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Der Israelit · 1921-08-04 · Heft 31 (4.8.1921) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
62 (1921)
Issue
Heft 31 (4.8.1921)
Date
1921-08-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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4. August 1921._ harstellt, die man höchstens Einzelnen, nicht aber einer Mtlltonen-Masse zumuten kann. Was unseren Standpunkt zu den hier berührten Problemen betrifft, so haben wir ihn früher zu wiederholten Malen, dargelegt. Wir'haben Dr. Kohn gegenüber nur zwei Vorbehalte zu machen. Zum ersten läßt sich der Verzicht auf den Nationalismus als Organisationsprinzip der jüdischen Gemeinschaft dort schwer ausrecht erhalten, wo die Juden nicht etwa (wie trr Polen) - einer geschlossenen Mehrbeitsnation gegenüberftehen, sondern wie in Ostgalizien, Czechoslowakien zwischen zwei sich befehdenden Nationalitäten hin-- und hergeworfen und von beiden als Vasallen beansprucht werden. Hier erzwingt politische Selbsterhaltung ebensowohl wie intellektuelle Ehrlichkeit, das. Bekenntnis zum historisch gegebenen jüdischen Volktum, und dteles. 33ekenntüMM sicheHMhcPI'MmMH Dchßt ^gegenüber einem'.ipolitischön-Mch^aNdel, '6er. Ne jüdischen Stimmen dem Meistbietenden zur Verfügung stellt. ' S*!*- Zweitens glauben wir, daß auch übeLaLäsonst in der Welt, wo wir m i t Dr. Kohn die religtöfe Organtsation für die einzig würdige und historisch gerechtserttgte Organisationsform der jüdischen Gemeinschaft betrachten, doch nie- Mals die ebenso. historische Tatsache des jüdischen Volkstums bestritten oder verschleiert werden darf.: Wir können und sollen darauf verzichten, solange das von Gott verhängte Golus dauert, eine öffentlich-rechtlich aberkannte Nation im Golus zu sein, schon weil diese staatliche Anerkennung die Eigenart der Gottesnation allemal verwischt, aber wir können und dürfen unsere nationale B'ergangenheit und Zukunft theoretisch nimmermehr verleugnen. , ' /Wenn Dr. Mhn. seine Warnuüg als einen „Ikuf. ist' die Wüste"' bezeichnet, so überschätzt er unseres Erachtens den gedanklichen Gegensatz in dem er sich zu anderen Strömungen innerhalb Orthodorie befindet. Selbst Breuer, der in seinen letzten Schriften den jüdischen Nationalismus am lautesten verkündet, rückt in dem „Messiasspuren" von der „Eutwurzelungs"- Theorte in größter Entschiedenheit ab, und es kann nicht ausbleiben, daß auch der Jugend, je mehr das Palästina-Ideal allmählich zu einem auf lange Zeiträume hin tätig zu pflegenden und zu konservierenden Z ukunfts-Ideal wird, mehr und mehr die Erkenntnis von der Ueberlegenhett der religiösen Organisationsform gegenüber der nationalen aufgeht. rateten nämlich hintereinander nach ihrem Lebensalter, an allen anderen Stellen dagegen zählt er sie auf nach dem Grade ihrer Klugheit"^ Rabbi Chaim brn Attar wendet gegen diese Erklärung, die auch von Raschbam im Talmud (2",7 iw3V festgehalten wird, mit Recht ein, es habe doch viel mehr Wahrscheinlichkeit für sich, anzunehmen, dah die in dem Geschlechtsregt st er in Pinchos gegebene Reihenfolge dem Lebensalter der fünf Schwestern entspricht. Nimmt man dies an, dann. wird auch die Ausdrucksweise,^ die der Talmud anwendet, versiändliäi, der zuerst die Aufzählung nach dem Aller, dann aber erst diejenige nach dem Grade der Klugheit nennt fnasn »sä jbnto jjfyna pua po. So sehr aber Rabbi Chaim ben Altars Erklärung befriedigt, so läßt sie doch die Frage off n, nun um denn nun in der Stelle unseres dieswöchentlicken Thoraabschnittes, wo von der Verheiratung der fünf Schwestern b richtet wird, die Aufzählung nach der Klugheit erfolgt. Vielleicht löst sich diese Schwierigkeit durch folgende einfache Erwägung. Bekanntlich wird in dem vorliegenden letzten Gesetzesabschnitt des 4. Buches auf Antrag der Stammesbäupter Menasches die Bestimmung getroffen oder der Rat gegeben, daß Erbtochter mit Rücksicht auf die durch sie sonst leicht eintrelende Entfremdung des Stammesbesitzes nur innerhalb ihres eigenen Stammes heiraten sollen. Die Thora fügt hinzu: „Dem der wohlgefällt in ihren Augen, mögen sie zu Frauen werden, jedoch der Familie ihres Vaterstammes sollen sie zu Frauen werden". Wqr somit den Töchtern " Zelofchods eine gewisse Beschränkung in derGattern » wähl auferlegt, so war naturgemäh diejenige die klügste, die zuerst hei ratete, denn ihre Auswahl war im Verhältnis zu den Schwestern die größere. Es ist Der Jsraütt. Das neue dayerlsche Gemeindesteuer-Gesetz. Das dem Landtage zugegangene reltgionsgesellscha ftliche Steu erg esetz umfaßt 20 Paragraphen. Es statuiert zunächst in Anlehnung an die Reichsoerfassung, daß sowohldieReligionsges.ellscha ft en, als die einzelnen Religionsgemetnden des öffentlichen Rechtes befugt sind, gleichmäßige Zuschläge zu den Reichs- und Landes-. steuern zu erheben. Jeder Steuerverband muß' eine Vertretung haben, deren Zusammensetzung und Ergänzung im allgemeinen von den Gemeinden selbständig geregelt werden kann. Das Gesetz verlangt nur, daß diese Vertretung mindestens drei Mitglieder umfassen muß, die deutsche Reichsangehörige sind, das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben und imSteuerverbande wohnen. Unklar ist, ob die Bedingung der deutschen Staatsangehörigkeit sich auf sämtliche Mitglieder eines Gemkindevorstandks erstrecken wird, falls dieser mehr als drei Mitglieder umfaßt, oder nur auf die Mindestzahl von dreien,- die dann innerhalb des Gesamt-Vorstandes zu einer Steuervertretung zusammengefaßt werden können. Das Gesetz schreibt bindend vor, daß die Gemeinde-Umlagen gletchmäßtg durch Zuschläge zu sechs verschied enen Steuern aufgebracht werden müssen: Grundsteuer, Haussteuer, Gewerbesteuer, Steuer von Gewerbebetrieb im Umherztehen, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer. Steuern können sowohl die einzelnen Gemeinden, als auch Verbände von Gemeinden, denen die Rechte einer öffentlichen Körperschaft erteilt sind, erheben und zwar sowohl Gemeinden als Verband bis zu je 10°/« der zugrunde liegenden Reichs- und Landessteuern. Während aber die 'Einzelgemeindeiner besonderen Genehmigung für die Erhebung von Steuern bis zu IO'/« nicht mehr bedarf, ist für Verbände eine Genehmigung des Kultusministeriums erforderlich, falls sie m e h r a l s 5"/° Zuschläge erheben wollen. Das Gesetz regelt im Einzelnen die Steuerpflicht der juristischen Personen, die nur zu sogenannten Bauumlagen herangezogen werden können, ferner dieBesteuerung der Ehegatten, wenn diese oder einzelne sonstige Angehörige der Hausgemeinschaft nicht Mitglieder der gleichen Religionsgemeinde sind. Von besonderer Wichtigkeit kann unter den heutigen Verhältnissen die Bestimmung des § 10 werden, der besagt, daß Auswärtige, die keiner Religionsgemeinde angehören, dennoch zur Steuer herangezogen werden könnenwenn sie die Einrichtungen der Religionsgemeinde in einem Umfange benützen, der ihre Heranziehung als.billig erschein en läßt. Man darf wohl annehmen, daß diese Bestimmung auch in Kraft tritt, wenn jemand aus finanziellen also ein Zug feiner psychologischer Beobachtung, wenn der Talmud und nach ihm die Erklärer die Aufzählung an unserer Stelle mit dem Gräde der Klugheit deL fünf Schwestern in Verbindung bringen. Von Dr. Felix Kanter in Zwittau (Mähren). Der Dichter hat einmal , wieder nicht ganz recht; Eine Reihe guter Tage zu ertragen, ist garnicht so schwer, wie er mit apodiktischer Sicherheit behauptet. Dies habe ich am verflossenen Skbobuotfeste an mir selbst erfahren. Drei gute Tage hintereinander,' drei Tage absoluter Ruhe, die Ruhe des Sabbats und die Freude des ihm folgenden zweitägigen Festes — wie wohl es den abgeplagten, im harten Kampfe des Lebens zu Tode gehetzten Nerven tut. Aber was bedeutete die . repund der M aiö DV im Vergleich zu der freudigen Ueberraschung, die ich am zweiten Festtage e»lebte! Das war eine kinaip, wie sie nur wenigen und selten im Leben zuteil wird, eine feelisch-gristtg-jüdische Freude, die .wart nur empfinden, aber nicht schildern kann. Worte sind Schall und, Rauch und d>e Sprache ist viel zu arm, um das sühe, wonnige Hochgefühl zu,..schildern, das ttiir in volle« Zük.en ,zu geniest n am zweiten Festtage vergönnt »yax,< Ich nmh?un,wtllkürltch -_Nr. 31. Sette 3 Gründen aus der Gemeinde austritt, und alsdann dennoch fortfährt, die Gemetndeetnrtchtüngen für sich und seine Familie zu benützen, wenigstens ist nicht einzusehen, warum nur „auswärtige Reltgionsgenossen" dieser gesetzlichen Konsequenz unterworfen werden sollen. Der gleiche Paragraph regelt auch b:c antetlwetse Heranziehung von Steuerpflichtigen durch zwei Gemeinden für den Fall, daß jemand mehr als einer Gemeinde angehört. Artikel 15 gibt den Gemeinden düs Recht, im Bedarfsfälle die vorläufige Einhebung eines Teiles ihrer Umlagen bis zur Hälfte des vorjährigen Betrages zu beschließen. Inder weiteren Entwicklung könnte eine in Artikel 18 vorgesehene Möglichkeit Bedeutung gewinnen. Es wird darin die Vereinigung von Teilen einzelner Reltgtons-' ge einden ' zu einem wetteren religionsgemeindlicheu Verbände mit Steuerrecht vorge ehen/sohäß eine orthodoxe RcliglonsgeieÜschaft, die eigene Kultus- und Unterrtchts-Jnstitüttonen, nicht abev eigenen Friedhof besitzt, sich mit einer änderest Gemeinde — ohne ganz mit ihr zu verschmelzen — zu einer Steuergemetnschaft zusammenschli.ßen könnten. Da der bayerische Entwurf neben dem württembergischen wohl das erste religionsgesellschaftliche Steuergesetz ist, das auf Grund der neuen Reichsverfaffung erlassen wird, so verdient er, ganz besondere Aufmerksamkeit. Reines Gvttesvvlksium als Aufgabe. Von Rabb. Dr. B. Cohen in Heilbronn. (Schluß.) V Das hüben wir den Völkern überall, und stets vorzuleben.; . H'b , v?'f?d Fertigkeit in der Wlllensbeherrfchung «ber als das Volkstum Israels hinzustellen, wäre wohl vermessen. Das Galuth hat unsere Nerven eher mehr denn weniger .als die anderer Sippen geschwächt Einigkeit kann auch selten -wischen uns gedeihen, die Assimilation an die Umwelt reißt uns auseinander. Neuestens kommt der Streit hinzu, ob wir uns einzeln, oder als Nation assimilieren, d. h, Zionisten werden sollen. Alles keine Mittel zur Stärkung des Willens; Um so bessere Mittel zum Schärfen des Geistes gegen Einwirkungen; denen er ohnedies unbemerkt erliegen würde. Die Aufgabe, stets bewußte Menschen zu sein, würde vernachlässigt, wenn wir, so wir wir in den verschiedenen Ländern sind, uns einreden würden, wir seien im Besitze der Eigenschaft, die uns das Recht gibt, ein Volk zu sein. .Wenn andere Menschengruppen sich das an die mcnpx Hwune vom eisten Schobuonage denken: „Wenn alle Meere Tinte, alle Aeste und Zweige; - Federn, ine ganze Erdkugel PapierzunH/Me Geschöpfe geübte^ Schriftsteller winen" — meins stolze Freude könnten'iie doch nicht schildern .. 1 UlH ich um zweiien Schobuottage aus der-Synagoge nach Hauft kam, ^fro h, . Meine obtigaltzn iPredigien - absolviert zu siels chein Blick zufällig auf dys Montäg MorgenMttpG Vrünner „Tagrsboten" vom 1-j..Zunk c.,und da stasid es schwarz ans weist un»er der RubrM >/Gpvrt4 oümSoN»räg" zu' leien; Ein, . herrlicher'''Sieg'öerMättäbAer' in B> ünn I Der mehr .deutickwational orientierte Brünner „Tagesbote" »st sonst kein b• sonderer Verehrer der Brünner Makkabäer. Nach nur 14 Tagen berichtete dasselbe Blart mit sichtlicher Schadenfreude von den wüsten Szenen, die sich aus. dem Brürn r Sportplatz „Makkabi" anläßlich der Austragung eines Fustballkampfes abgespielt haben und von den Prügeleien, die diesem „friedlichen" Kampfe folgien. Wenn das „Tageblatt" selb't fettgedruckt zugibt: „Schönes, spannendes Spiel" und dem Kampf des Brünner (deutschnationalen) Sporrklubes gegen den jüdtschnalionalen Sportklub „Makkabi" bei der herrschenden Papierknappheit und der reuien Druckschmärze fast eine ganze lange Spalte widmet und alle Phasen des Kampfes eingehend und anschaulich, sozusagen lebenswahr und plastisch.greifbar schildert,' dann muh es schon in der Tat ein großer und Herrlicher Sieg gewesen sein, denn die Brünner Makkabäer am ersten Schobuotfeste mit Händen und Fühen errungen haben. Daran ändert auch nicht die etwas verschämt-unverschämte Konstatierung des „Tagesboten': „Hohe Ueberlegenhett des Brünner Svortklübs in der'zweiten Halbzeit") was offenbar den Sieg der Makkabäer abschwächen sollte. Was heiht. es denn eigentlich „in der zweiten Halbzeit"?

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