Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1921-05-19 · Heft 20 (19.5.1921) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
62 (1921)
Issue
Heft 20 (19.5.1921)
Date
1921-05-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2450138-2450157--68939-2526093
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 4. No. 20. 19. Mai 1921 jedem Wochentage geöffnet und die Beamten haben ihrren religiösen Ruhetag. Sowohl unter der militärischen Verwaltung, als unter der bürgerlichen haben die jüdischen Beamten in meiner Abteilung ihren Ruhetag immer am Sabbath gehabt und die Ankunft des Oberkommissars übte darauf keinen Einfluß aus. Benrwich. Wir freuen uns jedenfalls, daß Herr Bentwich Wert auf die Feststellung des Umstandes legt, daß es n icht erst der Ankunft des Oberkommissars bedurft habe, um den Leiter der Justtzabteilung zur Beurlaubung der jüdischen Beamten am Sabbat zu veranlassen. Wir wollen gerne annehmen, daß die Berichtigung, obgleich sie in diesem Punkte augenscheinlich nicht ganz klar ist, auch das Amtsbüro des Herrn Justizsekretärs selbst und seine persönliche amtliche Tätigkeit mit einbegreift. Die Mitteilung selbst war uns von einer Seite ugegangen, an deren absoluter Zuverlässigkeit zu Weiseln, wir bisher nicht den geringsten Anlaß hatten. Der neue Gmeindebund und die Orlhotvrie. IV. Wir veröffentlichen im folgenden dir wesentlichen Teile eines tünch leine Klarheit und Gründlichkeit ausgezeichiieten Renrats. das Herr Tr. i'. o d) U‘ ft ii g e v in H a ui b u r g am 31. Blärz zur Frage des Eintritts der Hamburger „Teutfch-Fsraelitffcheii Gemeinde" in den T.F. G. P. gehallen hat. Tie Ausführungen des Reffrenten, die bei Vorstand und Repräfeiitanten der Hamburger Gemeinde leider taube Lbreu fanden, werden aus vorurteilslos prüfende Gemeindeoorstände ihren Eindruck nicht verfehlen. Der Gedanke einer Gesamtorganisation des deutschen Judentums hat wiederholt die Gemüter beschäftigt. Er wurde gepflegt vorwiegend von denjenigen Kreisen, denen weniger das religiöse Moment als die allgemeine Förderung des deutschen Judentums und seine geregelte Verwaltung am Herzen lag. Er wurde gefürchtet von den religiös am meisten Interessierten: sie fürchteten eine Verflachung der religiösen U e b e r z e u g u n g e n , eiue Verlcn gn iing gewisser religiöser Grundsätze, eine B c e i n L r ä ch L i g u n g i h r e r S e l b st ä n d i g - keit in der Pflege ihrer Angelegenh eiten. Die Orthodoxie ist in 'Deutschland eine kleine Minderheit gegenüber dem sogenannten liberalen Judentum, und zwar hauptsächlich deshalb, weil die ungeheure Masse der religiös Indifferenten im allgemeinen mit den sogenannten Liberalen geht. Trotzdem ist ß der Orthodoxie gelungen, sich eine selbständige, und vollkommen gleichberechtigte Stellung zu verschaffen, nicht durch ihre Zahl oder durch äußere Machtmittel, sondern durch die ihrer Wahrheit innewohnende Kraft und durch die Begeisterung ihrer Führer. Auch die Regierungsbehörden haben die Tatsache erkannt, daß das orthodoxe Judentum, vertrcteu durch seine Organisationen und seftic erprobten Wortführer, gleiche Beachtung zu beanspruchen hat, wie das in der Hauptsache ourch gewisse Organisationen und Grostgenreiudeu vertretene liberale.Judentum, und gerade diese nicht aus der Welt zu schaffende Tatsache der Anerkennung einer selbständigen Orthodoxie ist die verborgene, zum Teil vielleicht unbewußte Triebfeder der Gegenseite, mit allen Mitteln eine einheitliche Gesamtorganisation des Judentums herznstelleu. Es handelt sich also um die Selbständigkeit der Orthodoxie, das ist der wahre. innere Sinn des Kampfes um die Gesaiittorganisation. Tie Umwälzungen nach dein Kriege haben in diesem Kampse zwei Gesichtspunkte in den Vordergrund gerückt, nämlich die Unterstützung der notleidenden Gemeinden und den Antisemitismus. Tie neue Regierung in Preußen hat nämlich erklären lassen, daß die Bereitstellung ron Staatsmitteln zur Unterstützung dieser Ge¬ Der Israelit. meinden jedenfalls abhängig sei von dem Vorhandensein eitler gewissen Organisation, welche es ermöglichen, soll, zunächst die reichlicheren Mittel der in besserer Lage befindlichen Gemeinden den liotleidenden Gemeinden dienstbar zu machen; nur soweit diese nicht ausreichen, werde vielleicht auch der Staat einspringen. Diese Erklärung wirkte als Propogandamittel für die Gesamtorganisation und wurde als solches weidlich ansgenutzt. Man behauptet ferner, daß der Antisemitismus besser durch eine anerkannte Gesamtorganisation des Judentums bekämpft werden könne. Dies bildete ein zweites Propagandailiitlel. Alrch schufen die neuen Verhältnisse einen bequemen Weg für die Errichtung einer Organisation, denn Artikel 137 der neuen Verfassung bestimmt, daß öffentlich rechtliche Religionsgesellschaften, - also z. B. jüdische Gemeirldell — zu einem Verbände zusammentreten foitmm, und daß dieser Verband eine öffentlich rechtliche Körperschaft mit Steuerrecht, gewissermaßen die alle diese Gemeinden in sich schließeude große Gemeinde ist. Um die bedrohte Selbständigkeit der Orthodoxie zu erhalten, hat sich deshalb eine große Anzahl orthodoxer Gemeinden vor reichlich Jahresfrist zu dem „Bund gesetzestreuer jüdischer Gemeinden Deutschlands" zusammengeschlossen, und der Vertrauensmann dieses Bundes steht zurzeit gleichberechtigt neben dein der andern Seite der Regierung gegenüber. Der Bund gesetzestreuer Gemeinden hat im übrigen in klarer und gänzlich unzweideutiger Weise dem D. I. G. B. mitgeteilt, daß ein Ausgehen des Bundes gesetzestrener Gemeinden in den Gemeindebuno vollständig ausgeschlossen ist, daß der Bund gcsetzestrener Gemeinden hingegen bereit sei, mit dem allgemeinen Gemeindcbund zusammen durch Delegation eine Kommission zu schaffen zu dein Zwecke, solche Angelegenheiten, die sich dafür eignen/ gemeinsam zu bearbeiten, und andererseits ist durch eine solche Delegation die voll der Regierung verlangte Vorbedingung für die Bereitstellung von Staatsmitteln erfüllt. Die beiden vorhin als Propagandamittel bezeichuetcii Gründe für eilte durchaus einheitlich aufgebaute Organisation sind somit weggefalleu. Die Hartnäckigkeit in dem Bestreben, die selbständige Stellung der Orthodoxie nufznheben, wurde dadurch aber nur verstärkt; so ist es wohl zu erklären, daß der Brief des „Bundes gesetzestrener Gemeinden", welcher die Bereitwilligkeit dieses Bundes aussprach, jene delegierte Kommission zu bilden, aus dem behufs Gründung der Organisation einberufenen Gemeindetag nicht einmal verlesen wurde. Nicht einmal zur Diskussion durste die Frage gestellt werden, ob der allgemeine Gemeindebund neben sich als formal gleichberechtigt einen orthodoxen Gemeindebnnd anerkennen wolle oder nicht, denn eine solche Anertennung hätte ja in der Bildung einer delegierten Kommission gelegen und uns eine solche Anerkennung kann und darf der gesetzestreue Gemeindebund nicht verzichten: ohne diese Anerkennung kann wahrer innerer Friede nicht sein. Diesen inneren Frieden aber um den Preis der Anerkennung des Bundes gesetzestrener Gemeinden als eines gleichberechtigten Faktors zu erlangen darüber durste nicht einmal gesprochen werden. Selbständigkeit der Orthodoxie oder Unselbständigkeit das ist eben der eigentliche Gegenstand des Kampfes. Tie Selbständigkeit der Orthodoxie ist eine Lebensfrage für sie. Wer Sinn für Geschichte hat, dem ergibt sich das schon aus der Leidensgeschichte der Orthodoxie Deutschlands in früheren Jahren. Es liegt das aber auch in der Natur der Sache. Zunächst schon aus prinzipiellen Gründen: uns Hamburger frommen Jehudim braucht nicht erst erklärt zu lverden, warum man aus „Synagoge" und „Tempel" nicht — gestatten Sie mir den Ausdruck -- einen Mischmasch machen darf, warum mau sich aufs äußerste hüten muß, zweierlei Judentümern sein „placet" zu geben. Wir dürfen die Gegensätze nicht vertuschen, auf daß für unsere Kinder, für unsere herunwachsende Jugend, für uns selbst, sich die Züge des Bildes nicht verwischen, dem sie, dem wir als einem Ideale nachstreben sollen. Wir können n n b dürfet! ntcht fördern helfen, was nach unserer Ueberzeugung mit der Gotteslehre in Widerspruch steht, und es ist eine Verleugnung unserer Grundsätze, über eine Verschiedenheit hinwegzusehen, wo es sich um das Ansehen unserer Gotteslehre handelt. Man hat verlangt, daß der Gemeindebuno verpflichtet werden müsse, nichts zu tun, was gegen die Vorschriften des gesetzestrenen Judentums verstößt*). Die löbliche Absicht, keine „Richtung" zu verletzen, können wir wohl heutzutage bei allen Matadoren des Gemeindebnndes voranssetzen, sie werden sich vielleicht der Aufnahme eines solchen Passus nicht widersetzen. Waren sich .aber diejenigen, die eilt solches Verlangen anssprachen, im klaren darüber, daß jede Förderung einer vom traditionellen Judentum perhorreszierten Einrichtung durch ihre Religionsgemeinschaft, jede Anerkennung einer dem gesetzestreuen Judentum zuwiderlausenden Amtshandlung, z. B. in Ehesachen, einen Verstoß gegen dasselbe einschließt, daß sie also Unmögliches verlangen. Unmögliches vom Standpunkte des Gemeindebundes, welcher allen „Richtungen" gerecht werden will? Und doch entspricht das so verstandene.Verlangen dem richtigen Gefühl, daß der .Orthodoxie nicht zugemutet werden darf, durch Pie Bereinigung mit einer anderen Richtung die Mitverantwortung für Dinge zu tragen, die ihren Grundsätzen widersprechen, es entspricht -also eiirer Erwägung, der in Hamburg alte Kreise Rechnung zu tragen gewohnt sind. Diese llegative Sicherung der Orthodoxie würde aber, auch wenn ihr, was nicht der Fall ist, wirklich Folge gegeben werden könnte, bei iveitem nicht ansreichen. Vielmehr handelt es sich um etwas Positives, nämlich darum, daß die eigenen Angelegenheiten, die eigenen Forderungen ver Orthodoxie nlit der Eindringlichkeit und dem Feuer, mit der Beharrlichkeit und Uncntwcgtheit, mit der Sachkunde vertreten werden müssen, oie nur bei demjenigen gefunden lverden, dessen Lebensauffassung in ihrem Kermpnukte von diesen Angelegenheitetl berührt wird, vor allen Dingen attch durch Männer, deren eigenes Privatleben Viesen Forderungen entspricht. Und auch in allgemeinen Angelegenheiten muß die Stimme der Orthodoxie frei erhoben werdet! können. Neben diesen prinzipiellen Erwägungen ist aber auch aus sozusagen praktischen Gründen heraus, die Selbständigkeit der Orthodoxie eine Lebensfrage für sie, denn Orthodoxe und Liberale haben zuviel entgegengesetzte Bestrebungen. (Fortsetzung jolgt.) eomspoMltre« u. Nachricvte«. Derrtsthes Reirh. OlljuöenMrsorge ln veulscklklng Werkt«, 9. Mat. In einem Gespräch, das der Vorsitzende des Jvtnt Distribution Komitee in New-Dork, Herr Felix Marburg mit Vertretern, des Ä r b e i t er- Fürsorge- Amtes derJüdischen Organisationen Deutschlands in Berlin hatte, wurde hte zukünftige Beteiligung Amerikas an der Fürsorge für die ostjüdischen Arbeiter und Durchwanderer in Deutschland besprochen. Herr Marburg bemerkte, daß die Joint-Gelder nicht mehr wie *) Anm.: Der in der Repräsentanienversammlnng angenommene Antrag verlangt, daß der Vorstand bei der nächsten Gelegenheit die Einfügung eines solchen Passus in die Verfassung beantrage. (Israel. Familienblatt v. 24. März).

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.