er Leiter genannten Restaurants mit gleichzeitiger Ausübung -er NV'NV Herr I. Pinnes aus Meran sein wird, ein Mann, der schon seit vielen Jahren in Meran das vollste Vertrauen auch der größten D’KT genossen hat, um das Attribut „glücklich" für die Lösung dieser wichtigen Frage zu rechtfertigen. Möge dieser so verheißungsvolle Anfang der Entwicklung neuen jüdischen Lebens in Rom und somit in Italien nicht nur ein Anfang bleibendazu verhelfe auch das Interesse und die möglichst große moralische Unterstützung der übrigen jüdischen Welt. Selgierr. Die KultusoerroaltungeiCin Lupen und Malmeöp. Küpe«, 5. Juni Für die Kultusverwaltung in den Kreisen Eupen und Malmedy, die dem belgischen Justizministerium angegliedert worden ist, ist eine Verordnung erlassen worden, wonach der israelitische Kultus unter die Leitung des israelitischen Zentral-Konststoriums Belgiens gestellt wird. Die Diener aller Religionen beziehen für sich Persönlich die staatlichen Bezüge in gleicher Höhe weiter, wie ste ihnen 1921 von der Regierung ausbezahlt wurden, und zwar so lange als sie in den Gebieten ein Amt innehaben, das dem von ihnen am 31. Dezember 1921 bekleideten mindestens gleichertig ist. Rnrnarrien. öraanllafton der rumänifdien Gemeinden- Bukarest, 1. Juni In einer zwecks Beratung über die einheitliche Organisation des rumänischen Judentums regierungsseitig einberufenen Konferenz prallten die Gegensätze zwischen den mehr nationalistisch — zum Teil zionistisch — , orientierten Vertretern des beßarabischen und bukowtnischen Judentums einerseits und denjenigen aus Siebenbürgen, den alten Ungarn, die entschieden auf orthodoxem Standpunkte stehen, scharf aufeinander. Der Entwurf der Kommission hält in seinem Zweck-Paragraphen insofern die Mitte zwischen beiden Richtungen, als er die Aufgaben der Gemeinden zwar nicht aus alle Gebiete des öffentlichen Lebens erstreckt, andererseits aber neben den religiösen, auch die kulturellen Aufgaben einbezieht. Im allgemeinen soll an jedem Orte nur eine Kultusgemeinde bestehen oürfen, mit Ausnahme jedoch der orthodoxen Gemeinden Siebenbürgens, denen ihre wohlerworbene Autonomie ebenso erhalten bleibt, wie den wenigen sefardischen Gemeinden. In welcher Beziehung der in Bukarest zu schaffende oberste Kulusrat zu diesen autonomen Gemeinden stehen soll, ist noch nicht geklärt. Palästina. Vor der DJeffmauer. Jerusalem, 5. Juni. Auf Betreiben der anwohnenden Araber hat sich die Regierung bereitgefunden, die Aufstellung von Bänken und Stühlen vor der Westmauer zu verbieten. Angeblich bilden die Sitzgelegenheiten ein Verkehrshindernis, in Wahrheit handelt es sich aber um einen Akt der Gehässigkett Vonseiten der arabischen Nachbarn, der mit Hilfe der Palästinaregterung zur Ausführung gelangen konnte. Den Alten und Schwachen soll damit das Beten an der heiligsten der Stätten verleidet und erschwert werden. Soll es bei dieser Verletzung der jüdischen Gefühle und Rechte bleiben? Vermischtes. Cassel, 23. Mai. Zu der in Nr. 18 unseres Blattes — vom 4. Mai 1822 — veröffentlichten Zuschrift aus Cassel über den Unterricht am Sübbath in der dortigen jüdischen Volksschule, geht unS von den Gemeindeälten folgende Erwiderung und Richtigstellung zu: „Die seit dem 1. April 1621 in unserer Gemeinde bestehende vierklassige jüdische Volksschule mutzte in den Räumen untergebracht werden, welche bisher unsere von jüdischen Schülern der höheren Lehranstalten besuchte ReltgionSschule allein benutzte. Da letztere ihren Unterricht in den zur Verfügung stehenden Räumen von alterSher auch am Sonntag erteilt, muhten wir schon aus diesem Grunde für die Volksschule den Sonntag schulfrei lassen. Da nach einer uns bekannt gegebenen Vorschrift in einer öffentlichen Volksschule an sechs Tagen Unterricht gegeben werden muh, sahen wir uns genötigt, den Sabbach zu Hilfe zu nehmen, an dem aber nicht etwa, wie man aus der veröffentlichten Zuschrift entnehmen könnte, Unterricht in profanen Fächern erteilt wird. Vielmehr erhalten die drei oberen Klaffen nach dem Vormittagsgc lies dienst je 1*/, Stunden lediglich Unterricht in Religion und Hebräisch, zumeist im Anschluß an die jeweilige mic. Den Schülern ist wiederholt bekannt gegeben worden, daß ste ihre Bücher bereits Freitag in das Schullokal bringen und Sonntag wieder abholen können, und dah die Bücher dort unter Berschluh gehalten werden. Die unterste Klaffe — Schüler der beiden ersten Schuljahre — hat am Sabbath überhaupt keinen Unterricht, und die Befreiung eines Ostern 1623 schulpflichtig gewordenen Kindes vom Unterricht am Sabbaih kommt also für die ersten zwei Schuljahre überhaupt nicht in Frage. Wie der Einsender, dem doch sicherlich alle diese Verhällniffe genau bekannt sind, dazu kommen kann, bet diesem Verfahren einen rotf zu befürchten, ist uuS unerktäriich. Hat doch ein Vorstandsmitglied jahrelang bei dem Provinzialrabbiner Dr. Munk in Marburg zusammen mit den Schülern der höheren Lehranstalten an jedem Sabbath Religionsunterricht gehabt, und es wird wohl niemand ein Verfahren, das ein Mann wie der verewigte Dr. Munk eingeschlagen hat, als geeignet bezeichne», einen rop zu begünstigen. Berlin, 26. Mai. Bei der kürzlich anberaumten Generalversammlung der Frauengruppe der Freien Vereinigung für die Jntereffen des orthodoxen Judentums erstattete die Borfitzend,e Frau GalewSky, sowie die Damen der einzelnen Kommissionen Bericht über die Leistungen des Vereins auf den verschiedenen Gebieten der sozialen Fürsorge. Die Krankenfürsorge wurde von den Damen deS Vorstandes an Stelle der durch einen Trauerfall verhinderten Frau Ssterwetl abwechselnd geleitet. Die Kranken in den städtischen Krankenhäusern wurden teils aus der Speisehalle, teils aus den Privathaushaltungen der Vorstandsdamen mit Mittagessen versorgt. Die Speisehalle in der Auguststratze erfreute sich eines sehr starken Zuspruchs. In einem eigens für diesen Zweck eingerichteten Zimmer essen täglich eine große Anzahl Studenten und junge Kaufleute. Außerdem wurden 2 Jahre lang 80 Kinder und ü0 Personen aud dem Jküchtltngsheim verköstigt. Sechs Monate wurde der Tagesdienst am schlesischen Bahnhof für die durchreisenden Flüchtlinge aus Polen von den Damen der Frauengruppe geleitet. In der eigens eingerichteten AuSwandererhalle wurden die Flüchtlinge mit Erfrischungen versorgt und weiter bewirtet. Eine Frauenfammlung für die Ukraine ergab 16,000 M. Die Stellenvermittlung verursachte große Unkosten, soll aber ihres ideellen Zweckes halber weiter geführt werden. Herr Rabb. Dr. Munk harte die Liebenswürdigkeit, während des letzten Winters abends Schiurim für Damen abzuhalten, die sich reger Beteiligung erfreuten. Der Kassenbericht ergab bei einem geringen Ueberschutz einen Fond von 10,000 M. — Bei der nachher erfolgenden Wahl wurden die früheren Vorstandsdamen: Frau GalewSky, Frau Dr. Munk, Fra« Knoüer, Fra« Straus, Frau Posen, Fron Dr. Preuß und Frau Weichselbaum wieder gewählt, an Stelle der ausscheidenden Frau Meyer und Frau Osterweil wurden Frau Alexander und Frau Earl Meyer gewählt. Breslau, 38. Mai. Bor dem Breslauer Schöffengericht stand eine Beleidigungsklage zur Verhandlung, deren Anlaß die Tatsache war, daß ein Etsenbahnaus- Helfer hinter dem Schalterfenster mit dem Hakenkreuz angetan Fahrkarten ausgab und daß an diesem Abzeichen Reisende Anstoß nahmen. Nachdem der Aushelfer mehrere Male aufgefordert worden war, das Abzeichen abzunehmen, faßte ein Reisender durch das Fenster und nahm ihm das Kreuz ab. Deshalb hatten sich jetzt der stellvertretende Direktor der Aktiengesellschaft für Webwaren Hermann Klee und ein BreSlauer Kaufmann wegen Beamtenbeleibigungund Sachbeschädigung zu verantworten. Klee gab zu, das Abzeichen abgenommen zu haben. Er sagte, er wäre nicht Jude, aber daß ein Beamter der Republik ein solches Abzeichen während des Dienstes trage, der ihn mit den verschiedensten Bevölkerungsschichten in Berührung bringe, habe ihn so empört, daß er nicht anders handeln konnte, nachdem der AuShelfer eS abgolehnt hatte, das Abzeichen abzulegen. Der Anklagevertreter brachte zum Ausdruck, daß der Etfenbahnbeamte überall feine Meinung zum Ausdruck bringen dürfe, daß er aber nicht während des Dienstes das Hakenkreuz tragen dürfe. Er beantragte gegen den Kaufmann Freisprechung und I gegen Klee mit Rücksicht auf die besonderen Umstände s iLFuüilH« nur 50 Mark Geldstrafe. DaS Gericht erkannte gegen Klee auf 300 Mark Geldstrafe. Das Bemerkenswerte ist, daß der Strafantrag vom Präsidenten der Eisenbahndirektton BreSlau gestellt war. Die Breslauer Zeitung fordert, daß dieser Präsident von seinem Posten abberufen wirb. Frankfurt a.M, 2S.Mai.DerB u ndderjüdischen Kranken-und Pflegeanstalten schreibt unSr Angesichts der geradezu katastrophalen Lage beinahe sämtlicher jüdischer Institutionen hat die Bezirksgruppe der jüdischen Kranken- und Pflegeanstatten Süd- und Südwestdeutschlands eine gemeinsame Besprechung veranlaßt. Die Zusammenkunft fand in Anwesenheit deS BundeS-Borfitzenden, Rechtsanwalt Dr. PhtlippSbdrn, Berlin, Sonntag, den 4. Juni, 4 Uhr nachmittags, im Sitzungssaal deS Krankenhauses der JSr. Gemeinde statt. Sprechfaul. nu. ns?• Auf die Anfrage des Herrn JonaS Wolf, Köln, in Nr. 23 des „JSraellt" erlaube ich mir zu bemerken, daß die hu nai ein Opfer bringen mutz. nnu° nvio nu) faipi Bwpn m*io rown ni3 nm »\i n « w (3"3? spi — tt"\ Der ovej lautet: 121 m 3 n2i. Die versuchte Erklärung deS Herrn Wolf ist somit zutreffend. Josef Gerstel, Wetzlar. * * * Verehrte Redaktion 1 Zu der Frage in Nr. 32 des JSraeltt bezüglich .113 ,127 sei bemerkt, daß beide Worte nur eine Person bezeichnen, schon weil das 7 fehlt. Man unterscheidet nämlich 2 Arten von .127 und zwar ,1^113 und lUtsp. Letzteres trifft zu, wenn ste in den betreffenden Zwifchentagen nur 1 oder 2 Tage gesehen, in diesem Falle hat ste nur bi» lus M' möl» zu sei» und ist nach erfolgter ,17*243 dann im Anders aber die an 3 hintereinanderfolgenden Tagen gesehen Diese hat 7 Tage a»p3 zu zählen und ist J2ip2 7Q"N, und wird deswegen auch mit ,iu bezeichnet, weil sie wie jene 7 Tage zu zählen hat, nur mit dem Unter- BernerOber- Iftüd Großer Preisabbau Gästen aus valutaschwachen Ländern noch extra Ermäßigung - vt% Heirat! Beabsichtige, ein armes, aöer strengrelig. Mädchen zu betraten. Statt Geld, sehe ich a. Einfachheit u. liebenswürdig., gern., nettes Wesen. 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