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Der Israelit · 1921-06-02 · Heft 22 (2.6.1921) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
62 (1921)
Issue
Heft 22 (2.6.1921)
Date
1921-06-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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2. Juni 1821 Der Atzraettr. Stv. 22 Sette b Und nun vergleichen Sie in diesem einen Punkte noch die Hamburger Gemeindeverhältnisse, welche die gesamte vollziehende sowohl als auch die beschließende Gewalt über den sogenanntere ^Kultus" restlos den Kultusverbänden überlassen, und erkennen Sie daraus, wie es dle Dinge aus oen Kops stellen heißt, wenn, wie geschehen, behauptet wird, daß es mit den verschiedenen religiösen „Richtungen" beim allgemeinen Gemeindebund ebenso eingerichtet werden solle wie hier irr der Gemeirrde. Wesentlich ist natürlich außerdem, daß diese Kultusverbände autonome Körperschaften sind. Der Urheber des Verfassungsentwurfes selbst war sich garnicht im unklaren darüber, daß eine Beteiligung der Orthodoxie an einer Gesamtorganisation nur erwartet werden dürfe, wenn ihr die Verfassung die bedingungslose Sicherheit gewähre, sich frei und unbeeintr äch tigt ohne die Notwendigkeit h emm e n d e r Rücksichtnahme, geschützt g e ge u j e d e M aio rifieru n g und jeden Eingriff von außen her, nach -hren eigenen Gesetzen und N o t w e n d i g k e' t e n ^entwickeln zu können. (Nr. 93 der Mitteilungen des D. IG. B. Seite 25 und Hamburger Fam'lienblätt vom 2. März 1921). Ebenso klar ist es aber, daß in der Verfassung des allgeme'nen Gemeindebundes wchts hiervon verwirklicht ist. Die Orthodoxie ist der M a j o r i sie r un g durchaus p r e i s g e g e b e n bei der Beschlußfassung im Bundestag und Rat, sie ist auch der ' Majoristerung preisgegeben in der Ausführung, in welcher das Schwergewicht bei derartigen Organisationen liegt. Ja, noch mehr, während bei der Zusammensetzung des Bundestages, der regelmäßig einmal im Jahre Zusammentritt, durch das Prinzip der Verhältniswahl für eine ihrem numerischen Stärkeverhältnis entsprechende Vertretung der Orthodoxie gesorgt wird, ist dies bei den Wählen zum Rat, in dessen Händen die Ausführung asm. liegt, nicht der Fall. (Die eigentliche Leitung der Geschäfte liegt bei dem aus neun Personen bestehenden, sogenannten „Engeren Rat", von denen vier in ^Berlin wohnen müssen.) Eine Gemeinde von zwanzigtausend Seelen, also etwa von der Größe Hamburgs, wählt einen Vertreter, d. h. eine orthodoxe Minorität kann schon bei der Wähl des Vertreters für den Rat vollständig ausgeschaltet werden. Ist die Orthodoxie einer Majorität preisgegeben, so hängt sie von den toleranten Gesinnungen oder von den „politischen" Erwägungen der Gegenseite ab. Ich sehe ab von dem, was sich Toleranz nennt, aber nur Gleichgültigkeit ist und daher orthodoxen Ansprüchen gegenüber dann aufhört, wenn diese in Widerstreit tretet: mit Dingen, die der Gegenseite nicht gleichgültig sind, aber auch wahre Toleranz, oft echter Religiosität entsprießend, ist in ifjrer Auswirkung begrenzt und versagt, wenn es sich um eigene wichtige Grundsätze oder Bestrebungen handelt. Und nun ..politische" Erwägungen! Man darf vermuten, daß — neben dem ehrlichen Wünsche, den Notwendigkeiten der Orthodoxie soweit wie angängig entgegenzukommen — politische Erwägungen manches Zugeständnis herbeigesührt haben. Aber soll man sich auf die Politik auch verlassen, wenn die „einheitliche" Organisation erst Wirklichkeit geworden ist, wenn es sich um die Anwendung und — um die Weiterentwickelung der Verfassung handelt, und eine selbständige deutsche Orthodoxie nicht mehr existiert? Auch wir Hamburger, die wir unter den''orthodoxen Kehillans Deutschlands in vorderster Reihe stehen, haben die Pflicht, das unserige dazu beizutragen, daß dies nicht Wirklichkeit werde. Daß die bloße Möglichkeit einer Majorisierung schon „hemmende Rückschtnahme" erzeugt und die „freie und unbeeinträchtigte" Betätigung und Pflege der orthodoxen Grundsätze stört, bedarf keines Beweises. Und wie wäre es übrigens, wenn in einer allgemeinen Frage der orthodoxe Ausschuß „ja" und tzer liberale „nein" sagt? Oder haben sie in allgemeinen Fragen überhaupt nicht mitzureden? Soll der Bund S o n d e r b e st i m - mungen für die o rthodoxen IuD eit in der staatli ch e n Gesetzgebung z. Bd e r Sonntagsruhe fordern, oder soll er Rücksicht nehmen auf bie in bei’ O rganisa tivn gleichberechtigten Liberal e n, w e l che i n s o l ch e n S o n d e r b e st' mm u n g e' it b e rt Anfänge: n e r A u s n a h rn e - g e s e tz g e b u u g gegen die Juden sehen? Soll der Bund, welcher die ein zig a nerkannte R e l i g io us ge mein s cha s t der Juden i m Den t s ch e n R e i ch zu sein astrebt, r e l i g i o n s g e s e tz l i ch verbotene, aber von Richtlinien - R a v b i n e r u vollzogene Ehen gegebenen Fa l l e s al s v e ligi onsgesetzliche Ehen bezeich - neu oder nicht? Soll er P r o s e l y t e n oder P r oselytin:: e n, wie sie v o:: R e - so rmrabbinern ohne J nneh altu ug der religio ns gesetzlichen Formen oder Vorbedingungen a u s g e n o::: m e n werden, als Juden in r eligions gesetzlichem Sinne bezeichnen oder als Nichtjuden in religiongesetzlichem Sinne? Wird er religionsgesetzliche Entscheidungen, E h e s ch e i d u n g e:: u n d d e r g l., von Richtlinien- Rabbinern vollzogen, als ungültig b e z e i ch n e u, i n U e. b e r e i n st i m m u n g m i t d e r s. Z t. abgegebenen Erklärung der gesetzestreuen Rabbiner D c u t f chlands (abgedruckt bei Wohlgemuth: „Die „Richtlinien" usw. S. 74 ff.) o d e r a l s g ü l t i g? Ich möchte mich gern einer jeden Voraussage \ darüber enthalten, wie er sich in diesen und ahn-! lichcn Fragen verhalten wird, das eine steht aber | jedenfalls fest, sein Verhalten hängt von dem s Willen einer Majorität ab und zwar von dem \ Willen einepMajorität, die in diesen Fragen einer ( entgegengesetzten Auffassung huldigt, daß also der Bund den Gesetzen und Notwendigkeiten der Orthodoxie sogar garnicht G e n ü g e In n k a n n. Als Aufgabe des allgemeinen Gemeindebundes ist u. a. bezeichnet: Hebung des religiösen Lebens; Schaffung, Erhaltung und ttnterstützung gemeinsamer Einrichtungen und Anstalten. Dürfen wir uns beteiligen, beispielsweise an Lehrerbildungsanstalten, an denen ein uns widerstrebendes Judentum gelehrt wird? Gibt es ein religiöses Leben das gepflegt werden kann anders, als in einer bestimmten Richtung!, sei es in orthodoxer,. sei es in liberaler? Und hat anderseitsj nicht auch das liberalste Orgel- und Sonntags-! Judentum ein Recht, gepflegt zu werden von diesem allgenieinen Gemeindebund'? Mer es ist doch nach unserer innersten Ueberzeugung ein U:: r e ch t, au dieser Pflege beteiligt zu sein! Ja, indem wir uns mit diesen vom wahren Juoentum abgefallenen Brüdern zu einer Religionsgemeinschaft zur Pflege auch dieser Angelegenheiten gM[ammcuftubeu, machen wir uns schon eigentlich einer Verleugnung unseres religiösen Standpunktes schuldig. Nein, meine Herren. Es kann nicht davon die Rede sein, daß die Orthodoxie ihren Gesetzen und Notwendigkeiten entsprechend und ohne die Notwendigkeit hemmender Rücksichtnahme unter dieser Verfassung sich frei und unbeeinträchtigt entwickeln kann. Es kann nicht die Rede davon sein, daß die Orthodoxie vor der Gefahr der Majorisierung geschlitzt ist. Wie nun aber gar die Behauptung gewagt werden konnte, daß für alles dieses die Verfassung Sicherheit, sogar bedingungslose Sicherheit gewähre, bleibt eine Hube g r e i s li ch k e i k. Der Herr Verfasser des Entwurfes hat für die Lebensnotwendigkeiten der Orthodoxie schöne und bezeichnende.Morte gefunden, hätte er doch daraus die Folgerung gezogen, daß sein Entwurf eine Wl e-chanisieruin g wäsensverschiedener Strebungen, nicht eine wahre Organisierung bedeutet. Auch wer von einem anderen als dem orthodoxen Standpunkte aus die hervorragende Bedeutung des orthodoxen ^Judentums erkannt hat — und es sind deren nicht wenige — verfällt einer Selbsttäuschung, wenn er die Orthodoxie au| der einen Seite dein Gesanitjudeutum nach seiner Auffassung dienstbar machen und auf der andern Seite ihre völlige Selbständigkeit und ungestörte Betätigung antasten wollte. Wir haben ja erkannt, daß die Orthodoxie ihrer Natur nach die Selbständigkett braucht. Daß aber der allgemeine Gemeindebund sie ihr nicht gewährleistet, weder in prinzipieller, noch in praktischer Hinsicht, daß die Orthodoxie sich also die Flügel selber beschneidet, wenn sie sich einzwängt in eine Einheit, die keine Einheitlichkeit ist, das glaube ich Ihnen zn:n Bewußtsein gebracht zu haben, sowohl durch Vergleich mit unseren uns vertrauten Hamburger Geineindeverhältnissen, als auch in Beachtung der von: Urheber der Verfassung selbst als notwendig erkannten Momente. Aber nicht genug, daß der allgevreiue Gemeindebund seinerseits der Orchoxie nicht oie Möglichkeit gewährt, für sich so zu sorgen, wie es ihrer Natur entspricht, es ist sein mit Beharrlichkeit verfolgtes Ziel, die SetbstÜndigkeitsmachung der Orthodoxie außerhalb des allgemeinen Bundes zu verhindern. Er will den gesetzestreuen Bund neben sich als einen selbständigen nicht dulden. ' Deshalb ist es aus doppeltem und dreifachem Grunde eine Beeinträchtigung der Orthodoxie, dem allgemeinen Genieiudebunde wohl beizutreten, nicht aber dem orthodoxen Gemeindebnno. Lomspsnclenren u. Nachrichten. Deutsches Reich. Msßnslimen gegen 9»e kmitlenMcken flusfrtirei ungen. München, 25. Mai. Die „Bayer. Staatszeitung" berichtet: „Das Staats mini st eriumdesJnner n hat die Vorkommnisse der letzten Zeit, wie die Besudelung der Synagoge in der Herzog Rudolf-Straße in München, insbesondere aber die Prügelszeneu im letzten Vortragsabend des Vereins „Gnosis" zum Anlaß genommen, die Polizeibehörden neuerdings anzuweisen, der antisemitischen Bewegung weiterhin besondere Beachtung zu schenken und deren Auswüchsen kräftig entgegenzntreten. Wenn es etiva bei den derzeitigen Verhältnissen nicht möglich sein sollte, die Wiederholung solcher Vorkommnisse von vornehmem zu verhindern, wird jedenfalls alles getan werden, um durch Herbeiführung „kräftiger Strafen für derartige Ausschreitungen die Lust zu solchen zu unterdrücken. Die Annahme ist also gänzlich unbegründet, daß Ausschreitungen von antisemitischer Seite weniger ernst und nachdrücklich als solche von linksradikaler Seite verfolgt würden." »—i ■■■■ Atkenstein, 20. Mat. Am 5. Mai fand hier unter reger Beteiligung aus allen ostpreußischen Gemeinden und dem neuerdings zu Ostpreußen gekomnrenen w e st p r e u ßi s ch e n Gebiet die Generalversammlung des B e rb and e s o fttzrn ßifche r S y n a g o g engemeinden statt. Im Mittelpunkt der Verhandlungen standen die Beratungen über Unterrichts fragen. Vorträge hielten: Rabbiner Dr. Lewin - Königsberg über „Schule und Haus" und Rabbiner Dr. Atzt - Allen stein über „Auf- und Ausbau des jüdischen Religionsunterrichts in Ostpreußen". Zum Vorsitzenden wurde Stadtrat Ei chelb a um-Insterburg wicdergewählt. *

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