Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 62 (1921)
- Issue
- Heft 34 (25.8.1921)
- Date
- 1921-08-25
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit 1 Ein Centralorqan für Jas orthodoxe Judentum |\Mp III psgarai Begründet oon Dr. Lehmann in ITIainz ngä&qggn 62 Jahraanti <55® üfrarihfrirf n ITI flpn 25* <SSS> M 34 Uu« üuiiiyuiig» diUfiiiiuri u. iii«, oen 5681 Abonnement pro Vierteljahr: Deutschland bei den Postämtern sowie bei direkt. Bestellung u. Rechnungserteil, durch d. Verlag M. 7.20 Viertels, f.Lehrer u.Kultusbeamte (».direkt) M.3.60vierteljährlich, Deutsch-Oesterreich Kr. 90.— vierteljährlich: Tschecho-Slowakei Kr. 12.— Ungarn Kr. 40.—vierteljährlich, Polen (nur in deutscher Neichsmk.) Mk. 12 vierteljährl., Rnmänien 10 Lei, Holland fl. 1, Skandiuav. Kr.2, Schweiz ss. 1.50,Frankreichu.BelgienFr.2.50. England 1 8h. 6 p., Amerika 0.50 Doll, vierteljährl. Einzelnummer 60 Pfg. Durch den Buchhandel wie beim Verlag. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag Inserate: Mk. 2.—für die sechsgespaltene Colonel-Zeile elnschl. Teueruugszuschl.; Ausland-Jns.Mk.4.—pro Zeile Rab. nach Tarif. Bei laufenden Jnseratauftr tarifm. Preiserhöhung jeder;, vorbeh. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit G. m. b. H., Frankfurt a-M., Gr. Eschenheimerstr. 23 Tel. 5843, AmtHansa, sowie fämtl. Annoncen-Exped. des In- und Auslands. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. 3 nl) lu»gen außer direkt an den Verlag — Postscheckkonto Frankfurt a. M. No. 19 802 — erfolgen an: Postsparkasse Wien No. 79 605 Postsparkassenamt Budapest No. 18 424 Postscheckamt Ziirich tfr. VIII 7254 Postscheckamt Amsterdam No. 84 869 Böhmische ttnionbank in Prag Banca Barmarosch Blank & Co. in Bncarest. Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. Der Hachöruch 9er flrfiftel un9 Ccr^iönöenjen 9es „Israelit“ ill nur unter genauer Quellenangabe, un9, fomeif es [Ich um größere fluffä&e handelt, nur nach vorheriger öenehmlgung geffaffef. Inhaltsübersicht. 1. Leitartikel: Jüdische Schulfragen in Deutschland. — 2. Homiletik: Der Psalm 137. — Notizen. - 3. Kleines Feuilleton: Jnfektionskraniheiten und Judenverfolgungen. — 4. Wochenrundschau: Minister Dominicus über Ostfudenfrage. — Es sind die Anderen . .. — 5. A u f s ä tz e: N. Schlesinger: Die ukrainischen Waisenkinder. — 6. Korrespondenzen und Nachrichten: Frankfurt a. M., (Delegiertentagdes deutschen Gruppenverbandes der Agudas Jtsroel). — Budapest, (Die Juden im ungarischen MagnatenhauS). — Budapest, (Judenboykott in Ungarn). — Warschau, (Der jüdische Kultus). - Warschau, (Die Führung des Rabbiner- Titels. — Die Ukraine-Flüchtlinge). — Lodz, (Schule und Cheder). — Kowno, (Erez Jisroel-Arbeit der Orthodoxie in Litauen). — Jerusalem, (Das neue arabische Königreich. — Petach Tikway, (Ein Besuch palästinensischer Negierungsbeamten). — Jerusalem, (Das Oberrabinar beim zionistischen Kongreß?) — New-Uork, (Die Vinwanderungsbeschränkungen in Amerika). — 7.LiterarischeWarre: Carl Ludwig Schleich: Lebenserneuerung. — L. Rosenthal: i Jakob Fromer: „De- Talmud". — Sprechsaal. — Eini gegangene Bücher. — 8. Personalien. — 9. Vertuschtes. — 10. Frankfurter Berichte. — I Verein s kalender.— Gebetzeiten.— 11 Feuilletoni Beilage: Kissinger Badebriefe. — L.Horwitz: Nichts Neues s unter der Sonne. —12. K t n d e r eck e: Heinrich Einstadter: Alles zum Guten. Mische Schulfragen m Deutschland. I. Bei allen trüben und unerfreulichen Wahrnehmungen, zu denen unter dem Einfluß der anomalen Wtrtschaftsbedingungen die ganze Gestaltung des sittlichen Lebens auch innerhalb des deutschen Judentums genau wie im Kreise der uichtjüdtschen Bevölkerung Anlaß gibt, muß man avch ein e ermutigende Feststellung den Kennzeichen aes Niederganges entgegenhalten: der Ernst, mit JEttl man in weiteren jüdischen Kreisen den für u Zukunft des jugendlichen Nachwuchses entcheidendenErziehungsfragen gegenübertritt, lat zweifellos zugenommen, und es sind heute wherlich weit mehr Eltern dazu geneigt, den I^chul- und Erziehung^ Problemen ehrliches Nachdenken zu widmen, als vor dem Kriege. Namentuch in orthodoxen Kreisen gibt sich vielfach starkes Unbehagen mit den Ergebnissen der bisherigen Durchschnittsbildung auf jüdischem Geviete kund, und wenn man hier vielfach zu weit Ut und die wertvollen Errungenschaften einer fünfzigjährigen Pädagogisch-kulturellen Entwicklung unterschätzt, so darf man sich darüber mit dem alten Gleichnis trösten, daß ein krummgebogener Stab nur dann seine normale Gradliniigkeit wieder erhalten kann, wenn man ihn rücksichtslos zunächst einmal nach der entgegengesetzten Seite umbtegt. Es trifft sich gut, daß die innere Krisis — wenn man sie so nennen darf — in der Einstellung jüdischer Eltern zum Schul- und Erzichungsproblem zeitlich zusammentrifft mit einer fast beispiellosen Umwälzung in den äußeren verfassungsmäßigen Bedingungen des deutschen Schulwesens. Hier ist seit der Revolution alles im Fluß, und wenn auch gewisse neue Grundlagen durch die Reichsverfassung in einigermaßen festem Gefüge gelegt worden, und in einzelnen Bundesstaaten bereits durch Verordnungen oder Gesetzentwürfe die Anfänge der gesetzgeberischen Neugestaltung weiter gefördert worden sind, so bleibt doch nach dem ganzen Stande der Dinge der freien Erwägung und Entscheidung der Elternkreise immerhin noch ein beträchtliches Gebiet übrig. Gewiß dürfen wir den Einfluß der jüdischen Bevölkerung überhaupt und gar erst der Orthodoxie für sich allein auf das endgültige Werden der Erziehungs- und Schulgrundlagen in keiner Weise überschätzen. Maßgebend werden schließlich die in in den großen Parteien: Sozialdemokratie, Zentrum und bürgerlichem Liberalismus verkörperten Geistesströmungen sein, die in. dem bekannten, der Verfassung zu Grunde liegenden Schul-Kompromiß ein bei gutem Willen für alle Raum gewährendes, wohnliches Reichsschulgebäude zu errichten versucht haben. Wir glauben sogar, daß es den jüdischen Interessen, sagen wir genauer den jüdisch-religiösen Interessen, die hier in erster Linie in Betracht kommen, nicht einmal besonders dienlich wäre, wenn man angesichts der heute herrschenden politischen Strömungen den Versuch machen wollte, gerade im Namen dieser Interessen irgendwelche Forderungen an die politischen Parteien, das Parlament und die Regierung zu stellen. Trotz alledem: bei noch so geringer Einschätzung des politischen Einflusses der deutschen Juden und bei noch so entschiedener Zurückhaltung gibt es eine ganze Reihe von Punkten, in denen es zu einer klaren und entschiedenen Willensbtldung der jüdischen Orthodoxie gegenüber den aktuellen Schulfragen kommen muß. Wie die im Fluß befindlichen, miteinander ringenden, verschiedenen pädagogischen und weltanschauungsmäßigen Strömungen sich schließlich auch im Gesetze und in der Verwaltung kristallisieren mögen, es wird dem freien schöpferischen Wirken, dem schulpolitischen Wollen der jüdischen Gemeinden und Gemeinschaften immer noch ein weiter Spielraum bleiben, dessen zweckmäßige Ausnützung für die höchsten Interessen des Judentums ernstes Nachdenken aller Berufenen erheischt. Wir möchten versuchen, im Folgenden einige Grundlagen für die Diskussion der hier in Betracht kommmenden Probleme zu liefern, weil wir der Meinung sind, daß hier keineswegs die pädagogische Fachpresse allein das Wort haben darf, sondern daß alle, denen innerstes Interesse, Erfahrung und Urteilskraft Recht und Pflicht zur geistigen Mitarbeit an diesen Zukunftsfragen verleihen, sich an der Lösung der schulpolitischen Fragen und Aufgaben beteiligen müßten. II. Dem Reichstage ist bereits Ende April der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 146, Absatz 2 der Reichsverfassung zugegangen, das in der nächsten Session zu lebhaften Auseinandersetzungen zwischen den Parteien Anlaß geben wird. Das Gesetz ist auf dem oben erwähnten Schul-Kompromiß aufgebaut und sucht, wie jeder vorurteilsfreie Beurteiler wird zugeben müssen, dem Geiste der Verfassung entsprechend, im Sinne eines Ausgleichs, bezw. einer Befriedigung der vorhandenen weltanschauungsmäßigen Gegensätze Jedem das Seine zu sichern. Nach diesem Gesetzentwurf soll es künftig in Deutschland drei Hauptgattungen von Volksschulen geben: 1. Die Gemeinschaftsschule, in der Kinder aller Bekenntnisse gemeinsam unterrichtet werden, kein Lehrer einem bestimmten Bekenntnis anzugehören braucht und lehrplanmäßig obligatorischer Religionsunterricht inmindestenseinem Bekenntnis nach näherer Bestimmung des Landesrechts erteilt wird. 2. Die Bekenntnisschule, (die frühere „konfessionelle Volksschule"), die grundsätzlich zur Aufnahme von Schülern eines bestimmten Bekenntnisses dient, ihren gesamten Gesinnungsunterricht im Sinne dieses Bekenntnisses erteilt und der Regel nach nur Angehörige dieses Bekenntnisses zum Unterrichte zuläßt. 3. BekenntnisfreieSchulen, die keinen