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Der Israelit · 1922-03-02 · Heft 9 (2.3.1922) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
63 (1922)
Issue
Heft 9 (2.3.1922)
Date
1922-03-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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2 Marz 1922. und die Brüder Kohen; mit einem der letzteren habe ich an der Juridischen Fakultät der Universität in Chicago studiert."; Ter Artikel schildert u. a. die Schwierigkeit, die sich der Bestimmung! der Nationatitäö enLAege-nsteVten und die schließlich dazu führten, daß ledigjlich die Sprache als Charakteristikum der Nationalität, soweit es sich um wirkliche Minderheitsrechte handelt, festgesetzt wurde. Ter französische Ministerpräsident, sowie die ganze französische 'Delegation war gegen die Verträge über Minoritätenschutz, weil sie diese für eine „Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten" hielten. England, Amerika und Italien Atzten, aber den Minoritätenschutz durch mit der charakteristischen Ausnahme, daß Italien es für sich ablehnte, die Minderheitsrechte der!Deutschen im Trentino durch internationale Bestimmungen sichern zu lassen. Tie praktisch wirksamste Bestimmung der Minderheitschutzverträge ist diejenige, die jeder -Person, die auf einem Staatsgebiete geboren ist, die Staatsbürgerschaft sichert, sofern sie keine andere erworben hat; durch diese Bestimmung wurde der Rechtlosigkeit der rumänischen Juden ein Ende gemacht. Tie Friedenskonferenz hielt diese allgemein t h e o r e ti s che n B e sti mman g en nicht f ü r genüg eud und wollte ihnen eine konkretere und praktischere Form geben. Urspriinglich hatte sie die Ansicht, allen diesen Bestimmungen ihre Praktische ■ Form vorzuschreiben. Nach langeil Debatten wurde dies jedoch nur auf die Sprache und Schule beschränkt. In Städten und Dörfern, wo ein bedeutender Bruchteil der Bevölkerung eine andere Sprache als die offizielle Staatssprache spricht, wird nach den Minoritätsbestimnnlngen im öffentlichen Unterricht ben Kindern anderssprachiger Eltern Gelegenheit geboten werdell, an' den Volksschulen in ihrer eigeilen Sprache unterrichtet zu werden; iu ähnlicher Weise wird ihnell das Recht garantiert, bei Gericht ihre Muttersprache sowohl mündlich als auch schriftlich anzuwenden. Weiter wird diesen nationalen Minoritäten eilt entsprechender Allteil an sollen Beträgen garantiert, welche für religiöse Erziehung oder humane Zwecke aus öffentlichen Fonds,(im Sinne des Staatsvorallschlages, aus Gemeindevoranschlägen -und anderen) verausgabt lverden. . Vollkommen unter den Tisch fiel der beantragte Schutz des Sabbats, d. h. die Gestattung - der Sonlltagsarbeit . für sabbattreue Juden, obgleich der Antrag vom Präsidenten Wilson ausging und von Lord Robert Cecil unterstützt wurde. D«e Ä Sraeli^ Sämtliche Bestimmungen des Minderheitsheitsschutzes finb Bestandteile des internationalell Rechtes; aber eine Klage weg eil ihrer Verletzung kann nur voll einem Mitgliede des Völkerbundes ausgehen. Auch hier hatte der englische Vertreter, Lord Robert Cecil, vorgeschlagen, den betroffenen Minderheiten selber Klagerecht zu gewähren, doch konnte er nicht dnrchdrillgell. Religionslehrer und Gesamtheit. Wir erhalten von geschätzter Sette folgende Zuschrift: Sehr geehrte Redaktion! In Nr. 7 des Israelit befindet sich die Zuschrift eines Lehrers, der seine Mißbilligung über eine öffentliche Sammlung, zugunsten der Beamten ausspricht. Eine solche Sammlung könne nur dem Ansehen und der Stellung der Lehrer schaden und sie herabwürdigen. Ich kann mich diesem Standpunkt, den auch Sie zu widerlegen suchen, nicht anschließen. Gewiß sind in erster Reihe die einzelnen Gemeinden verpflichtet, für ihre Beamten zu sorgen. Wo aber solches nicht angeht, durch das Fehlen der Mittel, oder alles Zureden nichts hilft, da mutz die Gesamtheit für die Beamten etntreten. Stehen ja die jüdischen Beamten im Dienste der Gesamtheit, der sie Unschätzbares leisten, wenn sie für die Verbreitung der Thauro, wenn sie für die Verwirklichung unserer Gesetzeslehre sich einsetzen und sich bemühen, wenn unsere Lehrer die Jugend zu echten, glaubensstatken Jehudim erziehen und ertüchtigen. Unsere Beamten dürfen das Bewutztsetn haben, daß sie eine berechtigte Forderung an den Kiall stellen können und dürfen. Ihr Wirken ist ja nicht an die Scholle gebunden, und mit der Erziehung eines Schülers zu einem bewußten, begeisterten wahrhaftigen Jehudi haben sie sich ein Recht auf die Dankbarkeit der jüdischen Gesamtheit erworben. Je mehr sich der Klall des jüdischen Lehrers annimmt, je mehr sich die Gesamtheit bewußt ist, wieviel sie dem Lehrerstand verdank», desto angesehener und geschätzter wird der Beruf sein und werden. Der Stamm Levt erhielt keinen Anteil am heiligen Lande, weil er sich ganz der Thauro und dem Tempeldienst widmen sollte. Die Gaben, die ihm zuteil wurden, erniedrigten ihn keinesfalls, sondern erhoben und adelten ihn. - Sebulun sorgte für den Lebensun'erhalt von Jthochor, damit dieser Stamm sich ganz dem Thaurostudium und der Lehre hingeben konnte. Die Gesamtheit ist verpflichtet, sich der Beamten anzunehmen und für deren sorgenfreies Auskommen sich einzusetzen. Nicht Geschenke sind es, die sie den Beamten zukommen lassen will, wenn sie eine große Sammlung zu ihren - Gunsten inszeniert, sondern eine schwere Schuld, die sie abzahlen muß. Das schließt nicht aus, daß man mit aller Schärfe gegen renitente Gemeinden Vorgehen muß. Zu wünschen ist nur, datz recht große Summen zusammengebrachr werden, damit auch etwas Rechtes geleistet werden kann. Möge sich jeder einzelne bewußt werden, was auf dem Spiele für das Judentum steht, wenn Lehrerund Beamte darben, wenn deren Frauen und Kinder hungern und sie ihrem Berufe nur mit den schwersten Opfern an Leib und Seele nachgehen können. Hochachtungsvoll A. St. Der Briefschretber zetot durch Uebersendung Nr. 9 Seite 3 von Mk. 20 000 (zur Hälfte von ihm selbst, zur Hälfte von einem Dritten), daß er nicht nur zu raten, sondern auch zu taten weiß. Im übrigen können wir die von ihm vertretene Auffassung, soweit es sich um^das Bedürfnis der Stunde handelt, nur nochmals nachdrücklich unterstreichen. Die freie Fürsorge des Nährstandes für den Lehrstand kann diesen nicht erniedrigen und verpflichtet ihn weder zu besonderer Dankbarkeit, noch gefährdet sie seine Unabhängigkeit, sobald eine zentrale Stelle die verfügbaren Mittel zuteilt. Wir möchten daher der Sammlung des Halberstädter Bundes dringend den weitgreifendsten Erfolg wünschen. Je stärker dieser ist, mit desto ruhigerem Gewissen und desto größerer Entschiedenheit kann zahlungsunwilligen Gemeinden auf den Leib gerückt, und eine dauernde Gesundung der Verhältnisse vorbereitet werden. Die zweite Kehilanstonserenz. II. Kowno, 20. Febr. Der harmonische Verlauf der Eröffnungssitzung hat einen guten Eindruck hinterlassen, der sich aber schon in der ersten eigentlichen Arbeitssitzung verwischte. Die Vorbereitungen für die Wahl des Präsidiums führte hinter den Kulissen zu verzweifelten Versuchen der Zeonisten, das Heft in die Hände zu bekommen. Zu diesem Zwecke schloffen sie Bündnisse mit allen Minderheitsfraktionen, die aber auch nicht viel nützten. Die zweite Sitzung konnte daher erst mit großer Verspätung beginnen. In dieser Sitzung ergreift zunächst im Namen der demokratischen Gruppe Herr Tscherlischow das Wort. Er sagt: die nationale Autonomie dokumentiere in ihrem Grundwefen die Verweltlichung des jüdischen Volkes, das über die veralteten Traditionen nun htnausgewachsen sei. Er kritisiert die Arbeit der Autonomie-Organe, die auf dieses Ziel nicht gerichtet wäre und dazu führe, daß die Autonomie auf den Grundlagen einer mittelalterlichen . religiösen Gemeinschaft verknöchere. Diese Worte rufen einen Entrüstungssturm auf Seiten der Orthodoxie, des Achduth wie des Misrachi hervor, und es ertönen die Rufe: „Nieder!" „Herunter mit dem Entweiher des göttlichen Namens!" Es entsteht ein gewaltiger Tumult, dem Dr. Rachmilewltsch mit der Erklärung ein Ende macht, daß bei solcher Verletzung der jüdischen Empfindungen für die Achduth-Fraktion ein Zusammenarbeiten mit der Linken schlechthin unmöglich sei. Achduth hiesiger Rabbiners, aus den ihm verkauften Brunnen- . gang am Wasserholen verhinderte. Eine Judenordnung von 1782, vom Domprobst jj des Erzstiftes Mainz ausgestellt und aus 31 Punkten bestehend, enthält nähere Bestimmungen, über die Horovitz, Caffel, das allgemeine bereits in diesem Blatte veröffentlicht hat. Ergänzend sei noch bemerkt, daß den Juden das Recht eingeräumt wird, einen „Rabbi, Schulmeister oder Vorsänger zu halten". Dem Rabbiner, der von der Landesbehörde zu bestätigen ist und von ihr abgesetzt werden kann, wird gestattet, Ritual' und Zeremontal-Streitigkeiten zu schlichten. Kinder von 5 bis 12 Jahren sollen während der Schulzeit nicht auf der Gasse spielen; „nach gehaltener Schule sollen die Kinder züchtig nach Haute gehen, worauf der Schulmeister Achtung geben soll. Der auf Widerruf angestellte „Judenbeh.rberger" muß alle Fremden anzetgen, öie bei ihm wohnen und ist gehalten, kein verdächtiges Gesindel aufzunehmen. Unter den Abgaben, die zu zahlen sind, steht auch die Martinsgans, „daß davon drei Schoppen Schmalz zu bekommen". Die Metzger haben Accisgeld zu entrichten, sowie */* Zentner „ausgelassen gut Unschlitt" und einen Hut Zucker; sie müssen ferner ihr Vieh lebendig vom Schultheiß besehen laffen, wofür eine kleine Abgabe zu entrichten ist. R. Mendel Lilg*s aus Frankfurt, Lehrer des R. Mose Sofer, hielt Vorträge' im Bethamidrasch in Frankfurt und starb 1730 als Rabbiner in Heddernheim. Schließlich sei noch der Rabbiner Sanfel Jggersheim genannt, der 1809 hier starb und dem im min Seite 42 von R. Hirsch Hurwitz ein Nachruf gewidmet ist; sein Sohn Jtzig Lob starb 1813 in Offenbach. *). Den Namen Lilg trug eine nach dem Haus zur Lilie benannte Familie in Frankfurt a. M. (Die Juden in Australien). In Australien bestehen mehrere jüdische Gemeinden, die sich gut entwickeln. Die stärkste Judengemeinde ist in M e l b o u r n e, wo unter 800.600 Einwohnern zirka 12.000 Juden wohnen. Die jüdische Gemeinde besitzt drei Synagogen und mehrere soziale Institutionen, die sich besonders mit der Fürsorge für jüdische Emigranten beschäftigen. In der letzten Zeit beginnt sich die jüdische Oeffentlichkeit auch lebhaft mit Pal äst in «fragen zu beschäftigen. Die politische und wirtschaftliche Lage der ausstrakischen Judenheit ist günstia. Titel und Inhalts - Verzeichnis zum Jahrgang 1921 Titel und Inhaltsverzeichnis für den Jahrgang 1921 sind fertig gestellt und stehen mf Bestellung gegen Einsendung non 39 Pfg. Porto %nv Verfügung unserer verehelichen Abonnenten. Du'der Satz adgelegt wird, können wir Bestellnngen nur noch "dis 9. Marx entgegennehmen. Verlag des „Asraelit",G.ttt,d.H. PVVVVWVVHDVVPVPV Mer neuer Roman.? In 9er heutigen stummer beginnen wir mit öem Nböruck einer längeren Erzählung unter öem Titel „Verftiiöllene Brüöer“, Oie öie befer nach öem Lande zwischen stil und stotem Meere, flbeffinien?u Öem öorthin versprengten jiiöifchen Stamme öer Salafrhas führt unö ihnen in fpannenöen Bilöern einblich in Heim unö Kult, Sein unö Sitte, beiöen unö Kotten Meter uns öurrti Jahrfaufi'nöe 0er öoltis-not tremö gemoröenen Brüöer gewährt. Ermähnt sei bei öiefer ßelegenheit, öafj Hhtionen }ur Rettung öer Talaschas unö öeren HJieöergeminnung für öas volle Juöenfum bereits?ur Seit von S. R ttirfch r-st unö Isral ßilöesheimer unö hräftig untei Rufet von öiefen, eingeleitet uooröen finö, Sabbat-Hnlang und Umgang. Ort: Anfang Datum AuSgang UhrMn. 1«22| 5682 UürMni Frankfurt a. M. 5 40 4. 4. 7 Berlin. 5 45 März Adar 6 30 München . . . 5 45 6 4t Cöln. 5 5'i 7 — Stuttgart. . 6 — 6 53 Breslau . . . 5 17 l> 17 Nürnberg. . - 5 35 0 41 Hambnrs 5 45 6 45

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