Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 63 (1922)
- Issue
- Heft 12 (23.3.1922)
- Date
- 1922-03-23
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Gzitz flfcHÜT Bericht über die Ausschvßsitzung der isr. Lehrerkonserenz Hrffen-Roffou. Fragen von größer Wichtigkeit rrnd Trrriglich- Veit liechen c-s dem Vorsitzenden Schallmbttrz-R u- Archen, nötig erscheinen, eine curßerordcutlichc A??Sschußsrtzung zum l!). Februar nach Treysa zu berufen. Trost der kurzen Frist und der größten Neiscsck Knerig- Veilen — mußten doch einige Freiing, andere Scnnstag abend schon von zu Hause abreisen — war so- ' Wahl der engere Ausschuß als auch die Vertreter aller Bezirksvereine erschienen. Ter Vorsitzende eröffnete die t> ip mrit;, begrüßte die Erschienene??, weist nur 0 > seitige Ärbeiroprogramm hin und dessen Tn r , macht Mitteilung über das Hinscheiden de nt n, um das Wohl seines Standes und der Akkgea-eücheit stets be:nübten Kollegen Blumentorn, Svangenberz, der einer Kopfgrippe nach kurzem Krankenlager erlegen sei. Infolge der anberaumieu Sitzung konnte er dem wackeren Glied unseres Vereins nicht selbst die Abschiedsworte zurnfen und habe daher Kollege Nvsensteiu--Roteubnra, beauftragt, im Namen der isr. Lehrerkonftrcnz Worte des Gedenkens zn sprechen. Ter verfanimette Ausschuß erhob sich zu Ehren des Verstorbenen. Als erster Punkt auf der Tagesordnung stand ..Ferienordnnng für die isr. Schulen des Regierungsbezirks Cassel." Tie Casseler Negierung hatte unter Mitarbeit der Porsteherämter, ohne Anhörung des isr. Lehrervereins, die Ferienordnung festgelegt. Tiefe so entstandene Ferienvrdnnng entsprach in einzelne''. Punkten nicht den Wünschen der Lehrerschaft. Durch persönliche Lvrsprache, und durch 2 Eingaben des Vorsitzenden wurden unsere berechtigten Wünsche an maßgebender Stelle zu Gehör gebracht. (S. -Bern.) Ter zweite Punkt der Besprechung war: Die Belastung der Gemeinden. Nach Einreihung der Lehrerschaft in die Beamtengruppe, nach Neue gelnug der Lehrergehälter und deren 'Bezahlung durch die Landesschnlkasse, lebten die Gemeinden in dem einschmeichelnden Gedanken: Es wird alles bezahlt, und nichts brauchen wir zu zahlen. Tiefer Zustand hatte seinen eigenen Reiz. Als aber die Mitteilung über die an die Landesschnlkasse als rückständig zu zahlende Summe in die Gemeindestnben gelangte, gab es großen Erstaunen und noch größere Erregung. Ein Etwas — ja; soviel — nein? Wie der Ungestüme und Rasende sich aber nur selbst schadet, so war man oft schnell bereit, das Lebenerhallende und Lebenspendende — die Schule — um 39 Silberlinge herzugeben. Was bei der Fugend entschuldbar — schnell fertig ist die Jugend mit dem Wort — wird bei den Alten und Bedächtigen zur Todsünde. Es zeugt von mangelnde Einsicht in unsere Eristenzniöglichkeit als Volk und religiöse Gemeinschaft, das uns tragende Fundament selbst zn zertrümmern n»d sich selbst sein Grab zu schaufeln. Schulen find Anker und Grundlage unseres jüdischen Seins. Sie ermöglichen uns, verbindende Glieder zwischen Vergangenheit und Zukunft zu schinieden. Wer will Hand anlcgcn, die Ahnenkette zu sprengen - um Geld, um papiernes Geld. Gewiß laste:? diese zu zahlende?? Summen schwer aus den Kleiirgemeinden, gewiß bedarf es der grössten Anstrengung, aber, bitte, nur nicht unüberlegt handeln. Lasset Euch Zeit. Für unsere Voreltern waren in ihrer Zeit die nuszabrrngenden Summen vielleicht noch drückender als die jetzigen, und dennoch standen sie treu zu ihren Schulen. “*? "m'" T-K Sro« Bor steherarnt ist die zuständige 2 Horde d> y t?I' Existenzberechtigung beweisen kann, rnoem ne den Gemeinden mit Rat und Tat ln ,r < nue rechtens gewesen, wenn das Vers? , r n ir o> meindeült'esten zusammenbcruten hatte. i?m oeruargend zu wirken und die uöiia >? S m> tc n i < n tt zu beraten. Es ist doch von griKt ' . t b a % 49 des Lehrerbesoldnugsgeretzes auUjcn;?k[? rnterpretiert zu wisse??. Ta hiernier iE 1 v t, wäre cs an der Zeit, baf; unitic Vw '?'t? m um , das sind die Porsteherämter, l> un \iit a u u o f klärung vorstellig würdet?. Narb de - c?r, ' - 't sinne las man aus denn Gesel r, d r, ^? "?> e n deren Schulen weniger als 60 \ i M t, " u j ErgünzungSzuschüsse das Besch:rlnng . e p Bi t zahl erhielten. Taranf mu;; ymqcwmt nno mit Hilfe der Vmisteheräntter alle St Bl!? c. a u? de??, die die Gei??einden eristenzfäyig n.n .?? d erhalten. Tiesern Zwecke dmnt ja a?G' r von? Staat ausgeworfene Beihilfe. Es erhebt um . >e tere Frage: unter welchen Bedingungen werden Bechilfen gewährt, und wann si?rd die Sr'aatsstellen um solche a??zngehen. Auch dieses zn kläre??, tväre Sache der Vvrsteheräinter. Ta die Verhältnrsfe rrnchrcr jüdischen Landgemeinden nur ein wenig dijjeeieren, könnte eilt sogen. Alnstergefuch verfaßt und an die Genieinden abgesandt lverden n?it den? Vermerk, wann und an welche Adresse sie ein den? angegebe?ien Inhalte entsprechendes Gesuch abgehen lassen sollten. Es wird beschlösse??, hei den Vorsreherämtern entsprechende Schritte zu unternehmen. Eine andere Seite, die Lasten den jüdischen Gemeinden zn erleichter??, sir?d die Z??schüsse Vonseiten der politischen Ge?neir?den. Unsere jüdischen Ge- ' ' Israelit. ~ ' meindemitglieder tragen doppelte Schullasten. Die politischen Gemeinden decken ihre Schullästen ciiks den an sie zurückgezahlten Staatseinkornmenstenern, aus Gewerbeur?d Besitzsteuer??. Tie jüd. Bürger Haber? neben der scharfen Heranziehung zu den obengenannter? Steuern arrch.??och ihre Schulstelle mit aller? ihren Ausgaben zu erhalte??. Nach 8 49 des Schulnnterhaltungsgesetzos von 1906, bctä noch zurecht besteht rrnd an dem insoweit nichts geändert wurde, haben die jüdischen Gemeinden das Recht ans Zurückzahlungen der von ihnen an die Schulen der politischen Gemeinden geleisteter? Surnmen. Die Errechnung der zurückzuzahlenden Gelder geschieht unter Berücksichtigung mehrerer Gesichtspunkte, die in dein z. Zr. vor? der „Freien Bereinigung" herausgegebencn Büchlein enthalten rrnd noch heute zutreffend sind. Festzustelten wäre von jeder Ge?neir?de — und das Finanzarnt gibt aus eine diesbezügliche Frage bereitwilligst Auskunft: 1) wie hoch der Gefaintsteuersoll der politischen Gen?ei??de beträgt, 2) wieviel die Inden dazu leisten, 3) welcher' Betrag hiervon für Schullästen verausgabt wird und 4) wieviel die Jnden inithin hierzu beitragen. Es liegt im ureigensten Interesse der Gemeinden, sich z?? rege??????d nichts z?l versäumen: „Wenn ich nicht für mich sorge, wer Galt der weitaus größte Teil der Verhandlung den? Wähle der Gemeinden, so wandte sich der zweite Teil derrr Lehrer zu iu feiner Stellung als Vorbeter, als Vertreter der Schule bei??? Borfte'heramt??nd im Schulvorstand. Es ist oft so unendlich schwer, die Gemeindemitglieder davon zu überzeuge??, daß der Lehrer bei der Teuer??ng auch parrizipiert u??d er demnach gezwungen ist, sein Einkommen zu erhöhen. Hat bei einer Steigerung aller Gegenstände un? das 30—50fachc denn die Forderung der Lehper als Vvrbeter cttvas ErschreckerrdeS, wenn sie für ihren Dienst als Vorbeter de?? 10—15fachen Betrag ihrer früheren Entschädigung verlangen! Es ist dieses auch an der Geldentwertung gemessen, gar keine volle Bezahlung, sv??- dern nur eine Entschädigung. Ist es ilicht Nebelwollen nnb Erbitternis hervorrusend, wenn man das nicht cinsehen ur?d in Konsequenz dessen ha??deln will! Es ist n??r ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit, arrch dem Lehrer zu geben, was dem Lehrer gehört. Geht es aber hart auf hart, bleibt die Ge?nci??de bei ihren? Rein, so hat ja das Gesetz uns eine Handhabe gegeben, u??s von diesem A?nte frei zu inäche??. Jeden? Antrag auf Trennung wird stattgcgeben. Früher oder spater wird ja das Gesetz koirnne??,. das generell die Trennung der Ae???ter a??sspricht, so daß nur ein freies Uebcrcinkornmen diese Materie regelt. In andern Bundesstaaten nnb Provinzen besteht ja auch keine organische Verbi??d??ng der Aernter, und die Welt ist dort auch??icht versunken. Tie Vorstehern-!?ter haben sich bei der erstinaligen Regelung benlüh', einen Ausgleich zu schassen u??d werden auch dieses Mal zur Mitarbei: aufgerusen. Dieses gance ^Werben tim das Eingreifen des Vorsteheran?tes erübrigte sich, we???? die Lehrerschaft einen Vertreter ihres Standes in die e?:?zelne?r Vvrsteheräinter delegieren könnte. Tiefer alter? Forderung sollte man gerecht werden, inde?n man bei Ergänzu??g des BorsteheramtcS einen Lehrer eoovtiert, der das Vertrauen der im Bezirke angestellten Lehrer besitzt. In? Presbt)teri??rn sitzen ja auch Lehrer. War???,? soll es bei uns nicht gehen! Alle Berufe und Stünde können im Borsteherarrit vertreten sein, nur der Lehrer steht??och vor der Tür und fordert Einlaß. Man gestatte den Eintritt, ja man rufe ihn, da?nit er nicht gezwungen ist. dort anznklopsen, too man seine Mitarbeit zu schätzen lud fr — beim Gemeindevcrein, der??m seine Seele wirbt. Es ist ein eigen Ti??g, daß?nnn die Kraft des Lehrers aus seinen? eigener? Gebiete entbehren zu können Vermeint. Ter Staat weiß in dieser Weise den Lehrer besser einzuschätzen. Er übertragt ihm alle die Aemter, die das Gebiet der Schule und des Schulwesens betreffen. Er ist Berwaltungs-, Ausjichtsbeaniter, ist in: Schrrlvorstand vertreten usw. Ter Schulvorstand der jüdischer? Schule befta??d chedcnc auS: Laudrat. Kreisr?r?d Schlllinspektor. Durch Verschwinden der Lrlsschnlinspektien ist der Sch??lvorstand zerrissen und bedarf einer Rensormierung. Tie Regierung läßt durch ihre Srgane die isr. Gemeinden zur Reilwahl des 'Schulvorsta??ds ausfordern. Nach gesetzlichen Bestinolningcn sind die Lehrer Mitglieder??nd Vorsitzende des Schulvorstandes. Es ist Sache eines jeden 'Kollegen, gegebenenfalls die nötigen Schritte zn tun. Ist die Lage der staatlich angejstellten Lehrer auch 'nicht rosig, so ist es die der Religionslehre znirreist niederdrückend und Angst errege??d. Ein Schrei geht durch die Lande,??m Herzen und Hände für die 4lerirrsten unter den Armerk zu gewinnen. In der Zeit des Egoismus gibt cs G. s. D. iinnrer noch einzelne, denen die Not ihrer Mitbrnder a?n Herzen brennt und für sie eintrete?? n??t Rat u??d Takt Tie Tat wiegt schwererr als Rat; doch auch diese kann oft sehr; nutzen. Neligionslehrer, schließt Euch zusammei? zn! elnent Gruppenverband. Für den Regierungsbezirk : Cassel ist es' Lehrer Gans, Mederaula, im Auftrag des Ausschusses rnit und für Euch arbeiten will. Tie Arbeit in der Konferenz isr. Lehrer Hessens mehrt sich derart, daß es dem Vorsitzerrderr' nicht möglich ist, alte Eingänge glatt zu 'erledige??. Das große Arbeitsgebiet ist daher wie folgt in Dezernate geteilt worden: I. Allgemeine Schulpolitik, Erhaltung der Sch??lstellen, Ferienordnung: Schaurnburg-Neukirchen; II. ~ ~ " .. " S3fMKrz^192L : dengesetzgebung u. Zuschüsse der politischen Gemeinden: Oppe??hein?-Trehsaz lil. Vorsängerdienst: Rosrnbusch- Bebra; IV. Kasse, Religions-??nd Privatlehrer: Gansi Niederarrli?; V. Wohlfahrtsplege: Levi - Birsteist; VI. Stelle??besetz??ng, Stellenwechsel rrnd Tienstwoh--??nng: Heilbrunn-Sberaula; VII. Ter Lehrer im Nebenamt, Kasualien: Schuster-Eiterfeld; Vin. Schulvorstand, Elternbeiräte: Katzensteiic-Molshagen. Hoffen wir, daß durch diese Teilung eilt intensiveres Arbeiten möglich lvird zum Segen der Schule u??d de« ' Standes. Ein Antrag Roserrbanms-Zierenberg, über die Bezahlung des nebenanrtlichen Religionsunterrichts -wird dahin erledigt, daß für nebeirairktlichen Religionsllnterricht die staatlichen Sätze für Fortbild?c??gssch?clttnterncht zugrunde zu legen sind plus Kiloruetergelder rrnd Bahnfahrt. Oians-Niederallla, referierte über die Wohlfahrtspflege. Umfaßten unsere Tagung die Sicherstellung und den materiellen Aufbau der Gemeinde??, ihrer Schrv--! lerr, die Besserung der materiellen Lage des Lehrers, so klang doch innner der Unterton durch, dag die jüdische Volksschule den Edelstein rrnd das Kleinod für jede Geureirrde und jeden Lehrer bedeuten???üsse. Tie Erhaltung der jüdischen Schule und des jüdischen Lchrcrstandes rnuß mit allen Mitteln erstrebt werden. Tie Gemeinden sterben ohne schule urrd Lehrer. Ihr Leben zerflattert ohne den Kristallisationspunkt der jüdischen Schule. Unser, euer Harrs brennt! Rettet die; Schule! S ch u st e r - Eiterfeld, l Bemerkung: Unserem vom Vorsitzenden der Negierung unterbreiteten Wunsch, Ferienordnung betreffend, konnte nicht entsprochen werden, da nach einer Mitteilung des Herrn Landrabbiners es in vielen Elternkreisen ein starkes Befremden errege?? würde, wenn die Tage vom 15. bis 22. Dezeinbcr (Chanukka) und der 25. September (Fasten Gedalja)??nd der 1. März 1923 (Fasten Ester) nicht schulfrei bleiben würden. Antwort der Regierung. Aus Ach und Kern. Beihilfe für Penfionäre un9 Hleinrenfner- Köuigsöerg, 15. März. Vom HilfsauZfchuß des Lehrerverbandes wird uns geschrieben: Du?ch Retchsg setz ist den Empfängern von Ruhegeld oder Hlnterbliebenenrenten sowie notleidende Kleinrentnern eine Beihilfe aus Reicksu? d Staatsmitteln in Aussicht gestillt. Es sollen Unterstützung'n erbalte.?: 1. Pensionäre der Reichs-Jnvaliden- Bersirverung nach dem Gesetz vom 7. December 1921 auf Antrag. Die Unterslützring ist so zu b messen, daß das Gesamijahresetnk. mmen des Empfängers einer Irvalidenrenre oder Altersrente den B-'l7ag von 3vOO Mk, sowie das Gesarnteinkommen des Empfängers ei'-er Wtlwkn- oder Witwerrente den Be,rag von 2500. Mk. erreicht. Bet der Berechnung des Gesamtjahredet,.kownien bleibt das Arbeitseinkommen der Rer tenempfänger b s z»m Jab?esbetroge von 2000 Mk. außer Ans-'tz. Der Antrag in bet der Orisbevörde zu stellen. Wird der Antrag vor dem 1. Aprtl1922 eingereicht, so kann er - ückwirkend vom 1. Okiober 1921 ab berucksichtwl werden. Die Bechrtfe wird nur deutschen Staarsang hörigen g' wäpri. Gegen die Festsetzung der Unierbützung ist Beschwerde bei der AufsichlSbt Hörde zulas g 2. Pensionäre der Reichs-Angestellten- Versicherung nach dem Gesetz vom 23. Juli 1921. Die Beihilfe wird rückwirkend vom 1. Januar 1921 gewäh t und b-iräa? fül- Empfänger von Ruheueld monallich 7<> Mk., für Empfänger von Witwen- oder Witwrrrenien monatlich 55 Mk. und für Emplänger einer W >tsenren,e monallich 30 Mk. Renkenkwpfänger, die sowohl auS der Jnvaliden- Nersjcherung wie ctu§ der Angestellten-Versicherung Renwn beziehen, erhalten die Beigttfe erp vom 1. Oktober 1921 ab. 3. SonsttgennotleidendenKleinrentnern im Falle der Bedürftigkeit, sofern sie im I"lande wohnende Decnsche sind die selbst oder deren Eh^gauen durch Arbeit ihren Lrbendunte halt erworben Huben, sich vor dem 1. Januar 1920 sür das Alter oder die Erwerbsunsäh'gkcic ein Vermögen (oder eine Rente) mit einem J-Hres'. inko?n?nen von wenigstens 000 Mk. sicheraestell? haben uns jetzt wegen Alters oder Errverbsunn öglichkeit im wesentlichen auf dieses Iahresetnkomm.n angewiesen si,>d. Bedülft'gkeit des Kleinrentners ist dann anzunehmen, wenn das Gesamtjabreseinkomwen geringer als 3000 Mk. ist. Auch' dieser Antrag ist bet der Ortsbehöcde zu stellen. Aus diesen Unterstützung notleidender K einrenrr er bereilgestellten Reichs- und Staatsmitteln können auch alle diejenigen Pensionäre unserer jüdischen Pensions - Hilfskasse Unterstützungen erhalten, welche nicht Renten aus der Invaliden- oder Angestelltenverst ch er ung beziehen. Nähere Auskunft in dieser Angelegenheit ert-ilt der Vorsitzende des Verband-Hilssausschuss's^ Wiisenhausdlrektor P er itz-Königsberg. (Rückporto ist beizusügen).