Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 62 (1921)
- Issue
- Heft 20 (19.5.1921)
- Date
- 1921-05-19
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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- Minsk 2× ep/1000754
- Ukraine 1× ep/1001131
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19. Mat 1921 Der JSraeltt, No. 2o Seite 5 bisher überwiesen werden könnten. Die Not in den außerdeutschen Ländern, insbesondere in der Ukraine, Polen und Rußland sei so außerordentlich groß, daß dort vor allem tatkräftige Hilfe einsetzen müßte. Das deutsche Judentum müßte in der Lage sein, die für den Osten notwendigen Mittel selbst aufzubringen. Amerikas Beschluß über weitere Hilfe werde von den Leistungen in Deutschland selbst abhängig sein. ourckwsngerettürsorge. WerN«, 10. Mai. Der „Hilfsverein der deutschen Juden" konzentriert seine Haupttätigkeit nunmehr aus die Fürsorge für die oft jüdischen Aus- und Durchwanderer in Deutschland. Er bemüht sich, die jüdischen Gemeinden für diese Angelegenheit zu interessieren und schlägt vor, 2% des Kultus-Steuersolls dem Hilfsverein zum Zwecke einer organisierten Durchwanderer Fürsorge zur Verfügung zu stellen. > -==^ Ein ZuSengesetz in Preußen in Dorbereifuna- Berlin. 12. Mat. Die Berliner „Jüdische Rundschau" veröffentlicht einen Erlaß, den der preußische Minister des Innern anläßlich des Versuches einer rheinischen Gemeinde, den Ausländern das Wahlrecht zu beschränken, an den Oberpräfidenten der Rheinprovinz gerichtet hat. Der Erlaß lautet: Der Minister des Innern Id. 51/21. Berlin, den 21. Februar 1921. Solange das Gesetz vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden (G. S. S. 263) in Kraft ist und sein § 41 so ausgelegt wird, wie es in dem auch dortseiis als zutreffend anerkannten Erlaß vom 13. Oktober 1919 Ib. 1491 jl geschehen ist, wird die in Antrag gebrachte Genehmigung nicht erteilt werden können, denn die Satzung darf den Kreis der Wahlberechtigten nicht anders abgrenzen als der 8 41, wie ein Vergleich mit 8 50 ergibt: Das Wahlrecht der Synagogengemeinden neuzeitlich umzugestalien, wird jedoch Gegenstand eines Gesetzes se^n, das in Vorbereitung ist. Wenn nicht mit Rücksicht hierauf die Synagogengemeinden in Köln und Aachen von den geplanten Satzungsänderungen vorläufig Abstand nehmen wollen, sind von der Genehmigungsinsianz die bisherigen Grundsätze anzuwenden. Danach kann § 20 des vorgklegten Nachtrages nicht genehmigt werden. I. V.: gez. Meister. An den Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Coblenz. Es scheint hiernach die Absicht zu bestehen, die Satzungen des neuen D. I. G. B. zur Grundlage einer parlamentarischen Aktion und die Gesamt-Materie des jüdischen Gemeinderechtes in Preußen zum Gegenstände einer besonderen Gesetzesvorlage zu machen. ^epMenlsnlenverssmmlung. ' Merlin, 10. Mai. Der vom Ausschuß bereits abgelehnte Antrag auf Einrichtung eines Bes-Din, hauptsächlich bestimmt zur schiedsrichterlichen Schlichtung der bürgerlichen Streitigkeiten ostjüdischer Gemeinde-Mitglieder nach dem jüdischen Religionsgesetz, beschäftlgte aufs neue die Repräfentantenoeisammlung. Bon der Volkspartei vertrat Dr. Abraham Loeb mit guten Gründen die Errichtung des Bes-Din, indem er auf die Tatsache hinwies, daß Schiedsgerichte in Handelskretsen überhaupt sehr beliebt seien, und daß die Besonderheit der ostjüdischen Psyche es, von von allen anderen Gründen abgesehen, wünschenswert erscheinen lasse, die inneren Prozeßstreitig, leiten in solchen Fällen, in denen beide Parteien sich dem Bes-Din unterwerfen wollen, ohne Belästigung der staatlichen Gerichte aus der Welt zu schaffen. Von liberaler Seite wurde eine ganze Phalanx von Rednern gegen den Antrag ins Felo geschickt, in dem man nicht mehr und nicht weniger als einen Rückfall ins finsterste Mittelalter erblickt. Der Amtsgerichtsrat Halle sieht tn der Rechtsprechung nach jüdischem Religionsgesetz sogar „eine schwere Rechtsbeugung"/ Rabbiner könnten keine Schiedsrichter sein, weil ihnen die juristischen Kenntnisse abgingen. Tie Abstimmung ergab natürlich erneut die Ablehnung des Antrages. Dänemark. Ein nrttwgoxer Zuge im dänlfchen Ministerium. Kopenhagen. 17. Mai. Durch ein Gesetz des dänischen Reichstages wurde jüngst das Amt eines „Ratgebers im Völkerrecht für das Ministerium des Aeußern" geschaffen. Die Zeitung „Politiken" vom 12. Mat veröffentlicht den Beschluß des Königs, den bisherigen Abteilungschef im Ministerium, Georg Cohn, zum „Ratgeber in Völkerrecht für das Ministerium des Aeußern" zu ernennen. Herr Cohn ist ein streng orthodoxer Jude, erst 33 Jahre alt. Vielleicht nur noch in England dürfte ein Jude in solch einer maßgebenden Regierungsstellung zu finden sein. Kitanen. st. Refoel Schapiro Kowno, 10. Mai. Erst jetzt wird hier das bereits am Sabbat „Schemini" in Minsk erfolgte Ableben des Gaon R. Refoel Schapiro, Leiter der berühmten Jeschtwo tn Wolozyn bekannt. Der Verstorbene ist im Jahre 1837 als Sohn des berühmten Noworodoker Gaon R. Leib Schapiro geboren. Schon in der Jugend zeichnete sich R. Refoel durch seine großen Fähigkeiten aus und war bald in der ganzen Umgebung als Jluj bekannt. Ais er dann Schwiegersohn des berühmteu Wolozyner Gaon und Rosch Jeschtwo, des Raw Nafrali Zewi Jehuda Berlin wurde, der unter dem Namen „Nzt'w" bekannt war, vertiefte er feine Thorakenntnisse immer mehr, arbeitete am „Sefer hoemes", dem Werke des Nziw mit und versah es mir einer großen Anzahl von Erläuterungen und Bemerkungen. Nachdem er Rabbiner in Nowo-Aleksandrowsk und Bobrojft gewesen war, wurde er an Stelle seines verstorbenen SchwiegervatersRaw undRoschJeschiwo in Wolozyn. Diesen Posten betieidete R. Refoel Schapiro vis zu seinen letzten Tagen und als der Kriegsschauplatz Wolozyn sich näherte, übersiedeite er mit einem großen Teil der Jeschtwo nach Minsk, wo er seine heilige Arbeit sortsetzte. In Minsk verblieb der Gaon auch zur Zeit der bolschewistischen Invasion. Alle Bemühungen seiner Verwandten, ihn nach Polen zu bringen, waren erfolglos. Er verblieb m Minsk bis zu seinem Tode, der am Sabbat „Schemini" erfolgte. Die Nachricht von seinem Ableben rief bei der jüdischen Bevölkerung des ganzen Ostens tiefe Trauer hervor. Kanada. Montreal, 3. Mai. Der Vorschlag, die Einwanderung tn Kanada völlig zu verbieten, rief eine scharfe Debatte im Parlamente hervor. Ein großer Teil der Abgeordneten sprach sich entschieden dagegen aus, mit Hinweis aus die Landwirtschaft, die auf die Zufuhr von Arbeitern nicht verzichten kann. Der Emigrationsmimfter bat die Interpellanten, den Vorschlag zurückzuziehen, bis öie Regierung in einer Erklärung ihre Einwanderüngspotttik klargelegt hat. Uaiästtna. Die fiusfchreifungen in PaMina. Jaffa, 8. Mai. Nach einem Telegramm Samuels werden die Schuldigen an den Ausschreitungen demnächst vor ein Ausnahmegericht gestellt werden. Mit der Untersuchung wurde der Justizsekretär Bentwich betraut. Inzwischen fanden am 5. Mat anläßlich des arabischen Feiertages wiederum Angriff? auf die umliegenden Kolonien statt, die die jüdische Selbstwehr mit Hilfe englischer Truppen leicht zurückwerfen konnte. Beider Beerdigung der 32 jüdischen Opfer in Jaffa ruhte der Verkehr ln der ganzen Stadt. Die Judenheit Jaffas war vollzählig vertreten und alle Läden waren geschlossen. Gestern hat ein englischer Kreuzer im Hafen von Jaffa Truppen gelandet. Angekommene Personendampfer werden zurückgehalten und die Emigranten werden vorerst nichtansLand gelassen. Die Zeitungen in Jaffa sind einer strengen Zensur unterworfen. Araber unö Juden. London, 11. Mat. Reuter meldet aus Jerusalem: Am 4. d. M. fand beim Gouverneur von Jerusalem eine Besprechung der führenden Persönlichkeiten der Araber und Juden statt, um zu der Frage Stellung zu nehmen, auf welche Weise die infolge der Ausschreitungen in Jaffa entstandenen Mißhelligkeiten beigelegt werden könnten. Der Gouverneur legte alle Maßnahmen dar, welche die Regierung bisher ergriffen hat und noch zu ergreifen entschlossen ist. Die Konferenz faßte nach eingehender Diskussion und einer offenen Aussprache der Vertreter beider Nationen einhellig den Beschluß, die Regierung bet der Herstellung der Ordnung durch beruhigendes Einwirken auf die Bevölkerung und mit allen sonst zu Gebote stehenden Mitteln zu unterstützen. London, 11. Mai. Die Einwanderung nach Erez Jtsroel ist infolge der Unruhen vorerst vollkommen gesperrt worden. Personalien. Amtsjubiläum des Herrn Rabb. Dr. Rosenak Bremen, s. Mai. Am nstp konnte Herr Rabbiner Dr. Rosenak auf eine 25 jährige Tätigkeit als Rabbiner der Bremer Gemeinde zurückbiickeri. Wenn auch der allverehrte Jubilar von einer feierlichen Begehung dieses TageS unler keinen Umständen etwas wissen wollte, so darf man doch nicht stillschweigend an diesem Ereignis vorübergehen. Man muß die Bremer Verhältnisse vor 25 Jahren gekannt haben, wenn man die rein lokale Tätigkeit unseres Rabbiners auch nur annähernd richtig bewerten will. Es wirkte dazumal ein Prediger in Bremen, der zwar ein guter Kanzelredner, aber alles andere als eine Stütze des altgesetzesireuen Judentums war. Gleich nach seinem Amtsantritte war es tie erste Sorge unseres Rabbiners, eine allen Anforderungen des Religionsgesetzcs entsprechende mpö zu erbauen, wobei ihm einige Mitglieder seiner Gemeinde tatkräftig zur Hand gingen. Langsam aber sicher, von Stufe zu Sruse, mit zäher Ausdauer baute er auf und festigte er, soweit schon vorhanden, die Institutionen der Gemeinde, die dank seiner geistigen Führung mit zu den schönsten in Deutschland gerechnet werden darf. ZabbatHnlang und Mzgang. “idk row- Ort: Anfang Datum Ausgang Uh» Ufin. 1r»21 3681 Uhr Mn. Frankfurt a. M 7 35 24. 12. Jjar 9 05 Berlin .... 7 30 Mai 8 57 München . . . 7 15 8 40 Straftbnrg . . — — — — Stuttgart. . . 7 13 8 56 Posen .... — — — — Nürnberg. . . 7 - 8 50 Hamburg . . . 8 — 9 27 Gr. Friedberger Strasse 18=20 Tel. Hansa 9447