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Der Israelit · 1920-07-22 · Heft 29 (22.7.1920) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
61 (1920)
Issue
Heft 29 (22.7.1920)
Date
1920-07-22
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Der Israelit. Wo. 29 Gelte S 22. J«N 1«» _ ' bekenntnis der P«liz,ibehörde oder der Schule angegeben würde. Srattdesien mußte der Student beim Belegender Vorlesungen auf derNntversitätskasse, der Soldat bei Militär, der Zeuge vor Gericht u. a. m. seine religiöse Ueberzeugung oder seine --Nichtüberzeuguna angeben, ja, man ging schließlich soweit, zu verlangen, daß bei Eingaben und Gesuchen an Private das Glaubensbekenntnis kundgegeben wurde. So in der wilhelminischen Aera. Im Gegensatz dazu hat die Berfaffung vom 11. August 1919 die Materie selbst in die Hand genommen und damit den ,,Ländern" die Möglichkeit genommen, selbständig in dieses Gebiet einzugreifen. (Bergt. R. Vers. Artik-l 12.) Im dritten Ab chnitt des «usgezerchneten II. Hauptteils, der „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen" betitelt ist, findet sich im Artikel 136 die Bestimmung: „Der Genuß bürgerlicher und staalsbürgerlicher Rechte, sowie die Zulassung zu öffentlichen Aemtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren." Diese Vorschrift wird jedoch eingeschränkt: Die Behörden haben nur soweit das Recht nach der Zugehörigkeit zu einer NeligioMqesellschast zu fragen, als davon Rechte und Pfl-chten ab» hängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert." Hieraus erhellt, daß eine Pflicht zur Offenbarung der religiösen U brrzeurung nach wie vor besteht. Allerdings ist diese Pflicht auf ein von sozialen Standpunkt vernünftiges Maß eingeschränkt und nur dann gegeben, wenn die Behörde — zumeist wird es sich um die Polizeimeldebehörde bandeln — tatsächlich nachweist, daß Neckte und Pflichten davon abhängen. Auf Grund des Kompromisses der Sozialdemokraten und des Zentrums sind sodann die Vorschriften der Gewährleistung der Freiheit der Religionsgesellschasten, Ermächtigung von Steuererhebungen usw. im Art. 137 erlassen worden, gegen die sachlich vom religiöS-jüdischen Standpunkt keine Bedenken erhoben werden können. Was nun den Unterschied zwischen frtzher und jetzt anlangt, so muß zugegeben werden, daß die „Gesinnung-- und ReiigionSschnuffrlei" aufgehört hat. Zweifellos in staatlich-sozialer Hinsicht ein Fortschritt! Aber ich kenn nicht umhin, zu behaupten, daß diese getroffene Institution für unser Judentum in ethischer Beziehung nichts weniger als förderlich ist. Früher nannte man sein jüdisches GlaubenbrkenntniS, mußte es nennen, es kam mitunt:r auch vor, daß man es mit Stolz nannte. ES war, wie gesagt, bet jeder öffentlichen Angelegenheit oder privaten Eingab , zur Gewvhnheit geworden, zu sagen: „Ich bin Jude", mochten auch, was ja niemals offiziell zugegeben wurde oder wegen der formellen Gleichberechtigung nicht zugegeben werden durfte, nachteilige Folgen sich daraus ergeben. Und diese Gewohnheit wurde zu einem Teil unsereinnersten Selbst! Unbewußt! Sie ersetzte in manch einem, der über Religion nie nachgedacht, ihr indifferent gegenüber stand, den Mangel der Ueberzeugung. So wenigstens sind sie uns erhalten geblieben. Allerdings waren diese Leute GlaubenSgeneffen, mit denen wir keinen „Staat machen" kannten, und an denen wir keinen großen geistigen Gewinn hatten; genug, sie waren Juden und wurden sich der Zugehörigkeit zum Judentum bei jeder AuSkunfispflicht immer von neuem — falls saust und auf andere Weise nicht — bewußt; dies stäblre in ihnen den Willen, an dem angestammten Glauben festzuhalten und ihn vor jedermann mit Mut und Entschlossenheit zu vertreten. Man komme mir nicht mit dem Einwand, daß es derer viele gab, die aus Scheu vor nachteiligen Konsequenzen eS vorgezoqen hatten, aus ihrer Glaubensgemeinschaft anszutreten, und dadurch veranlaßt wurden, das jüdische Glaubensbekenntnis abzustreifen. Ich weiß wohl, daß es auch solche Leute gab. Aber darauf habe ich nur die eine Erwiderung: Diele Personen waren für uns schon vor ihrem Austritt keine Juden mehr, ' sie waren für uns schon vorher erledigt und verloren. Menschen, die nicht den Mut oder das Ehrgefühl haben, ihren Glaubensstandpunkt vor aller Welt zu vertreten, sind keine würdigen Glieder einer so bewundernswerten vieltausendjährigen Gemeinschaft, wie das Judentum sie darstellt. Wie steht eS nun heute? Heute kümmert eS ja mit Ausnahme des oben Gesagten niemanden, welcher Religionsgemeinschaft man angehört. Wie viele Leute gibt es, die im Gewühle des allzu materialistischen Zeitalters und im Kampf um das allzu harte Dasein sich überhaupt mit dem Judentum besoffen? Biel find es nicht! Für die übrigen wäre es nach wie vor wünschenswert, sie möglichst oft an ihr „Judentum" zu erinnern, um ihnen die Gelegenheit zu geben, möglichst oft sich mit seinen Lehren, seinen Werten und seinen gehaltvollen Werken zu befaffen. Lorrefponoenzen und Nachrichten. Derrtsrtze<t Keirtz. Dplegierfentafl 3er flguöas lisrod-lugenäorganiffltion- Krarrkfnrt a. M , 16. Juli. Die Agudas Jisroel Jugendorganisation hält in Nürnberg vom 2.-5. August ihren D e l e g i e r t e n t a g ab; die Tagesordnung lautet: Montag, den 2. August, 3 Uhr Nchm.: Gemeinsame Sitzung des OrganisattonsvorstaNdes und des Geschäftsführenden Ausschusses, 5 Uhr Nchm.: Sitzung des Wahlprüfungsausschusses, 6 Uhr Nchm.: Sitzung des Statutenausschusses, 8 Uhr Nchm.: Eröffnungs- Versammlung. Dienstag, den 3. August, 7i8 Uhr Vm.: Schiur. */*9 Uhr Bm.: 1. Drlrgicrtenversammlung. a) Wahl der Büros. 6) Bericht des Wahlprüfungsausschusses. o) Erstattung des Geschäftsberichtes. d> Generaldiskassion. 31/» Uhr Nchm.: 2. Deleqiertenoersammtung. a) Beratung des Statuts, b) Wahl des Vororts, o) Wahl des O. V. und A. G. 6) Wahl der Delegierten für die Wiener Konferenz, Provisorisches Komitee, Gruppen-Verband der Aguda für Deutschland und Esrabundesleitung. Mittwoch, den 4. August, 8 Uhr Bm.: 3. Delegiertenversammlung. „Das Lehrprogramm der Jugendgruppen". Referent: Herr Dr. Herz Fulda. 3 Uhr Nchm. 4. Delegiertenversammiung. a) Soziale Aufgaben der Jugendgruppen. Referent: Herr Max Cohen- Köln. b) „Wir und Erz Jisroel". Referenten: S. Ehrw. Herr Rabbiner Dr. Klein-Nürnberg, Herr Max Oppenheimer-Mainz. Donnerstag, den 5. August, *48 Uhr Vm.: 5. Delegiertenversammlung. Anträge der Gruppen. 11 Uhr Bm.: Schlußversammlung. ksroglm im3 Kulmolm. IranKfurt a. W., 18. Juli. .Wie wir hören, wird die Einfuhr von Esrogim und Lulowtm nach Deutschland dieses Jahr erstmals wieder dem freien Handel überlassen bleiben, da die gemeinnützige „Einfuhrstelle" ihre Tätigkeit eingestellt hat. Hoffentlich wird der Handel sich seiner Aufgabe würdig zeigen und eine reichliche Versorgung zu erschwinglichen Preisen zu sichern verstehen. v. 3- 6- BunS öefamforganifafion. Berlin, 16. Juli. Der I. G. B. schreibt: Bet dem Gemeindebund sind seit seiner letzten Mitteilung weilung weitere grundsätzliche Zustimmüngserklärungen von Gemeinden zu seinem BerfassungSnüwurf und seiner Umwandlung in die Gesamtorgantsation eingegangen, so daß die Zahl nunmehr etwa 570 beträgt. Berücksichtigt man, daß bereits die orthodoxen Gemeinden im Halberstädter Bund zusammengefaßt sind und daß für die bayrischen, badischen und württembergischen Gemeinden nur ein korporativer Beitritt in Frage kommt, so stehen in der Hauptsache nur noch die Erklärungen der Großgemeinden aus, um die Gesamtorganisation zur Wirklichkeit zu machen. In der Erwartung, daß auch die Großzemrinden sich baldigst im obigen Sinne entscheiden werden, hat der Ausschuß des D. I. G. B. in seiner Sitzung vom 12. Juli beschlossen, den Gemeindetag auf den 17. evtl. 18. November zusammenzuberufen. Entsprechend der von dem D. I. G. B. auf hex letzten Konferenz mit den Organisationen vom 12. April in Aussicht gestellten weiteren Behandlung der Angelegenheit, wir nunmehr sobald als möglich von dem D. I. G. B. eine Redaktionskommission zusammenbenlfen werden, die sich aus Vertretern der Gemeinden und der großen Organisationen zusammengesetzt. Diese Kommission wird unter Berücksichtigund der verschiedenen, insbesondere der von den Gemeinden und den Organisationen der Oeffrutlichkeit gemachten Abänderungsvorschläge öle endgültige Fassung des Entwurfes der dem Gemeindetag vorzulegen sein wird, feststellen. Der Verfasser dieses Entwurfes wird eine entsprechende Vorlage mit ausführlicher Begründung unterbreiten. Kassel, 12. Jul!. Das Vorsteheramt hat beschlossen, das hiesige Jüdische Lehrerseminar aufzulös en. ver begknnenSs ManSöMukm. Kollow ih, 9 Juli. Hier befinden sich nahezu tausend polnische Brüder^ meistens junge Leute, die von dem falschen Gerücht, „Kottowitz" rüste Expeditionen nach Erez Jisroel aus, hierher gelockt worden sind. Trotz aller Dementis in den jüdischen-polnischen Zeitungen wächst der Zustrom von Tag zu Tag, und es ist nicht abzuskhen, was werden soll. Mit Recht hat der Vertreter der zionistischen Ortsgruppe auf dem Delegierten tage bittere Vorwürfe gegen die Londoner Leitung, insbesondere We'zmann erhoben, der durchseine unvorsichtige und unrichtige Aeußerung, die „Einwanderung noch Erez Jisroel werde am 11. Juli frei" geradezu einen Funken in ein Pulverfaß geschleudert habe. Gesterveich. Mchilings-verkolgung. Wien, 16. Juli. Die niederösterreichische Regierung erläßt wieder einmal eine Verfügung, welche einige Tausend qalizische Flüchtlinge in Wlen obdachlos macht. Angeblich soll dieser Akt durch die polttschen Parteien bei der Regierungsbildung verabredet worden sein. Es ist aber zu hoffen, daß die praktische Ausführung an der RechtSwtdrigkeit des Vorgehens scheitert. Molen. ~ 5roei JHärfurer Ser Menschenliebe. Prof. Jsroel Friedländer und Dr. Kantor ermordet. Warschau, 12. Juli. Ein furchtbares Verbrechen erregt die ganze jüdische Bevölkerung Polens. Drei Delegierte des amerikanischen Joint Distribution Komitee, der bekannte New Darker Professer Israel Friedländer, Dr. Kantor und Dr. Großmann sind am Donnerstag voriger Woche von Lemberg aus im Auto nach einem benachbartin Orte gefahren um dort im Aufträge des Joint Gelder zu verteilen. Bei dem Dor e Jarmniincze überfielen bewaffnete Banditen dasAqto. Während

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