Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 62 (1921)
- Issue
- Heft 34 (25.8.1921)
- Date
- 1921-08-25
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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- Malbim 2× ep/1002711
- Rashi 1× ep/1002670
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Seite 3 Nr. 31 Der Israelit. 25. August 1921. Religionsunterricht einer der bekanntenKonfessionen erteilen, sondern entwederkeiner! eireligiöse Weltanschauung lehren (weltliche Schule) oder aber eine moderne, in einem historisch gegebenen Bekenntnis nicht niedergelegte (Weltanschauungsschule). stalle unter möglichster Berücksichtigung der Wünsche der Beteiligten, Schulräume nebst Heizung und Beleuchtung zur Verfügung steüen. Alles andere ist der Landesgesetzgebung überlassen. (Fortsetzung folgt.) Leider muß vorerst an zahlreichen Orten des deutschen Reiches für die Kinder jüdischer Eltern mit der ersten Kategorie dieser Schulen, mit der Gemeinschaftsschule, gerechnet werden. Dabei kann zunächst außer Betracht bleiben, ob diese Schule in der Tat geistig eine „Gemeinschaftsschule" werden oder wie die derzeitige sogenannte Simultanschule, simultan nur für die beiden christlichen Bekennt« sse, nicht aber im Verhältnisse zum Judentum sein wird. In beiden Fällen wird das jüdische Kind den Inhalt des ihm übermittelten positiven Wissens in einer Form und Tendenz in sich aufnehmen, die sein inneres geistiges Wachstum, sein Heranreifen zu einer geschlossenen jüdisch-religiösen Persönlichkeit mehr hemmen als fördern muß. Umso bedeutungsvoller ist es, daß Kinder, die unter so ungünstigen Vorbedingungen erzogen werden müssen, durch einen halbwegs brauchbaren jüdischen Religionsunterricht wenigstens einen gewissen inneren Halt empfangen und diesen oder jenen Keim zum etwaigen späteren geistigen Anschluß an ihre Gemeinschaft in sich aufnehmen. ' Wenn das Gesetz daher, wie oben erwähnt, bei der Anstellung der Lehrer an der Gemeinschaftsschule die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bekenntnis nicht als Voraussetzung gelten läßt, so kann diese Bestimmung von verhängnisvoller Tragweite für die über ganz Deutschland versprengte jüdische Minderheit werden. -.Denn es kann auf Grund dieser Bestimmung trotz des Vorhandenseins einer gewissen Zahl von jüdischen Kindern in der Gemeinschaftsschule der Antrag irgend einer jüdischen Instanz auf Anstellung einer jüdischen Lehrkraft zur Erteilung des Religionsunterrichts kurzerhand zurückgewiesen werden. Der Zusatz, daß Bei der Anstellung der Lehrer auf „die religiöse Gliederung der Schüler nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen ist", genügt zum Schutze gegen diese Gefahr keineswegs. Die Anstellung eines Lehrers der Minderheitskonsession an der Gemeinschaftsschule müßte mindestens in denjenigen Fällen obligatorisch werden, in denen nur dadurch die Erteilung des Religionsunterrichtes für diese Minderheit möglich wird. Ueber die Voraussetzungen, unter denen beim Fehlen des lehrplanmäßigen Religionsunterrichtes ein privater Religionsunterricht der die Gemeinschaftsschule besuchenden Minderheiten eingerichtet werden kann, sagt der Entwurf des Reichsgesetzes wenig. Die Schule soll in diesem Der Psalm 137. In den Tagen, da allsabbailich die Haftoroh glühende Zionssehnsucht in unserer Brüll weckt, erhalten auch die ZionS lieber im Psalmbuche erhöhte Bedeutung Es mögen hier einige Sätze aus dem 722 rinn: ^'-Kapitel in der Beleuchtung, die ihnen einer der größten Bibelerklärer des vorigen Jahrhunderts, Malbim, verleiht, folgen: U'22 dj 1:22» 82» buu nnn; by. Was soll hier das 2:, wo doch der einfache Sinn des Satzes wohl sei, daß „sie an den Strömen Babels saßen und weinten?" Allein 22»' bedeutet nicht einfach „sitzen", „wohnen", sondern „sich in Ruhe niederlasien", „Glück und Freiheit genießen" — diese Deutung wird durch analoge Stellen belegt. — Das babylonische Exil gewährte den Verbannten ein Leben in Ruhe und Frieden, so datz sie auf Anraten des Propheten Jermejahu sich Häuser errichten und Weinberge anpflanzen konnten. Im Rausche der neuen Freih.it ging aber die Träne und die Trauer, das Bangen und Beten um Zion nicht verloren. An den Strömen Babels 1322»', fanden wir Wochennilldschail. Minister Dominicus über die Sstjudrnstage. Bereits in den letzten Tagen der Tagung des preußischen Landtages haben zwischen dem jüdischen Arbeiterfürsorgeamt in Berlin und dem Minister des Innern Verhandlungen über die weitere Behandlung der Ostjudenfrage stattgefunden. Diese Verhandlungen wurden geführt im Anschluß an die Besprechung der Vorgänge im Lager Stargard im Plenum des Landtages insbesondere durch den Abgeordneten Dr. Oskar Cohn. Sie sind nunmehr zu einem gewissen Abschluß gekommen, und man muß feststellen, daß es gelungen ist, vom Minister des Innern erfreulicherweise gewisse Sicherungen für die weitere Behandlung des Ostjudenproblems von Seiten der Negierung zu erhalten. In einer mehrstündigen Besprechung, die der Minister des Innern, Dr. Dominions, Vertretern des Arbeiterfürsorgeamtes gewährte, hat der Minister sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Ostjudenfrage in Deutschland unter allen Umständen unter Vermeidung von Härten geregelt werden muß. Einerseits soll das Fürsorgeamt seine von dem Minister in jeder Weise unterstützten Bestrebungen auf Entlastung des heimischen Wirtschaftslebens durch Dezentralisierung und weitgehende Ermöglichung der Rück- und Auswanderung wie bisher fortsetzen, während andererseits das 'Ministerium alle Maßnahmen treffen wird, um die Durchführung d'eser Bestrebungen zu erleichtern und Harten zu verhindern. Insbesondere will die neue Regelung der Ostjudenpolitik der preußischen Regierung die alte Oftjudrnsiedlung möglichst weitgehend ausschalten. Denn der Minister erklärte ausdrücklich, daß die bereits vor dem Kriege in Deutschland ansässigen Personen unter allen Umständen unangetastet zu lassen seien, soweit nicht in ihrer Person ganz besondere Momente vorhanden sind, welche eine Gefährdung der Staatssicherheit bedeuten. Auch die Regelung der Verhältnisse der nach!)em Kriege nach Deutschland gekommenen O finden soll im Einverständnis mit dem Arbetterürsorgeamt erfolgen. Der Minister konnte sich zwar nicht entschließen, die Internierung bezw. Ausweisung völlig von den zu treffenden Maßnahmen auszuschließen, jedoch sollen in jedem i eine Ruhestätte, eine zweite Heimat, D3, bei all dem 13'22, weinten wir, da wir Zions gedachten. n>27J» by im zweiten Satze erklärt Malbim im Sinne von 27p „lieblich", „angenehm". Je schöner die Annehmlichkeiten des Lebens im Exilland sich gestalteten, um so mehr verstummten die Harfen der Freude. 'i2i i3i^>82> C2» '2. Unsere Eroberer wollten von Liedern sprechen, uns zur Freude stimmen. Nicht Zionsiieder wollten sie hören, aber sie sprachen: VW fl'Jt 7>2»D 13 Singet uns, was ihr früher Zion sänget, es sei Zeit, daß ihr alle Liebe und alle Treue, die ihr für Zion hattet, auf uns, die neue Heimat, übertraget! Wir aber: 723 nö7x by '7 7>2» W1 *i>8 Gäbe es nur ein Leben der Stunde, das an Speis und Trank und leiblichem Wohlbehagen sein Genüge findet, wir könnten euch zu Willen sein. Was soll aber aus den uns in die Hand gelegten Ewigkeitswerten werden? Wie soll '7 7>2», der Menschheit Hochgedanke, den wir vom Heiligtum aus zu verkünden halten, auf fremdem Boden seinen Ausklang und Widerhall in der Welt finden? Die Tat und der Gedanke machen den Menschen. Die Rechte vollführt die Tat, und Dolmetsch des Gedankens ist die Zun ge. Bei der rechten Hand und der Zunge — d. h. Tat und Gedanken, die der Heimat gehören — schwören wir, Zions nie zu vergessen: IN >2,7*7 >31L»*7 p27fi >3>v> .722>n D*?B»17> “jn22>8 DK. Notizen. I. Zu den von Rabbiner Dr. Kanter-Zwtttau aufgeworfenen Fragen erlaube ich mir folgendes zu bemerken: i einzelnen Falle die Voraussetzungen hierfür ganz besonders geprüft werden, außerdem wird das Arbeiterfürsorgeamt in solchen Fällen stets Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Der Minister sagte gemäß dem im Plenum des Landtags angenommenen Zentrumsantrag zu, in eine neuerliche Prüfung darüber einzutreten, ob und wieweit es in Zukunft möglich sein wird, die Internierung nur auf die kriminellen Elemente, auf die sich die Fürsorge des Arbeiteramtes bekanntlich nie ausgedehnt hat, zu beschränken. Das Internierungslager Stargard wird mit dem 1. September aufgehoben, soweit nach diesem Termin noch Internierungen Vorkommen sollten, werden die Internierten in.das Lager Cottbus gebracht werden, das einer strengen Kontrolle untersteht. Zur Frage der Legitimierung der Ostjuden in Deutschland, die durch unklare Bestimmungen früherer Ministerialerlasse akut geworden war, sagte der Minister die generelle Verlängerung der Legitimationspapiere zu. Ebenso, wurde die seit Monaten erhobene Forderung des Arbeiterfürsorgeamtes, für tatsächlich staatenlose Personen Legttimationspaptere mit der Bezeichnung „staatenlos" ausftellen zu dürfen, für die alte Ostjudensiedlung bedingungslos, für die später nach Deutschland gekommenen Leute mit gewissen Einschränkungen als berechtigt anerkannt. Der Minister wird nach Zustimmung des Reichsmlnifters des Innern das hierin Erforderliche veranlassen. Es ist zu hoffen, daß die getroffenen Vereinbarungen, die einen neuen Ministertalerlaß zur Folge haben dürften, den Erfolg haben, die in den letzten Monaten, insbesondere von einzelnen Regierungspräsidenten betriebene rein antisemitische Behandlung der Frage der ostjüdischen Arbeiter endgültig zu inhibieren und der sowohl im Staatsintereffe wie im Interesse der Flüchtlinge liegende sozialpolitischen Lösung des Problems, wie sie das Arb etterfürsorgeamt anstrebt, einen Weg zu bahnen. SS sind die Anderen .. . In einem Dorfe hielt ein Bauer dem Juden, der in Handelsgeschäften zu ihm kam, alle bekannten Anschuldigungen des Neuen Testamentes vor. „Nicht wir", antwortete der Jude schlagfertig, „das hat unsere Konkurrenz im anderen Dorfe gemacht ..." Der Bauer war zufrieden. Mit einer ähnlichen Wendung, aber mit weniger Humor sucht sich der Hauptausschuß öe$| „Deutsch-österreichischen Alpenvereins"! aus dem Dilemma zu ziehen. Ihm wird besonderst von den Oesterreichern hart zugesetzt, weil er diel zum guten Teile aus Juden bestehende Sektion „D o n a ul a n d" als Mitglied ausgenommen hat 1. Die Vermutung, 18137712 beziehe sich auf das erste pts»^ von Rafcki findet sich u. a. auch im kritischen Rafchtkommentar Prof. Berliners *?"itt bestätigt. Da heißt es: 3"8D,72» .71*7 .77112 ,7>X71 XI,7 711PV 1Ö13770 71*78 71*78 JK22 721 8*71 71182 7118 s8222» >"2»7 '727 pW’ *1.7*7 DIpÖ >132» J82 2>’2» 27122» 717 >7272 "pl 1817777 .j1Dp2 *7'p*7 *1"2>2> "18137712,, 2. Zu H. 9. Rafcht, der seinen Kommentar besonders für die Juden Frankreichs verfaß! hat, erklärt schwierige Stellen natürlich auf französisch. Hier jedoch kommt es Raschi darauf an, die Sprachveiwandschaft des Wortes 7'32» mit „S ch n e e" festzustellen. Mit dem französischen Wort „Neige" könnte! er hier nichts anfangen. Dagegen fügt er — nach ge-! wissen Lesarten weniastens — hinzu sp32 s'2»*72l, wasl doch gewiß selten vorkommt. Nur »st tm Loschaun kenaan — slavisch das Wort s'nieg (polnisch) snili (tschechisch) ähnlich im Russischen intereffant eben wegen j seiner Verwandschaft mit 7>32». (Stehe Berliner adnot, der noch eine andere Lesart: sp32 '2»*72 1322»8 p& vorschlägt, die bedeutet: der slaw. Ausdruck in Deutsch' land. Joseph Weil in Colmar (Frankreich). V * * II. Zu den „Notizen" des Herrn Rabbiner Dr. $•] Kanter in Ihrem gesch. Blatte seien mir folgende Bemerkungen gestattet. In feiner wohlbekannten Ausgabe weift bet verewigte Abraham Berliner TU' auf die vom Verfasser beregte Schwierigkeit hin uns steht in dem „18137712" einen Irrtum, so daß dieses Wort entweder, wie es der 3"8D tut, ganz zu streiche» ist oder, wie es Im 717 >727 geschieht, zur erste»!