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Der Israelit · 1921-04-14 · Heft 15 (14.4.1921) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
62 (1921)
Issue
Heft 15 (14.4.1921)
Date
1921-04-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Bei laufenden Jnseratauftr tartfin. Preiserhöhung jeder-, vorveh. Jttseratenannahme durch den Verlag'des Israelit G. m. b. H., Frankfurt a M., Sr. Eschenheimerstr. 2» Del. 8842, Amt Hansa, sowie samt!. Annoncen-Exped. des In- und Ausland». Platzvyrschriften ohne Verbindlichkeit. Zahlungen außer direkt an den Verlag — Postscheckkonto Frankfurt a. SN R». 19802 — erfolgen an: Postsvarkaffe Wien No. 79 605 Pottsparkassenamt Budapest No: 18 424 Postscheckamt Zürich Nt. VIII 7254 Postscheckamt Amsterdam No. 24 869 Böhmische Unionbank in Prag Banea HarmaroNch Blank & Co. in Bncarent Filiale deS Wiener Bankvereins in Agram. ver Nachdruck der flrtihel und Correfponden?en ies //Israelit ist nur unter genauer Quellenangabe, und, f«»eif es (ich um größere Ruffäfce handelt, nur nadi vorheriger öenehmiflung gestattet. Inhaltsübersicht. 1. Leitartikel: Der neue Gomrindebund und die Orthodoxie. — 2. 5) o in ile - ti^: Was ist van rav?— 3. filc i n i' 8 Feuilleton: A. Mannheimer: Etwas über das „Setzen" für S ch a b b o s. — (Narrenhände . . .) — 4. Wo ch e n ru n d scha u: Churchill in Erez Jisroel. — „Beherrscht Euch! Besinnt Euch! Mäßigt Euch! ..." — 5. Aufsätze: Aurch n u u g d e r Dieustzeit in jüdischen Privatvolksschulen. — 6. K o r r e s p o n d e ue!r und Nachrichten: Berlin, (Hilssverein der Deutschen Juden). — Berlin, (Streik der Friedhojsurbeiter). — Berlin, (Bon der Emigration). — Breslau, (Tie Hetzen in Schlesien). — Danzig, (Die Ostjuden in Danzig). — Warschau, (Tie Rabbinerfrage). Warschau, (Von der orthodoxen Palästina-Delegation). — Kowno, (Tie Sabbatruhe in Litauen). — Zürich, (Tie Sabbatruhe in den schweizerischen Schulen). — London, (Erez Jisroel im englischen Unterhaus). — London, (Eintragung des Keren Hajessod). — Jerusalem, (Ter Untergang eines jüdischen Schiffes). — Jerusalem, (Allerlei aus Jerusalem). — Jerusalem, (Der Eisenbahnbau Petach-Pikwah—Ras-el-Ein). — New-Aork, (Das neue Einwanderuagsgetetz). — 7. Personalien. — 8. Sprechsaal- — 9. F' r a n kfurter Berichte. — Vereinskalender. — Familiennachrichten. — Gebetzeitein — 10. Feuilleton- Beilage: Bon Cordowa nach Elsasarien. — 11. Kindere-cke: Heinrich Einstädter: Der große Schabbos. — Im Blütenbaum. — Rätsellösungeu ' au Nr. 13 und 13. — 12. V e r - mis ch—.. Der neue ßcstieiitdebuHd und die Orthodoxie. I. Von: „Bund gesetzestreuer jüdischer Gemeinden Deutschlands" in Halberstadt, wird uns geschrieben: In drei Artikeln des „Israelitischen Familienblattes", überschrieben: „Gesamtorganisation und Orthodoxie" bemüht sich Herr Dr. Freund,' der Vater der neuen Verfassung des D. I. G. B., nachzuweisen, wie west der Gemeindebund den Wünschen der Orthodoxie entgegengekommen sei, und er versucht mit eindringlichen Worten, die Orthodoxie von der Notwendigkeit ihres Beitrittes zum Gemeindebund zu überzeugen. Hier soll nur vom Standpunkt des Bundes g e s e tz e s t r e u e r Gemeinden erwidert werden, den gesetzestreuen G e m einden s e l - der und ihren Vertretern bleibt es überlassen, ihre triftigen Gründe für ihre Ablehnung des Eintritts in' den D. I. G B. der Oeffentlichkcit zu unterbreiten, falls sie dies für nötig halten. Auf Grund der Darstellung des Herrn Tr. Freund mag es Fernstehenden vielleicht schwer fallen, einen klaren Einblick in den Standpunkt der Gesetzestreuen zu gewinnen. Aber wesentliche Gesichtspunkte, die Herrn Dr. Freund freilich nicht unbekannt sind, sind nicht zur Kenntnis des Lesers gebracht, obwohl sie aufklärend hätten wirken müssen. Wir unterstellen Herrn Dr. Freund nicht bewußte Verschweigung, sondern führen sie auf die Freude am bisherigen Erfolge zurück. Zur Steuer der Wahrheit aber bedarf es der Ergänzung zu seinen Ausführungen, daß eine bevollmächtigte Vertretung des D. I. G. B. die Forderung der Orthodoxie nach Selbständigkeit anerkannte nrid mit ihr als gleichberechtigten Faktor vor der Oeffentlichkeit aufzntreten bereit war bis — 5 um Gemeindet a g a m 23. I a n. Der Bund gesetzestrener Gemeinden ist vor einem Jahr begründet wirden, niemand zuleide, sondern, wie es im § 2, Abs. 2 seiner Satzungen heißt: „Der Bund null die gesetzestreuen Gemeinden Deutschlands znsantnrenfasstn zur Stärkung der traditionellen Gesinnung und Betätigung im Gemeindeteben, sowie zur Begründung und Unterstützung von Anstalten im Geiste der Ueberlieferung." Der Bund gesetzestreuer Gemeinden sollte ein Bund von gesetzestreu geleiteten Gemeinden sein, ohne den beigetretenen Gemeinden die Zugehörigkeit zu anderen Organisationen zu versagen. Indem der Beitritt zu anderen Organisationen den einzelnen Gemeinden frei stand, umfaßte der Bund gesetzestrener Gemeinden 2 Kategorien von Gemeinden, 1 solche, die n u r ihm angehören und angehören wollen, 2) solche, die außerdem einer anderen Organisation angehören, Beide Kategorien von Gemeinden aber betonen durch ihre Zugehörigkeit zum Bunde, daß die gesetzestreu geleiteten Gemeinden ihr höchstes Heiligtum, ihre spezifisch religiösen Interessen, einzig allein einer völlig selbständigen gesetzestreuen Organisation anvertranen'dürfen, deren Unabhängigkeit, deren Freiheit der Entschließung in Gewissensfragen durch keinen organisatorischen Zwang jemals gefährdet werden könne. Für nicht spezifisch religiöse Angelegenheiten steht die Verbindung mit anderen Organisationen offen. Der Bund hielt seine Gründung gerade in unserer Zeit für eine dringende Notwendigkeit, da es Gesellschaften, die sich zur Pflege gleicher Weltanschauung zusammengeschlossen haben, ourch die Reichsverfassung ermöglicht ist, öffentliche Korporationsrechte zu erhalten. Er hat-es von Anfang atl vorgesehen, mit anderen Organisationen in Vertretung gemeinsamer jüdischer Interessen zusammen zu arbeiten. So nahmen die Vertreter des Bundes auch Fühlung mit den leitenden Männern des D. I. G. B. und darunter Herrn Dr. Freund, um die Jnaussichtnähme eines Zu sammenwirkens bei ge* gebenc r Veranla s s 11 n g zu vereinbaren. Die Herreil des D. I. G. Besprachen bei dieser Konferenz den Wunsch aus, daß das Verhältnis zwilchen sten beiden Bünden — also dem neu zu orgaiMierenden D. I. G. B. und dem B. g. j. G. D. — ein festeres und stetigeres werde. Die Herren des D. I. G. B. wünschten, daß nicht von Fall zu Falt die beiden Bünde über Bildung einer gemeinsamen Delegation sich verständigen, sondern daß zur Erleichterung regelmäßiger Gemeinschaftsarbeit für gemeinsame In teress en die dauernde Einrichtung einer Körperschaft (Delegation) geschaffen werde, die ans Delegierten der beiden Bünde zu bildert sei. Die zu so weitgehender Maßnahme nicht bevollmächtigten Vertreter des B. g. j. G.D.versprachen, bei ihren Auftraggebern dahin zu wirken, trotz der entgeg-enstehenden Bedenken behufs Erzielung eines beiden Seiten genehmen Modus in die dauernde Einrichtung einzuwilligen. Ihre Bemühungen hatten schließlich Erfolg und in einem gemeinsamen Schreiben an den D. I. G. B. erklärten die Freie Bereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums und der Bund gesetzestreuer jüdischer Gemeinden a n s a n g s I « n u a r ihr Einverständnis mit dem Vorschläge des D I. G. B. Daraus ergibt sich zunächst-, daß erstens maßgebliche und bevollmächtigte Vertreter des D. I. G B. sich danrals mit dem selbständigen Bestehen des Bundes gesetzestreuer Gemeinden einverstanden erklärten, und daß zweitens der Bund gesetzestrener Gemeinden bereit war, mit dein D. I. G. B. zusammen zu arbeiten. Der Bund' gesetzestreuer Gemeinden wurde nun gebeten, zur

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