Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 62 (1921)
- Issue
- Heft 7 (17.2.1921)
- Date
- 1921-02-17
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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tzrtte 2 Nr. 7_ „ungünstig beeinflußt" durch den Gnwandrrungsprszeß angesehen werden? Wird eS der Fall sein, wenn die Zahl der Mischen Einwohner sich ungefähr der Gleichheit mit derjenigen der arabischen nähert? Die zionistischen Whrer zielen unzweifelhaft auf eine jüdische Mehrheit in Palästina hin. Hierdurch hauptsächlich hoffen sie die berühmte Deklaration aus einer Wortspielerei in eine politische Wirklichkeit zu verwandeln. Aber sobald sie irgendwie ihr Ziel in Sicht bekommen, können die Araber unter diesem Artikel des Mandates di» Sperrung der jüdischen Einwanderung verlangen, mit der Behauptung, daß diese ihre „Position" bedroht — wie sie es wirklich tun würde. Tatsache ist, daß das Mandat formuliert worden ist, indem man beide Augen auf die arabische Bevölkerung gerichtet hielt. Das Wort „Araber" schwebt über dem Ganzen, aber es ist nicht zu viel Rücksicht auf die Juden genommen worden. 3) Der zionistischen Organisation, „solange als ihre Verfaffung als angemessen betrachtet wird", wird wohlwollend gestattet, „die Verwaltung in solchen ökonomischen, sozialen und anderen — nicht politischen, wolle man beachten — Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen, welche die Errichtung des jüdisch-nationalen HeimS berühren mögen und, stets unterworfen der Kontrolle der Verwaltung, an der Entwicklung des Landes mitzuhelfen und te lzunehmen." Aber bedurfte es eines ungeheueren Trompetengeschmettrrs, einer Balfour-Deklaratton und alles Sonstigen um ein derartiges Arrangement zustande zu bringen? Würde Groß- Britannien nicht sicherlich, auch wenn es nie eine Balfour-Deklaration gegeben hätte, das Geld und den Geist der zionistischen Bewegung freudig angenommen haben, um mit seiner Hülfe Palästina zu einem blühenden Lande zu machen? Es ist wahr, daß die Mitwirkung stattfinden soll in Angelegenheiten, welche die „Errichtung des jüdisch-nationalen Heimes berühren" aber diese Angelegenheiten sind wirtschaftlicher und sozialer Natur. Das Zusammenwirken mag Palästina verbessern als ein jüdt ches Heim. Aber es fördert nicht notwendige Weise das jüdisch-nationale, d. h. das politische Ideal. Z) Die Verwaltung von Palästina soll den Erwerb des palästinensischen Bürgerrechts durch Juden erleichtern. Palästinensisches Bürgerrecht, nicht jüdisches Bürgerrecht. Den Juden wird gestattet, auf leichte Art nationalisiert zu werden, sowie ihnen das heute auch in den Bereinigten Staaten gewährt wird. 4) Die Verwaltung kann mit der Zionistischen Organisation den Bau öffentlicher Unterneh- Schriftliche und mündliche Lehre. Das Verhältnis zwischen der schriftlichen und mündlichen Lehre ist gekennzeichnet durch daS Wort der laufenden Sibros von der Menauroh .lern nppe, niW2,i „gehämmert, alles aus einem Guß und aus sich heraus getrieben". Nichts ist im Lause der Zeiten hlnzugekommen, was nicht aus dem Schristwört herausgelernt werden mutzte) nichts ist Beiwerk, sondern alles ist integrierender Bestandteil, ,upi ,i2i> M' rwbö irm®i rru&a n*j>*2i. „Was der letzte Schüler ' bis ans Ende der Zeiten — der Wahrheit-gemäß — lehren wird, ist Moses am Sinai offenbart worden". riöK mm ub \i\; ips. - Damit ist die schriftliche Lehre gemeint. 'ei '**ni bezeichnet die mündliche Ueberlieferung. Die npv mm wurde uns gegeben, ist in ihrer Kürze und Knappheit etwas für alle und Immer Gegebenes. Die MKndttche Lehre, die. erst den goldnen Schlüssel zum. Heiligen schrei« des Sinaigesetzes - bildet, hat sich .übertragen von Mund Mr Her HSraelil. mungen und die Entwicklung der natürlichen Hilfsquellen des Landes vereinbaren re. DtsS erfüllt schwerlich die zionistische Hoffnung auf Vorzugsrechte bet der Durchführung der öffentlichen Unternehmungen und der Entwicklung der Schätze des Landes. Die Verwaltung kann diese Rechte vergeben, wenn sie sie nicht selbst ausübt, sie kann es wagen, wenn die Araber die Vergebung nicht als nachteilig für ihre Lage anfechten. 5) Die Verwaltung soll die geschlossene Siedlung von Juden auf dem Lande ermutigen einschließlich der Staatsländereten und des Oedlandes, das nicht für öffentliche Zwecke gebraucht wird. WaZ sind, so möchte man wissen, öffentliche Zwecke? Was alles kann darunter gefaßt werden? Aber ganz abgesehen davon, muß noch bemerkt ^werden, daß den Zionisten keinerlei ausdrückliche Vorzugsrechte auf die fraglichen Ländereien gegeben werden. Es ist kein Grund, warum andere nicht in ähnlicher Weise „ermutigt" werden sollen und das Ergebnis wird eine entschiedene Verbesserung in den ökonomischen Bedingungen sein, aus denen das ganze Land seinen Nutzen ziehen wird. Aber bedurfte es einer Balfour- Deklaration, um dies zu sichern? Die Mandatarmacht würde sich mit jüdischen Ansiedlern ebenso gefreut haben, auch wenn man-nie etwas vom Zionismus gehört hätte/ diese Ansiedler würden in das Land eingewandert sein, auch wenn der schöpferische Geist Balfours die unvergleichliche Deklaration niemals erdacht hätte. 6) Das Hebräische soll eine offizielle Sprache in Palästina fein, nicht die offizielle Sprache und die jüdischen Feiertage sollen als gesetzliche Feiertage für Juden anerkannt werden in derselben Weise, wie die Feiertage anderer Gemeinschaften für diese Gemeinschaften anerkannt werden. Undnun, wasbedeutet alles dieses? Genau dies, daß den Juden unter gewissen einschränkenden Bedingungen der Zutritt zu Palästina gestattet wird/ -daß ihnen erlaubt wird, Rat und Mitwirkung in sozialen und ökonomischen Angelegenheiten zur Verfügung zu stellen, daß sie sich auf dem Lande, (offenbar zum Marktpreise) einschließlich der Staatsländereten und des Oedlandes, dte für öffentliche Zwecke nicht gebraucht werden, ansiedeln dürfen, daß man ihnen hilft, palästinensische Bürger zu werden, daß ihnen erlaubt werden kann, öffentliche Werke zu bauen, daß ihre Feiertage anerkannt werden und daß ihre Sprache auf den Briefmarken und auf dem Gelbe neben derjenigen der Araber erscheint. Dieses sind die Schlüssel zu den Absichten der Regierung, die sich in dem Mandate finden. Mund, fortgepflanzt (rv2) von Generation zu Generation-—. Die schriftliche Lehre wird auf vier Arten erklärt, die heißen: aPfc (einfacher Wortstnn), töi (Wink oder stiller Hinweis auf andere verwandte Gedankengebiete), pni (homiletische Ausdeutung, ohne Rücksicht auf den eigentlichen Wortstnn), "HD, (das im Worte sich verbergende tiefere Geheimnis, das zu ergründen, nur den Bevorzugten Vorbehalten bleibt). Wir faffen diese vier Arten ihren Anfangsbuchstaben nach, im Worte Diit (Paradies) zusammen. In der mündlichen Lehre bleiben nur drei Arten der Deutung übrig, da "der vpv mit dem pvh zusammenläuft, die Ueberlieferung, die Mutter der Mischnahalacha, läßt einen Strich zwischen Wortstnn und Deduktion nach dem pil nicht zu. Wir faffen diese drei Arten im Worte iio (rvi, pi*h, 1») zusammen -. Nach Auffassung der meisten Bibelerktärer (u. a. auch „Wiinaer Gaon" und Hirsch, weist das Zeitwort 121 in Thora und Schrifttum überall auf das schriftliche, ivrr dagegen auf das mündliche Wort der Lehre. In idu und möKi, mit denen das Priesterkapitel eingeleitet wird) ist der ganze Komplex des nKleiü, wie alle anderen nudiv tve*?“ bis in ihren letzten Ausstrahlungen angedeutet. Wir begreifen danach das Wort 11212 -vvrr ftv ii»X22 B'fiE inv. Daß Gott Schutz den Vätern bietet, ist in seinem geschriebenen Worte (N212) deutlich zu lesen: ^7 ftv Daß er die Tölen zum Leben weckt, ist nur angedeutet und wird von den r&sri aus den Aussprüchen (ytbhdS) erst herausgelesen-. . Fönig David sagt: by pp — 12V i.iß-‘■paia- Ir bbv KSMJ2 im»m. . Kann jemand behaupten, Laß diese auf die schließliche Entwicklung eines lm politischen Sinne jüdischen Palästina hindeuten, oder daß sie die notwendigen Bedingungen schaffen für -den Aufbau eines jüdischen Gemeinwesens (sowmoN'gtvLlbK)? .Die Mandatarmacht soll das Land unter solche „politische" Bedingungen stellen, dte die Errichtung des jüdischen nationalen Heimes sichern. Aber wenn die hier beschriebenen Konzessionen diese Bedingungen darstellen, dann bringen sie uns nicht weit. Stellen sie nicht diese Bedingungen da, warum ist.keine Andeutung gegeben, wie sonst sie beschaffen sein sollen? Kurz gesagt: das Mandat erlanbr den Juden in das Land zu ^ehen und an seiner Bereicherung zu arbeiten. Aber das bedeutet keinerlei Gewähr, dafür, daß aus ihrem Schweiße oder ihren Tränen eine jüdische politische Gemeinschaft entstehen wird. Das ist keine Rückkehr der Juden nach Palästina, es ist eine Rückkehr jüdischer Einwanderer. Es ist im besten Falle eine Schein-Restauration, dte aus dem jüdischen Eposeine Farce macht, im schlimmsten Falle dte Schöpfung eines jüdischen Schattenlandes, wo die Juden straucheln, indem sie dem Wesenlosen nachlaufen, und in dem sie fallen als Opfer der Unwirklichkeit. Das Mandat setzt ein britisches Protektorat ein, das mit jüdischem Geld und jüdischer Energie leicht ein glänzender Edelstein in der britischen Krone werden kann. Aber der muß ein wirklicher Virtuose des Optimismus sein, der darin die Umrisse eines Judäa entdecken kann, das „so jüdisch sein soll, wie England englisch ist." Es mag unliebenswürdig sein, so zu sprechen, aber besser freimütig reden, als die leeren jüdischen Eingeweide mit Ostwind zu füllen. Nichts von allem Gesagten soll das Werk der zionistischen Führer im geringsten verkleinern. Im Gegenteil, nur eine arme Seele wird nicht ihren wunderbaren Enthusiasmus bewundern und ihre heldenmütige Hingabe verehren. Das Mandat ist nicht der Maßstab ihrer Schwäche, sondern der ungeheueren Größe der Ausgabe, die sie ritterlich unternahmen, und nichts wird dte Juden jemals ihre grenzenlose Geduld und ihre Liebe und Arbeit für ihr Volk vergessen lassen. Aber das sollte uns nicht blind machen gegenüber der Wirklichkeit dessen, was die Bedingungen ihnen erlaubt haben, zu erreichen." Soweit der Korrespondent des Jewish Chroniele. Seine Ausführungen sind begründet, sobald man von einer zionistischen Betrachtungsweise mit ihren rein rationalistischen politischen Voraussetzungen ausgeht und nüchtern prüft, inwieweit die Verheißung einer Lösung Bei dem schriftlichen Wort (71212) erfdjr® David bis ins Innerste. Heißt es doch im schriftlichen Gesetze: „Es komme derAmmoniter und Moabiter nicht in die Gemeinschaft Gottes bis in aller Ewigkeit". Wie oft und wie gern wurde auch dieser Thorasatz von den Feinden Davids gegen ihn ausgespielt, mit Rückficht auf seine Stammmutter Ruth, dte Moabiterin. Wie freute er sich aber ob der mündlichen Aus. beutung Csrnvrr dx *2Jx pp) dieses Wortes durch die weisen Lehrer, wonach es sich nur auf männliche Amoniten und Moobiien bezieht, nicht aber aus weibliche Glieder dieser Völker. *61 '2t<w «Vi 51*2x12 --. Erft wenn die schriftliche Lehre durch die mündliche erschlossen und ergänzt ist, gewinnen wir dte ganze Lehre, von der der Psalmdichter sagt: ,12*an 'i mir, PBJ 512*PÖ. / M ' WMBW ■ .1 J . Kleines Feuilleton. EinSrles Rabbi Israel Hildesheimers. Ein Freund unseres Blattes sendet uns ein bisher unbekanntes Schreiben, das Israel Hildesheimer anr 29. September 1871 aus Etsenstadt an den bekannten Führer der Karlsruher Orthodoxie, Baruch Wormser, gerichtet hat. Das Schreiben steht zwar in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der in der letzten r Zeit wiederholt behandelten-Frage, .welche Stellung "■ . -'7 ":V7.;". ’rv';