Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 62 (1921)
- Issue
- Heft 41-42 (13.10.1921)
- Date
- 1921-10-13
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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- Riga 2× ep/1000826
- Minsk 1× ep/1000754
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Seite 10 Nr. 41 u. 42 i>*t ftatoeltt 13. Oktober 1921. Staaten und nach Kanada bestehen, hat Die Hias die Aufgabe, andere Unterkunftsländcr zugänglich zu' machen. Es wurde zur Prüfung der dortigen Verhältnisse eine dreigliedrige Kommission nach Mexiko entsendet, die jedoch seftstellen mußte, daß dieses Land für jüdische EinwLandtung n i ch r geeignet ist. Gegenwärtig werden ähnliche Versuche auf der Insel Kuba unternommen, wo es bessere Bedingungen sowohl in wirtschaftlicher nie auch in klimatischer Beziehung gibt. Redner besprach zum Schluß die eigentliche Tätigkeit der Hias, die sich nunmehr auch auf Euro p a erstreckt. .Herr K r e i n i n sagte zur Lage der Inden in Sowjetrußland u. a.: „Tie Lage erscheint in einem umso trostloserem Lichte, als ein großer Teil der Schuld das jüdische kommunistische Sekretariat irr Rußland trifft, das scheinbar jede s e e l i f ch e B e z i e h u n g z u m j n d i s ch c n V o t k e v e r l o r e u h a b e. Aber auch die Delegationen aus Amerika und Kanada haben das Hilfswerk nicht richtig eineleitet. Höchstens die Hälfte der gesamten Hilfsmittel sei arr diejeuigen gelangt, für die ne bestimmt waren. Tie jüdischen gesellschaftlichen Organisationen sind aus dem gesellschaftlichen Komitee, das die Sowjets für die Hilfsarbeit eingesetzt haben, ausgetreten, da sie für diese Art der Arbeit keine Verantwortung tragen können. Molen. Rus 9em HJarfdiauer Sfiflfraf. Warschau» 10. Okt. Wie in den teuren Jahren, so führte auch dieses Jahr die bescheidene Bitte der jüdischen Rarmänner, an den drei Samstagabenden vor den jüdischen Feiertagen den Verkauf von Fischen und Ile ruh für den Festbedarf über die voliznliche Zeit hinaus in den jüdischen Vierteln freizrrgeben, zu einer wilden antisemitischen Debatte cm Stadtrat. Zunächst rvurde der Antrag vom Magistrat gar nicht auf die Tagesordnung gestellt. Als auf Drängen ver jüdischen Ratniännee dieses noch nachträglich geschehen mußte, nulnd sich gleich nach den Begründungen der iüdi'chen Interpellanten ein Hagel von Anwnrfen und Anfällen ans Inden tlnd Judentum. Es zeigte sich dabei die ganze Kleinlichkeit und Engherzigkeit der polnischen Stadträte, die. es tircht verwinden können, den Inden nitgestörte Festesfreude zu lassen. _ Es handelt sich um Lebensmittel, die vor ^amstag bei der marinen Witterung nicht eingekanft werden können, uiid am Sonntag ist der Verkauf erst recht bei strenger Strafe verboten. Tie indischen Vorschläge ivurden samt tind sonders ab ge lehnt. Sämtliche nichrjübi'chen Ratmänner^ mir geringer Ausnahme der ivenigen Komimlnijten ftiminieit dagegen. Von ja deck) er Seite stimmten auch die Bnndi stet, für den Vorschlag. Tie jüdischen Ralniänner verließen daraus demonstrativ oen Saal. Auch die paar Inden am Vorstandstisch und rm Blagistrat solgteri ihrem Beispiel. Als nach einstündiger Beratung im Neben>aal die Inden ins Rathaus znrückkehrten, verlas Rnmann S ch e r e '' ch e s k i einen scharfen P rötest gegen dae Entrechtung eines großen Bevölkernngsie-les Oer Stadt von Seiten der Majorität des Stadtrates und erklärte als Zeichen des Protestes d:e Temi'jion der jüdischen Mitglieder im Magistrale, womit ein Mißtrauensvotnm für die'en ansgedrückt iverd-en soll. Ter Stadlral Hörle die Erklärung ruhig an imD ging zur Tagesordnung über. Ditcrnen. Aus L'fauen un9 Lelllang. Fiowno, 28. Sep5 Zn toi ge einer Beschwerde des I ü d i f ch e n R a t i o n a l r a t e s , daß die Post in Litauen die Annahme jiddi'chec und hebräischer Telegramme für das Ausland verweigert, verfügte das Postilnd Telegravheuministerium, daß jiddische und hebräische Telegramme, sowie alle änderet: zur Beförderung übernommen werden müssen. Sie müssen jedoch in lateinischen Schriftzeichen geschrieben sein. In Minsk wurde eine Konferenz der jüdischen Knlturarbeiter eröffnet. R«Mand. Aus LefflanB. Mga, 22. Sept. Nach bcnt aus der Konferenz der an den Staatsschulen in Riga tätigen Lehrer erstatteten Berichte, hat die lettische Regierung während des Jahres 1920 drei jüdische Schulen mit einer Schülerzahl von 1107 Kindern ansgehalten. In Riga suchte eine Abordnung jüdischer Studenten den Rektor der Hochschule ans, um ihn aus die antisemitische Hetze unter einem Teile der Studentenschaft aufmerksam zu machen, die ihre Ursache in der antijüdischen Politik an der Hochschule hat. Ter Rektor versprach die Einleitung einer Untersuchung über diese Angelegenheit und erklärte, er werde nicht dulden, daß der Antisemitismus sich an der Hochschule einniste. Bor kurzem erließ die lettische Regierung eine Verordnung, die den Handel in den Grenzzonen verbietet. In Ausführung dieser Verordnung wurden in der Gegend von Schönberg 39 jüdische Geschäfte gesperrt. Tie Eigentümer wandten sich jedoch an das Innenministerium mit brr Bitte um bie (Svlaubni#, Ujvc Geschäfte Wieder öffnen zu dürfen, worauf sie folgenden Bescheid erhielten: „Mit Rücksicht auf die diesbezügliche Entscheidung der Ortsbehördcn von Schönberg ordnet das Innenministerium an, daß 2 jüdische und 7 lettische Geschäfte in Schönberg wieder eröffnet werden können!" Kommentare sind überflüssig. Das ruffifdi-iUOffdie Msrverk. Miga, 27. S?pt. (I. C. B.) Das jüdische gesellschaftliche Komitee in Moskau, das die Hilfsarbeit zugunsten der Pogromopfer in Rußland leitet, beschloß die Einberufung einer geineinsainen Konferenz der Ica, des Hilfsvereines und des Joint Distribution Committee, um die Frage der Organisierung der konstruktiven Hilfsarbeit in Rußland zu beraten. Die Konferenz soll in Riga stattfinöen. Kchwen. Der fürifdt-arßbifcfic Kongreß. Genf, 26. Sept. (I. C. B.) Ter hier tagende f h r i s ch - a r a b i s ch e Kongreß verteilte unter die Mitglieder des Völkerbundes viele Flugschriften und Memoranden über die a r n b i s ch c u F orde r u n g e n in bezug auf P a läftiiin uud S ij r i c u. Der Kongreß überreichte auch offiziell dem Völkerb u u d folgende drei Forderungen: 1. A b s ch n si n n g d e r M a n d a t e über Palästina und Sprien. 2. Unverzügliche Z u r ü ckz i e h u n g d e r b r 111 f ch en u n d f ran z ö s i sch eit G a rniionen von Palästina und Serien. 3. Die it int 11 i er u n g de r B also u r - T e k ( n * v c t i o n. Teilnahme 9er Ju9en£an i9erIKonferen? in Angelegenheit 9er rulsisch-ukraimschen Züchtlinge. Genf, 22. Sept. (I. C. B.) Unter Vorsitz Nansens wurde Hier einr Konferenz abgehalten, die sich mit der Frage der russischen und ukrainischen Flüchtlinge befaßte. An dieser Konferenz nahm auch Dr. Lueien Wolf im Namen mehrerer jüdischer Organisatioren teil. Derselbe wurde in das von der Konferenz eingesetzte spezielle Komitee gewählt, das einen definitiven Hilfsplan für die unzähligen Massen russischer und ukrainischer Flüchtlinge, die über ganz Europa zerstreut sind, auszuarbeiten hat. (Siehe Wochenrundschau.) Sabbatöispens in bürgerlichen Schalen. Zürich, 30. Sept. Am 31. Dez. 1914 hatte der zürcherische Regierungsrat beschlossen, daß einem Begehren ans jüdischen Kreisen zu entsprechen sei, wonach den israelitischen Kindern aist S a m stagDis p e n s von mannellenAr - beiten zu erteilen sei. Gegen diesen Beschluß wurde seitens der Lehrerschaft Klage geführt. Da in einzelnen Klassen ein erheblicher Teil der Schüler von dieser Vergünstigung betroffen wurde und noch wird, sei es, so heißt es in den Beschwerden, unmöglich, einen geregelten Betrieb aufrecht zu erhalten. Sekundarlehrer H ö h n brachte die Angelegenheit schon vor längerer Zeit im Kantonsrat zur Sprache und eine von ihm eingereichte Motion wurde zur Behandlung an eine Kommission gewiesen, deren Präsident der Präsident der Kreisschulpflege 3, der Sozialdemokrat Briner ist. Dieser und'zwei weitere Mitglieder der Kommission stellen nun den Antrag, der Kantonsrat möge beschließen, daß ein Rechtsanspruch auf Dispens der jüdischen Kinder am Sabbat nicht bestehe, daß aber a n s G r ü n d e n der Billigkeit der israelitischen Auffassung Rechnung getragen werden könne, solange für die Schule keine g rö ßcren Stör it n g e n e n tstehe it. Der Regierungsrat soll daher cingeladen werden, seinen Beschluß dahin äbzuändern, daß die Schulpflcgen ermächtigt werden, die Sabbatdispense zu v e r s a ge n, wenn au§ ihnen für die Schule nachweisbare Nachteile entstehen. Da, wo Dispense von manuellen Arbeiten erteiÄ werden, sollen die Schüler alle versäumten Arbeiten nachznholen haben. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird, soll die Vergünstigung zurückgezogen werden. Dem Gesuche um Dispens ist die Verpflichtung beizulegen, für sich, s e i 11 v F o nt i [ i c it a n gehö ri g e n und seine israelitische n A n g e st e l l t e n d i e strikte 9l r b e i t s e n t h a l t n n g a m S a b b a t zu befolgen. Diese letzte Forderung ist durchaus berechtigt. Dagegen ist zu hoffen, daß der R e - g i e r n ii g sink die Erteilung des Dispenses ui /t einfach, wie dies die Interpellation wünscht, de Willkür lokaler Schulbehörden und einzelner Lehrer überlassen wird. Nrrmirnterr. Die Lage 9er Mölschen Flüchtlinge in Rumänien. Bukarest, 27. Sept. (I. C. B.) Die bereits gemeldete Regierungsverordnung zur Regelung des Aufenthaltes der jüdischen Heim losen aus dem Osten'ordnet die Transferierung aller Flüchtlinge aus Beßarabien uud den äußeren Provinzen Rumäniens in den westlichen Teil Akt ru mäniens mit Ausnahme von Bukarest an. Jeder Flüchtling muß sich auf Grund eines H a f t b r i e f e s des Kischinewer jüdischen Hilfskomitees eine behördliche Aufenthaltsbeivillignng bis 15. Oktober laufenden Jahres persönlich verschaffen. Die liebecsiedtung in eine andere Gemeinde desselben Rayons bedarf einer behördlichen Genehmigung. Da alle Flüchtlinge fortab in Evidenz des Innenministers gehalten werden müssen, müssen sie sich gelegentlich ihrer Niederlassung in einer Gemeinde bei der Ortsbehörde anmelden, wobei für sie in sanitärer Hinsicht die gleichen Maßregeln wie in den Internierungslagern zu gelten haben. Die beiden großen Organisationen der Inden Großrumäniens haben sich gleich nach dem Erscheinen der Verordnung mit den Behörden und den verschiedenen jüdischen Hilfskomitees ins Einvernehmen gesetzt, um Erleichterungen in der Durchführung der Heimlosenverordnung zu erwirken und die unvermeidlich gewordenen Härten auf das möglichste zu beschränken. Wie verlautet, soll die Regierung beabsichtigen, die Hilfsaktion für die jüdischen Heimlosen den jüdischen Verbänden zu überlassen, welche die