Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 63 (1922)
- Issue
- Heft 8 (23.2.1922)
- Date
- 1922-02-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Nr. 8 Der Israelit. » Februar 1S3S Juden, die auf den Sabbat keinen Wert legen einzustellen. Daß augenblicklich die Lage au ' dem Stellenmarkte in der Tat so beschaffen ist, kann u. E. nach allen diesen Erklärungen und den Beobachtungen, die in den Bureavx sämtlicher jüdischen Stellenvermittlungen zu machen sind, nicht bezweifelt werden. Es scheint erfreulicherweise in den letzten Jahren eine ganze Anzahl am Sabbat geschlossener Geschäftsbetriebe in die Höhe gekommen zu sein, die zahlreiches jüdisches Personal beschäftigen, es angemessen, zum Teil weit über Tarif besolden und dementsprechend auch festhalten. Daß minder leistungsfähige Kräfte, manchmal auch brauchbare, aber weniger gewandte junge Leute dennoch unter Umständen Schwierigkeiten haben können, zu angemeffenen Bedingungen unterzukommen, ist natürlich nicht zu bestreiten, aber jeder Kenner der Stellenvermittlungstechnik weiß, daß eine systematische Stellenvermittlung überhaupt unmöglich ist, wenn dem Arbeitgeber nickt eine gewisse Auswahl von Bewerbern zur Verfügung steht. An dieser Auswahl fehlt es eben wegen der Enge des Kreises, und die Folge ist dann die bedauerliche Tatsache, daß der gesetzestreue Arbeitgeber in Bedarfsfällen sich vielfach gezwungen glaubt, auf die Homogenität der religiösen Gesinnung in seinem Angestelltenkreise Verzicht zu leisten. Das Bild, das der Arbeit? markt des sabbattreuen Kreises zeigt, kann sich jedoch jeden Augenblick ändern, und es sollten darum die religiös gesinnten Geschäftsinhaber bei der Ergänzung ihresMttarbeiterkreises unausgesetzt der auf ihnen ruhenden sittlichen Verantwortung gegenüber dem Nackwuchs eingedenk sein. Die Pflicht des in np*nm bleibt über alle wechselnden Konjunkturen hinaus bestehen, und die goldenen Worte, die jüngst einer der bewährtesten Führer der Orthodoxie an anderer Stelle dieses Blattes in seinen „Mußarge, danken zur Bilanz" dem jüdischen Kaufmann ans Herz geredet hat, eignen sich besser zum dauernden Wandschmuck für das Büro unserer Handelsherren als die oft plakatierte amerikanische Maxime „Zeit ist Geld" oder ähnliche nützliche Lebensregein. Ein gesetzestreuer Geschäftsinhaber dürfte keine Stelle besetzen, ohne jedesmal den, ernstlichen und ehrlichen Verder den ersten ablösen sollte. Beim Anblick des Ohnmächtigen und der jetzt. herumlaufenden Frau begriff er, worum es sich handelte. Er hüllte sie in einen Mantel und brachte sie nach Hause, wo die Scheintote an einer schweren Lungenentzündung erkrankte. (Deutschvölkisches Schachs. In der „Deutschen Zeitung" liest man die erschütternde Mitteilung, daß neun Schachvereine in kleinen Städten der Mark Brandenburg sich auf deutschvölkischer Grundlage zu einem Märkischen Schachbunde zusammengeschlossen haben. Zweck des Bundes ist: Bekämpfung des jüdischen Schachspiels. Wollen nun diese Schachvereine das Schachspiel überhaupt als etwas Jüdisches bekämpfen'? Oder worin unterscheidet sich das jüdische von dem arischen Schach? Wollen etwa gar die Herren vom Märkischen Schachbund mir den jüdischen Schachmeistern Laster, Rubinstein, Tarrasch und Mieses kämpfen und diesen zeigen, daß ihr arischer Geist doch überlegen ist? Oder wollen sie umgekehrt das Schachspielen mit Juden vermeiden, aus Angst, daß der jüdische Gegner etwa besser Schach spie en könnte? Wird übrigens auch in den deutfchvöikischen Schachklubs der König matt gesetzt? 5abbal--lnlang und Ausgang. D'ÖBTPÖ ror* Ort: Anfang Datum AuSgang Uhr Min 1822 5882 Wj Mini Frankfurt a. M. 5 30 25. 27. 6 45 Berlin ... 5 30 Febr. Schebat 6 18 München . . . 5 30 6 81 Eöln. 5 50 6 50 Stuttgart. . 5 45 6 41 Breslau . . . 5 06 6 06 Nürnberg. . - 5 25 6 30 Hamburg . r> 32 6 32 such gemacht zu haben, dadurch die Wirt, schaftltche Existenz eines religiösen Gesinnungsgenoffen zu gründen oder zu sichern. Auch der zweite Vorwurf, den der Einsender erhoben hat, wird von einem Teil seiner Berufsgenoffen, aber auch aus Prinzipalskreisen bekräftigt. Es läßt sich in der Tat nicht leugnen, daß auch in religiösen Kreisen das patriarchalische Verhältnis, das früher zwischen Chef und Angestellten bestand, mehr und mehr schwindet. Die Ursache liegt auf der Hand und es kann gewiß nichts schaden, wenn man den gesetzestreuen Arbeitgebern von Zeit zu Zeit das Gewissen schärft und sie auf die religiösen Pflichten auf. merksam macht, die jedem Juden gegenüber dem andern obliegen und erst recht der älteren gegenüber der jüngeren Generation. Allein, um gerecht zu sein, muß man doch auch berücksichtigen, daß das Selbständigkettsbewußtsein der Angestellten die Einmischung der Prinzipale in ihre eigensten persönlichen Angelegenheiten — und als solche wird man in der Regel gerade das religiöse Leben wie überhaupt die „Führung außer Dienst", empfinden — in sehr vielen Fällen recht energisch ablehnen würde. Wer den Drang in sich fühlt, und es sollte jeder rechtschaffene Jude diesen Ehrgeiz haben, junge Menschen für jüdische Lehre und jüdisches Leben zu gewinnen, der muß also, gerade wenn es sich um seine Angestellten handelt, mit ganz besonderem Takte und ganz besonderer Zurückhaltung Vorgehen, um nicht mehr zu verderben, als zu nützen. Das soziale Uebergewicht wirkt dort, wo sich Menschenseelen in voller Freiheit gegenüberstehen sollten, gar oft nicht fördernd, sondern hemmend. Alles in allem also: Es ist gut, auf die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das soziale Leben der Gegenwart mächtig erschüttern, auch im jüdischen Kreise ein wacksames Auge zu haben. Aber nur derjenige wird diese Beziehungen für die Hebung und Kräftigung des jüdisch-religiösen Lebens fruchtbar zu machen vermögen, der in peinlichster Gerechtigkeit, unberührt von Standes- und Klaffeninteressen, die äußeren und die psychologischen Schwierigketlen ins Augen faßt, mit denen auf beiden Seiten nun einmal gerechnet werden muß. Hüben und drüben! Aerli« im Januar. In wenigen Monaten, am 23. Juli dieses Jahres wird das Preußische Judengesetz vom Jahre 1847 seinen sünfundsiebenztgsten Geburtstag feiern können, und dieses Familienereignis wird vielen schreibgewandten 'federn, wie vorauszusehen ist, den erwünschten Anlaß zu einer rückschauenden Betrachtung über die von lem Geburtstagskind gezeitigten Ergebnisse und Wirkungen und zu einer Würdigung seiner Mängel und seiner Vorzüge bieten. Bildet doch dieses Thema seit einigen Jahrzehnten schon eine zu einem ziemlichen Umfang herangewachsene Speztallltteratur/ und wer seine Behandlung auch nur einigermaßen verfolgt hat, weiß, daß zwar die Reformbedürftigkeit des alten Judrngesetzes allseitig anerkannt ist, daß aber diese Uebereinftimmung sofort in die Brüche geht, sobald eine Unterhaltung über die Wege und Ziele dieser Reform beginnt. Heute liegt gewiß kein Anlaß vor, den Auseinandersetzungen, die gelegentlich jenes Gedenktags zweifellos mit verdoppelter Stärke einsetzen werden, vorzugreifen. Aber;ew ffe Vorgänge der Letztzeit lassen doch angebracht erscheine.», die Tatsache, daß wir uns vorläufig — und vielleicht noch für recht lange Zeit — noch unter der Herrschaft der Bestimmungen des alten Judengesetzes befinden, und daß seine Grundgedanken daher noch immer ein Anrecht auf Respektierung durch alle in Betracht kommenden Instanzen und Stellen haben, ins Gedächtnis zu rufen. Als einen der wichtigsten, wenn auch meistbefehdeten dieser Grundgedanken darf man die durch das Gesetz geschaffene Autonomie der Synagogengemetnden bezeichnen. Und zwar ist hier mit diesem jetzt so viel und so oft schlagwörtlich mißbrauchten Wort Ernst gemacht. Hier bedeutet sie, daß jede Synagogengemeinde bet der Ordnung ihrer Angelegenheiten nach eigenem, besten Ermessen zu handeln berechtigt und verpflichtet ist, daß ihre Lasten und Auflagen von ihr selbst ohne Unterstützung oder Direktive von Außen her zu prästieren sind, und daß Beziehungen zu fremden Instanzen, abgesehen von dem staatlichen Aufsichtsrecht, nur aus ihrer selbftgewollten Entschließung, niemals aber gegen ihren Willen herbeigeführt werden können. Man darf, nach der Mentalität, die bet den Vätern des Judengesetzes v. I. 1847, vorherrschte, ruhig voraussetzen, daß eine nicht eben judenfreündliche Gesinnung in dieser Atomisierung der Judengemeinde ein Gebot der Staatsräson erfüllen zu müssen glaubte,- aber man darf ebenso sicher behaupten, daß dann diese Tendenz sich ebenfalls als ein Teil jener Kraft, die das Böse will und das Gute schasst, erwiesen hat. Sie hat in den Judengemetnden, bis hinab zu den kleinsten Zwerggebilden eine ungeahnte Fülle von Kräften, die zur Führung der Verwaltungsgeschäfte geeignet und bereit waren, entbunden und mit dem Selbstvertrauen zugleich auch das Verantwortlichkettsgefühl jedes einzelnen Glieds für das Gemelnganze erweckt und zur Aktivität gebracht. Und soviel von unserer Seite gerade an der Zerfahrenheit und Begriffsverworrenheit zahlreicher Gemeindeverwaltungen gegenüber dem religiösen Problem Kritik geübt werden muß, so kann doch ihrer Verwaltungstechntk kaum irgendwo die volle Anerkennung versagt werden. Als eine in die Augen springende, segensreiche Wirkung dieser Gemeindeautonomie imponiert eine Uebung, die im Laufe der Jahrzehnte zu einer Art ungeschriebenen Gesetzes wurde, wonach jede Kritik der einen Gemeindeverwattung an den Maßnahmen einer anderen als ein Akt besonderer Unfreundlichkeit zu bewerten wäre und daher unter allen Umständen zu unterlassen ist. Nahm man an ihren Lasten und Auflagen keinen Anteil, so entfiel auch jedes Recht zu einer Kontrolle oder Zensur ihrer Leistungen/ wo man nicht mittut, da soll man nach alter Rechtsweishett auck nicht ungebeten mitraten, wollen. Und diese Rechtsanschauung verbürgt volle Rec>procität nach allen Seiten hin/ gtebt sie den Großgemetnden das Recht Kritiken einer Kleingemetnde an ihrer Verwaltungstätigkeft zurückzuwetsen, so gewährte sie auf diesen denselben Schutz gegen etwaige Ein-- und Angriffe von jener Seite her. Denn eine andere Uebung müßte unzweifelhaft dem elementarsten Rechtsempfinden widersprechen. Um so größeres Befremden mußte es erregen, daß anscheinend in der Repräsentantenversammlung der hiesigen jüdischen Gemeinde, mindestens bet den prominenten Mitgliedern ihrer linken Seite, über dieser Punkt andere Anschauungen gehegt und von ihr zur Geltung gebracht werden. Seit einigen Monaten widerholte sich dort das wenig erbauliche Schauspiel, daß nicht nur bet gegebenem Anlaß, sondern zumeist bei den Haaren herbeigezogen, die großen und nach ihnen auch die kleinen Geister die Gelegenheit ergriffen, dem in ihrem Herzen aufgespeicherten Groll gegen die Adaß Jtsroel durch Kritiken, die ebenso ungehörig in der Form wie unberechtigt in ihrem Inhalt waren, zu entladen. Wenn man die Tatsache würdigt, )aß G. L. die Adaß Jisroel fett Jahr und Tag einen gedeihlichen Aufschwung im Innern wie nach außen verzeichnen darf, wogegen die Jüdische Gemeinde von Tag zu Tag mehr mit wachsenden Schwierigkeiten aller Art zu ringen hat, so kann man die Gemütsstimmung der Kreise, die solange die Herrschaft drüben geführt und nun für die Situation die Verantwortlichkeit tragen, wohl begreifen, verstehen, daß nicht eitel Wohlwollen für die Adaß Jisroel, dessen sie auch gar nicht bedarf, die Herren im Sitzungs-