Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 62 (1921)
- Issue
- Heft 41-42 (13.10.1921)
- Date
- 1921-10-13
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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13 Oktober ISN Ser ASraeM No. 41 u. 42 Sette 6 Jüdische Volksschulen und Talmudthora-Schulen. öur Dishuffion über 9as Thema: Mische Schulfragen in Deuffchland. Von Baruch Stern in Frankfurt a. M. Gefährlich! So und nicht anders muß man den Vorschlag zur Einführung eines Volksschulersatzes nennen, der am Schlüsse der Aufsatzreihe: „Jüdische Schulfragen in Deutschland" aufgestellt wird, um aus einer für die weitere Entwickelung der jüdischen Schule in Preußen geradezu verhängnisvollen Rechtslage Vorteile von mehr als zweifelhaftem Werte zu gewinnen. Vor zweifelhaftem Werte und gefährlich, einerlei ob man sie von der pädagogisch-erzieherischen oder der allgemein politischen Seite aus beurteilt. Die überaus schätzenswerte Darlegung der schulpolitischen Probleme macht die weite Oeffentlichkett mit einer Tatsache bekannt, die allen, die sich beruflich oder aus Neigung mit diesen Fragen beschäftigen, längst schwere Sorgen bereitet hat. Es ist ein Urteil des Kammer-Gerichts über die Schulpflicht der Ausländer. Das jene Pflicht verneinende Urteil des höchsten Gerichtshofes in Preußen steht — das zu bemerken ist nicht unwichtig — ursprünglich in ke ner Weise mit jüdischen Angelegenheiten in Zusammenhang. Es stammt aus der Kulturkawpfzeit und ist von katholischen Belgiern gegen die preußische Schulaufsichtsbehörde erfochten worden. Tatsächlich war es gar nicht beachtet, sonst hätten nicht, wie es z. B. hier in Frankfurt geschehen ist, Schulbehörden und Gerichte Schulversäumnisstraftn gegen Ausländer verhängen dürfen. Erft anläßlich der Regelung der Schulerhaltungspflicht im Jahre 1906 ist das K. G. Urteil ans Tageslicht gezogen worden. Damals wurde den unterhaltungspflichtigen Schulverbänden das Recht eingeräumt, für nichteinheimische Schüler eine besondere Schulsteuer, das sogen. Fremdenschulgeld, zu erheben. Als solche Schüler galten u. a. alle nichrreichsangehörigen Kinder, und diese Ausnahme wurde damit begründet, daß nach der Anschauung der Gerichte Ausländer in Preußen nicht schulpflichtig seien. (Ob übrigens jemals von Ausländern Fremdenschulgeld erhoben worden ist, ist mir nicht bekannt geworden) ich möchte es bezweifeln). Bet der Begründung der Maßregel wurde aber betont, der Staat habe ein Interesse daran, daß alle seine Einwchner ihre Kinder zur Schule schickten, darum stehe ihm jederzeit das Hoheitsrecht zu, solche Aueländer, die sich dessen weigerten, als lästig zu betrachten und auszuwetsen. Dieser Umstand gestattet wohi nicht zu Unrecht, die praktische Hochgeehrter Herr Doktor! Jedesmal, wenn die Stunde naht, daß Israel in die Hütten zieht, wird meine Seele weiches klingt durch sie von frommer Stimmung, die den Alltag flieht. Nun nahen die Tage, da in Festesfreude das Gotteshaus durchrauscht wird vom Lispeln der Jestessträuße und in den Laubhütten fromme Weisen mit sinnigen Gesprächen sich vereinen. Wenn die Erde herbstlich sich kleidet, wenn überall die bunten Farbentöne tm Mattglanz der Sonne leuchten und frühe Nebel ihre Schleier nieder senken, verläßt Israel die feste Wohnung und geht in die leichtgesügte Wohnung. Das ist eine merkwürdige Anordnung. Menschlich gedacht wäre gerade das Umgekehrte zu erwarten! Aber Gott hat es anders bestimmt. Die Schechtna wandelt die Hütte zur Feste. Und w i r wollen mit starker Hand wachen über die Brüder, daß kein feindlicher Wille ihnen in der Hütte Böses antue, nichts ihren Frieden störe! Ich war immer gern Hüttengast und denke in Dankbarkeit der Anregungen, die ich bei solchen Besuchen empfing. Nun muß ich um das vierte Jahr den lieben Besuch missen. Aber ich denke zurück »nd das Erinnern macht mir Freude. So grüße ich denn in alter Treue und Freundschaft hinüber von West zum Jsarthal und wünsche Ihnen undjJhrer Familie und Ihrer ganzen Gemeinde ßuf Jomiof! Allen fei Festesfreude zum Segen! „Und es wird ein.Tag sein, den man erkennt als den Tag des Ewigen, nicht Tag und nicht Nachtaber zur Abendstunde wird es licht werden und der Ewige wird König sein über die ganze Erde. An dem Tag wird der Ewige einzig sein und sein Name einzig". Ausnutzung des K. G. Urteils gefährlich zu nennen. Unsere innerpolitische Lage ist noch für lange Zeit hinaus unsicher und schwankend. Niemand weiß, welche Strömung ber kommende Tag zur Herrschaft bringen wird, und es bedeutet unter diesen Umständkn eine schwere Verantwortung, an der ich keinen Antel nehmen möchte, durch irgendwelche Experimente die latent jederzeit vorhandene Ausweisungsgefahr für die Ostjuden zu vergrößern, denn dazu würde ja schließlich die Isolierung der Ostjuden in Sonderschulen führen müssen, die jeder deutsche Lehrer, einerlei welcher politischen und religiösen Richtung er angehört, von seinem Standpunkt aus sogar mit Recht, als pädagogisch und kulturell minderwertig bezeichnen muß: Das wäre so recht Wasser auf die Mühlen der Judenfeinde, die ja in weitesten Kreisen Anhänger und Mitläufer finden — warum dieser Tatsache die Augen verschließen — wenn sie die Ostjuden als einen Fremdkörper im Kulturleben Deutschlands bezeichnen, der mit Stumpf und Stiel auszurotten ist. Und es soll sogar jüdische Antistmiten geben - denn andernfrüs hätte ein Frankfurter demokratischer (christlicher) Abgeordneter es nicht gewagt, im preußischen Abgeordretenhause vor einiger Zeit in bekannter Weise aufzutreten. Wenn nun ganz neuerdings drei preußische Minister in den Aussührungsbestimmungen zu der inzwischen neugeregelten Schulunterhaltungspflicht der politischen Gemeinden ganz ausdrücklich erklären: „Ausländer sind in Preußen nicht schulpflichtig", so wahrlich nicht deshalb, um eine solche Absonderung zu erleichtern, vielleicht mit dem Hintergedanken, die unbequemen Gäste leich ter los zu werden. Solche teuflischen Pläne darf man den preußischen Ministern nicht unterstellen. Die Sache liegt ganz einfach so, daß der Staat für jedes schulpflichtige Kind der Gemeinde einen Beitrag (von z. Zt. 100 Mk. pro Kops) zu leisten hat. Und dlesen Beitrag will er in seiner gewaltigen Finanznot sparen. Es ist richt interessant zu beobachten, wie sich das Wort Schulkind in dem ursprünglichen Wortlaut des Gesetzes während der Ausgestaltung des Gesetzes in den Ausdruck schulpflichtiges Kind verwandelt h.rt, und Kennern der Verhältnisse dürste es nicht schwer sein zu erraten, welcher Ratgeber das zustande gebracht hat. Hier glaube ich schon eher an einen kleinen Machiavellt, dem es nun die Ausländer (lies: Ostjuden) zu verdanken haben, daß sie für ihre die Volksschulen besuchenden Kinder diesen Staatsbeitrag — und noch einiges mehr — aus eigner Tasche leisten müsstn, während sie doch ihre Steuern so gut zahlen müssen wie jeder andere. Allerdings erscheint cs ziemlich unwahrscheinlich, daß die vorgeschlagenen Talmudthoraschulen mit profanem Einschlag bald Wirklichkeit werden. Denn außer den nicht unerheblichen nötigen Geldmitteln fehlt die allererste Voraussetzung: Die Schüler. Die überwiegende Mehrheit der Ostjuden wird nämlich die Beglückung mit den für sie bestimmten Sonderschulen — noch dazu mit erheblich herabgesetzten Lehrzielen in den Profanen Fächern — entschieden ablehnen. Mehr als dreijahrzehntelange Beobachtung der oftjüdischen Psyche nach dieser Richtung hin berechtigt zu diesem Urtext. Der Ostjude erstrebt in der Regel für seine Kinder eine höhere Schulbildung. Selbst eine Gutes leistende Volksschule, die seine Kinder meist ebenso gut, wenn nicht viel besser für das praktische Leben vorbereitet als eine höhere Schule, bietet ihm für seine Kinder zu wenig. Daher der Andrang zu den Mittelschulen und das oft ungesund zu nennende Streben nach der höheren Schute. Warum denn sind die Klassen, namentlich die unteren, der Realschule der Israel. Religionsgesellschaft seit Jahren überfüllt? Ist es nicht Tatsache, daß unstreitig wirklich fromme Väter — mir sind viele bekannt —, die dort kein Unterkommen finden, ihre Kinder anderen Schulen anvertrauen? Wobei der Wunsch nach der höheren Schulbildung die vielfach harmlosen und unerfahrenen Eltern über alle Fährlichkeitcn hinwegsehen läßt, die aus dem Besuch unjüdischer Anstalten und dem Umgang mit Kindern aus ganz anders als das fromme Elternhaus denkenden Kreisen erwachsen müssen. Kein größeres llnheil kann ich mir denken, als die ostjüdischen Kinder aus pädagogisch vollwertigen, in echt jüdischem Geiste geleiteten Schulen abzudrängen und Veranlassung zu geben, daß sie ihren — ich gebe es zu, oft krankhaften — Drang nach profaner Bildung an Bildungsstätten befriedigen, deren Besuch die Entfremdung von der Ueberlieferung des Vaterhauses keineswegs ausschließt. Es könnte sich, gerade ausgehend von der Talmudthoraschule mit ein paar Stunden Piosanwissen unter den — zumal nach ihrer Ve> Pflanzung in den ganz anders gearteten westlichen Kulturkrets ohnedies stark gefährdeten — Ostjuden VTr in größtem Maße das wiederholen, was sich irr der nachmenlelssohnschen Epoche schon einmal in Deutschland ereignet hat. Hüten wir uns vor falscher Romantik und den gewiß ehrlich gemeinten Träumen von Phantasten, dir das praktische Leben nicht kennen. Sollte der große Erretter aus dem Zusammenbruch, der Reorganisator der modernen grsetzestreuen Judenheit umsonst gelebt haben? Umsonst gezeigt haben, daß und warum wir Thorawissen mit allgemeiner Bildung, soweit Unser Anrecht auf das Grab Rahels. Wir berichteten unlängst über die unglaubliche Tatsache, daß das Rahelgrab bei Bethlehem den Juden, den Kindern Rahels, streitig geinacht wird. Als ob sich nicht die Verbannten nach der ersten Tempelzerstörung auf dieses Grab der Mutter geworfen hätten und mit ihren Tränen den het'igen Boden durchweicht hätten. Als hätte es feinen Propheten gegeben, der es gehört und besungen hatte, wie „eine Stimme aus Rama ertönte, die Stimme Rahels, die weinte um ihre Kinder". Es ist ungemein bezeichnend für die arabische Demagogie, die seit Jahr und Tag alle möglichen Beweise aus den heiligen Schriften aller Völker ins Feld gegen den Anspruch Israels auf Palästina zu führen sucht, daß sie es jetzt sopar fertig bringt, die e heilige Grabstätte uns abzudisputieren. Man darf ruhig sagen, daß bis zum letzten Jahre, das heißt bis zu dem Momente, da die arabische Hetze einsetzte, eine solche Diskussion schlechthin unmöglich war. Von den Regterungsorganen, die in allen das Rahelgrab betreffenden Angelegenbeiten sich an die Juden wandten, bis zum letzten arabischen Führer und Kameeltreiber, ‘ der den Touristen die Landschaft erklärte, wußten alle, daß hier alter jüdischer Boden sei und als solcher von den christlichen, wie moslimstchen Instanzen respektiert werde. Wer das jüdische Eigentumsrecht an diesem Grabe angezwetfelt hätte, wäre als Irrsinniger oder absoluter Ignorant angesehen morden. Bis die gelehrten Effendis kamen und entdeckten, daß auch hier nur „jüdische Anmaßung" die Hand ausstrecke nach Dingen, die den „Nachkommen Jsmaels" gehören. Hätten wir keine Bibel und keine anderen Dokumente für unser Anrecht auf dieses Stückchen Erde, es genügte doch die Tatsache, daß seit Jahrzehnten der Schlüssel zu dem Grabe sich in jüdischen Händen befindet, daß seit undenklichen Zetten je am Rüstetag der Neumonds- und Festestage, wie besonders tm Ellul-Monate Juden aus aller Herren Ländern und aus allen Ecken und Enden Palästinas an diesem Plätzchen zusammenströmen, um, wie vor Jahrtausenden, am Grabe der Mutter zu weinen. Wollen die arabischen Historiker über die Tatsache hinweggehen, daß vor S(Hj Jahren im Jahre UU5 als Mohammed Pascha die Oberherrschaft über Jerusalem antrat und die jüdische Niederlassung sich aus kleinen Anfängen wieder zu entwickeln begann, dieser Herrscher sofort das Eigentumsrecht der Juden anerkannte und ihnen das nenhergeiichtete Grab ohne weiteres überließ? Man kann auf noch frühere Quellen zurückgreifen. So bezeichnen arabische Schriftsteller bereits um 1500 das Rahelgrab als jüdischen Besitz. Wo waren dann die Weisen Arabiens, um das Gegenteil nachzuweisen? Es wäre ein müßiges Unterni hmen, hier auch allen anderen noch alleren arabischen und jüdischen Quellen nachzugehen, die unser Recht dokumentieren. Für die Juden bedeutet diese Beweis führung ein Einrennen offener Türen und die Araber werden innerlich unser Recht so wenig bezweifeln, wie wir selbst. Gegen politische Mache, die sich in ein Mäntelchen der Wissenschaft und Gerechtigkeit hüllt, kann man aber mit Wahrheitsbeweisen nicht auskommen. Dieser letzten Bosheit kann nur die Erzählung des Propheten an David entgegengehaltrn werden, die Erzählung vom reichen Manne mit den vielen Herdcn und dem armen Manne, der nur ein kleines, liebes Schäfchen sein eigen nennt. Und nun wird es den Juden verwehrt, einige