Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 62 (1921)
- Issue
- Heft 1 (6.1.1921)
- Date
- 1921-01-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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6. Januar 1921 Seite 4 No. 1 Der Israelit. Aus einem Briese über Straßburger Gemeindeangelegenheiten. Kunst oder Schablone rc., von Dr. I. Plato, S. 13. Die in der Jubiläumsuummer S. 17, 18, 35 u. 36 veröffentlichten Briefe. Ein im Tel-Taipijoth, Waitzen, 10. Jahrg., S. [45, veröffentlichtes halachisches Antwortschreiben. Ein handschriftliches Gutachten an Rabbiner Jllowy in New-OrleanS, Amerika, inbezng auf den Genuß von Muskat Ente. (Siehe Czar Israel l, S. 171). Aus Briefen von S. R. Hirsch. Israelit, 1906, Nr. 22, S, 17 u. Nr. 24, S. 4. Auch wären noch die im Jahrg. 1889 d. Bl., S. 147 erwähnten, noch während des Amiierens in Emden an die Gemeindegenossen gerichteten Erlasse inbetreff des Nasierens, der Schechitaangelegcnheiten und Gemeindeinstitutionen zu ermitteln und zu veröffentlichen. Sie $nM(uttg der WürMger Gemeindepolilik. Seit länger als einem Jahrzehnt hat die Gruppe der auf gesetzestreuem Boden stehenden Gemeindetnitglieder die Einführung der Verhältniswahl für die Gemeindeverwaltung gefordert. Die bisherigen Inhaber der Sitze in der Gemetndeftübe zeigten indes lange Zeit wenig Dcrständnis für die R:formöedür'fttgkeit eines Wahlsystems, das dem Llberaltsmus gemäß dem Mehrheitsprinzip die Alleinherrschaft in der Gemeinde sicherte. Man war doch so „liberal", nur 2/3 der Sitze für sich selbst zu beanspruchen und den Rest der „Orthodoxie" einzuräumen — wobei jedoch beileibe nicht die organisierte Orthodoxie das Mirbestimmungsrecht' darüber hab-n durste, die Männer ihres Vertrauens in die Verwaltung zu senden. Welches die Vertreter der Orthodoxie sein sollten, das bestimmte der Liberalismus selbst. Im Zeichen des Liberalismus fühlte man sich sehr wohl auf den Gemeindesesseln, man konnte hinter verschlossenen Türen doch so „liberal" arbeiten; die Wählerschaft brauchte ja nicht zu wissen, was man beschließt. War eine Wahlperiode abgelausen, so setzte eben die Gemeindeverwaltung die ausscheidenden Mitglieder selbst wieder aus ihre Liste) schied ein Mitglied durch Tod odr freiwilligen Rücktritt aus, so ersparte „man" den Massen einen Wahlkampf, indem die Verwaltung durch Kooptation sich selbst ergänzte. Und die Herren, welche die Rechts der orthodoxen Minderheit hätten vertreten sollen, durften doch nicht riskieren, durch Reformanlräge im demokratischen Geiste die Gunst ihrer Kollegen in der Gemeindestube zu verscherzen. Verdankt man ja seinen eigenen Sitz doch der „Gnade" des Liberalismus/ war diese Gunst einmal verscherzt, dann wäre einem bei der nächsten Wahl der Stuhl sicher vor die Türe gesetzt worden. An dem Liberalismus der Würzburger Gemeindestube ging auch die Revolution spurlos vorüber. Daß man liberal war, hatte man vor Jahren durch Sympathieerklärung für die Verfasser der Richtlinien genügenddokumentiect — wozu brauchte man da noch mehr Demokratie? Da kam im Frühjahr 1919 der Kampf um den verwaisten Rabbinatsstuhl. Die Kultusverwaltung hatte nichts Eiligeres zu tun, als nach den Wünschen des liberalen Vereins bei der Regierung die Trennung der Stadt aus dem Rabbinatsdistrikte zu beantragen. Die Erkenntnis dessen, was mit der Besetzung des Würzburger Rabbinatsstuhles, wenn sie nach den Wünschen der Kultus - Verwaltung erfolgte, auf dem Spiele stand, rüttelte die träge Masse der Gemeindemitglieder aus. Die Orthodoxie, deren Anhängerschaft ein liberaler Führer aus einige Dutzend Stimmen Laxierte, rührte sich — seit Jahrzehnten zum ersten 'Male — in der Gemeinde wieder. Sie setzte es durch, daß über die so wichtige Frage der Trennung von Stadt und Land eine Abstimmung in der Generalversammlung der Gemeindemitglteder vorgenommen werden mußte. Dem geschlossenen Auftreten der gesetzestreuen Gemeindemitglieder ist es damals gelungen, das liberale Trennungsbegehren zu Fall zu bringen und damit den Würzburger Rabbinatssitz für das gesetzestreue Judentum zu retten. In jener Abstimmung, in welcher die Liberalen auch in einer anderen programatischen Forderungen unterlagen, hatte es sich aber gezeigt, daß der Liberalismus gar nicht die Mehrheit der Wählermassen hinter sich hatte. Der Orthodoxie kam daZ Bewußtsein ihrer Kraft) sie organisierte fortan ine Massen unter der Fahne der Gefttzestreue. Der Erfolg blieb nicht aus. Alle. Fragen der Gemeindepölitik wurden seitdem im Sinne der Orthodoxie entschieden. Die Umwandlung der privaten Untcrrichtsanftalt in eine jüdische Volksschule mit staatlichem Charakter, die Wahl eines gesetzestreuen Rabbiners, die Ablehnung eines liberalen Religionslehrers, die Verleihung des aktiven und passiven Wahlrechts an die Ausländer (lies Ostjuden), die Demokratisierung des Wahlrechts, Ablehnung des passiven Wahlrechts für die Frauen' und endlich die Einführung der Verhältniswahl mit gebundenen Listen sind die einzelnen Etappen der Erfolge, welche der „Verein zur Wahrung und Förderung religiöser Interessen" durch sein zielsicheres, geschloffenes Auftreten in den letzten zwei Jahren in der Gemeinde erzielt hat. Am 19. Dezember 1920 sollte die Wählerschaft durch ihren Stimmzettel entscheiden, ob die Gemeinde Würzburg fortan im liberalen oder im orthodoxen Sinne geführt werden soll. Bei einer Wahlbeteiligung von 85°/» der wahlberechtigten Männer und 87% der wahlberechtigten Frauen wurden abgegeben: 558 Stimmen für die orthodoxe, 535 für die'liberale und 151 für die Liste der Mitrelpartei, deren Vertreter bisher im großen ganzen eine Politik im Sinne des traditionellen Judentums betrieben haben. Das Verhältnis der Mandate 8: 8 : 2 bedeutet die Niederlage des seit Jahrzehnten in der Würzburger Gemelu.destubr herrschenden Liberalismus. Anstatt bisheriger 3 Vertreter, welche auf dem Boden des orthodoxen Programms standen, gehören künftig als Vertreter der Orrhodorle folgende 8 Herren der GemekndeverwaltunZ an: Herrn. Engel, Herm. Buxbaum, Js. Lehmann, Jg. Rindskopft B. Anfänger, Kommerzienrat Rosenthal, B. Sachs und M. Saalheimer. Das Programm, das diese Herren in verschiedenen Wahlflugblättern zu vertreten versprochen haben, ist das des überlieferten Sinaijudentums. Vornehm und sachlich, wie die Orthodoxie den Wahlkampf geführt hat, werden ihre Vertreter nunmehr in der Gemeindestube im Geiste der Thora versuchen, die vornehmsten Ausgaben der Gemeinde zu lösen, als da sind: würdige Ausgestaltung der Synagoge, Ausbau der jüdischen Volksschule, Fürsorge für einen /gründlichen Religionsunterricht für die Schüler der staatlichen höheren Schulen, für welche es seit Jahrzehnten an Gelegenheit zu einem vertieften, über das obligatorische zweistündige Pflichtmaß pro Woche hinaüsgehenden planmäßigen Unterricht gefehlt hat und endlich soziale Hebung der Gemeindeangestellten. Ein erfolgreiches positives Wirke)! ist umso, eher zu erhoffen, als auch die Vertreter der liberale^' Lifte zumeist der sehr gemäßigten Richtung angehörcn, welche die im Wahlkamps von radikaler Seite angeschlagenen, an Kulturkampf erinnernden Töne offen bedauert und verurteilt und als weiterhin die Persönlichkeit des Rabbiners, des Herrn Dr. Hanover, der durch seine bisherige Wirksamkeit in der Gemeinde die allgemeinen Sympathien sich errungen hat, auch die weiter links stehenden Kreise der Gemeinde zu begeistern vermochte zur Mitwirkung am Aufbau im Sinne positivem Judentums. Mancher alte Würzburger wird mit großem Bedauern unter den neugewählten Vertretern in der Gemeindestube den Namen des Mannes missen, der seit vierzig Jahren als zweiter Vorstand mit an der Spitze der Gemeinde gestanden und im Sinne des thoratreuen Judentums für die Gemeinde gewirkt har: des Herrn M. Oppenheimer. Die durch sein ehrwürdiges Alter gebotene Rücksichtnahme ließen es nicht angezeigt erscheinen, seine Person den Wirrnissen eines Wahlkampfes auszusetzen. Aber es ist zu hoffen, daß sein reifes Urteil und seine unermüdliche Arbeitskraft den von ihm. bisher segensreich geleiteten Institutionen der Gemeinde erhalten bleiben wird. Lmefpondenze» und Aachrichle«. DeMMss NeM. Seikmian-Mlweg. Kranksurt <t. W., 3. Januar. Die unerwartete Kunde, daß der letzte Reichskanzler des zu Grabe gegangenen alten Deutschland, v. Beth man-Hott weg, im 57. Lebensjahre an einer akuten Erkrankung verschieden ist, wird in allen Kreisen des deutschen Vaterlandes tiefe Trauer auslösen. Wie man auch die politische Wirksamkeit des Verstorbenen und das Maß seiner Verantwortung für Ausbruch und unglückliches Ende des Krieges beurteilen mag, vor der Geschlossenheit und Reinheit seines Charakters, der untadligen Vornehmheit seiner Gesinnung und dem eisernen Pflichtbewußtsein, das den Kern seiner Persönlichkeit bildete, müssen Freund und Feind sich neigen. Die gefttzrstreue Judenheit Deutschlands schuldet dem Verstorbenen besonderen Dank. Er war es» der persönlich, nach eindringlichen; Studium der Materie, die Berücksichtigung der religiösen Interessen der sabbattreuen Juden im Sonntagsruhe - Gesetzentwürfe vom Jahre 1912 gegen starke Widerstände durchsetzte, und der dann später im Kriege auch die grundlegende Verfügung erließ, aus der sich das große Hilfswerk der rituellen Verköstigung der jüdischen Soldaten aufbaute. Auch in diesen Akten offenbarte sich die Ehrlichkeit seines Wollens, die vor den Schranken einer fremden Konfession nicht. Halt machten, und die ihn auch jedwede Art von Antisemitismus entschieden verwerfen ließen. So wird die deutsche Judenheit dem so jäh Abberufenen über den Tod hinaus ein dankbares Andenken bewahren. Das neue kehrerbefotöungsgefefc. Ararrkfmt a. M., 2. Januar. Die Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Lehrerverbände und -Vereine t. D. R. schreibt uns: Der Entwurf eines Gesetzes betr. das Dienstemkommen der Lehrer an den öffentlichen Volksschulen (Preußens) vom 7. Mai 1920 enthielt m dem § 17 hinsichtlich der Anrechnung der Dienstzeit an privaten Volksschulen eine schwere Benachteiligung für die jüdischen Volksschullehrer. Auf unsere Eingabe an die Vfg. Pr. Landesvecsammlung hm hatte der 23. Ausschuß den 8 17, Abs. 2 u. 5, durch eine neue Fassung so abgeändert, daß wenigstens die schlimmsten Härten beseitigt worden waren. Aber in dem neuen Entwürfe vom 18. November 1920 hatte die Staatöregierung alle Verbesserungen des 23. Ausschusses wieder beseitigt. Wir richteten deshalb unverzüglich eine neue Eingabe an die Landesversammlung, in der wir dringend ersuchten, dem § 6 Abs. 5, Ziffer 5 des zweiten Entwurfes eine unsere Wünsche berücksichtigende Fassung zu geben. Es ist uns nun die erfreuliche Genugtuung geworden, daß nach den Beschlüssen des 23. Ausschusses der betreffende Paragraph jetzt folgendermaßen lautet: „Als öffentlicher Schuldienst ist auch die Zeit zu rechnen, während der 2a ein Lehrer (Lehrerin) an einer privaten Volksschule tätig war, die vom Staat als