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Der Israelit · 1921-12-29 · Heft 52 (29.12.1921) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
62 (1921)
Issue
Heft 52 (29.12.1921)
Date
1921-12-29
Page
– (sequence 7)
Language
German
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•29. Dezember 1921 gehabt haben. Aber abgesehen voll diesen mir die Mirre des 14. I-ihihilildeits plövlich einsetzenden Indenveesolgnngeii, die besonders von den Oöeihleescharen veranlag ivnrden, iverden die Rödelheimer Inden nicht viel nngefeindel worden sein. Das änderte sieh iin lö. Jahrhundert: Der In de innhte 'ich den Sehun der Dbrigkeit mit schiveren Abgaben erkaufein galt er jetzt doch nnr als Leibeigener, über dessen Leib und Gut der Lai'er oder der lvras nach Willkür versagen konnte. Sämtliche Inder' 'nutzten — etwa seit 1451) zusammen in einer C^affo ivohueu, ein Gesetz, das bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts in Kraft blieb. Ibrem Namen rvllrde amtlich das Wort „Jude" oder „Lchllvjude" hinzugefügt, durch das sie gekenuzeichuet lverdeli sollten, und aus der Dtratze ivareu sie Belästigungen sehr oft aus gefegt. Aus mehreren Städten Süddentschlauds ivnrden gegen Ende des lö. Iahrhlluderts die Juden vertrieben: sie wandten sich nach Itaulfun, und es ist ivahrscheiulich, das damals auch in Rödclheim die Zahl der Inden sich vermehrt hat. In den folgenden Jahrhunderten blieben die Verhältnisse im ivesentlichen die gleichen. Die Rödelheimer Juden hatten 'ich Sonntags ganz still iir deri Däusern zu halten. Den Christen war jeder Verkehr mit derr im Drte wohnenden Inden untersagt: wer sich mit ihnen einlietz oder garam Labbat ihnen in ihrem Danse Dilfe lei'äele, ivnrde bestraft, mlitzte dieses Vergehen sogar noch nach seinem Tode bützen, ivie jener Rödelheimer Schiveinehirt, der, als er 1.6b! 1. starb auf Befehl des Grafen Johann Karl Eöerhard „ohne Gemng nnd Klaiig nikd Predigt aes abends an einem abgesonderten Srt des Kirchhofs" begraben ivnrde, iveil er steine Iran und Tochter als Schabbesgojink zu den Inden gesandt hatte. In Beginn des IN. Jahrhunderts ivareu in Rödelheim nrid Dssenbach „der Inden ganne Nüster, die sich danir täglich nach Irancksnrt begeben und durch allerhand geringe Dandthiernlig und Schacheren ihre kümmerliche Rahniii.q sticben". Wie feindselig die Rödelheimer Christen und Inden mit 1700 einander gegenüberstanden, geht alls solgendenr Bericht Schndts hervor: „Bor gar ivenig Iahrell solleir die Inden in Rödelheim eilren christlichen Bcann von Bockeneint tit ihre Schul anff den Berstihnnngstag komnreil lassen haben, selbigen angespien und verflucht als eilten LÜndenbock, da aber ststches der Dochgräflicheu Herrschaft hinterbracht ivorden, haben Ihro Doch gräfliche Drzellenu der Derr Grass Lndrvig sofort dero Secretarirnn, den Derrn Wachtmeister rnid eiirige Soldaten dahin geschickt, rvelche die Inden in ihrer ivohlverschlofsenen Shnagog nnvermnthet übereilet, die doch davon scholl müssen Wind gehabt haben, indein man sie über solcher Berrichtllng nicht betreten, doch beit Christen attrapiret festgenoinrnen) und zur gefänglichen Daft gebracht, aus welchem aber iveiter nichts zu bringen gewestni, als datz er denen Inden die Lichter angezündet habe: dannvch habeil Ihro .Dochgräfliche Erzellentz solche vermnthliche Inden Botzheit nic!)t leiden wollen, sondern den Inden des exerciliurn Reli^ionm die Religionsübnng und die Svnagog genommen, daheeo sie jetzo nach dein benachbahrten Dochgräflichen Dananischen Dorff Bockenheim zur Sanagog 'ich begeben, ans ihrer Snnagog, so vorhero eine Scheuer gewesen, ist nun ein Derrschaftlicher Kühstall gemacht, da an den Wänden'noch lNtterstchiedliche Debräische Schlifft zu finden." In der Zeit von 1.682 bis 1722 iietze'.l 'ich in Rödelheim -ö Jüdinnen und 2 Inden laufen. Ein Rödelheimer Jude, der 1 listig in Irankfnrt von Dr. Spener getauft ivnrde, trat, ivie Schndt erzählt, zum Ehristentnin über, ,,iveil ihm Zeit währender 'eitler dreh vierteljährig nntzässtichkeit, in der er fleitziger an 'eine Seel gedacht, dreh unterschiedliche Mahl, und imntcr mit mehre rem Eindruck in sein Dertz im Tranm. an gezeigt ivorden, er nlütze ein Ehrist >v erden,: ivolle er anders feelig iverden. 'Darauf ist er Der JSraelll.______ aii' 5. Aprit bei den Barfützern getauft, hat den A'ahmeil Earl Ehristoph empfamzeil, unb ist d Tage nach der Taufe gestorben." "Auch in Rödelbeiill ivnrden Bekehrnngsverstiche an beit Inden gemacht. „Eodem tempore 1747 ", berichtet Sehe n et, „kam ein Mann A'ahmens Andreas Ladcnbaeh hierher und mvlllc die Inoen bekehren: er gieng atlch in ihre Shnagvg und that feinen Antrag an sie, fand aber ivenig Gehör. Er war ans Prentzen gebürtig, und schiene ein redlicher Mensch zu sehn." Wann die erste Shnagvge iir Rödelheim erbaut ivnrde und ivo ne gestanden hat, ist nicht setz zu stellen gewesen: sicher ist, das; die Rödelheimer Juden bereits lim 1700 eine Shnagoge besahen, die vorher eine Scheune mar, und „anno 174t) ist jhneil iviedernm eine Shnagoge zu bauen erlaubt morden, ivelche noch jetzo in der Ilidengafse zu sehen ist." Einige Jahre später, im Sktober 1,48, ivnrde ein Einbruch in diese neue Shnagvge verübt. „Die Inden aber knndscliafteten den Diebstahl ans mtb erlangten das meiste -nieder. Die Iigenner halten den Diebstahl begangen und svkchen beh einem Wirt!, in Schmitten an' dem Reifenberg hinterlegt. Als nun die hiesigen Inden es inne ivvrden, haben sie dem Wirth in und den Iigeniiern 6i> fl. gegeben, da 'v denn der Wirth mit fei item Karra den Diebstahl ivieder hieher geliefert. Er lieh aber IMimtrissimus Comes' der Gras dem Wirth die Sehstni auchpanneii und den Inden zur Ersetzung ihres Lchaadens übergeben." Anm bei den am 6. Juli l8l><) durch Soldaten der polnischen Legion in Rödelheim verübten Ein.- luüdjcn ivnrde der Shnagoge ein Bestich abgestattet und ein hellblauer, mit goldgestickten hebräiselien Buchstaben und goldenen Spitzen versehener Altarvorhang 'o>vie ein silberner Becher '.nitgenommen. Der Rödelheimer Indenbanmeister Meier Dülsheimer sah die Sachen in Bornheim und kaufte' sie zurück. (Schluß folgt.) eorrerpoEtiren ti. n<icbricbfc«. Derrtsthes Ueirh. Hiffsocrein 9er öeuffrfien Juöen- Werkin, 7. Dezember. Am 6. Dezember fand in Berlin unter Leitung des Vorsitzenden des Hilfsvereins der deutschen Juden, Herrn Dr. James Simon, eine zahlreich besuchte Versammlung statt, in der die Notlage der süd-russischen jüdischen Ackerbaukolonisten behandelt wurde. Herr Singalowsky, Vertreter der Gesellschaft „Ort", schilderte den Anteil der russischen Juden an der Landwirtschaft in der Vergangenheit und Gegenwart, zeigte, welch wichtiges Element die jüdischen Kolonien in Süd-Rußlanb und in der Ukraine, die sich vor dem Kriege in blühendster Entwicklung befunden hätten, in den letzten Jahrzehnten bildeten, und entwarf ein Bild von der furchtbaren Not, die über die Kolonisten durch die Pogrome und die diesjährige Mißernte gekommen ist, die sie aller Ackergeräte und Viehbestände beraubt und ihnen damit die Möglichkeit zur Weiterführung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe aus eigenen Kräften völlig genommen haben. Die Herren Dr. I. Simon und Dr. Paul Nathan gaben in großen Zügen einen Ueberblick über die außerordentliche Bedeutung der Teilnahme der Inden am landwirtschaftlichen Beruf, die über die individuellen Interessen der Kolonisten, für die jetzt ein. Rettungswerk ins Leben gerufen werden mußte, hinansgehend, große soziale Interessen der jüdischen -Gesamtheit tiis berühre. Auch sie apppcllierten, wie der Vertreter , Nr. 52 Seite 1 des „Ort" an die Versammlung, nach Kräften dazu beizutragen, daß das jüdische Kolonisations- Werk in Süd-Rußland und in der Ukraine erhalten bleibe. Es wurde einstimmig eine Resolution gefaßt, in der die Versammlung den schwer betroffenen Glaubensgenossen, die schuldlos an Leib und Leben bedroht und geschädigt und um die Früchte jahrzehntelanger mühevoller Arbeit gebracht wurden, ihre herzliche Teilnahme ausspricht und cs als eine Ehrenpflicht der gesamten Judenheit erachtet, daß so schnell wie möglich durch eiuträchtiges Zusammenarbeiten der jütischen Organisationen ein planmäßiger Wiederaufbau der ruinierten Wirtschaften ins Werk gesetzt wird, um vielen Tausenden von arbeitsfreudigen jüdischen Ackerbauern die Wiederbegründung ihrer Existens zu ermöglichen. Herr Dr. Simon wies in sehner^Kchlußrede auf die Notwendigkeit hin, das Hilfswerk durch Zusammenarbeit der großen Hilfsgesillschasten auf eine möglichst einheitliche und breite Grundlage zu stellen, gab bekannt, datz der Hilfsverein der deutschen Juden aus dem Ukraine Fonds zu der Hilfsaktion für die jüdischen Kolonien beisteuern weide und datz Spenden für dieselben an den „Ukraine Fonds" des Hilfsvereins abgeführt werden können. Zgnagvgengemeinöen un9 Reichs-5inan?Derii)aI(ung. Wertiu, 16. Dezember. Der preuß. Landtag hat soeben ein Gesetz verabschiedet, das die Einziehung der jüdischen Kultus ft euer durch die Finanzämter auf eine fest gesetzliche Grundlage stellt. Schon in der Reichs'steuerordnung von 1919 war bestimmt, daß der Retchöfinanzmintster aus Antrag der zuständigen Stellen, bei den anderen Konfessionen also der katholischen und evangelischen obersten Ktrchenbehörde, die Landesfinanzämter mit der Einziehung der Kultusabgaben zu betrauen habe. Das Gesetz für die Snagogengemeinden überträgt das Antragsrecht in Preußen dem Minister für Wissenschaft, Kunst- und Volksbildung. Indessen wird dieser nicht nötig haben, den formellen Antrag zu stellen, da inzwischen bereits der Reichs finanzminister auf Wunsch des Ministeriums die betreffenden Anordnungen an die Finanzämter und Landesfinanzämter hat ergeben lassen. Die wichtigsten Bestimmungen dieses Erlasses, der vom 9. November datiert ist und die Geschäftsnummer III/31187 trägt, lauten wie folgt: Falls eine in Preußen belesene Synagogengerneinde bei dem zuständigen Landes-Finanzamt einen Antrag auf Uebertragung der Verwaltung der Synagogensteuern gemäß £ 19, Abs. 2 der Retchsabgabenordnung stellt, ermächtige ich das Landes-Finanzamt, diesem Anträge in folgendem Umfange zu entsprechen: 1. Die Uebertragung erfolgt für alle Synagogensteuern, die in Form von Zuschlägen zur Einkommensteuer und zu direkten Staalssteuern (Realsteuern) von Mitgliedern d?r Synagogengemetnden erhoben werden und nach geltendem Recht der Vollstreckung im Verwaltungs-Zwangsverfahren unterliegen. Ausgeschlossen bleiben demnach: Synagogensteuern, die aus anderer Grundlage als der Einkommensteuer und der direkten Staatssteuern (Realsteuer), oder die von Forensen und furistifchen Personen erhoben werden. 2. Die Beschlußfassung über die Höhe der Zuschläge erfolpt nach Maßgabe des Landesrechts. Die Zuschläge zur Einkommensteuer müssen die Staffelung und den Tarif des $ 21 des Einkommensteuergesetzes zugrunde legen. Die Schätzungsunterlagen für die Hundertsätze der Zuschläge zur Etukemmenstcuer erhalten die Synagogengemeinden von den Finanzämtern. 4. Die Veranlagung der Synagogensteuern verbleibt den Synagogengemeinden. Soweit es sich um Zuschläge zur Einkommensteuer handelt, haben die Finanzämter bei der Veranlagung mitzuwirken. Das Verfahren gestaltet sich wie folg!: a) für die Zuschläge zur Einkommensteuer ist die HanptsteuerUste — das Sollbuch — zugleich als Steuerliste für die Synagogensttuer zu verwenden. Soweit für 1021 das Glaubensbekenntnis der Steuerpflichtigen bei der Personenstandsausnahmc nicht festgestekt worden ist, haben die Synagogengemeinden den Finanzämtern ein Verzeichnis ihrer Steuerpflichtigen einzureichen. Sie können hierfür das vorjährige Verzeichnis benutzen. Eine Veranlagung findet in diesem Falle nur

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