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Der Israelit · 1920-07-22 · Heft 29 (22.7.1920) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
61 (1920)
Issue
Heft 29 (22.7.1920)
Date
1920-07-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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«Leites Nö. 28 Der JSraeltt. vergessen, auf denr die Gegner uns angreifen könnten. Es ist echtjüdische Pflicht, nicht andern die Abwehr allein zu überlassen. Greife jeder zu den Waffen) es bedeutet einen 2VN VNp bei vielen Gelegenheiten. Unterstützung des „Zentralvereins" bezw. Beitritt zu demselben bedeutet eine positive Leistung. 'Wohl bleibt in letzter Linie der "IVIV unsere Kraft und Zuversicht, mögen die Völker „raten und lärmen", Gott zerstört Rat und Plan. Wir wollen aber auch persönlich unsere Schuldigkeit tun und nicht die Hände in den Schoß legen, wo es sich um Ehre und Existenz unseres Volkes, um jüdisches Gemeingut handelt, wie einst die Königin Esther ihr Solidaritätsgesühl in die schönen Worte gekleidet: '121 -UPK njTD '7,'tNI ^2TK N22'rr '2, „Wie könnte ich ruhig mit ansehen das Leid, welches mein Volk betrifft?" — Die Inflallatisn -er engl. Verwaltung in Palästina. Eine königliche Botschaft. — Herbert Samuel- Programm. Aerusakern, 15. Juli. Eirre stattliche Versammlung war am gestrigen Tage dem Rufe des Oberkommissars Sir Herbert Samuel nach dem Regierungsgebaude auf dem Oelberge gefolgt, um der Verlesung der königlichen Botschaft und der Programmrede des Oberkommissars anzuwohnen. Neben dem Konsularkorps uud den militärischen Behörden in ihren malerischen Uniformen waren die geistlichen Würdenträger aller Konfessionen zur Stelle, darunter der Chacham Baschi von Aegypten in seiner Robe von Scharlach und Purpur, christliche Patriarchen, der Groß-Mufti, mohammedanische Mullahs in ihren weißen Turbanen, Vertreter der jüdischen Gemeinden Jerusalems und der jüdischen Kolonien, Bauern, Scheikhs, vornehme Beduinen mit silbernen Gehängen arls Beer Schewa und schließlich auch einige Damen aus der europäischen Gesellschaft Jerusalems. Um 4 Uhr nachmittags trat Sir Herbert Samuel mit Gefolge in die Halle ein und verlas folgende königliche Botschaft, die alsdann ins Arabische und ins Hebräische übersetzt wurde. An die Bevölkerung Palästinas! Die verbündeten Mächte deren Waffen im Krieg siegreich waren, haben meinem Lande das Mandat übertragen, die Interessen Palästinas zu überwachen und Euerem Lande die friedliche und gedeihliche Entwicklung zu sichern, die Euch so lange versagt war. Mit Stolz gedenke ich der Taten meiner Truppen unter dem Kommando des Feldmarschalls Allenby bei der Befreiung Eueres Landes von der türkischen Herrschaft, und ich werde mich in der Tat freuen, wenn ich und mein Volk die Werkzeuge fein können, um Euch die Segnungen einer weisen und liberalen Verwaltung zu bringen. Ich wünsche. Euch der absoluten UnparLetlichkeit zu versichern mit der die Pflichten der Mandatarmacht ausgeführt werden und -es Entschlusses meiner Regierung, die Rechte jeder Rasse und jedes Glaubens in Euerer Mitte zu respektieren, sowohl in der Periode bis zu endgültigen Genehmigung des Mandates durch den Völkerbund als nachher. Ihr wißt wohl, daß die alliierten und assoziierten Mächte beschlossen haben, daß Maßregeln ergriffen werden s,llen, um in Palästina den allmählichen Aufbau eines nationalen Heimes für das jüdische Volk zu sichern. Diese Maßregeln werden in keiner Weise die' bürgerlichen und religiösen Rechte der allgemeinen Bevölkerung Palästinas berühren oder ihr Gedeihen verhindern. Der Oberkommissar, den ich ernannt habe, um diese Prinzipien zu verwirklichen, wird, so vertraue ich, dem von ganzem Herzen und tatsächlich entsprechen und er wird sich bemühen auf jede mögliche Weise die Wohlfahrt und die Einheit aller Klassen und Gruppen unter Euch zu fördern. Ich würdige aufs tiefste Len Ernst der Aufgabe, die' in der Regierung eines Landes liegt, das in gleicher Weise dem Christen, dem Mohammedaner und dem Juden heilig ist, und ich werde mit tiefem Interesse und warmer Sympathie den Fortschritt und die Entwicklung eines Staates beobachten, dessen Geschichte von so ungeheuerer Wichtigkeit für die Welt gewesen ist. Geo rge. Nachdem di- Botschaft mit tiefem Stillschweigen angehört worden war, forderte der Oberkommiffar alle Anwesenden auf, sich zu setzen, während er stehend eine längere Ansprache hielt die nachher ebenfalls ins Arabische und Hebräische übersetzt wurde. Die wichtigsten Stellen in dieser Prograrnmrede Herbert Samuels lauten: „Seine Majestät hat mich zum Oberkommiffar ernannt, um der jetzt gebildeten Zivilverwaltung vorzustehen. Die Prinzipien, welchedie Politik der Verwaltung bestimmen werden, sind in der Ihnen verlesenen huldvollen Botschaft ausflcdrückt. Wo in der Welt britische Herrschaft waltet, da herrscht vollkommene Freiheit und Gleichheit für alle Religionen, gleiche Gerechtigkeit für alle Personen im Lande ohne Rücksicht auf Stand, Raffe und Glauben, Ordnung wird mit fester Hand aufrecht erhalten, Korruption wird unterdrückt, das Steuersystem billig für das Volk gestaltet, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes gefördert und das Gedeihen der Einwohner vermehrt» Sobald das Mandat seine letzte Bestätigung gefunden hatwird eine ständige Verwaltung eingerichtet werden mit fester Anstellung und Pensionsrechten für gewiffe Klaffen der Beamten. Die höheren Rangklaffen werden hauptsächlich aus britischen Beamten bestehen, bis eine größere Zahl von Palästinensern für die Aufgaben geeignet sind und fähig sein werden, einen größeren Anteil an der Verwaltung zu nehmen. Andere Rangklassen werden jetzt schon Palästinensern offen stehen ohne Rücksicht auf ihren Glauben.- Ich bin im Begriffe eine beratende Körper« schaft (Advisory Council) zu ernennen, klein an Zahl, hauptsächlich aus Regierungsbeamten bestehend, aber auch 10 nichtbeamtete, aus den verschiedenen Teilen der Bevölkerung ausgewählte Mitglieder umfassend. Dieser Rat wird unter meinem Präsidium häufiger zusammen treten, und die Entwürfe wichtiger Verordnungen sowie das Jahresbudget werden dem Rate zwecks Begutachtung unterbreitet werden. Die nichtbeamteten Mitglieder werden auch das Recht haben, Anregungen zu geben, auf welche sie die Aufmerksamkeit der Regierung gelenkt wünschen. Die Beschlüsse des Rates werden veröffentlicht werden. Dies war in vielen Teilen des britischen Reiches die erste Stufe in der Entwicklung der Selbstverwaltung. Ich vertraue, daß im Laufe der Zeit eine ähnliche Entwicklung in Palästina von dieser Stufe aus anheben wird. In den türkischen Frtedensverirag ist ein Artikel einaerückt worden, welcher die Ernennung einer Sonderkommission zum Studium und zur Regelung aller Fragen und Ansprüche vorsieht, welche sich auf die verschiedenen religiösen Gemeinschaften in Palästina beziehn. Bet der Zusammensetzung dieser Kommission werden die in Betracht kommenden religiösen Jntereffen berücksichtigt werden. Bis zu ihrem Zusammentritt werden alle die in Betracht kommenden. Fragen im Schwebe bleiben. Die Zeit ist r-un glücklicherweise herangekommen, da die ökonomische Entwicklung des Landes, lange durch den Kriegszustand und seine Folgen zurückgehalten, aktiv gefördert werden kann. Die Maßregeln welche dazu bestimmt sind, die Errichtung des jüdischen nationalen Heimes zu fördern, werden diese Entwicklung sehr stark unterstützen. Landverkäufe und andere Grundstücks-Transakiionen werden sehr bald ausgenommen werden. Sie werden gewiffen Beschränkungen unterworfen sein, welche dazu bestimmt sind, die Spekulationen zu verhindern. Eine entsprechende Verordnung wird unverzüglich ergehen. Ich beabsichtige, eineGrundstückskommission zu ernennen, bestehend aus einem britischenBeamten und zwei anderen Mitgliedern, in welche Juden,Mohammedaner undEhristen volles Vertrauen setzen können und deren Aufgabe es fein wird, sestzustellen, welche Grundstücke zur dichteren Besiedlung erlangbar sind, um die Entwicklung des Landes zu fördern und dafür zu sorgen, daß die vorhandenen Bauern und Eigentümer keinerlei Ungerechtigkeit erleiden." 38. Juli 1920 Der Redner verbreitet sich dann über die beabsichtigte Gründung von landwirtschftlichen Banken, die Anlage von Eisenbahnen und Häfen, über Anleihe-Projekte, das öffentliche Gesundheitswesen, den Schutz der historischen Denkmäler'und'fuhr fort: „Die Häfen und Grenzen werden in Kürze einer begrenzten Einwanderung geöffnet werden, und ihre Zahl wird angepaßt werden dem Grade der Arbeitsbeschaffung und der Wohnungsmöglichktzkt, die im Lande geboten werden kann. Eine Verordnung wird in aller Kürze ergehen, welche die Einwanderung unter Regie« rungskontrolle stellt und die Bedingungen angibt, unter denen Einwanderer zu gelassen werden können." Schließlich verkündet Samuel eine Amnestie für die Teilnehmer an den letzten Unruhen in Jerusalem, mit Ausnahme von 4 Personen die besonders belastet sind. Samuel schloß: * „Was mich selbst betrifft, so ziehe ich vor, daß meine Taten statt meiner Worte der Bevölkerung meine Hingebung an die Jntereffen dieses historischen und ehrwürdigen Landes und den Geist der Unparteilichkeit beweisen sollen, in dem ich die mir anvertraute hohe Aufgabe übernehme. Ich' bete, daß der Segen des allmächtigenGsttes, vor demMohammedaner, Christen und Juden mit gleicher Ehrfurcht sich beugen, auf dieser Versammlung und auf dem ganzen Volke dieses Landes ruhen möge." Das Bekenntnis zum Judentum. Von Referenbar Leonhard Kirsch in Hamburg. In weiten Kreisen besteht bislang noch eine Unkenntnis darüber, ob der Staatsbürger und der sich vorübergehend in Deutschland aufhaltende Untertan, der den deutschen Gesetzen unterworfen ist, mag er auch Ausländer sein, verpflichtet ist, sein Religionsbekenntnis öffentlichen Behörden gegenüber mitzuterlen und inwieweit das öffentliche Interesse es erfordert, über die religiöse Ueberzeugung sämtlicher Staatsuntertanen informiert zu sein. In der bisherigen, bis zum 11. August 1919 geltenden Reichsverfassung war davon nichts erwähntdie rechtliche Frage war also dahin gelöst, daß die Gesetzgebung und Ausführungsbestimmung darüber den einzelnen Bundesstaaten überlassen war gemäß dem öffentlich-rechtlichen, nach der heute giltigen Verfassung ebenfalls zu Recht bestehenden Grundsatz, daß Lei Mangel einer Rechtsnorm über eine bestimmte Materie von Retchwegen, den Bundesstaaten die Möglichkeit und unter Umständen die Pflicht obliege, dieses Gebiet selbständig zu regeln. Davon haben in bezug auf die Offenbarung des Glaubensbekenntnisses die Etnzelstaaten des Reiches mehr oder weniger Gebrauch gemacht. U. W. hattet» nur ganz geringer Teil dahingehende Vorschriften erlaffen; wo es nicht geschah, hat sich die Angabepflicht der religiösen Ueberzeugung zu einem Gewohnheitsrecht ausgebtldet. Wir waren im „anoien regime“ an diese Einrichtung so sehr gewöhnt, dass wir unser Augenmerk auf diese uns heute lästige oder zum mindestens recht überflüssige Institution gar nicht mehr richteten. Nach übernommenen Begriffen und in hergebrachter Weife gehörte eben die Angabe des Glaubensbekenntnisses zur Vollständigkeit des Nationale. Aber warum? Mit ^mselben Recht hätte mir die für mich verbindliD Frage vorgelegt werden können, ob ich überzeugter Hegelianer oder Anhänger -esKant'schen Systems bindenn besondere Rechte sollte ja nach Artikel 3 -er alten Reichsverfassung kein Bürger vor -em andern von Haus aus voraushaben. Freilich, es bestanden einzelne Pflichten bet Zugehörigkeit. zu einer bestimmten Konfession — ich erinnere an Kirchensteuern, Teilnahmezwang der Schulkinder am Religisnsunterricht, statistischen Erhebungen —, aber es hätte doch vollständig genügt, wenn das Glaubens-

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