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Der Israelit · 1921-09-08 · Heft 36 (8.9.1921) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
62 (1921)
Issue
Heft 36 (8.9.1921)
Date
1921-09-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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8. September 1981 ©ft srrafUt. Ko. 86 Sette 6 tm Stich gelassen hat, um dem deutschen Volke und der deutschen Republik zu dienen. Es ist mein Kollege Walter Rathenau, gegen den jetzt eine elende Hetze im Gange ist. Rathenau hat dem deutschen Vaterlande und dem deutschen Volke bisher schon mehr genützt als die ganze Stadiongesellschaft zusammen. (Stürmischer anhaltender Beifall.) Einen solchen Mann bezeichnet man als „verfluchte Judensau". Jawohl, Rathenau ist Jude, er ist feinem Glauben unjd seinem Gott treu geblieben, und wir als Katholiken müssen vor einem solchen Mann erst recht den Hut ziehen." (Lebhafter Beifall.) ver Sali Rofenbaum. München, 30. August. In Anknüpfung an unseren Wochenrundschauarttkel in der jüngsten Nummer, lassen wir hier nach dem in Memmingen erscheinenden „Schwäbischen Generalanzeiger" den Bericht über die Gerichtsverhandlung folgen, aus dem man ersehen kann, wie kleine Ursachen in einer vergifteten Atmosphäre so große traurige Wirkungen zeitigen können: „Dem Angeklagten Rosenbaum wird zur Last geleat, daß er ein bei ihm beschlagnahmtes Mehl (56 Pfund) verbraucht hat bezw. erst zwei Tage später, als das beschlagnahmte Mehl abgeholt werden sollte, dem Kymmunalverband freigegeben hat. Deshalb wird Rosenbaum wegen Pfandbruch angeklagt. Die anderen zwei Fälle betreffen die Butlerbeschlagnahmen. Rosenbaum ist am 22 Juni verreist und ist erst am 27. Juni wieder in sein Geschäft gekommen. Am letztgenannten Tage wurde eine Kontrolle seines Betriebes vorgenommen und dabei 9 Zir. Butter vorgefunden, drei Zentner wurden eben anpegliedert. Von diesen 12 Zentnern Butter wurden 6 Ztr. beschlagnahmt, da angenommen wurde, daß Rosenbaum diese zurückbehatten wollte, bis zum I.Juli, um nach der an diesem Tage erfolgten Aushebung der Zwangswirtschaft einen höheren Preis zu erzielen. Er soll auch nach der Anklage am 1. J.Ui an den Käsehändler Huith einen Zentner Butter zum erhöhten Preis geltes« rt habe . Er wird deshalb wegen Butlerzurückhaltung und übermäßiger Gewinnforderung angeklagt. Zur Verhandlung war ein großer Zeugenapparat aufgeboten worden. Es wurden als Zeugen einvernommen: die Schutzleute Schlamp, Zürner und Siützel, der Kriminalbeamte Heinrich Hofmann, Käsehändler Ludwig Huith, Expedient Georg Ranz, Käsehändler Franz Bayer, sowie als Sachverständige Kaufmann Gutermann-Memmingen u. Buttergroßhändler Speidel- Wangen. Rofenbaurn verantwortete sich betreffs des Pfandbruches damit, daß er das beschlagnahmte Mehl vom Buttert» ller weggeschafft habe, weil es bei der dort herrschenden Feuchtigkeit zugrunde gegangen wäre. Er trabe eine Eingabe an den Kommunalverband gemacht und habe gewartet, bis die Eingabe erledigt werde; deshalb habe er dem Schutzmann, der das Mehl abholen sollte, gesagt, er habe das Mehl verbraucht. In Wahrheit sei das Mehl noch dogewesen und er habe es auch zwei Tage darauf an den Kommunalverband gesandt. — Betreffs der Butterbeschlagnahmen gab Rosenbaum an, daß. ihm die Absicht, Butter zurückzuhalten, ferngelegen sei. Hätte er diese Absicht gehabt, so hätte er sie nicht in seinem Keller liegen gelassen, da er von den Kontrollen unterrichtet war. Das Vorgefundene Quantum sei bei dem großen Betrieb, den er habe, nichts Besonderes. Bor feiner Abwesenheit seien 6 Zentner Butter vom 13. und 14. Juni auf Lager gewesen. Sie waren für Erlangen bestimmt. (Der betreffende Frachtbrief wurde dem Gerichte vorgelegt.) Die Butler sollte aber erst abgesandt werden, biS das Geld der betreffenden Firma von Erlangen gekommen sei. Inzwischen sei aber die Beschlagnahme erfolgt. Wenn er tatsächlich die Absicht gehabt hätte, Butter zurückzuhalten, so hätte er nicht dte alte Butter, eben diese betreffende Sendung, zurückbehalten, sondern dte frisch angelteferte. Die frisch angelieferte Butter wurde aber stets wieder ausgegeben. Dte Landesfettstelle verlange von ihm immer die Belieferung der Großstädte und hier in Memmingen soll er ebenfalls liefern. Er habe an den Käsehändler Huith für Mem- MlNgen im Juni im Durchschnitt täglich einen Zentner Buiier geliefert. Wenn er, wie ihm vorgeworfen wird, so auf Gewinn oder aufs Geld wäre, so hätte er nicht dem Käsehändler Huith dte Butler stets um 10 oder 20 Pfg. billiger, als er verpflichtet gewesen wäre, abgegeben. Ueber den Preis ab 1. Juli konnte er mit Huith nichts ausmachen, da er am 30. Juni noch nicht den neuen Marktpreis kannte. Er habe später auch Huith die Junibutter noch zum alten Preise verrechnet. Der Kriminalbeamte Hosmann erzählte, daß er im Aufträge der Landesfettstelle Kontrollen in den Käsereien und bei Käsegroßhändlern Ende Juni vorzunehmen hatte. In den Käsereien war nirgends ein größeres Quantum zu finden, da nach Angabe der Käser 80 Prozent der erzielten Butter von den Bauern wieder zurückgeholt wurden. Etz habe eben damals zur Zeit der Butternot nicht nur in den Städten, sondern auch von den Bauern ein allgemeines Butter, hamstern eingesetzt. Käsehändler Huith gibt die Vorgeschichte der Butterpreiserhöhung am 1. Juli wieder. Er habe von Rofenbaum durchschnittlich täglich einen Zentner Butter für Memmingen erhalten. Durch Rosenbaum sei er stets richtig bedient worden; er erhalte jetzt von Rosenbaum dte Butter um Mk. 18.80 pro Pfd., während sie anderswo von den Großhändlern um Mk. 19.50 abgegeben werde. Es entspann sich dann eine längere Debatte darüber, ob Rosenbaum von Huith den erhöhten Preis für die Junibutter schon ab 1. Juli gefordert habe. Eine Klarstellung ist darüber nicht erfolgt. Expedient Georg Ranz, ein Angestellter des Rosenbaum, sagt über den Geschäftsbetrieb aus, daß Rosenbaum allein über die Butterversendung verfügt habe. Die beanstandeten 6 Zentner Butter seien nicht versandt worden, weil sie für Erlangen bestimmt gewesen wären und ihm kein Auftrag erteilt wurde, sie abzusenden. Auf die Frage des Verteidigers, ob Rosenbaum schuld an der Milchpreistretberei sei, wie ihm vorgeworfen wurde, erklärte Ranz, daß Rosenbaum keine Milch gekauft und auch keinen Preis für Milch angeboten habe. Es seien mit den Käsereien Verträge auf ein halbes Jahr abgeschlossen gewesen, in denen als Preis der gesetzliche Höchstpreis ausgemacht war. Sachverständiger Gutermann bestätigt, daß bei dem großen Geschäftsbetrieb Rosenbaums die Vorgefundene Menge Butter durchaus normal sei. Eine absichtliche Zurückhaltung halte er nicht für wahrscheinlich, eher sei es auf Nachlässigkeit zurückzusühren, daß Rosenbaum nicht für dte Zeit seiner Abwesenheit über die Butter disponiert habe. Früher set bet solchen Uebergangszetlen eine Spannzett festgeseßt worden, die sei bei Butter am 1. Juli nicht erfolgt. Dies habe vielfach zu Unklarheiten bei der Pi eisfestsetzung geführt. Die Bücherrevisionen bei Rosenbaum hätten keinen Anstand ergeben. Der zweite Sachverständige H. Speidel-Wangen erklärt, daß 90 Prozent aller Händler es so gemacht hätten, was Roienvaum vorgeworfen wird. Um V4I2 Uhr wurde das Beweisverfahren geschloffen. Nach einer 5 Minuten langen Pause begannen die Plaidoyers. Staatsanwalt Steinert besprach die ganze Angelegenheit nochmals an Hand der Anklage durch Er beantragte wegen Pfandbruch 14 Tage Gefängnis und wegen der Zurückhaltung bezw. Preistreiberei 1 Monat Gefängnis, insgesamt eine Gefängnisstrafe von 1 Monat und 10 Tagen und 3060 Mark Geldstrafe sowie Einziehung des Erlöses der beschlagnahmten 6 Zentner Butter und Publikation des Urteils in beiden Memmtnger Zeitungen. Ferner beantragte er die Aufhebung des Haftbefehls und gab die Erklärung ab, daß außer den jetzt verhandelten Fällen gegen Rosenbaum nicht das Geringste vorltege. In einer großangelegten Verteidigungsrede hob Rechtsanwalt Graf v. Pestalozza alles hervor, was für und gegen den Angeglagten spreche. Er bat, die bedauernswerten Vorgänge am Samstag, die den Hintergrund zum Falle RosenbaumS bilden, vollständig auszuschallen und sich von ihnen nicht beeinflußen zu laßen. Er wies auf den allgemeinen Rückgang der Moral in allen Kreisen, ob Jud oder Christ, hin. Die Schuld liege im verlorenen Krieg und treffe die Allgemeinheit. Es sei ein Irrglaube, wenn man meine, die Justiz könne den Gang unseres Wirtschaftslebens und dte Not der Zeit, der wir entgegengehen, aufhalten. Er stellte fest, daß nun der ganze Fall Rosenbaum klargelegt wurde, und er frage das Gericht und die Oeff ntltchkeit, ob dieser Fall wirklich so schwer sei, deshalb einen Mann, der in Memmingen geboren sei und sich nie das Geringste zuschulden kommen ließ, spießrutenlaufen zu lassen? Er kam dann auf die Anklage tm besonderen zu sprechen und beantragte Freispruch, im Falle der Verurteilung aber eine Geldstrafe. Wenn das Gericht aber sich zu keiner Geldstrafe verstehen könne, so beantrage er Aussetzung der Verhandlung und neue Beweisaufnahme bet den Fällen Pfandbruch und Preistreiberei, da diese Fälle nicht genügend geklärt seien, daß sie zu einer Verurteilung hinretchen. Bei der Butterzurückualiung plaidierte er im Falle der Verurteilung auf Fahrlässigkeit. Nach 25 Minuten langer Beratung wurde folgendes Urteil verkündet: Wilhelm Rosenbaum wird wegen eines Vergehens des Pfandbruches und zweier Vergehen der Preistreiberei zu einer Gesamtgefängnisstrafe von fünf Wochen, wobet 5 Tage Untersuchungshaft in Abrechnung gebracht werden, und einer Geldstrafe von 3000 Mk. (ersatzweise 350 Tage Gefängnis) verurteilt. Außerdem weiden ihm die Kosten des Verfahrens überbürvel, drr Erlös der beschlagnahmten 6 Zentner Butter eingezogen und die Veröffentlichung des Urteils in beiden Memminger Blättern ausgesprochen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, daß das Gericht dte Anklage als erwiesen angenommen und deshalb eine Freiheitsstrafe derhängt habe. Wie wir erfahren, wird Rosenbaum, der sofort auf freien Fuß gesetzt wurde, gegen dieses Urteil Berufung ein legen. vom veulsctuiatlonalsn Parteitag. München, 3. September. Zur Zeit tagt hier der Deutschnationale Parteitag. Als Glanzpunkt der Tagesordnung war für den zweiten Verhandlungstag ein Vortrag des Herrn Prof. Gcuber über die Judenfrage vorgesehen. Dieser Vortrag wurde aber noch in letzter Minute von der Tagesordnung wieder gestrichen, „weil — so begründete der Vorsitzende Staatsmtntster a. D. Hergt — nach Ansicht des Parteivorstandes im Rahmen dieses Parteitages doch nicht möglich wäre, das außerordentlich wichtige Problem mit der erforderlichen Sachlichkeit und wissenschaftlichen Gründlichkeit zu erörtern." Der Ansicht der Deuischnattonalen von der mangelhaften Sachlichkeit und wissenschaftlichen Gründlichkeit bet der Behandlung der Judenfrage auf ihrem Parteitage wird man allgemein betpflichten und diesen ersten Schritt zur Selbsterkenntnis begrüßen . . . Molen. Heulliiienunö luSenkiebe in sseu-polen. Ssfett, 5. September. Ein „Polnisch es Zentral-Ausrottungskommando und Platzkommando für Poznan zur Ausrottung der Deutschen und Juden" versandte, nach dem „Posener Tageblatt", in Posen folgendes Sendschreiben: „Ultimatum! Unsere Emigranten- und Arbeiterarinee fordert Sie und alle Ihre Genossen auf, sich bis zum 1. Juli spätestens aus Polen zu verziehen, andernfalls unsere Gewaltaktion recht böse einsetzen wird, und ein jeder von Euch wird gleich aus der Stelle kaltgemacht. Denn dann bringen wir jeden deutschen Michel und Inden ohne Ausnahme um. Dieses Ultimatum bist Du verpflichtet, allen Deinen deutschen Hausgenossen und Lokatoren sofort bekanntzumachen und ihnen zu eröffnen, daß sie es ihrer deutschen Regierung unb allen Deutschen sowie ihren eigenen Machinationen verdanken können. Wir Emigranten wurden nackt vertrieben, unserer Habe beraubt, viele erschlagen, jetzt ohne Dach und Fach, oder in Pferdevaracken untergebracht, ohne Erwerb, und das deutsche Bolschewikigesindel wuchert und sütt in den allerschvnsten Häusern. Nur raus! gilt die Parole! Und im Reiche bezichtigen die deutschnational sich nennenden Antisemiten dte Juden immer noch des Verrates an der deutschen Sache in Neu- Polen. Ungarn. Wien, 24. August. Abgeordneter Budavary erklärt, daß kein anständiger Ungar sich mit der jetzigen Lösung der westungarischen Frage zufrieden geben könne. Er fragt die Regierung, ob sie geneigt set, raschest eine Verordnung zu erlassen, wonach den ausländischen Juden in keiner einzigen Gemeinde das Nlederiassungsrecht gewährt werden dürfe, ferner ob dte Regierung jene Juden, getauften Juden und Freimaurer, dte in Staatsämtern, Schulen und bet Gerichten angestellt seien, ihrer Stellen entheben und durch chrtstlichnattonal gesinnte Personen ersetzen wolle. Ministerpräsident Graf Bethlen erwidert, daß jene Verordnungen, dte sich auf dte Einwanderung der galtztschen Juden beziehen, noch in Geltung seien und daß er nicht geneigt set, eine weitergehende Verordnung zu erlassen. Dte ganze Frage könne nur im Rahmen des Etnwanderungsgefetzes geregelt werden. Bon einer neuerlichen Ueberprüfung der öffentlichen Angestellten könne keine Rede sein. Die Kommunisten seien teilweise entlassen, teilweise vor die Gerichte gestellt worden/ an eine neuerliche Revision der Gesinnung denke die Regierung nicht. Die Antwort des Ministers wird zur Kenntnis genommen. KNpveiz. Syrifcfi-Paläftinenfifdier Kongreß in Senk- Genf» 29. August. Am Montag vormittag wurde der Kongreß für die Verfechtung der Interessen Syriens und Palä stinas unter dem Vorsitz des B'z-präsidenten Saytd RachidRidaer-

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