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Der Israelit · 1921-01-20 · Heft 3 (20.1.1921) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
62 (1921)
Issue
Heft 3 (20.1.1921)
Date
1921-01-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Beite 4 No. 3 Der JSraelit. 20. Januar ISA. Von denjenigen, die meinen, auf dem Wortlaute der Statuten unter allen Umständen beharren zu müssen, könnte man mit der bekannten Stelle im Talmud (Synhedrin 102a) sagen: ’Wö “W Ip’öUfl ört sie gehen in ihren NlirrlN noch weiter als alle pTöPiö von und D’PDIÖ- Herren, denen es sonst ein Leichtes ist, sich über manche Ge- und Verbote von rnifl 2N22V oder öaPDV mm hinwegzusetzen, weil sie angeblich nicht wehr dem modernen Zeit geiste und den veränderten Verhältnissen entsprechen, werden plötzlich konservativer als konservativ, wenn es sich um die Auslegung von Statuten und Paragraphen eines Wohltätigkeilsinstitutes oder einer wohltätigen Stiftung handelt. Hier beharren sie mit einer zuweilen schon ans Lächerliche grenzenden Hartnäckigkeit und Zähigkeit auf dem Wortlaut der Statuten, wenn er auch, wie folgender Fall beweist, geradezu widersinnig ist und die eigentliche Absicht des Stifters zunichte macht. Vor Jahren wurde ich von dem Vater einer heiratsfähigen Tochter ersucht, beim Kurator einer Heiratssttftung zu seinen Gunsten mich zu verwenden. Es handelte sich um eine Familienstiftung, und maßgebend war nach den Statuten der Verwandschaftsgrad der Sttftungsbewerbel rinnen mit dem längst verstorbenen Stifter und seiner gleichfalls verstorbenen Gattin. Um die besagte Stiftung bewarben sich seinerzeit zwei Kandidatinnen: eine an einen höheren O'fizier verheiratete Frau, die eine Mischehe eingtng, und die Tochter jenes Mannes, der meine Intervention anries, die im Begriffe war, mit einem braven jüdischen jungen Mann die Ehe einzugeheu. Diese hatte aber das Malheur, mit dem Stifter in keinem so nahen Verwandschaftsverhältnis zu stehen, wie ihre glücklichere Mitbewerberm, die Offiziersgattin. Der Stiftungskurator, ein Rechtsanwalt von Berus, erklärte mir auf meine Intervention, für das arme ledige Mädchen leider nichts tun zu können, für ihn sei einzig und allein der Wortlaut der Stiftungsurkunde maßgebend und dieser spreche für die in Mischehe lebende Dame. Als entschuldigend fügte er fast wörtlich hinzu: „Als Rabbiner werden sie doch zugeben müssen, daß der Wille eines Verstorbenen unter allen Umständen respektiert werden muß". Ich gab es trotzdem nicht zu, nicht nur obgleich, sondern weil ich Rabbiner bin. Der Stifter und seine Gattin waren c ls streng fromme Juden bekannt, denen es nie in den Smn kam, daß ein Abkömmling ihrer Familie eine andere als eine jüdische Ehe eingehen werde. Ferner spricht gegen diese Auffassung und zugleich für den Vorschlag des Herrn Prof. Sulzbach eine bekannte Stelle im Talmud (Ketubot 69b und 70a). Synagoge besucht kalte. Der Bräutigam trug mit schöner Stimme und verständnisinnig die Haftoruh vor. Der Obertommissar wurde zu „Sche'isch!" gerufen. Wie damals, so hatte auch jetzt der Oberkommissar seinen Ehrenolatz, einen in Goid prangenden Sessel unter einem blauen Baldachim inne, ihm zur Rechten und zur Linken saßen die Rabbiner Kuck und Jacob Meir. Neben dem Königsgebet wurde ein eigens für den Zweck abgefatztes „Mi scheberach" zu Ehren des Oberkommissars vorgetragcn. Nach dem Gebete wurde noch eine kurze Feier aus Anlaß des Jahrestages der englischen Deklaration abgehnlten, wobei, mehrere Reden gehalten wurden. GaSdat-Ansang und Ausgang. nbva rav- ORTi Anfang Uhr läftln, Saturn 1921} 5681 Ausgang Uhr jDNn. Frauksurt«. M. 4i 21. 40 Jan. IS.Scheb. 5 55 Berlin .... 4 so j 5 19 München . 4 50 | 5 42 Gtrakbnrg — —; — — Stuttgart. — --; - — Pose» . . — — — Nürnberg. 4 4L; 5 38 Hamburg . 4 40 s 3S Dm uv? rrättn 'ab bpv nana IfrD DU*? pnw XDD. „Wenn einer letztwillig anordnete, seinem Sohne wöchentlich einen Schekel seinem halben Sela) zu seinem Lebensunterhalte zu geben und er infolge etngetretener Teuerung einen Sela zu seinem Lebensunterhalte braucht, so muß man ihm einen Sela geben". Denn, so bemerkt Raschi dazu, n&K mn vo fji mynan npmnt? irr rrn „hätte der Vater geahnt, daß eine Verteuerung der Lebensmittel eintreten werde, so hätte er seinem Sohne einen höheren Betrag zu seinem Lebensunterhalt ausgesetzt." Ja, selbst wenn der Verstorbene letztwillig ausdrücklich angeordnet hatte, seinem Sohne nicht mehr als einen Schekel wöchentlich zu geben, ist ihm, im Falle eingetretener Teuerung, gegen den Wortlaut des Verstorbenen, der doppelte Betrag wöchentlich auszuzahlen. (Das. 70a, ebenso Choschen Mischpot 253,17). Dabei gilt der Grundsatz fiön am Dvp? maa' „Es ist ein Gebot (eine Pflicht), den Willen eines Toten zu vollziehen", aber man muß auch die Absicht des Toten berücksichtigen und zu ergründen trachten, welchen Zweck er mit seiner Willenäußerung verfolgte. Wenn, wie in diesem Falle, Wille und Absicht kollidieren, so ist nach der Absicht und nicht nach dem Wortlaute der Willensäußerungen sich zu richten. Dies trifft auch im Falle der Aufnahme solcher Waisenkinder in Waisenanstalten zu, die zwar einen Vater, aber keine Mutter haben, oder solchen Kinder, deren beide Eltern leben, deren häusliche Verhältnisse als unerquicklich sich erweisen, wie auch in allen anderen Fällen, wo es sich um Linderung von Not und Elend handelt. Nirgends darf und soll der Wortlaut der Statuten allein maßgebend sein pmf? irr mpn, sondern hauptsächlich der gute Wille und das gute Herz. Zum Schluffe sei noch bemerkt, daß ein solcher Fall, wie ihn Herr Prof. Dr. Sulzbach in seinem Artikel schildert, auch in meiner Gemeinde vorkam. Ein Flüchtling, dessen Frau hier verstorben ist und der als Soldat diente, ließ seine Kinder in meiner Gemeinde zurück, ohne sich anscheinend um sie zu kümmern. An die Unterbringung dieser Kinder in Waisenanstalten war „wegen der Statuten" nicht zu denken, ebenso konnte von keiner Adoption dieser Kinder die Rede sein, da dazu die Einwilligung öes Vaters fehlte. Das Los der armen Kinder war infolgedessen sehr bedauernswert. Erst vor einigen Tagen tauchte plötzlich der lang vermißte Vater dieser Kinder auf und nahm sie mit sich nach Hause. Auf die Frage, warum er bis jetzt sich um seine Kinder nicht gekümmert habe, gab er zur Antwort: Er konnte keinen Paß bekommen. Denn er sei Jude und lebe — in Galizien. Zur Mazzoversorgung 1921 Von A. Mannheimer in Dettelbach. Die Zuweisung von Mazzo für die israelitische Bevölkerung wird heuer mit besonderer Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Die Kultusvrrwaltungen sehen mit peinlichster Strenge darauf, daß die Kopfzahl der Versorgungsberechtigten richtig angegeben wird, daß nur solche Israeliten Mazzo beziehen, öle tatsächtch den Brotgenuß bisher am Pesachfeste vermieden, und obendrein muß jeder HaushaltungsvorstanO an Etdesstait die Wahrheit seiner Angaben bestärigen. Unkorrektheiten sind hier so gut wie vollkommen ausgeschlossen. Man denkt noch an die häßliche Agitation der Alldeutschen, Deutschnationalen, Deutschvölkischen, vulgo Antisemiten im Vorjahre. Sie bestürmten die Verwaltungsorgane, Kommunalverbände und Regierungen mit Eingaben, hielten langatmige Reden in Versammlungen und interpellierten in Parlamenten wegen der Schädigung der deutschen Volkskraft durch die „einseitige Bevorzugung der Juden und Versorgung derselben mit Weißmehl zu Mazzos." Dem möchte man Heuer Vorbeugen,- so gut es geht, um sich nicht wieder in öffentlichen „Erklärungen" gegen die schmutzigen Anwürfe der Antisemiten wehren zu müssen. Freilich wußten diese genau, daß die dem Mazzoquantum entsprechende Zahl von Brotmarken stets den jüdischen Familien entzogen wird. Allein, was kümmert die Wahrheit die Judenfeinde? Wir möchten aber jetzt schon die Herren Schützer der deutschen Volksernährung einladen, sich ein wenig bei uns in Bayern oder überhaupt in Süddeutschland umzusehen, was alles verbacken wird an Weihnachten, an Neujahr,.an Fastnacht, qn den Ostern, die ja Heuer vier Wo chen vor d en jüdischen sind. Es wird in Norddeutschland kaum anders sein als bei uns. Ganze Körbe voll Plätzchen, Marzipan- Körbe voll Zwieback, Hunderte von Kuchen im kleinen Dorfe, alles kann man sehen, wenn man will. Jetzt ist es Zeit dazu. Ja, sogar der gewöhnliche Sonntag bietet dieses Bild und nicht selten der Werktag. Herbei, ihrVolksschützer! die Gelegenheit ist günstig, um uns Lügen zu strafen. Herbei und schauet, wie viel Fleisch und Wurst bei gut arischen Familien nur am Abend verzehrt wird. Woher das Weißmehl, die Eier, die Butter, der Zucker? Man kennt die „lieferungsfreudige" Landwirtschaft ja zur Genüge aus den immer wiederkehrenden Aufrufen der Führer und Verwaltungsbehörden. Herr Dr. Heine, dem sicher keine aüzugroße Vorliebe für Juden nachrühmen kann, hat 's. Z. fünfzig Agrarier in Oftelbien mit Namen bezeichnet, da diese schon im Kriege kein Körnchen abgeliefert. Änd die Million Schweine, welche trotz "Zählung anno 1917 im Deutschen Reiche fehlten, haben sicher nicht die Juden verkonsunnert! Man weiß ja das alles, man sieht und hört. Jetzt aber, da noch vier Monate uns vom Pessachsefte trennen, soll schon daraus htnoewiejen sein. Fürwahr, es ist ein geringes Quantum Mazzen, mit der wir uns 8 Tage behelfen müssenwir sind religionsgesetzlich nur auf dieses Brot angewiesen und mancher wird froh sein, wenn der Feiertag zu Ende ist. Darum wollen wir uns aber auch nicht fürchten, aus Tatsachen hinzuweisen, die sich alltäglich um uns vollziehen und die schließlich selbst ein — Antisemit nicht ableugnen kann. nmmm Lomfpondenzen und AachrichM. gtotftfö** Neritz. Die Befdiaffung jüöifcfter Slüchflingslehrer. IrarrLfrrrt a. W., 16. Jan. Wir berichteten bereits früher von den Schwierigkeiten in der. Unterbringung der zahlreichen jüdischen Flüchtlingslehrer, die ihren Grund hauptsächlich an dem Mangel an freien jüdischen Lehrerstellen haben. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat nun durch Erlaß vom 10. Dezember v. Js. angeordnet, daß katholische und jüdische Flüchtltngslehrer in solchen Verbänden, die Stellen für Lehrer dieser Bekenntnisse haben, solange in Stellen für evangelische Lehrer austragsweise beschäftigt werden können, bis sie in dem betreffenden Schulverbande in einer für ihr Bekenntnis bestimmten Stelle angestellt werden können. In der Regel soll jedoch die Schulaufsichtsbehörde vor der Erteilung des Unterrichts auftrages den Schulverband hören, ob er damit einverstanden ist.' Es ist zu hoffen, daß auf Grund dieses Erlasses, das Fürsorgeamt für Lehrper-

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