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Der Israelit · 1922-06-15 · Heft 24 (15.6.1922) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 24 (15.6.1922)
Date
1922-06-15
Page
– (sequence 2)
Language
German
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BetteS Nr. 24 mene Klärung der Situation nach -er erkenntnismäßigen Seite. Sie führen die Diskussion auf den Punkt, auf den es in der Tat denkenden Menschen ankommen muß: auf den innersten Sinn, den tragenden Grundgedanken der D. I. G. B.-Organisation nach der Auffaffung ihrer aktivsten Führer. Wie moderner Nationalismus und historisches Judentum sich als unvereinbare gedankliche Gegensätze gegenüberstehen, so wäre die Einverleibung des ganz auf dem Boden der lieber Lieferung stehenden gesetzestreuen Halberstädter Gemeindebundes in den mit nationalistischem Oel überreichlich gesalbten neuen D. I. G. B. die ungeheuerlichste Vergewaltigung der Wahrheit gewesen. Der Halberstädter Bund wollte »trotzdem im Interesse der notleidenden Gemeinden und Beamten soweit gehen, mit einem neben ihm stehenden D. I. G. B. eine Art Arbeitsgemeinschaft zu schließen, die zwar der Würde des national organisierten Klall Jsroel entbehrt, dem praktischen Bedürfnis aber ohne weiteres genügt hätte. Man sieht heute zum ersten Male klar, wo der erbitterte Widerstand gegen dieses wahrhafte Friedenswerk in der deutschen Judenheit seine Wurzel hatte: es sind die zionistischen Führer des Gemeindebunds, denen ihre Form des Einhettsideals höher steht als das Wohl der Gemeinde-Institutionen und der Beamten und die daher offen erklären: lieber gar keine Organisation als eine solche, die der Orthodoxie ihre Autonomie läßt. Daß derselbe Geist zionistischer Unduldsamkeit es nicht verschmäht, der Orthodoxie — ganz im Stile der „Volksverräter"-Kampagne — unwahrer Weise zu unterstellen, sie sei es gewesen, die dempreußtschenKultusministerium seine juristischen Bedenken gegen den Satzungsentwurf des D. I. G.B. suggeriert habe, muß in diesem Zusammenhang aufs schärfste zurückgewiesen werden. Herr Dr. Sandler muß wissen, daß dieses zuerst von „gemeindekonservativer" Seite (oder etwa von Dr. Jsmar Freund?) in die Welt gesetzte Märchen eben ein Märchen ist. Die Vertreter der Orthodoxie waren nicht weniger als die des D. I. G. B. aufs höchste überrascht, als der Referent im Kultusministerium zum ersten Male — rein auf Grund nüchterner juristischer Prüfung der Satzung — mit dem Bedenken herausrückte, nach eben dieser Satzung fehlten dem D. I. G. B. die Kriterien einer Religionsgemeinschaft gemäß Art. 137 der Retchsverfassung. Und die Vertreter der Orthodoxie haben sich, trotzdem sie natürlich vom r e° lig iö sen Standpunkt die Berechtigung der ihnen entgegengehaltenen Argumente für die liberalen Großgemeinden nicht bestreiten 1 Der Israelit. konnten, redlich immer und immer wieder bemüht, für den Antrag des D. I. G. B. juristische und praktische Gesichtspunkte geltend zu machen, weil eben das Lebensinteresse der Gemeindebeamten eine Regelung gebieterisch fordere und die Negierung den jüdischen Gemeinden den verfassungsmäßigen Zusammenschluß nicht erschweren dürfe. Wir stellen denen, die unsre Angaben etwa gegenüber der unwahren gegnerischen Behauptung bezweifeln sollten, .anheim, das Ministerium zu befragen. Und nun zu dem praktischen Vorschläge, den Dr. Sandler macht. Ihm ist die Aufrechterhaltung des nationalistischen Charakters der Bundessatzung so sehr Gewiffenssache, daß er nun lieber ganz aus die Anerkennung des Staates und das davon bedingte Steuerrecht verzichten und den ganzen Gemeindebunbapparat vermöge der ihm innewohnenden moralischen Autorität in Betrieb setzen will, als in eine Abänderung der Satzungen zu willigen. Er glaubt, daß auf dem Wege der Freiwilligkeit die Großgemeinden genügende Summen hergeben werden, um der Not der kleineren Gemeinden zu steuern und die Stellung der Beamten zu sichern. Berlin habe schon einen , Steuer"-Beitrag von 250009.— Mark bewilligt. Also frischauf zu den Wahlen für den Bundestag! Ueber eine Reihe von naheliegenden Bedenken geht Sandler mit einem Optimismus hinweg, den wir keineswegs teilen. Wir glauben auch nicht daran, daß die Großgemeinden auf die Dauer ohne Steuerzwang die gewaltigen Opfer zu bringen geneigt sein werden, die notwendig sind, wenn den Gemeindebeamten mehr als der bloße Schutz vor dem Verhungern, wenn ihnen einige Sicherheit der Existenz gewährt werden soll. Aber wie dem auch sei. Kommt es wirklich dahin, daß man auf jüdischer Seite mit der „Trennung von Kirche und Staat" vollkommen ernst macht und alles der freien Hingebung der Individuen und Gemeinden überläßt, so braucht es der Orthodoxie am allerwenigsten bange zu sein. Inkonsequent ist es allerdings, wenn Sandler dann am Schluffe wieder von der Anforderung von Staatsbeihnlsen für den jüdischen Kultus spricht und zu diejsem Zwecke sowie zur Neuregelung der Judengesetzgebung in Preußen einen preußisch-jüdischen Gemeindebund fordert. Dieser preußische Gemeindebund soll nun — wie im Nachrichtenteil dieser Nummer aus Berlin gemeldet wird — unter Führung der Berliner Großgemeinde schleunigst ins Leben gerufen werden — ohne Rückstcht auf formelle staatliche Anerkennung. Das Reichsministerium des Innern stehe ebenso wie das bayrische 15. Juni 19» Staatsministerium und auch das Reichsgericht auf dem Standpunkt, daß die Rechtssvlgen des § 137 der Reichsverfassung automatisch, auch ohne Gesetz oder Verleihung, eintretery sodaß also der preußische Landesverband (ebenso natürlich auch der D. I. G. B. und der Halberstädter Bund) ohne weiteres Körperschaften des öffentlichen Rechts wären. Wir gestehen, daß unserem laienhaften Rechtsempfinden das Verständnis hierfür abgeht, so sympathisch uns auch der Verzicht auf jede Staatseinmischung ist. Daß der Staat ein Gebilde als öffentlichen Rechtes, gewissermaßen also als Fleisch von seinem Fleische, anerkennen und die Behörden, beispielsweise die Steuerbehörden, in den Dienst dieses Gebildes stellen soll, ohne überhaupt zu prüfen, ob die Vorbedingungen des Art. 137 erfüllt sind, daran hat gewiß weder Reichsgericht, noch Bayern oder Retchsminiftertm gedacht. Hat der Staat aber das Recht zur Prüfung, so muß er doch auch das Ergebnis dieser Prüfung in irgend einer Form zum Ausdruck bringen. Die Emanzipation vom Staate, die Herr Dr. Jsmar Freund in seiner neuen Denkschrift (siehe die Korrespondenz „Berlin^) verkündet, scheint unS also ein schöner Traüm zu sein. Wochennmdschali. Zst Seraoafi Wahnsinn? Im Gegensatz zu General Ludendorff und seinen Geistesverwandten, die sich eifrig bemühen, die Schuld am Zusammenbruch auf die Juden abzuladen, hat vor kurzem General von Deimling in einer Versammlung der Deutschen demokratischen Partei in Tübingen über die antisemitischen Hetzereien Worte gefunden, die größte Beachtung verdienen, nicht zuletzt deshalb, weil sie aus dem Munde einer Persönlichkeit stammen, die das Front empfinden der Soldaten kannte wie selten einer. Was ihm als altem Soldaten am widerwärtigsten sei, das seien die Borwürfe, daß die jüdischen Soldaten einer wie der andere versagt hätten. Auch unter den jüdischen Soldaten habe es solche gegeben, die das Leben höher schätzten als kriegerische Lorbeeren. Die gab es aber auch unter den Christen. In seinem Korps hätten sich die Juden treffUch gehalten. Es sei statistisch unumstößlich festgestellt, daß die Juden in einer ihrer Kopfzahl entsprechenden Weise teil hatten an Kriegsdienst, Blutopfern, Dekorationen und Beförderungen. Es wäre Die Krone des jüdischen Weibes. Ein Nachwort zu «iw nene. Von Fx. Die jüdische Frau ist von mancherlei Pflichten be freit, so braucht sie sämtliche MizwauS, die von der Zeit bedingt sind, nicht auszuüben. Dagegen sind ihr auch wieder besondere Pflichten aufgetragen, deren Erfüllung sich das jüdische Weib besonders angelegen sein lassen müßte. Dazu gehört auch daS Gebot der Verhüllung ihres Haupthaares. Das jüdische Gesetz gebietet der jüdischen Frau die Verhüllung des Hauptbaares und verbietet der Ehefrau, sich entblößten HaareS zu zeigen. Leider ' scheint diese schöne jüdische Sitte immer mehr zu schwinden. Daß man in neologen Kreisen dieses Gebot schon längst als überflüssigen Plunder über Bord geworfen hat, darf bei dem losen Zusammenhänge der der Neologie mit dem eigentlichen Judentum nicht wundernehmev. Nachdem diese Kreise bereits Bresche in das Sabbath» und däS jüdische Sittengesetz gelegt, mußte auch diese jüdische Sitte verschwinden. Leider scheint, vielleicht als unglückselige Errungenschaft des Krieges mit seinen Begleiterscheinungen, auch in gesctzestreuen Kreisen dieses äußere Zeichen des jüdischen nwMJt allmählich dem mS’iß das Feld zu räumen. Als ich vor mehreren Dezennien mein Amt in meiner Gemeinde antrat, wagte es keine jüdische Frau, sich öffentlich mit entblößtem Haare zu zeigen, heute setzen sich auch Frauen über dieses Verbot hinweg, die es früher mit Erfüllung dieser Frauenpflicht genau nahmen. Die jüngeren Frauen denken gar nicht mehr daran, daß die Verhüllung, des Haupthaares noch zu den Frauenpflichren gehört. Ich war vor einigen Wochen in einer Gemeinde mit altjüdischen Einrichtungen. An der Spitze der Gemeinde wirken ein gesetzestreuer Rabbiner und zwei fromme Lehrer. Für vorschriftsmäßige Schechitoh und musterhaftes Mikwoh ist bestens gesorgt. Jedoch unter 120 Fräuen sind etwa 7, die noch ihr Haupthaar verhüllen — u td dies fast lediglich Frauen von jüdischen Beamten. Wie läßt sich dieses Einreißen einer solch wichtigen Pflicht erklären? ' Man möchte gar zu gern nach außen hin modern erscheinen. Durch die Verhüllung des Haupthaares wird man sofort zur Jüdin gestempelt. Auch das wöchte man unter allen Umständen vermeiden. Mit Vorliebe schützt man Kopfschmerzen vor, die es der pflichtvergessenen Frau unmöglich machen, eine so lästige Kopfbedeckung zu tragen. ' Ais ob unsere Frauen in der Vergangenheit nicht auch schon hie und da über Kopfschmerzen zu klagen halten! Biele scheuen auch jetzt die größere Geldausgabe. Mag ein Hut auch Hunderte und ein Kostüm Tausende kosten! Für einen vollständig überflüssigen Putz zahlt man gerne 6—8000 Mark. Aber für eine Perrücke einige Hundert Mark auszugeben, das wäre ein Sündengeld. Zumeist ist Unkenntnis die Ursache der Vernachlässigung dieses Gebots. Weil in der Thora diese Pflicht nicht deutlich niedergeleat ist. glaubt unser erleuchtetes Zeitalter mit dieser jüdischen Vorschrift brechen zu können. Und doch zeigt uns eine Stelle in der Sidra daß die Verhüllung des Haupthaares keineswegs eine Modeerscheinung ist, die man nach Belieben erfüllen und unterlassen kann. In der Sidra wird unS berichtet, daß der Mann, wenn er begründeten Verdacht hegt wegen der ehelichen Treue feiner Frau, dieselbe vor die Priester bringt, um durch die Fluch bringenden Wasser die Treue oder Untreue seiner Gattin seststellen zu lassen. Es heißt in diesem Abschnitte wörtlich: „Und es stellt der Priester die Fraü wieder vor Gott und entblößt das Haupt der Frau." Die Thora fetzt alio auch bei der so schwer verdächtigen Frau voraus, daß ihr Haupthaar verhüllt ist, andere Frauen kennt sie nicht. Diese Entblößung ihres Haupthaares soll der Angeklagten ins Bewußtsein bringen, daß sie gegen die Gesetze der Züchtigkeit verstoßen hat. Wir folgern daraus, daß es Israels Töchtern untersagt ist, mit entblößten Haar zu erscheinen. Das Haar der jüdischen Frau wird nach dem jüdischen Gesetze alS rmy bezeichnet. In der Nähe einer Mischen. Frau mit entblößtem Haare ist eS verboten, Thora zu lernen oder auch nur den Namen Gottes auszusprechen. Der Frau, die durch Beseitigung dieses Diadems sich öffentlich in Wider'pruch mit den rnp'^-Pflichten setzt, verdient auch für andere religiösen Angelegenheiten kein Vertrauen. Sie proklamiert nach außen, daß der moderne Zeitgeist ihr höher fleht, als das jüdische Sittengesetzt. Nicht der Oeffemlichkeit gehört das Wirken der jüdischen Frau, sondern dem Hause. Als der Allgstttge dem Bolle. Israel die Tyvra

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