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Der Israelit · 1921-07-14 · Heft 28 (14.7.1921) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
62 (1921)
Issue
Heft 28 (14.7.1921)
Date
1921-07-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Ler ASraellt. No. S8 Gelte K 14, Juli 1»2l unserem Schrifttum sogar schon in der Mtschna (Schekolim) als Pflichtsache der Gemeinde bezeichnet ist. Warum soll denn nicht endlich einmal das Religionsgesetz, zu dessen Ausführung und Ermöglichung einzig und allein die Gemeinde und die Gemeinschaft sich gebildet haben, vollständig zur Ehre kommen?! Ferner bemängeln wir, daß erst die Befriedigung des religiösen Bedürfnisses einer „größeren" Anzahl von Gemetndegenossen Anlaß geben soll zur Errichtung einer Gemeindeanstalt. Da muß doch schon das Bedürfnis Weniger, ja selbst eines Einzigen genügen. So will es auch das Religionsgesetz (Choschen mischpot Kapitel 163, 1 erste Zeile). Es sollte also zumindest das Wort „größere" gestrichen werden. — Auch das Wort „Zeremonialgesetz" in der letzten Zeile der Ziffer 4 ist nicht glücklich gewählt, es ist dieser Ausdruck schief und unrichtig und stammt aus der Zeit der rationalistischen Aufklärung, die wir Heutigen glücklich hinter uns haben. Besser wäre „Religionsgejetz" oder wenn man dem Begriffe mehr entsprechen will „Ritualgesetz". Wie wir schon gesagt haben, gehört in den Kreis der Gemeindepfl chten „der Aufwand für den Religionsunterricht." Von Rechtswegen sollte es heißen: die „Sorge für den R. U." Aber nach unserer derzeitigen Landesschulgesetzgebung gehört die Sorge für den Religionsunterricht nicht zu den Pflichten und Rechten der Gemeinden, sondern der Schul- und Oberkirchenbehörden, sie ist also den Gemeinden und auch zum großen Teil der Oberkirchenbehörde entzogen. Möglich, daß die neue Schulgesetzgebung süc Württemberg, welche sich auf die betreffenden Artikel der Retchsverfaffung auf das oben in Behandlung stehenden Reichs-Schulgesetzes aufbauen wird, darin eine Aenderung bringt. Es ist darum verfrüht, über den Religionsunterricht ein Wort zu sagen, ebenso über die Ausbildung unserer Lehrer, wiewohl mit beiden Dingen weite Kreise im Lande nicht einverstanden sind. Wir sprachen bis daher von den Ausgaben, welche die Gemeinde zu machen hat. Diesen müssen aber notwendige Einnahmen vorangehen. Woher kommen diese? Darauf antwortet § 13: „die Kirchengemeinden haben ihren Bedarf mittels Umlagen auf ihre Angehörigen aufzubringen. Die Umlagen werden in einem bestimmten Prozentsatz der von den einzelnen Ktrchengemeindegenossen zu leistenden direkten Reichs- und Laudessteuern erhoben, der von den Kirchenvorsteherämtern mit dem Haushaltsplan alljährlich festzusetzen ist. Eine andere Art der Besteuerung oer Ktrchengemeindegenossen ist unzulässig." (Schluß folgt.) Corropondenzen u. Nachrichten. Deutsches Uetch. Ukrsme-kllke. Irankfnl a. M, 6. Juli. Der „Hilfsverein der deutschen Juden" ersucht uns, auf die von den großen philantroptschen Organisationen Deutschlands gemeinsam veranstalteten Sammlungen für die Opfer der Ukraine — siehe Inseratenteil der letzten Nummer — nochmals empfehlend und aufmunternd hinzuwetfen. Wir kommen diesem Ersuchen gerne nach. Die ukrainische Katastrophe ist so grenzenlos groß, daß nur bei Betätigung ungewöhnlicher Opferfreudigkeit und bei Heranziehung aller jüdischen Kreise ein kleiner Bruchteil des Elends gemildert werden, kann. Es wäre unseres Erachtens sachlich zweckmäßig, wenn sich „Agudas Jisroel" in erster Reihe auf die Leitung der Waisenversorgungs-Aktion konzentrierte, da hier das religiöse Moment ja vor allem schwer ins Gewicht fällt, während die allgemeine Fürsorge für die ukrainischen Flüchtlinge den philantroptschen Organisationen zufielen. Vielleicht ließe sich eine Verständigung und Arbeitsteilung nach dieser Richtung herbeiführen. Die Db?ugsfähigheif der Hulfasüeuern- Irankfrrrt a. M., 11. Juli. Auf Grund vielfacher Anfragen sei festgestellt, daß nach der Novelle zum Einkommensteuergesetz vom 24 März ds. I. die Beiträge, die der Steuerpflichtige für kirchliche Zwecke leistet und zwar einerlei, ob es freiwillige Beiträge oder Kultussteuern sind, zu den abzugsfähtgen Beiträgen gehören und zwar bis zur Höhe von 10 % des Einkommens. Diese Bestimmung wurde in der ausdrücklichen Absicht getroffen, die an sich schon schwierige Lage der Religionsgesellschaften zu erleichtern, obgleich der Vertreter des Reichsfinanzmtnisters in allen Lesungen Widerspruch gegen die Bestimmung erhoben h ,tte. Deuffcher Stuflenfenfag. Erlangen, 8. Juli. Dedeutsche Studententag endete mit scharfen Auseinandersetzungen zwischen den antisemitischen deutsch-österreichischen Studentenausschüssen, die um keinen Preis Nichtarier aufnehmen wollen und dem humaner gestimmten Teil der deutschen Studentenschaft. Der Antrag, auch in Deutsch. Oesterreich das Rassenprinztp durch das Staats Prinzip zu ersetzen, wurde mit 148 gegen 29 Stimmen abgelehntder gegenteilige Antrag aus Graz erlangte dagegen eine Mehrheit, jedoch nicht die notwendige ^-Mehrheit. Der Kampf führte schließlich dazu, daß nur noch eine lockere Gemeinschaft zwischen den österreichischen und deutschen Studentengruppen unter einem gemeinsamen Vorsitzenden bestehen bleiben wird. Merlin, 6. Juli. Das Arbeiterfürforgermt teilt uns mit: Die Untersuchung über die Vorgänge im Lager Stargard ist nunmehr abgeschlossen. Se hat die Darstellung des Arbeiterfürsorgeamtes in weitgehendem Maße bestätigt gefunden, un) es muß anerkannt werden, daß das preußische Ministerium des Innern energisch durchgegrtffen hat. Es sind Wachmannschaften entlassen worden. Wie wir hören, soll gegen sie bei der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben werden. Die Verpflegung wurde erheblich verbessert, die Behandlung ist jetzt, wie die Internierten aussagen, menschenwürdig. Wie wir hören, wird das Internierungslager in Stargard in Kürze aufgelöst werden. Diejenigen Personen, die nach Polen zurückzukehren wünschen, werden nachPolenabtrrnsportiert. Eine Anzahl besonders kraffer Fälle ist bereits neu untersucht wordendie Entlastung dieser Personen steht unmittelbar bevor. Ein dritter Teil endlich wird bis zur Klärung des völkerrechtlichen Sachverhaltes — es handelt sich hier vor allem um Deserteure — zunächst nach dem Lager Cottbus-Sielow überführt werden, bis eine Entscheldung, die die einzelnen Fälle jedoch zu berücksichtigen hat, erfolgt. Es ist die selbstverständliche Pflicht der jüdischen Organisationen und der gesamten jüdischen Oeffentlichkeit, auch weiterhin auf der Wacht zu sein, um Uebergriffe und Vorfälle, wie sie in Internierungslagern nur zu leicht passieren können,, sofort zu verhindern. Jnsbejondere muß eine grundsätzliche Entscheidung darüber herbetgeführt werden, daß arbeitende Elemente nicht interniert werden dürfen. Eine solche grundsätzliche Entscheidung ist bisher noch nicht gefallen, wenn auch die Behandlung der Einzelfälle der Internierten Grund zu der Annahme gibt, daß dieses Vorgehen gegen Arbeiter einer Revision unterzogen wird. Die rufiiichen ITlonarchiflen?ur 3udenfrage. Aertiu, 7. Juli. Ein hier erscheinendes russisches Blatt berichtet über eine geheime Konferenz der russischen Monarchisten in Reichen hall. In offizieller Form wurde auf dieser Konferenz zur Judenfrage nicht Stellung genommen, doch wurde der Wunsch geäußert, bei entschiedener Ablehnung und B kämpfung des Bolschewismus, diese verderbliche Bewegung nicht einzig den Juden in die Schuhe zu schieben. Es gäbe unter Juden wie unter Ntchtjuden ebenso kommunistische wie antikommunisttsche Elemente. Dolen. Das Wiche Schult»eien in Polen. Warschau, 1. Juli. Eine Abordnung der polnischen Landes« organisation der Agudas Jisroel, bestehend aus dem Rabbi von Radzin, dem Abgeordneten Rabbiner Perlmutter, dem Ratsmann Mtzberg aus Lodz und dem Sekretär des orthodoxen Seym- Klubs überreichte dem Kultusminister ein Memorandum über die Zukunft der Chadorim im Zusammenhang mit dem neuen Unterrtchlsgesetz, das den Schulzwang gebracht hat und das gegenwärtig bereits tn Ausführung begriffen ist. Der Minister wurde mit den in Betracht kommenden Fragen gründlich vertraut gemacht und versprach, sein Möglichstes zu tun, um den orthodoxen Interessen Rechnung zu tragen. Kettland. Die Lage in Lettland. Wiga, 1. Juli. Große Beunruhigung herrscht hier bet allen nationalen Minderheiten über die Regierungserklärung, die der Ministerpräsident am 17. Juni im Landtag verlas und tn der mit keinem Worte der nationalen Rechten der Minoritäten erwähnt wird. Dem Proteste der Deutschen und Russen schloß sich auch die jüdische Fraktion an, die sich wie jene vorerst jeder Abstimmung enthalten will. Die Juden haben noch besonderen Grund zur Beunruhigung und Unzufriedenheit mit der jetzigen Regierung, deren Hultung im Sonntagsruhegesetz nichts weniger als liberal bezeichnet werden kann. Bon jüdischer Sette war eine Zusatzbestimmung beantragt worden, wonach „Arbeiter und Angestellte, die aus religiösen und nationalen Gründen am Sabbat ruhen, am Sonntag arbeiten können". In langen Verhandlungen war auch die Sozialdemokratie für diese Aenderung, die einem Gebote der Gerechtigkeit entspricht, gewonnen worden. Das gefiel aber den Regierungsparteien nicht, und sie ruhten nicht eher, als bis sie das ganze Sonntagsruhegesetz zu Fall brachten. Eine Frage von entscheidender Bedeutung für die Juden Lettlands ist die Aenderung des veralteten Bürgerschaftsgesetzes. Rach Auslegung des Senates sind im Sinne des Gesetzes alle auch seit 1880 anlässigen Bürger als Fremde zu betrachten, wenn sie nicht in die Etnwohnerbücher ihres ständigen Wohnsitzes eingetragen sind. Bet der regen Beweglichkeit der Juden Lettlands hängt von der Lösung dieser Frage das Schicksal einer halben Million Juden ab. Bisher sind alle Aenoecungen und Verbesserungsvorschläge zum Bürgerschaftsgesetz strikte abgelehnt worden. Bei all dem kann man nicht von eigentlichen Judenbedrückungen in Lettland sprechen. Ader im Vergleich zu den äußerst günstigen Verhältnissen im angrenzenden Litauen muten hier die Dinge durchaus nicht erfreulich an. Amerika. Die Hundertjahrfeier non HJoiofdiin. Nerv-Kork, 20. Juni. Aus Anlaß der hundertsten Wiederkehr des Todestages des Begründers der Woloschtner Jeschiwah, Rabbi Chaim Woloschtner wird hier eine rege Agitation zur Wtederaufrtchtung ,z ü i yi;

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