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Der Israelit · 1922-05-11 · Heft 19 (11.5.1922) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 19 (11.5.1922)
Date
1922-05-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Veite 2 Nr. 19 ihr strömendes Herzblut fordern, nicht von ihm die Seelen ihrer Kinder, die Entweihung ihres Heiligsten, sondern von euch! Ihr habt Gottes Volk getötet, ihr die Seele Jerusalems besudelt, ihr Jerusalems Körper und seine Glieder auseinandergerissen. Was alle Schrecken des furchtbaren Krieges im Auslande nicht vermochten, was selbst dem Grauen der Pogrome in der Diaspora nicht gelang, die doch genug des geistigen Umsturzes in den Herzen der jüdischen Jugend bewirkten, das habt ihr geschaffen und vollbracht. Wenn Jerusalem in der letzten Zeit über die neuen Chaluzim klagt, die dem Lande der Schrecken entronnen sind, vereinsamte Menschen ohne Familie, ohne Besitz, ohne soziale Bindung, wenn die den Sabbat öffentlich entweihen und das ganze Judentum schwer seufzt ob ihrer öffentlichen Zügellosigkeit, so muß man doch zugeben, daß diese Chaluzim nicht alle den Sabbat entweihen. Immerhin ist ein beträchtlicher Prozentsatz der Cb aluzim treu der Thora und ihrer Heiligkeit. Und was schlecht an ihnen ist, es ist die Frucht der geistigen Revolution und zum Teil das Ergebnis furchtbarer Erlebnisse. Aber was ist die Frucht eurer Erziehung? Ihr habt wahrlich Größeres geleistet, ihr seid Künstler in eurem Fache. Mitten in Jerusalem, ohne Pogrom, ohne Kriegs sch recken isteseuchgelungen, Kinder undJünglinge dem H eiligkeits« Ideal des jüdischen Volkes zu entreißen, unschuldige Kinder im Hause ihrer Eltern, im Kreise ihrer frommen Familien. Und ihr dürft euch rühmen, daß auch nicht eine Seele euch entronnen ist. Nicht >10 7» eurer Zöglinge fallen dem Schlechten anheim, nicht 20 % und nicht 99 7«, sondern hundert Prozent. Wie bebt das Herz und wie trauert die Seele, wenn man sich vergegenwärtigt, daß eine große Gesellschaft von Jünglingen und Jungfrauen, Knaben und Mädchen, Kinder Jeruscholajims, aufaesordert werden, in Gemeinschaft den Sabbat öffentlich zu entweihen und keiner, keiner protestiert, keiner weigert sich, keiner scheut sich dazuzuehören, keinen schreckt die Heiligkeit es Sabbars, keinen das Schamgefühl, keinen die Furcht vor einem Tadel der Eltern! - Entsetzliche Kränkung habt ihr Jeruscholajim zugefügt, ein Brandmal habt ihr der heiligen Stadt aufgedrückt, mit einem Schandsteck ihre Ehre besudelt und ihr Blut wird von euch gefordert werden. WM vSM mmm Kurze Betrachtungen zum Mchenabschnttte. Von Dr. Felix Kanter in Zwittau (Mähren). Kapitel 23 dieses Wochenabfcknittes beginnt mit der Aufzählung der Feiertage (Dn 7*,8 . . . '7 np12 '7372) und setzt fort mit der Heiligung des — Sabbats, eine Frage, die schon von Raschi aufgeworfen wird. Die Antwort Rafchks ist bekannt und soll hier nicht wiederholt werden. Neu und geistreich ist folgende Erklärung, die im p32^> 77B enihalten und deren Autor R. Elsa aus Wilna ist (vergl. 2pp' zu diesem Wochenabschnitte). Die Thora zählt fünf Feste auf, die zusammen — ohne den Versöhnungstag — aus sechs Tage sich erstrecken. Es sind dies der erste und siebente Tag des Pessachfestes: ein Tag des Wochenfestes, ein Tag des Neujahrs festes und der erste und achte Tag des Laubbüttenseftes» im Manzen also sechs Tage. An diesen genannten sechs Festtagen ist die Verrichtung verschiedener Arbeitern gestattet und zwar '273t,Z solche,; die auf^ die^ZÜbereilung?yon Der ISraeltt. Wocherimildschau. Sas Ringen nm Erez Moel. Die zionistische Presse beschäftigt sich infolge der Times-Artikel, Herbert Samuels England-Reise und der Aguda-Etngabe an den Völkerbund wieder einmal mit der Jewish-Agency-gTafle. Die Art und Weise, in der die „Jüdische Rundschau" beispielsweise auf die lrtztrrwähnte Eingabe reagiert, ist so charakteristisch für die geradezu hoffnungslos anmutende Verständnislosigkeit, mit der man in zionistischen Kreisen der Orthodoxie gegenüberstkht, daß wir die Aeußerung dieses Blattes im Wortlaute wiedergeben. Es heißt da: Zu vorstehendem Memorandum, das von den Agndas Jisroel-Blättern veröffentlicht wird, können wir nur wiederholen, was wir bet ähnlichen Gelegenheiten bereits weg'fach gesagt haben: 1. Im Artikel 4 des Mandates wird die Zionistische Organisation als diejenige jüdische Organisation, die ganz und ausschließlich dem Mandatzweck zu dienen bestimmt ist, mit den Funktionen der Jewish Agency betraut und erhält den Auftrag, die Mitarbeit aller jener Juden zu sichern, die am Aufbau Palästinas Mitwirken wollen. Solche Gruppen gibt es in letzter Zeit auch außerhalb der Zionistischen Organisation, die — zweifellos unter dem Einfluß und Eindruck der zionistischen Arbeit — in steigendem Maße sich an dem Aufbau Palästina« zu beteiligen wünschen. ES ist für uns eine erfreuliche Genugtuung, daß sogar alte Gegner des zionistischen Programms der Schaffung einer nationalen Heimstätte für daS jüdische Volk in Pa« lästina jetzt, nachdem durch die unermüdliche zionistische Arbeit die Verhältniffe sich geändert haben, ihre „tiefe Dankbarkeit" für die BalfourDeklaration zum Ausdruck bringen. Es ist aber naiv, wenn man durch eine bloße dialektische Erklärung auf Grund eines schnellen UmlernenS den Anspruch auf Vertretung in der Jcwish Agency zu erwerben meint. Dieser Anspruch kann nur durch wirkliche Arbeit, .(durch materielle Leistungen erworben werden. Einer Gruppe, die ein solches tätiges Palästinainteresse an den Tag legt, wird die Zionistische Organisation die Mitarbeit, die ihr gebührt, einräumen. 2 Selbstverständliche Voraussetzung jedoch für eine solche Zusammenarbeit ist die Ausschaltung aller innerjüdtschen Fragen in dem Verhältnis zur Mandatarmacht. Es ist eine unerträgliche, daS jüdische Gefühl auf das schwerste verletzende Taktik, wenn die Orthodoxen immer wieder zum Schutz ihrer religiösen Interessen sich an die nichtjüdtschen Machthaber wenden. Wir wünschen, daß sich das jüdische geistige und religiöse Leben in voller Freiheit in Palästina entwickelt und verwehren jeder fremden Macht jeden Eingriff in dies: Bezirke. Wir bekämpfen ferner jeden Versuch, aus einer religiösen Anschauung polittschks Kapital zu schlagen. Wrr können auch auf keine Vereinbarungen eingehen, die letzten Endes darauf hinauslausen, das ganze Leben Palästinas einem klerikalen Diktat zu unterwerfen. Gerade dies aber ist doch das Hauptprogramm der Aguda-Orthodoxle, die sich deshalb schon tn den anderen Ländern von der jüdischen Gesamtheit getrennt hat. Mit einer Gruppe, deren oberster Programmpunkt die Trennung ist, läßt sich schwer eine GesamtheitspolitikZdnrchfirhren. Speisen rc. Bezug haben. Wir haben noch einen Festtag, einen siebenten, an welchem jeglicheArdett ohne Unterschied verboten ist, den Bersöhnungsiag. Diese besondere Stellung des BerföhnungStages unter den Festtagen des Jahres wird auch gleich bei Beginn der Auszählung der Feiertage angedeutet, '7pw an rtba „folgende sind die Feiertage-" : Ihr Kennzeichen ist, an den sechs Tagen (der aufzuzäh'.enden Feiertage) darf eine Arbeit verrichtet werden (PB3 728), am siebenten Tage (am Versöhnungstage) hingegen darf keinerlei Arbeit verrichtet werden. Dieser Tag ist der vollständigen Ruhe gewidmet (nb 72P). Daher heißt es auch im 28. Vers dieses Kapitels: „An diesem Tage sollet ihr keinerlei Arbeit verrichten" usw. v2 '2 77 rwjw ab 7P8 pßjn, „Denn wer an diesem Tage sich nicht.kasteit, verfällt -er nis-Strafe". Da nun jeder an diesem Tage sich kasteien muß, fällt doch pb: *728 von selbst weg, daher ipy7 8^ 728^2 ‘Wl. In diesem Wochenabschnitie wie in D'öBPD heißt es (P rnn }P pp nnr py. In d'bbp (Kap. 19, 21) heißt es aber sP2 jp pi>2 pp PBJ2 pbj (und nicht 777). Woher diese verschiedene Ausdrucksweise für ein und dasselbe Gebot? In Wirklichkeit handelt es sich eben nicht um ein und dasselbe Gebot, sondern um zwei verschiedene Gebote, bezw. um zwei verschiedene Strafen. In diesem Wochenabschnitte wie in 2»&BP2 handelt eS sich um die Leistung eines Schadenersatzes für ein seinem Nächsten zugefügtes körperliches Gebrechen. In B'BBP aber handelt es sich um falsche Zeugen (p22i, 2'7p), hierauf Grund ihrer fälschen Zeugenaussage ihren Nächsten zur Leistung dieser Strafe (Schadenersatzes) zu verurteilen beabsichtigten. Hier lautet der Grundsatz 7PK2 vb) 22, 7PK2 Tpy die falschen Zeugen find nur dann ersatzpflichtig, wenn ihre Absicht nicht verwirklicht wurde, im 11. Mai 1928. Dies mußte gesagt sein, um einmal den Kernpunkt zu berühren, um den in den Kundgebungen der AgudaS Jisroel geschickt herumgegangen wird. Im übrige« versichern wir nochmals, daß wir mit jedem Menschen und mit jeder Gruppe, die für die nationale Heimstätte ehrlich und ohne Hintergedanken in Palästina arbeiten will, Zusammengehen wollen, und daß wir uns auch dafür aussprechen werden, daß Gruppen, deren Leistungen für Palästina denen der Zionistischen Organisation auch nur nahekommen, die gleichen Rechte wie die Zionistische Organisation erhalten. Daß die oft widerlegte Unwahrheit, die Orthodoxie habe hinsichtlich Erez Israels „ümgelernt", nachgerade wider besseres Wissen auch hier wieder einmal aufgetischt wird, möchten wir zunächst einmal unerörtert lassen. Wer sein geistiges Sehvermögen im Partetstreit nicht völlig eingebüßt hat, kann die Unrichtigkeit jener Behauptung am besten aus einem jüngst im „Hapoel hazoir" erschienenen langen Artikel er. kennen, der die konsequente, jahrzehntelange Gegnerschaft der orthodoxen Kreise Jerusalems „gegen Jischuw Erez Jisroel" durch einen historischen Rückblick erweifen will, äs facto aber schlagend beweist, daß jene Kreise mit sicherem Instinkt die Vernichtung des Heiligkeitscharakters Palästinas durch die besondere Art des neuen Jischuw vorausgeahnt und immer nur diese Eutjudung Erez JtSroels durch Juden, niemals Jischuw Erez Jisroel an sich — den Gedanken, den sie ihr ganzes Leben geweiht hielten — bekämpften! Der etwaige Eintritt in die äsrvlsü Agency ist auch heute für die Ort'' doxie durchaus kein lockendes Ideal, sondern nichts weiter als ein Akt harter Pflichterfüllung gegenüber Erez Jisroel, das -u:cht einer der Thora entfremdeten zionistischer, ^'olksminderheit ausgeliefert werden darf. Wir der ken aber nicht daran, unseren durch eine moralische Leistung von Jahrhunderten erworbenen Anspruch auf das Land unserer Väter vor dem Hochmut zionistischer Machthaber — wie er so überaus häßlich aus jeder Zeile der „Rundschau" hervorsickert — erst durch eine uns gnädigst aufgegebene Examensarbeit zu rechtsert,gen. Solange die zionistischen Politiker den h t storischen Anspruch der Orthodoxie in solchem Tone behandeln, wird diese vielmehr immer wieder und wieder verpflichtet sein, ihr Recht, das Recht Gottes und seiner Thora, mit wachsender Entschiedenheit, immer lauter und lauter vor nichtjüdischen Königsthronen und Staatslenkern zu fordern, deren relative Objektivität sehr oft schon der religiösen Freiheit eine Gasse gebrochen hat, wo liberal-jüdische Unduldsamkeit das geschichtliche Judentum zu erdroffeln gedachte. erster« Falle muß das Delikt geschehen sein, we sonst von einem Schadenersatz nicht die Rede sei' kann, rinn bedeutet im Hebräischen „anstelle dessen was nicht mehr vorhanden ist" (z. B. "7, TircsK nnr TJ2 „anstelle der Ellern sollen die Söhne sein", oder ,»777 . . . 72', „er starb ... und es regierte a« seiner Stelle" rc.) Die Präposition 2 bedeutkt „für" und wird dort angewendet, wo der Gegenstand tarsächlich vorhanden ist (vgl. JH2 21v „Gutes „für" Schlechtes", 72722 7272 „ein Tier „für" ein Tier", PBJ2 PB: ,,etn Leben „für" ein Lebens. Nach dieser kurzen Voraussetzung ist eS sehr einleuchtend, warum in diesem Wochenabschnitt und in D’BBP2 konsequent 777 steht. Denn hier wie dort handelt es sich um den Ersatz besten, waS nicht mehr existiert, den Ersatz eines Auges, eines Zahnes rc., die einer dem andern herausgeschlagen hat. In v'VBP hingegen handelt es sich um Ersatz eines Schadens, den die falschen Zeugen jemanden verursachen wollten, ein effektiver Schaden ist nicht entstanden und nicht vorhanden (87? 22, ">PK2 7PV 7P82), daher heißt eS dort auch richtig pp2 pp (und nicht pp 777 pp). Entnommen dem p«^ me, Sette 31. Zu VerS 40 im Kapitel 28 dieses WochenabschnitteS (pp877 DV2 227 27Np7,), bemerken unsere Weisen 7W p2Pn7 pP8i „der erste Tag, an dem die Sünden zum ersten Male (nach dem Versöhnungstage) wieder gerechnet werden". Was geschieht aber mit den Sünden, die in der Zeit vom Versöhnungstage bis zum Laubhüttenfeste begangen werden?. Werden sie überhaupt nicht „gerechnet" und kommendste garnicht in Betracht? Der Ausspruch unserer Weisen isi ganz anders zu verstehen. Bekanntlich wird auch am Sukkos-- feste ein himmlisches Gericht über die Welt abaehalten, „Am Laubhüttenfeste wird ein Urteil

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