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Der Israelit · 1922-03-09 · Heft 10 (9.3.1922) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 10 (9.3.1922)
Date
1922-03-09
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Der! JSraelit. Nr. 10 Seite 5 9 März 1SW_^ _ weder auf dem Friedh.ofe oder (in besonderen Fällen) in der Synagoge stattfand, die Instrumentalbegleitung nicht nur als entbehrlich, sondern sogar als störend betrachtet wurde. Um so mehr und mit viel größerem Nachdrucke ist heutzutage den Bestrebungen, bei Leichenfeierlichkeiten Instrumentalbegleitung etnzuführen, entgegenzutreten, da zu befürchten steht, daß diese Sitte vom Friedhofe auch ihren Eingang in die Synagoge finden könnte, ja wo die Annahme nicht ausgeschlossen ist, daß diese Absicht von vorneherein bet der Einführung dieser Neuerung vorhanden ist. Es sollten auch diejenigen, die einer Einführung der Orgel in die Synagoge nicht entgegen sind, als voreingenommen über die vorliegende Frage kein Votum abgeben. Diejenigen aber, welche die Orgel in der Synagoge verpönen, werden auch sicherlich dieselbe oder ein ähnliches Instrument vom Friedhöfe fernhalten. Zwischen Harmonium und Orgel zu unterscheiden liegt kein Grund vor. Wenn auch das Harmonium erst im 19. Jahrhundert erfunden wurde, so ist es doch eine kleine Orgel. Wer nun bei der ernsten Trauerfeier die Klänge der kleinen Orgel nicht anstößig findet, dem wird in der Synagoge die große Orgel auch für gestattet gelten. Daß also heutzutage von solchen, welche die Orgel in der Synagoge mit vollem Recht verbieten, ein Harmonium auf dem Friedhofe nicht gestattet werden darf, sagt schon der gesunde Menschenverstand. — Wie oben bemerkt, wäre aber jede Einführung von Instrumentalbegleitung bet jüdischen Leichenfeiern ein in keiner Weise zu billigender Rückschritt, und geschieht dies gar in der Absicht, einem fremden Kultus nachzuahmen, so wäre es ein ausdrücklich in der Thora verbotenes Unternehmen. (.. mn üb D.TmprDi) Noch ist zu bemerken/ nach jüdischem Rechte ist der Friedhof Eigentum der Gesamtheit der Gemeinde, in welchem keine Neuerung eingesührt werden darf, wenn auch nur eine Minorität dagegen ist/ denn das Eigentumsrecht dieser Minorität darf auch in keiner Weise verletzt werden. Aus diesen einfachen Rechtsgründen ist also auch von jeder Neuerung auf dem Friedhöfe, gegen die sich Widerspruch erhebt, Abstand zu nehmen. Entschuldigen Sie mich, wenn ich Ihnen die Antwort auf Ihr Schreiben nicht in einer logisch geordneten Auseinandersetzung, sondern in einzelnen Bemerkungen erteile, wie sie mir gerade in den Sinn kommen. Ich habe leider keine Zeit, auch nur eine Abschrift meines Briefes zu besorgen, weshalb ich Sie noch bitten muß, dieses Schreiben nach Gebrauch desselben mir entweder im Original oder in einer Abschrift retour zu senden. Ich schließe mit der Hoffnung, daß es Ihnen und Ihren Gesinnungsgenossen gelingen möge, die projektierte folgenschwere Neuerung in Ihrer Gemeinde zu verhindern. Hochachtungsvoll gez. Dr. D. Hoffmann. Soweit der verehrte Verfasser Es erübrigt sich, den für jedermann überzeugend klar dargelegten Ausführungen noch einen Kommentar hinzuzufügen. Das Gutachten selbst bietet eine charakteristische Illustration zur Persönlichkeit des Dahingeschiedenen. Man erkennt förmlich, wie fast aus jedem Satze, abgesehen von der wissenschaftlich fest verankerten Ueberzeugung, die Liebe zur Tradition spricht, jener Tradition, in deren Geist der geschätzte Gelehrte mehr als ein Menschenalter gewirkt. Lorrerponaeurrn «. Nachrichten. Deutsches Reich. Kekirerprlttung. Köln, 22. Febr. Am hiesigen Jüdischen Lehrersemininar endigte am Dienstag die diesjährige Entlassungsprüfung. Den mündlichen Teil der Prüfung leitete Geheimrat Ewerding aus Koblenz. Sämtlichen Prüflingen konnte das Zeugnis der Reise zuerkannt werden. Me Notlüge 9er jüöikften Kulfusbeamfen. , Insterburg, 2. Febr. _ Dieses Thema beschäftigte kürzlich den Verband der Synagogengemeinden Ostpreußens, der unter Leitung seines Vorsitzenden, Sanitätsrat Dr. Rosenkranz-Insterburg, tagte. Ueber die Notlage der ostpr. jüdischen.Beamtenschaft sprachen die Herren Prediger Mann Herrn- Osterode und Dr. Posner-Insterburg. Die Versammlung erklärte sich fast einstimmig für eine Besoldung der jüdischen Lehrer und Kultusbeamten in Annäherung an die staatlichen Besoldungssätze für Voiksschullehrer. In Streitfällen soll das Schiedsgericht des Shnagogenverbandes das Gehalt des Beamten nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinde bestimmen. Die Generalversammlung nahm auch einen neuen Normalvertrag für die Beamten der Synagogengemeinden an. Böhmen. Keickenverbrerinung. Krag, 1. März. Es ist tieftraurig, daß in einer Gemeinde wie Prag die Letchenverbrennung zum Gegenstände religiöser Diskussion gemacht werden kann. Anläßlich eines konkreten Falles vertritt, entgegen der Entscheidung des Prager Oberrabbiners Dr. Brody, der Prediger der Prager Tempelgemeinde Pr. Schwarz die Ansicht, daß rituelle Funktionen bei' dem Verbrennungsakt vorgenommen werden können. Da in der Kultusrepräsentanz zahlreiche Stimmen laut wurden, daß in der Sache eine Entscheidung gefällt werde, fanden Beratungen zwischen den Repräsentanten der Kultusgemetnde und der Beerdigungsbrüderschaft statt, die auf streng orthodoxem Standpunkt steht. Die Beerdigungsbrüderschaft hat sich bereit erklärt,' den Leichenwagen für die Ueberführung der Leichen betzustellen, auf dem israelischen Friedhof einen Platz für eine Leicheuhalle zu reservieren, wo die Leichen bis zu ihrer Uebersührung im Krematorium ruhen sollen, und schließlich ein Kolumbarium zu errichten, wo die Urnen aufbewahrt werden können. Rttulle Funktionen durchzuführen, lehnt die Beerdigungsbrüderschaft grundsätzlich ab. Mauen. Hie KefiHIaus Konferenz* Kowno, 28. Febr. Aus den weiteren Debatten geben wir folgendes wieder: Rabbiner Epstein sagt: „Was wir fordern, ist, daß Sie uns unser eigenes Leben leben lassen. Wer uns im Thoraleben beengt, betritt den Weg der alten Inquisition. Die Autonomie ist nichts Neues in der jüdischen Kehilla. Was der Judenheit an sich innerhalb des litauischen Staates recht ist, muß der Orthodoxie in der litauischen Judenheit billig sein, darum wollen wir unsere religiöse Autonomie innerhalb der Autonomie. Erreichen wir dieses nicht, so bleibt nichts anderes übrig, als der Austritt aus der nationalen Autonomie, womit der ganze Rahmen gesprengt wird." Herr Jeloglowski nennt die Wünsche der Orthodoxen ein Attentat auf die nationale Autonomie. Ihm erzählt Rabbiner Poppel, daß auf der Konferenz der Lehrer der hebräischen Gymnasien in Marienpol, ein bedeutender Pädagoge von der linken Seite, auf den einzigen Vertreter der Orthodoxie Hinweisend, verzweifelt ausrief: „Diese da wissen, was sie wollen, sie haben ihren Gott und damit sind all' ihre Kultur- und Bildungsideale gegeben und scharf Umrissen. Wir aber tappen im Dunkeln und wissen nicht, was wir wollen." „Wenn Ihr", sagt der Redner weiter, „eingestandenermaßen über Euer Tun und Wollen Euch noch nicht klar seid, so wartet die Klärung ab, um uns tonn zu sagen, was Ihr wollt. Bis dahin fön t Ihr nicht verlangen, daß wir Euch unsere Kinder ausliefern zum Zweck der Nationalisierung." Der Redner weist zum Schluß noch Herrn Rabinsohn in die Schranken, der von der „dämonischen Kraft der hebräischen Sprache" gesprochen hatte. Rabbiner Friedmann (Misrachi) sagt: „Wir Juden haben nie.den Schulzwang gehabt, aber kein Volk hat es mit dem Schulunterricht der Kinder so genau genommen, wie wir. Die Freiheit, die uns die andere Seite verkündet, klingt nach Kettengeklirr, wir wollen die richtige, die jüdische Freiheit." Mandelbrod und Kassano wski als Vertreter der Handwerker, bezw. der Arbeiter polemisieren scharf gegen die „Zeire Zion". Sie hätten allen Respekt vor den Rabbinern und volles Verständnis für deren Forderungen, nicht aber für das Gerede der Z. Z. Rabbiner Kahnemann sagt: „Es geht nicht um die Form, nicht darum^ ob in jüdischer oder hebräischer Sprache unterrichtet wird, sondern um das Ganze, um den Geist. Wir können nicht unsere Thora Männern anvertrauen, die ihr in ihrem Leben ganz fern stehen. Das uns von Gott verhängte äußere Golus wollen wir auf uns nehmen, gegen das Golus, das uns von Juden diktiert wird, werden wir uns aber mit allen Kräften wehren. (Stürmischer Beifall!) Zur Leitung der Schulen muß ein paritätisch zusammengesetztes Bildungsorgan gebildet werden. An der Spitze des Unterrichtes müssen die religiösen Fächer stehen, wenn es eine „jüdische" Schule sein soll." In der 11. Sitzung am Mittwoch entwickelte Herr Gor sinke! in einem längeren Referat die Grundsätze für den künftigen Nationalrat. Statt 34 sollen jetzt 50 Mitglieder denselben bilden, von denen 30 in Kowno und 20 in der Provinz wohnen. Das Aktionskomitee besteht aus 10 Mitgliedern. Die einzelnen Kommissionen sind autonom und haben Kooptierungsrecht. Das Präsidium besorgt ein dreigliedriges Kollegium. Die Mittel werden - in der Weise aufgebracht, daß jede Gemeindeverwaltung 10 °/0 ihrer Steuereinnahmen an den N. N. abliefert. Die Gemeinden können vom Staat dazu gezwungen werden. Auf diese Weise könnte man dem N. N. eine Jahreseinnahme von 700000 Mk. sichern. Verantwortlich für den N. R. ist der jüdische Minister. Rabbiner Fetwdlsohn klagt den R. R. an, daß er zur Linderung der Flüchtltngsnot wenig getan hat. Es stehen unzählige Menschenleben auf dem Spiele und die Konferenz darf nicht eher ausetnandergehen, als bis Mittel und Wege zur Hilfe geschaffen sind. Dr. Ftnkelstetn ist mit der Flüchtlingsfürsorge von Seiten des R. R. ebenfalls unzufrieden, glaubt aber, daß jetzt nicht die richtige Zeit für Behandlung dieser Frage sei. Rabbiner Kahn emann beantragt, daß alle Fragen der Religion und des Kultus öffentlich im Plenum behandelt' werben sollen. Der Vorschlag wird angenommen. Es wird dann auch noch eine Organisations-Kommission und eine Flüchtlings-Kommission gewählt und eine warme Begrüßungsantwort vom Präsidenten der Litauischen Republik verlesen. In der 12. Sitzung verliest Dr. Soloweitschik einen Bericht über die Tätigkeit der Gemeinden. Bis jetzt sind 162 Gemeinden bestätigt, 20 Gemeinden sind beim alten Modus geblieben und 10 besitzen überhaupt keine Verwaltungen, infolge von Reibungen oder Steuerfurcht. Bei der Einführung des Matrtkelwesens müssen Gemeinden zusammengelegt werden. Es fehlt an geschulten Gemeindesekrelären, dem durch Kurse abgeholfen werden soll. Ein Normalstatut für die Gemeinden kann nicht aufgestellt werden, da jede Gemeinde ihre Eigenart hat. Die einzelnen kleinen Niederlassungen auf den Dörfern müssen zu Beztrksgemetnden vereinigt werden. Im Ganzen zählt jetzt Litauen nur 65 Gemeinden mit eigenem Regtstraturrecht. Die anderen kleineren Gemeinden müssen sich den größeren anschließen. Das Steuergesetz wurde in 70 Ge-

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