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Der Israelit · 1921-04-14 · Heft 15 (14.4.1921) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
62 (1921)
Issue
Heft 15 (14.4.1921)
Date
1921-04-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Wagunz der fll. Januar nach Berlin Vertreter als Gäste ftu schicken, weil man, wie es in dem Einladungsschreiben hieß, Wert darauf lege, mit ihm gemeinsam zu arbeiten. Der Einladung wurde Folge zu geben de- - schlossen, da man auf unserer Seite auf der Grundlage der angeregten Gemeinschaftsarbeit von Körperschaft zu Körperschaft die gastmäßige Anteilnahme an der Versammlung nicht nur als Höflichkeitsakt und Bekundung des ernsten guten Willens, sondern auch als geeigneten Auftakt für das kommende Zusammenwirken betrachtete. Man hielt es für selbstverständlich, dass vor Eintritt in materielle Beratungen von beiden Seiten, vom D. I. G. B. und vom Bund gesetzestreuer Gemeinden, eine öffentliche Erklärung abgegeben werden solle. Als bei der vom T. I. G. B. einberufenen Vorbesprechung am Vorabend der Tagung von vielen anderen gesprochen wurde, erbat der Vertreter des Bundes Herr Dr. Pinchas Kohn, der zur Vorbesprechung des D. I. G. B. eingelädeu war, das Wort zur Präzisierung der Stellung des Bundes zum D. I. G. B. und zur Verlesung des Brieses des Bundes an den D. I. G. B., Herr Dr. Freund dagegen lehnte die Abgabe einer Erklärung mit der Begründung ab, jetzt müsse erst der Gemeindetag sich zur Stellungnahme gegenüber dein Bund äußern. Das wn rde von derse l ben Seite gesagt, die doch wenige Wochen vorher diesen Brief von Seiten des Bnndjels mitveranlaßt hatte. Es -sei nicht verschwiegen, daß eine große Verstimmung über das-Verhalten der' Leitung - der Bersännnlnng bei manchen GeseMtreudnchn diesenü Abend vorhanden war, und daß die Vertreter oes Bnn--' des gesetzestrener Gemeinden sich nur nach langer lieber! egung, um, so weit es möglich, ihrerseits den Frieden zu wahren, sich noch entschlossen. zn.M Gemeindetag am 23. Januar zu gehen. Zweimal wurde dort von Vertretern oes Bundes in offizieller Form erklärt, daß der Bund als solcher nicht korporativ in den D. I. G. B. eintreten werde. Herr Dr. Pinchas Kohn-Ansbach erklärte: „Lassen Sie mich im Namen des Bundes gcsetzestreucr Gemeinden lagen, daß wir bereit sind, dort, wo es das Gesamtinteresse des Judentums verlangt, mit dem D. I. G. B. in klarer Erkenntnis .des 'gemeinsamen Herzschlags aller Juden ohne Unterschied der Grenzpfähle und der Hetn-at in gemeinsamen Delegationen nach außen geschlossen aufzutreten." Und Herr Dr. Auerbach: „'Der B. g. j. G. T. ist gern bereit, mit dem neu zu gründenden Gemeindebnnd paritätisch-freundnachbarlich Hand in Hand zu gehen. Es wird ein großer Teil der Gemeinden die ße* setzestreu find, im Gemeindebund ftMfaii und auch ein großer Dell derjenigen, die nicht im Gemeindebund waren, in ihn eintreten, wenn die Forderungen der Orthodoxie erfüllt werden. Der Bund als solcher tritt nicht als eigene Vereinigung in den Gemeindebund ein." Gerade der Inhalt dieser Erklärung, d. I). der R ü ckh a l t, b e it ein e d e m D. I. G. B. a n ge h ö rend e gesetzestreue Gemeinde i n i h r e r g l c i ch z e i t i g e n Z u g e h ö r i g k e i t z v e i it e m it u abhängigen, d n r ch a u s selbständigen gesetzestreuen G e - m e i n b c b 1111 b dauernd finden wiirdc, bildete den psychologischen Untergrund für Vertreter vieler gesetzestreuer Gemeinden, ihren Beitritt zum D. I. G. B. in Aussicht zu stellen. Freilich unter einer Bedingung, daß nämlich die wesentlichsten Mindestforderungen zu mindest erfüllt werden, die sür eine gesetzestreue Gemeinde Vorbedingung sind zum Eintritt in irgend eine Organisation, in der religiöse Fragen überhaupt zur Behandlung kommen können. In dieser Annahme, in diesem Vertrauen wurden aus dem Gemeindetag von gesetzestreuen Vertretern Worte des Friedens gesprochen und der Eintritt vieler gesetzestrener Gemeinden in den D. I. G. B. in Aussicht gestellt. „ Am Morgen nach der Tagung wurde wieder in telefonischer Unterhaltung die Anfrage an einen Führer des D. I. G. B. gestellt, wie es niil der Beantwortung des Briefes wegen der Delegation siehe. Man wich der Antwort n8s und bis heute ist der Brief unbeantwortet geblieben. der aufVeranlassimg von zwei Herren des 'D., I. G. B. vom'Bund an den ,D..'A G B. gerichtet ivar. Die' Herreustwußteir’ , Vtl|b, daß der Bund n e b e n , aber nicht inr, dl h. n nikex dein D. I. G. B. arbeiten nüd auch einheitlich vor Behörden mit ihm austreken wolle. Die Herren wußten, das; der Friede innerhalb der deutschen Judenheit in ihren Händen liege, w e n n die der Orthodoxie gemachte Z u s a g e loyal ein gehalten tue r d e. Drei Tatsachen stehen also fost: 1. Der „Bund gesetzestreuer jüdischer Gemeinden Deutschlands", als solcher beanspruchte offenkundig jederzeit Selbständigkeit als Organisation, als „Bund". 2. Ein Teil der dem „Bunde gesetzestrener jüdischer Gemeinden Deutschlands" an geschlossenen Gemeinden erklärte von vornherein, einzig und allein diesem gesetzestreuen Gemeindebund als Mitglied angehören zu wollen und den Eintritt in den „D. I. G. B." unter allen Umständen, bei welcher Gestaltung der Satzungen auch immer, abzulehnen. 3. Dem „D. I. G. B." waren die Tatsachen zu 1 und 2 bereits v o r dem Gemeindetag, und zwar monate l a n g vorher, bekannt, __mtb in .Kenntnis dieser beiden Tatsachen hat der „D. I. G. B." über den Modus eines friedlichen Miteinanderwirkens bei W a h r u n g der Sei b st ä n d i g k e i t e n auf beiden Seiten mit dem „Bund gesetzestreuer jüdischer Gemeinden Deutschlands" offiziell Verhandlungen geführt. Ob der Gemeindetag des „D. I. G. B." vom 23. Januar 1L2l den Satznngseutwnrs annehmen würde oder umgestalten, ob orthodoxe Anträge zum Beschluß erhoben oder abgelehnt werden, bas alles war für die Stellung des „ B nndeF gesetzestreuer j ü d i scher G emeindcn Deutschlands" zum „D. I. G. B." gegenstandslos, hinsichtlich der Frage seines korporativen Eintritts. Das Schicksal der orthodoxen Anträge hatte n u r für die Stellung der 'einzelne n Gemeinden, die nicht nur Mitglieder des „Bundes gesetzestreuer jüdischer Gemeinden Deutschlands", sondern unter Kautelen auch oes „T. J.G. B." sein wollten, Bedeutung und nur in deren Interesse wurden diese Anträge von Führern des „Bundes" erörtert immer unter deutlicher Trennung der Absichten dieser Gemeinden und der Absichten des „Bundes gesetzestreuer Gemeinden Deutschlands" als Bund. Dessen Selbständigkeit war weder diskutabel, noch ist sie diskutiert worden, ebenso wenig wie die Selbständigkeit derjenigen ihm angeschlossenen Gemeinden, die den Eintritt in "den „D. I. G. B." auch für sich als Gemeinden unter allen Umständen ablehnen. Die Klarstellung des Herrn Dir. Freund,,die diese Tatsachen verschweigt — wir haben bereits erklärt, daß uns die Unterstellung einer Absicht fernliegt -- mußte irreführend wirken. Sie hat nicht, wie es im Vorwort angekündigt wird aufgeklärt, d. h. die Tatsachen klargelegt, sondern die schon vorhandene Unklarheit "erweitert und das Wirklichkeitsbild verschoben. Wochenlundschau. Ginchill in Srez Wroel Der neue .Herr im englischen Kolonialamt, Winfton Churchill, ist nach kurzem Aufenthalt in Egypten und Erez Jisrocl vorigen Mittwoch nach London zurückgekehrt und wird wohl schon in den nächsten Tagen dem Parlament einen Bericht über diese Reise und über die unmittelbaren Absichten der englischen Pälästinapolitik erstatten. Ueberraschungen sind dabei nicht zu erwarten, ebensowenig wie die Reden, die der Ula$ iri Trmrap?. Als Grund für den „großen Sabbat" wird allgemein die historische Tatsache angeführt, daß der Auszuo, der 2'23kv nvv, auf einen Donnerstag fiel, mithin der zehnte Nissan, an dem nach der Vorschrift "121 inpn ntn trrh 2iB>y2, das Opferlamm abgesondert werden mußte, Sabbat war. Ein Wunder war eö, daß die Aeghpter, die das Lamm vergötterten, diesem Tun fiinschwk igend zusahen. Und daher Vitin rat? zum Andenken an dieses Wunder. Die Krage, bleibt freilich, warum mau dann nicht als Gedenktag für dieses Wunder, wie bei allen anderen, das Monatsdatum, also den zehnten Nissan, nahm, ohne Rücksicht auf den Wochentag. Der einsachste Grund sür den Namen b23,2 ist wohl in der Haftorah zu suchen, die m den imeiftert Gemeinden am Sabbat vor Pessach gei'i.'iit wird. Die Haftorah schließt mit den Worten: GS'? ri2N.Nl 2123.2 ,N V1' X12 '3öS X'23!2 ‘"JX TX. 11 Analog dem „Sabbat Chason" „Sabbat Nachamu" und „Sabbat Schuwah" wo das erste Haftorahwort dem Tag den Namen gibt, wählen wir für den Sabbat vor Pessach das Wort aus dem Schlußsätze der Haftorah. das an unseren lieben Festgast, den Propheten Elia gemahnt. Vielleicht auch in Anlehnung an die Talmndstelle in „Roschhaschonah," nach der die Geulah sich im Nissan, in d?r Peffahnacki - X21 2öiB*Bn b^ — vollziehen ivird. So mag der vorangehende Sabbat der große sein, an dem der Verkünder der Erlösung erscheint. Mchi unerwähnt bleibe eine Erklärung des „Kalischer Raw" in seinem ntyyüni tsrnen. Er meint, die Bezeichnung bi23>i m» sei als Demonstration g c g e n die Sadduzäer gedacht, die bekanntermaßen das Thorawort TDlPn 712N2G wörtlich nahmen und danach mit dem Omer erst am S a b b a t a n s g a n g nach dem Feste begannen. Ihnen gegenüber stellt der Talmud den Grundsatz auf: rat? »2px *U3 nyiö. „Mit Sabbat ist auch Festtag bezeichnet." Sabbat hat vor Festtagen voraus, daß er 22171 yi2p, festgesetzt ist und von Anfang an auf den siebenteil Tag festgelegt ist, 21V Li' dagegen ist bezüglich des Wochentages wandelbar und kann auch von p2 7i>2 durch freie Handhabe des fWOTt 2127 und L»2!2>2 2127 nach Befinden festgesetzt werden. Die Reihenfolge lautet daher: n2B>n 172pö D'Jötni ^>X2rr". Sabbat ist der große Sabbat, km Gegensätze zum -Festtage, der der kleinere Sabbat ist. Das mußte man den Sadduzäern am Sabbat vor Pessach mit Rücksicht aus das bevorstehende Omer sagen. Und man sagte es ihnen, indem man diesen Sabbat den „großen Sabbat" nannte. [Infolge eines größeren Hlafrtiinenöefeftfes ftonnfe ein Teil 9er üsraeliMlufißQe Diesmal erst am Sonntag j fertiggeRelif ung verlangt roeröen, was unsere befer | enffchuldigen wollen. Kleines Jemlleion. ktwas über Sar „Seiren" kür Zchabbor. Bon A. Mannheimer in Dettelbach. Der Winter neigt seinem Ende zu. Mit Eit!tritt der wärmeren Jahreszeit eröffnet sich in üUeit gesetzestreuen jüdischen Familien auch die Saison des „Setzens" d. h. der Warmhaltung von Speisen in einem eigens dazu bestimmten und eingerichteten Sitzofen, auch Setzmaschine und Setzkasten genannt. Da jedoch bezüglich des Zeitpunktes/wann dieses „Setzen" einzutreterä hat, wie auch in der Handhabung der Sache überhaupt häufig Verstöße gegen tvichtige Thora- Vorschriften Vorkommen, so ü>ll hier ouf das Notwendigste aufmerksam gemacht werde», bevor noch der „Lenz erschienen". Znliächst ist ein weitverbreiteter Irriuni zu konstatieren, als habe dos Setzen einfach nach ncv zu b'ginnen und höre ordnungsgemäß mit ivt7X22 G217, also nach 711212 wieder auf. Nichts ist falscher als diese Auffafiung; sie führt zu großen 2HL'2V oder Gesetzesübertretuilgen. Wir dürfen im Winter nur deshalb das vorher eingestellte Essen im Ofen warmen, weil derOfm wegen der Kälte geschürt wird und der Satz gilt: ,23Hfl bxx 1*6112 ^2.1, der Kälte gegenüber sind wir alle als Kranke zu betrachten. Es wäre also eine erupfindliche Kälteteniperatur erst abzuwarten, bis man am N2L' schüren lassen darf und gleich.eilig das Essen

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