Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 62 (1921)
- Issue
- Heft 37 (15.9.1921)
- Date
- 1921-09-15
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 3 Nr. 37 Der JSraelit. 15. September 1931. Oberkirchenbehörde. Daß auch in unserer Zeit unseren Kommerziell-, Justiz- und Sanitätsräten der Ehrgeiz, religiöse Gesetzgeber zu spielen, nicht sremd ist, hat die vor einem Jahrzehnt im Nachbarlande sich abwickelnde Gebetbuchkampagne gezeigt und wird in der Reichshauptstadt so oft -dargetan, als eine neue Synagoge gebaut und Gottesdienstordnung für sie „geschaffen" d. h. „erfunden" werden soll. Nein, wie die theoretischen Grundlagen des Judentums feststehen, so stehen auch die Religionsgesetze bis in ihre letzten Einzelheiten und Ausläufer fest, so steht auch die Gottesdienstordnung fest, man darf sie nur in den einschlägigen Werken studieren. Für diese Angelegenheiten kommen Landes" Versammlung, Oberkirchenbehörde und Kirchen" Vorsteherämter zu spät. Sie sind auch nicht zuständig. Nicht einmal zur Interpretation. Dies ist Sache der Thoragelehrten, deutlicher gesagt, der Talmudgelehrten, denn diese allein sind imstande, die Werke reltgionsgesetzlichen Inhalts zu verstehen. Lesen, oder vielmehr studieren wir das Kapitel im jüdischen Religionskodex, das von der Gemeinde, ihren Pstichtaufgaben, ihren Organen und deren Befugnissen handelt, es ist Kapitel 163 im Choschen mischpal?), so finden wir nur rein verwaltungs- und finanzrechtliche Angelegenheiten dort behandeltvon kulturellen Befugnissen ist dort nicht die Rede, kann auch nicht wohl die Rede sein, da diese der Gemeinde und ihrer Vertretung entzogen und schon längst vom Rkligtonsgesetz auf Grund der Ueberlieferung geregelt sind. Gewiß, im Gottesdienste weichen in Kleinigkeiten, aber nur in Kleinigkeiten unwesentlicher Art, die einzelnen Gemeinden von einander ab, aber diese Besonderheiten standen ebenfalls seit undenklicher Zeit fest, sie wurden Minhag genannt, und gelten als ebenso unveränderlich als das eigentliche Religionsgesetz. Selbst der bedeutendste Talmudift, der, aus einem anderen Lande zum Rabbiner einer Gemeinde berufen würde, fühlte sich weder berechtigt noch bemüßigt, den Minhag zu ändern oder abzuschaffen. Selbst wenn seine theoretische Lehrmeinung denselben nicht billigen konnte, unterwarf er sich dem Minhag. Denn auch der Minhag ist durch Religionsgesetz geschützt. Wenn die Pygmäen des Reformzeitalters (1820—1880) in ihrer Aufgeblasenheit ihr tempelschänderisches Wesen trieben und sich als jüdische Luther gebärdeten, „etnzureißen und auf- *) Stehe Jkschurun 1020, Heft 7,8 Seite 374 ff. „Verfassung der Jüdischen Gemeinde nach dem Religionsgesetze". Wir können die Lektüre dieses Aufsatzes jedem, der an einer Kirchenversassung wttzuarbeiten hat, nur angelegentlichst empfehlen. Aus dem nno von Miner SamsonThenen in Verlad (Rumänien). Bvn A. Mannheimer in Dettelbach. Vorbemerkung Der Verfasser obigen Moralwerkes ist ein an der alten Schule. Geboren in Foltieani in Rumänien, einem Orte intensivsten Thoralernens, wnchs er ganz in diesem Geiste ans und wirkt in ihm heute noch iu Verlad (Rumänien). Seinen Stammbaum führt er auf keiner, Geringeren zurück als auf den großen Kabbalisten Reb Schamschon Ostropol Wi, der bekanntlich infolge des Kosakenaufstandes in Polen inrer Chinetnicki (1048—1651) als Märtyrer unter den 10000 Ermordeten der Stadt Polonie fiel. Rabbiner Thenens Hauptwerke sind halachischer Natur. In dem Moralwerke a'aan rine hat er es aber auch verstanden, zu den breiten Volksschichten herabzu steigen. Ein hübsch ausgestattetes Buch von 121 Seiten, 1909 bei Kaufmann zubauen" sich vermaßen, so ist ja die Entwicklung über sie hinausgeschritten. und die Geschichte hat das Urteil gesprochen, denn die Zerrüttung, die im deutschen Judentum herrscht, ist einzig und allein auf sie und ihre Zerstörungssucht zurückzuführen. Hätten die Orthodoxen keincn Widerstand geleistet und das Judentum erhalten, so gäbe es heutzutage keine Juden in Deutschland mehr. Jedenfalls beweist die Aenderungssucht der „geistlichen" rrnd „nichtgeistlichen Reformer" nichts gegen das altjüdischeHrinzip, daß Kultur- und Religionsgesetz feststehen und unverletzlich sind. Und die moderne Gesetzgebung möge sich ja hüten, Anlaß zu geben, daß die mit Müh und Not auf die Seite gelegte Streitaxt wieder hervorgeholt werde. Bet der Vorberatung des Entwurfes wurde bei irgend einer Frage auf das Beispiel einer Bestimmung, die in den Verfassungen der anderen Konfessionen sich findet, hingrwiesen; darauf wurde die Antwort gegeben: wir richten uns heute nach nichts Anderem, denn jüdischen Anschauungen. Möge dieser Grundsatz iu allen Dingen und zwar gründlich befolgt werden. Der zwölfte Zionistenkongreß. Karlsbad, 8. September. Der Sabbat war ausgefüllt von verschiedenen Veranstaltungen und einem Festgottesdtenst in der Synagoge. Am Sonntag vormittag 11 Uhr setzten die Verhandlungen mit der Fortsetzung der Generaldebatte ein. Im Namen der palästinensischen Arbeiter legt BerlKatznelso n die Anschauungen der elfteren über die Lage im Lande dar. Er beschuldigt Herbert Samuel, „den Arabern untertänig" zu sein. Zur Ermordung Brenners sagt er: „Jedes Kind kennt die Mörder Brenners, nur die palästinensische Polizei kann sie nach vier Monaten nicht entdecken". Ein jüdisches Herrenvolk verschmähen die Arbeiter genau so wie jedes andere Herrenvolk. Man müßte mit den Arabern zu einer Verständigung kommen. Aber ein Verhandeln mit ihnen sei heute ganz unmöglich, weil das arabische Volk noch keine feste nationale Organisation besitze. Die arabische Agitation gegen den Zionismus werde zumeist von fremden Agenten betrieben. Mit dem arabischen Volke würde' man, sobald Verhandlungsmöglichkeiten geboten sind, leicht zu einer Verständigung kommen. Katznelson polemisiert gegen das diplomatische System der Führung.' Hauptsächlich muß auf Freigabe der Einwanderung hingearbeitet werden. Jean Fischer wirft der zionistischen Leitung vor, daß sie die Massen mit Schlagworten abin MarmoroS-Sziget gedruckt, enthält es in 10 Abschnitten grundlegende Aussprüche der a'aar; im Talmud, im Midrasch die unser gesamtes Sittenleben von allen Seiten trefflich beleuchten. Zum jidischen Texte ist untenher eine Uebersetzung im Jargon angefügt und erläuternde Zusätze sind vom Verfasser beigegeben. Mer nach einer hübschen Sammlung von anpviöi rvnjx zu Schiurvorlrägen fahndet, dem kann das a'van nna wnrmstens empfohlen werden. Wir bringen hier einige Auszüge aus den einzelnen Abteilungen.' PILI “ityrn nHö/ Geradheit und Redlichkeit Taglöhner, die bei einem Herrn um das Essen arbeiten, sind verpflichtet, die ganze Schmono Esre wie auch das ganze Tischgebet zu verrichten, jedoch nicht die „laure Wiederholung des n"' und den Priestersegen. Arbeiten sie um Tagelohn, also um Geld, so verrichten sie nur ein abgekürztes n'5 ebenso ein kurz zusammengesaßles Tischgebet, um ja nicht durch größeren Zeitaufwand dem Arbeitgeber Schaden zu verursachen. Ein Beweis für die strenge Rechtlichkeit und Redlichkeit dem Ntbenmenschen gegenüber im Sinne unserer Meisen. Einst wurden dem Raw Huna — so erzählt der Talmud in na-Q — 400 Fässer Wein sauer. Da kamen einige Weisen zu ihm und meinten, er solle seine Handlungen überdenken. Vielleicht haben sie den Schaden verursachtsicher straft Gott nie ohne Grund. Raw Huna merkte, man misse von ihm vielleicht eine Verfehlung und bat darum, offen dies auszusprechen. Die Weisen sagten nun, sie hätten vernommen, daß er dem Pächter des Weinberges nicht den ihm gebührenden Anteil am Rebholz zuweise. Auf die Entgegnung, der Pächter nehme sich im voraus stets genug von diesem Abfall, sagten die Weisen, ein Sprichwort lauet: „Wer j einem Dieb etwas entwendet, hat selbst den Geschmack! des Diebstahls gekostet. Raw Huna machte alsbald speise. Eine Reorganisation sei nötig und müsse auf der Erkenntnis des bisherigen Mißerfolges fußen. Der Zionismus sei heute Völkerrechtssache und das müßte bei jeder Gelegenheit betont werden. Er hätte darum gern gesehen, wenn dieser Kongreß in Jerusalem stattgefunden hätte. Er möchte Weitzmann nicht für alle Mißerfolge verantwortlich machen, seine schlechte Politik zeige aber die Interpretation der Balfour-Note. Er schließt mit schweren Angriffen gegen die Leitung, die den Kongreß degradiere und ihn nicht als Volksvertretung betrachte. (Große Unruhe.) Dr. Maier Eb ner-Czernowttz tritt den Ausführungen Fischers entgegen und berührt dann die amerikanische Frage. Es handle sich hier nicht um einen Personenkonflikt, sondern um die Frage: nati o naler oder antinationaler Zionismus. — Herr Liepski-New-Iork meint, der amerikanische Konflikt sei eine innerpolitische Angelegenheit der amerikanischen Organisation und könne auf dem Kongreß nicht korrekt behandelt werden. Im übrigen stellt er sich auf Seiten der Leitung gegen die Brandeis-Partei. Er wünscht ein konstruktives Arbeiten statt der endlosen Debatten. — Dr. Leon Reich erkennt die Leistungen der Leitung bis zu San Remo an, muß aber die gegenwärtige Politik entschieden verurteilen, er bemängelt auch, daß kein Begrüßungsschreiben vom Öberkommissar eingegangen fei und sieht darin ein Sympton für seine Haltung. Es sei auch nichts getan worden, um die arabische Presse zu beeinflussen und das Einwanderungsgebot wieder aufzuheben. Da nachmittag wegen des Turnfestes die Verhandlungen ausfallen mußten, so wurde eine Abendsitzung auf 8 Uhr anberaumt. Nachdem Dr. Gronemann einiges richtig gestellt hat, hält Federbusch eine Rede, in der er die Klagen und Wünsche des Misrächt vorbringt. Auf die Rede Bubers Bezug nehmend, sagt er: „Die Jugend, die aus Bubers Erziehung hervorgegangen ist, hat einen neuen Gott gesucht. Ist es denn möglich, einen Gott zu finden, wenn man ihn nicht im Herzen trägt? Sie haben die Jugend aus dem Beth-Hnmidrasch htnausgeführt, aber die Jugend hat außerhalb des Beth-Hamidrasch nichts besseres gefunden. Es ist notwendig, daß sie wieder einmal ins Beth-Hamidrasch geht, um dort neue geistige Kräfte zu sammeln. Wir haben Hunderte und Tausende von Chaluzini unter den Misrachisten, die bereit sind, sobald man ihnen die Möglichkeit bietet, nach Palästina zu gehen. Aber man stellt ihnen große Hindernisse .in den Weg. Ich möchte betonen; Der misrachistische Chaluz leidet als Arbeiter und als Orthodoxer. Die Leitung Int nichts, um ihre Lage zu verbessern. Schon in den Palästinaämtern werden sie zurückgesetzt. Wenn es schon einem orthodoxen Chaluz gelingt, nach Palästina den Fehler gut; da wurde der Essig wieder zu Wein. Rach anderer Meinung, der Essig stieg tm Preise so hoch, daß er jenen des Weines erreichte. Ein Unrecht bleil t also Unrecht, selbst beim starken Scheine legaler Berechtigung. Die rixs oder Feldecke, welche beim Ernten auf dem Acker für die Armen stehen bleiben mutz, könnte man schließlich auch beim Beginn des Schneidens oder mitten im Felde stehen lassen. Da aber hierbei es in der Hand des Eigentümers liegt, den Moment zu benützen, wo er einen verwandten Armen kommen sieht, nm gerade diesem die Früchte zuzuweisen, so erblickten die Weisen darin eine unrechtmäßige Benachteiligung der Armen im allgemeinen und lehrten: Die Pea muß steiS um Ende des Schnittes übrig gelassen werden. Dieser Zeitpunkt konnte dann keinem Armen leichr entgehen. Die Leute von Niniweh, schon dem Untergange geweiht, entgingen ihrem drohenden Unheil durch aufrichtige Buße. „Sie kehrten von ihrem bösen Wandel zurück und ließen von dem Unrecht, das in ihren Händen war". Der letztere Satz findet seine Deutung dahin, daß sie sich alles Unrechten Gutes entüutzerlcn. Hatte jemand einen geraubten Balken zum Hausbau verwendet, so riß er sogar den Bau ein und brachte den Balken dem rechtmäßigen Eigentümer zurück. Einst ging ein Mann am Hause des Rabbi s:':n xan p vorbei und ließ dort aus Vergessenheit Hühner zurück. Die Frau Rabbi Chantnas fand sie, nahm sie ins Haus und züchtete Junge davon, da ihr Mann die Verwendung der Eier unrersagt hatte. Die zahlreichen Hühner bildeten schließlich eine Last und Belästigung im Hause. Rabbi verkaufte sie und erwarb n»r den Erlös Ziegen. Nach einiger Zeit kam dir Eigentümer der vergessenen Hühner am Hause des Rabbi vorüber und erinnerte sich des Ganzen wieder. Sofort