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Der Israelit · 1920-12-23 · Heft 51 (23.12.1920) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
61 (1920)
Issue
Heft 51 (23.12.1920)
Date
1920-12-23
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Äette 1 No.Kl Diplomat wie Herr Löb mir nicht mehr ausweichen. Nun muß er seinen so unerbittlich verfochtenen Standpunkt aufgeben, und sich dem meinigen anschlteßen. Aber weit gefehlt? Herr Löb machte sich neben der Forderung der diversen Kommissionen auch die Forderung eines rrd zu eigen, angesichts dessen man sich vergeblich fragt, was soll denn diesem!'"! 7V2 an Funktionen innerhalb des Judentums Vorbehalten bleiben, wenn er ihm nicht einmal die Schechita überläßt? Denn die besorgt die Kaschruth-Kommission unter Mitwirkung der konservativen Rabbiner, alles übrige die übrigen Kommissionen. — Welchen Kalibers müssen wohl die Männer sein, die Herr Löb für sein pi ni2 in Aussicht genommen hat? Wie nun, wenn aber trotzalledem selbst dieses so auf den Jsolierschemel gesetzte p*r li'2 sich trotz alledem beifallen ließe, die Schechita unter Mitwirkung der konservativen Rabbiner zu kassieren oder dessen sonstige Entscheidungen als unzulässig hinzustellen — denn die Beschlüsse zu denen ein PTfVS gelangt, sind im vornhinein gar nicht abzusehen . . . was dann? Ja, was dann?! . .. „Gegen die Statuten!"*) Bon Prof. Dr. A. Sulzvach. In Deutschland gibt es wohl 10—12 jüdische Waisenhäuser, und jedes hat seine besonderen Statuten. Natürlich! Nur. ist das Bedenkliche, daß unter „Waise", von den meisten dieser Stiftungen übereinstimmend das vaterlose Kind verstanden wird. Das Kind, das also zu seinem Glück keinen Vater mehr hat, wird ausgenommendem Kinde aber, das nur die Mutter verloren hat, verwehrt das Wort „Gegen die Statuten" die Wohltat der Stiftung, wenn auch das Elend noch so groß und das Kind der Erziehung und der liebenden Fürsorge bitter benötigt ist. Was man alles mit der Statutenstarre erlebt, grenzt ans Fabelhafte. Da hat ein junger Ehegatte aus Polen seine Frau verloren, er ist in der Zwangslage, seiner Kinder wegen sich wieder zu verheiraten, denn da er doch seine Kinder ernähren muß, ist er genötigt, tagsüber fern vom Hause geschäftlich tätig zu sein. Eine Erzieherin kann er sich bet den jetzigen Preisen nicht halten. Nun reist er in seine Heimat, sich eine Frau zu holen, dort wird er feftgehalten und ins Militär gesteckt. Nun sind die Kinder ganz verlaffen, ohne Vater,, ohne Mutter, und die Waisenhäuser? „Gegen die Statuten!" Haben ja die Kinder noch einen Vater, sind also keine Waisen.' Der Vater ist aber doch für die Kinder so gut wie nicht am Leben. Tut nichts, Vater ist Vater, wo er auch sei. Dieser Fall ist Tatsache! Ich will aber gleich bemerken und lobend anerkennen, daß sich hier ein Waisenhaus im Westphälischen gefunden hat, dessen Verwaltung die Kühnheit gehabt hat, sich über Statuten hinwegzusetzen und zwei der Verwaisten Aufnahme.gewährt. Ich könnte noch mehrere Beispiele von der Sratuten-Prinzipienreiteret anführen, ich unterlasse es und will nur noch von einem Fall berichten, der sich vor langer Zeit ereignet und merkwürdige Folgen gezeitigt hat. Da existiert in einem nördlich gelegenen Staate ein Waisenhaus, das seine Tätigkeit auf einen nur engen Kreis laut Statuten beschränkte. Welche Folge hatte dies? Es fing an, an Waifenschwund zu leiden, bis es endlich nur einen Waisenvater, aber jahrelang keine Waisenkinder mehr hatte, obwohl aus nächster Nähe Waisenkinder zu haben gewesen wären. Aber soll man „gegen das Statut" handeln? Endlich kam es doch den Herren der Verwaltung zum Bewußtsein, daß der Besitz eines Waisenhauses und eines verwaltenden Waisenvaters wohl eine schöne Sache sei, daß aber ein verödetes Haus das befriedigende Gefühl, Treuhänder einer wohltätigen Stiftung zu seinnicht auslösen könne und so •——==>— usl *) Nachdruck erwünscht. / _Der JSraeltt. _ gaben sie sich einen Stoß und nahmen statuten- "widrtge Kinder von jenseits der Grenze auf. Nun steht es ja fest, daß es die Herren, die meinen, auf dem Wortlaut der Statuten beharren zu müssen, nicht aus Starrsinn oder Hartnäckigkeit diesen Standpunkt einnehmen - nein! Sie glauben, die Treue gegen die Stifter oder die Begründer der von ihnen rein aus Mizwo und Menschenliebe verwalteten Stiftungen zu bewahren, wenn sie an den Statuten nicht zum kleinsten Teile rütteln. Allein diese Ansicht ist m. E., der ich langjährige Erfahrung in Verwaltungsangelegenheiten habe, nicht richtig. Man darf ohne Bedenken voraussetzen, daß die Stifter eines wohltätigen Instituts schon von vornherein auf die wörtliche Ausführung jedes Paragraphen der Sttftungsurkunde verzichten, wenn die Zeiten und Umstände unvorhergesehene Veränderungen bringen, die das Beharren auf dem Statut eine Harte gegen Not und Elend zur Folge haben würde. Und wir leben jetzt in einer Zeit des Jammers und des Elends, daß wir einem Hilfesuchenden nicht mit dem Riegel des „Gegen die Statuten" die Pforten zu unseren Waisenhäusern verrammeln dürfen. Verlassene Kinder, die Väter in Gefangenschaft oder verschollen, die Mütter ihnen entrissen oder ln Elend zurückgeblieben, oder die Väter der Gattin beraubr, die jetzt mit ihren Kindern nichts anzufangen wissen in einer Zeit, da die Mutter sich oft mehr als Stütze des Hauses bewiesen har als der Mann, der verstümmelt oder entkräftet aus dem Kriege zurückgekehrt ist) da sollen wir nach der Heimatberechtigung fragen oder die Register des Standesamts nachschlagen, ob das Kind Vollwaise oder Halbwaise, wie man das so nennt, ist? Nein, dazu ist jetzt die Zeit nicht angetan! Wie gut wäre es, aber darauf ist wohl nicht zu rechnen, daß dir Waisenhäuser das Kinderheim zu Diez sich zum Vorbilde nehmen, das sich um alle diese Fragen nicht kümmert, sondern helfend eingreift, sobald es irgend möglich ist, und auch Kinder, deren beide Eitern leben, aufnimmt, wenn die häuslichen Verhältnisse es erheischen und danach horribile dictn! das uneheliche Kind .nicht den Fehltritt der Mutter büßen läßt. Allerdings ist das Kinderheim in der glücklichen Lage, nicht „Gegen die Statuten" handeln zu müssen. Was nun? Die jüdischen Waisenhäuser sollten sich der Not der Zeit anpaffen und ihre Statuten revidieren, oder sie unter dem Zwang, in dem wir jetzt leben, außer Aktivität setzen. Dazu möchte ich aber noch einen Vorschlag machen. Möchten die Verwaltungen der jüdischen Waisenhäuser eine Deltgierten-Versammlung veranstalten, auf der man sich über Aufnahme von Waisen verständigen und zu einem fruchtbaren Zusammenarbeiten kommen könnte. Für eine solche Zusammenkunft wäre wohl wegen seiner zentralen Lage Frankfurt a. M. der geeignete Platz. Eorrefponvenzen und Aachrlchte«. DsntMes Reich. UkrselMckie 5unsgogengemem9e (ftöafl Jisroef)?u Berlin. ZSertirr» 15, Dez. Dem soeben erschienenen Bericht über den Stand der Gemeindeeinrichtungen und die künftigen Absichten der Verwaltung der Adaß entnehmen wir zunüchst die Angaben über die günstige Entwicklung der Schule. Nachdem die Anstalt im Mai 1919 ins Leben gerufen und mit je 2 Klaffen im Hause Arttlleriestraße 31 und Eharlottenbürg, Wietandstraße 38, als Privatschule errichtet worden war, umfaßt sie jetzt schon annähernd 300 Kinder, die. von 7 Lehrkräften unterrichtet werden. Am 1. Oktober ist die Schule I von Artilleriestraße 31 indas auf längere Jahre übernommene Schulgebäude Monbtjouplatz 10 verlegt worden, wo ihr eine genügende Ausdehnungsmöglichkeit geboten ist. Nunmehr ist es gelungen, Herrn Oberlehrer Dr., Nachman Schlesinger aus Hamburg, zur Zeit Direktor eines jüdischen Realgymnasium-, an die Schule zu berufen. Am 1. November ist der Schule ein Kindergarten für 5—6 jährige Kinder als Vorbereitungsklaffe für den Eintritt in die unterste Klaffe angegltedert worden. Die Zahl der sich der Gemeinde anschließenden Gleichgesinnten ist erfreulicherweise im Wachsen begriffen. Im gleichen Maße steigern sich auch die Ansprüche an die Leistungen der Gemeinde. Die Synagoge kann die Zahl der Besucher nicht mehr fassen, die Religionsschule, besonders auch die Zweiganstalt im westlichen Stadtteil, erfreut sich, trotz der großen Zahl in die Allgemeinschule aufgenommener Kinder, eines fortschreitenden Wachstums. Besonderen Dank schuldet die Gemeinde der Friedhofskommission und der „Chewra Kadischah", die ungeachtet aller Mühseligkeiten in unverzagter Hingabe ihrem heiligen Berufe sich widmen. Die Beanspruchung der Mtkwah hat eine überaus erfreuliche Zunahme erfahren. Man war daher in diesem Sommer genötigt, Neuanlagen zu schaffen, um den Betrieb zweckentsprechend auszugestalten. Eine besondere Fürsorge widmet die Gemeinde der Befsergestaltung der Besoldungsverhältnisse der Gemeindeamten. Die Schaffung eines ausreichenden Speztalfonds zur Bestreitung von R uh ege Haltern für die Beamten gilt der Gemeinde daher als eine Aufgabe, der sie sich augenblicklich mit besonderem Nachdruck hingiebt. So erfordern die verschiedensten Zweige des Gemeindehaushalts dauernde Sorgfalt uno intensivste Hingabe, wenn das Gemeindeganze m. G. H. sich weiter in aufstetgender Linie entwickeln soll. Während aber in fast allen Synagogengemeinden die Lasten durch zwangsweise Besteuerug auf die Mitglieder verteilt werden, hat die Adaß bisher das Grundprinzip der freiwilligen Leistung beibehalten. An die Mitglieder ergeht aber wieder und wieder der Ruf, ihren Gemeindebeitrag einer eingehenden Nachprüfung zu unterziehen. Ein jeder, der seiner Leistungsfähigkeit entsprechend an den Lasten der Gemeinde mitträgt, liefert einen Stein zum weiteren Ausbau der Gemeindeinstttutionen und ermöglicht der Gemeinde die Ausdehnung nach allen Richtungen des neuen Groß-Berlin! CSteptetftrjeidj. Sliicfiflinge und DJohnunssnof. Me«, 15. Dezember. Bei der letzten Gemetnderatssitzung kam die Wohnungsfrage in Wien zur Sprache, wobei von antisemitischer Sette wieder einmal die Hetze gegen die Oftjuden eingesetzt hat. Bürgermeister Reimann, der jetzt Landesprästdent von Wien- Land und somit die oberste Instanz in dieser Frage ist, erklärte zunächst, daß Wien mit dem Schlagwort: „Ostjuden hinaus!" die Wohnungsfrage nicht lösen kann, da diese keineswegs nur eine Folge der in Wien weilenden Flüchtlinge ist. Diese nehmen übrigens keine allzuvielen Wohnungen in Anspruch. Die amtlichen Erhebungen haben vielmehr ergeben, daß nicht weniger als 23000 Personen in 900 Wohnungen zusammengepfercht leben. Man mußbet der Ausweisung der „Fremden" gerecht Vorgehen, unter Berückstchtigung derjenigen, die hier einen ehrlichen Erwerb besitzen. Die Mitteilungen des Bürgermeisters sind auch von einer anderen Seite interessant. Wie groß muß das Elend unter diesen Flüchtlingen sein, daß fie so in Maffenquartleren leben müssen.

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