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Der Israelit · 1921-09-01 · Heft 35 (1.9.1921) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
62 (1921)
Issue
Heft 35 (1.9.1921)
Date
1921-09-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Sette L No. 35. Der Israelit. 1. September 1921 lag) fanden Sonntag abend im Schumanntheater und Hippodrom öffentliche Versammlungen statt, die von gewaltigen Menschenmengen besucht waren. Alle Redner, besonders Landtagsabgeoroneter Reg.-Rat Dr. Heß, Koblenz, Staatsminister a. D. v. Seidlein, München, Reichskanzler Wirth, Prof. Dr. Klug, Passau und Dr. Ludwig, Nieder-Gladbach, sprachen hinreißend für Frieden und Versöhnung uno gegen jede Art von Haß und Verhetzung, v. S e i d - lein sagte u. a. : „Wir müssen zu dem Gebote von Sinai zurückkehren. Sie sind ein ewiges Gesetz, von denen die Staatsform, ob Monarchie oder Republik, nicht berührt wird. Wir müssen bei uns selbst Einkehr halten. Die Schuld am Krieg, vom Standpunkt der Moral, können wir nicht zugestehen. Aber wir haben uns dem Mammontsmus und der Arbeitsunlust überlassen." Dr. Ludwig erklärte unter tosendem Beifall der Menge: „Der rassenhassende Antisemi tismns ist durch un d dll r ch u n k a t h o l i s ch u n d u it ch r i st l i ch ". Raffe uni Ration. Wien, 15. Au.iust. Ter öfterr. Verwaltungsgerichtshof hat in der Frage der Staatszugehörigkeit ostjüdischer Einwohner Oesterreichs dieser Tage eine wichtige Entscheidung getroffen, bei der allerdings zwecks gründlicherer Beuneilung der Wortlaut des Urteils abgeivartet werdeil muß. Der in Stanislau geborene und dahin zuständige Salomon F'inkelstein hatte auf Grund des Artikels 80 des Staatsvertrages von Saint-Germaiu für die österreichische Staatsbürgerschaft optiert, war jedoch mit diesem Allsuchen abgewieseu ivordcu, lveil der Nachweis, daß er ir a ch R a s s e u n d S p r a ch e z u r d c u t s ch e n BL e h r heit der B e v ö l k e r u it g gehört, nicht erbracht sei. Fini'elstein brachte nun gegen das Bundcsministcrium für Inneres und Unterricht beim Verioaltungsgerichtshof die Beschlverde ein, in welcher geltend gemacht lvurde, feilt Ansuchen sei deshalb abgewiesen worden, iveil er Ostjude sei. Glaubensbekenntnis uitd Volkszugehörigkeit seien aber verschiedene Begriffe. Durch das Landsturmblatt und die Schulzeugnisse sei aber seine Zugehörigkeit zur deuts ch e n Mehrheit der Bevölkerung nachgewiesen. Die angefochtene Entscheidung gehe von der unzutreffenden Voraussetzung aus, haß das Wort „nationalite'' im authentischen französischen Text des Artikels 80 gleichbedeutend sei mit Rasse, wie es unrichtig im deutschen Text übersetzt erscheine. Der Verwaltungsgerichtshof (Vorsitzeuder Präsident Dr. Schuster) hat mit denr kürzlich sind, stehr der Jsur Hauzooh an letzter, in der Gemoro aber an erster Stelle. Jedenfalls sollte hiermit zum Ausdruck gebracht werden, dass gerade diesem Verbote eine besondere Bedeutung 'zukommt. Wohl niemand zweifelt daran, dah Tekiath Schaufor am Rasch haschonoh und N'ülas lulow am Laubhütten, feste sehr wichtige Pflichten und Mizwaus für uns Juden sind. Und doch unterbleibt die Ausübung dieser beiden Mizwaus, wenn der erste Neujahrstag oder der erste Tag des Launhüttenfestes auf einen Sabbat fallen. Und weshalb! Weil man vielleicht daran vergessen und das Lulow oder Schvfar über die Straße tragen könnte. Die Weisen halten also das Verbot des Tragens für so bedeutsam, dah man schon wegen der Möglichkeit einer Verletzung derselben zweiwlchige Mizwaus für einen Tag einstellt, und wir sollten uns erlauben dürfen, am Sabbat ein Taschentuch, eine Uhr oder einen Regenschirm über die Straße zu tragen. Es ist nicht meine Ausgabe, das weite Gebiet des Hauzoohverbots in erschöpfender Weise zu behandeln. Nachdem ich die Bedeutung dieses Verbots erörtert, möchte ich nur darauf Hinweisen, was man unter den Begriff des Hauzooh saht. Unter Hauzooh versteht man jedes Versetzen, Werfen, Tragen und Reichen auch des kleinsten, winzigsten Gegenstandes von einem geschloffenen Raum eines Einzelnen ln den Raum eines andern Einzelner oder in einen offenen Raum bezw. von einem offenen Raum in einen geschloffenen Raum. Durch die von den Weisen eingerichtete Eruwinstitütiön kann durch Anlage eines Eruw ein ganzes Orisgebiet in ein Einzelgebtet umgewandelt werden. In größeren Städten wird sich eine solche Einrichtung wohl nicht so leicht bewerkstelligen lassen. Jedoch mutz auch in den mit Eruw beglückten immer wieder darauf hingewiesen werden, oatz nicht über die Schlagbäume hinaus ge> an die Parteien ergangenen Erkenntnis die Beschwerde als unbegründet äbgewiesen. In der Begründung lvird hervorgchoben, im Artikel 80 des Friedensvertrages wurde als Merkmal der Zugehörigkeit zu einem Volke „ln race et la langue" (Rasse und Sprache) und nicht „la nationalite et la langue" angeführt. Ter Beschwerdeführer habe lediglich eine Abschrift des militärischen Grundbuchblattes beigebracht, das den Vermerk trägt „Nationalität deutsch", außerdem wurde behördlich bestätigt, daß der Beschwerdeführer sich stets der deutschen Sprache im Verkehr bediente und sich zu dem deutschen Volke bekenne. Es liegt aber weder ein Auszug aus dem Bolkszählungsoperat noch ein sonstiger Beleg über seine Zugehörigkeit zu dem deutschen Volke vor. Bei dieser Sachlage kann, was das Erfordernis der sprachlichen Zugehörigkeit anbelangt, tlicht gesagt lverden, daß die beklagte 'Behörde von einer aktenwidrigen Annahme ausgegangen sei. Daher war es entbehrlich, auf die Frage der Rassenzugehörigkeit einzugehen. Voten. Allerlei aus Warschau. Warschau, 29. August. Die antisemitische Verbindung ,',Raswoi" gibt einen antisemitischen Taschenkalender heraus, der alle christlichen Geschäftssinnen enthält, womit verhütet werden soll, daß ein Pole ein jüdisches Geschäft betritt. — Man ist überzeugt, daß die polnischen Firmen dieses ihnen erteilte Monopol schon richtig ausnutzen werden. Entgegen anderweitigen Berichten wird uon amtlicher Stelle mitgeteilt, daß Palästinapässe genau so wie andere Auslandspässe in Polen visiert werden. Nur wenn der Paßiuhaber Pole ist, muß er seine polnische Staatsbürgerschaft Nachweisen, wenn er Polen aussuchen will. — In diesem „nur" liegt der Haken? Mehrere hohe Offiziere ans der B a l a ch o - w i t s ch - A v m e e sind aus Wilna unter Bewachung hergebracht worden, weil sie sich Vergehen gegen die Heeresordnung zuschulden kommen ließen. — Außer diesen Subordinationsversehlungen ist wohl diesen Braven gar nichts vorzuwerfen. Hebe g 'gen öie Flüchtlinge. Lemberg, 26. August. Eine Variante in der Hetztätigkeit bildet jetzt der Kampf gegen die jüdischen F l ü, ch t - l i n g e aus Rußland und der Ukraine. Die polnische Hetzpresse hat entdeckt, daß durch sie der wirtschaftliche Stand Polens bedroht wird. Ueber dieses dankbare Thema wurde nun in Lemberg tragen werden darf. Natürlich müssen die Eruwim unter Anleitung eines Gesetzeskundigen angelegt und ständig überwacht werden. Und jedem, der eS ernst meint mit der E'füllung seiner Pflichten, möchte ich das Wort des Propheten Jeremijah ins Gedächtnis rufen: „Und versetzet nichts Tragbares von euren Häusern am Sabbattag. IFriedrich Wilhelm IV. und der Kastanjude.k Im „Neuen Wiener Tagblatt" veröffentlicht V. Meisels folgende historische Reminiszenz.' , Einem „Gelehrten im Kaftan" war es einst vergönnt, der Freund Alexander v. Humboldts zu sein. Ter Mann hieß Chnim Selig Slvn imskt, er war ein gewiegten Mathematiker und Astronom und lebte in Warschau. Im Jahre 1844 kam Slonimski nack Berlin, um dort eine physikalische Erfindung, die er gemacht hatte, zu verwerten. Hier wurde er mrt Alexander von Humboldt bekannt, und dieser fand an dem kenntnisreichen polnisch-jüdischen Gelehrten dermaßen Gesalten, daß er ihn seines Wohlwollens und seiner Freundschaft würdigte. Alexander v. Humboldt, der bekanntlich der Vertraute des Königs von Preußen Friedrich Wilhelm lV. war, wußte den König für den jüdischen Gelehrten aus Warschau zu interessieren, so daß ihn der Monarch zu einer Pridatandienz entbot. .Humboldt benachrichtigte Hierbon Slonimski und gab ihm den Zeitpunkt an, wann er ihn beim König einftihren werde. Slonimski trug auch in Berlin die oolmschsüdische Tracht, nämlich den langen, bis auf die Knöchel reichenden Kaftan. Vor dem König wollte er jedoch in einer modern europäischen Kleidung erscheinen. Er verschaffte sich daher einen schwarzen Gehj rock, weiße Binde und alles andere, was zum „Mo- J von Vertretern der Nationaldemokratie und dergleichen auf einem Meeting gesprochen, das mit der Tagesordnung „'Die Flüchtlinge, eine Gefahr für Polen" einberufen war. Unter den dort angenommenen Resolutionen ist eine bemerkenswert, welche die Schaffung einer B ärgerw a ch e beschließt, die für die rasche Entfernung der jüdischen Flüchtlinge tätig zu sein hat. Daß dies Organisierung von Pogrombanden bedeutet, ist für jedermann klar, der sich der Exzesse erinnert, die nach dem Umsturz in Lemberg stattfanden, und weiß, welche Schichten der polnischen Bevölkerung Lembergs daran teilgenomnren haben. UrrftianÄ. Die Misclierr Kommuniffen gegen öie^Jefrtiimaus- Wevat, 26. August. Erst jetzt wird hier der Wortlaut der Resolution bekannt, b;ie auf der Bildungskonferenz von jüdischen Kommunisten in Hommel gegen die jüdischen Lehranstalten angenommen wurden. Das Dokument ist ein Ausfluß von Haß gegen alles, was jüdisch und religiös ist. Die Jeschiwans, heißt es darin, seien Brutstätten des Aberglaubens, die die Kinder zu Psychopaten machten und müßten mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden. Dagegen müßte beim Borgehen gegen die Chcdarim etwas mehr Vorsicht und Planmäßigkeit geübt werden. Aus alle Fälle müsse auch hier auf eine baldige Liquidierung dieser jüdischen Sonderschulen hingearbeitet lverden. Und diese Herren lverden Inden genau»! und uns noch zur Last gelegt. Die üulipogrome. Waris, 26. August. Die Berichte über die neue Pogromwette in W e i ß rußl a n d bestätigen sich leider. Das Komitee der jüdischen D e l e g a t i o n e u erhielt jetzt die Liste der Gegenden und der Opfer der im Monat Juli im Bezirk von Bobruisk (Sowjet-Weißrußland) stattgefundenen Pogrome. In K o z l o v i t ch: 3 Tote und 7 Verwundete, in R o u d o b e l k a: 5 Tote, in G lonb o k o v i t ch: 18 Tote und 6 Verwundete, in K a d k a: 4 Tote, in K h a l o.p o t ch i: 2 Tote, in Khatmitchi: 1 Toter, in S l o v a k o - vitch: 9 Tote, in Zogalie: 2 Tote, in B o u b n o v i c a: 4 Tote, in L e t ch i tz: 2 Tote, auf dem Wege zwischen A l o u s k und B o b - touiSt: 3 Tote, aus dem Wege zwischen Slonsk und Bobronisk: 5 Tote. demenschen" gehört. In diesem neuen Aufzug erschien er zur bestimmten Zeit bei Humboldt. Als dieser den völlig umgewandelten Slonimski vor sich sah, war er nicht wenig erstaunt. „Aber, lieber Herr Slonimski", sagte er kästelnd, „was füllt Ihnen denn ein, sich zu verstellen. Ter König ist ja gerade auf den Gelehrten im Kaftan neugierig." Slonimski mußte wieder nach Hause eilen, den neuen Modemenschen aus- und den alten Kastanjuden wieder anziehen. Und in seiner alten Tracht erschien er beim König. Es war das erste und auch das letzte Mal, daß ein Kastanjude von einem preußischen König in Privatandienz empfangen wurde. Zabbat-nnkang uns Ausgang. njo rotp. Ort: Anfang Datum AuSgang Ubft 19211 5681 Ubr jMtn. Frankfurt a. M 6 25 3. 30. 7 50 Berlin .... 6 50 Sept. Ab 7 37 München . . . 6 30 7 32 Stratzburg . . - - - - Stuttgart. . . 6 30 7 40 Posen .... - - - — Nürnberg. . 6 30 7 36 Hamburg. . . 6 45 7 55

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