Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1920-07-15 · Heft 28 (15.7.1920) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
61 (1920)
Issue
Heft 28 (15.7.1920)
Date
1920-07-15
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2450088-2450114--68341-2525454
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seit« 2 Nr. 28 Der Israelit. IS. Juli 1SÄ) zu essen, denen noch -er Makel des anhängt. Gerade die nrrawöl WHA JTD^n sind es, die den Bewohner Erez J Sroels henHeiligkeitScharakter des Landes empfinden lassen. (Fortsetzung folgt). Mchenrmidschau. Der Kampf um die Gesamtorganisation In Preußen. Bekanntlich hatte Ende Februar eine Sitzung in Berlin, die von Vertretern der meisten Organisationen beschickt war, eine Kommission gewählt, die den Auftrag erhielt, die Organisattonsfroge weiter.zu fördern. Diese Kommission ist offenbar infolge der in ihrem Schoße wirksamen Gegensätze (Verband-Gemeindebund-Zionisten) gar nicht zur praktischen Arbeit gelangt, während der Gemeindebund seinen eigenen Organisationsplan durch Propaganda unter den Gemeinden auf eigene Faust weiterbetrieb. Angeblich sollen darauf 540 Anschlußerklärnngen eingegangen sein, eine recht geringe Zahl, wenn man bedenkt, welche. Mittel der Gemeindebund angewendet hat, um die Zustimmung der Gemeinden zu erlangen. Offenbar hat dieser Mißerfolg dem „Verbände" Mut gemacht, um seinerseits — wie in voriger Nummer gemeldet — die Großgemeinden mobil zu machen und die Berliner Jüdische Gemeinde zum Mandatar der Gesamtheit zu ernennen. Mit Recht kennzeichnet der „Gemeindebund" dieses Beginnen, das ihm in den Rücken fällt, in folgenden bitteren Worten: „Im übrigen glaubt wohl auch "der Verband selbst nicht ernsthaft, daß es heute noch möglich wäre, eine Gesamtorganisation des deutschen Judentums in der Weise zustande zu bringen, daß wenige Großgemetnden über das Schicksal des deutschen Judentums entscheiden und diesem eine Verfassung ausoktroyieren. Eine Organisation, die auf solcher Grundlage ruhte und nicht von der Mitarbeit der Gesamtheit getragen und gestützt würde, würde in dem Zeitalter des demokratischen Denkens der unerläßlichen Autorität entbehren und. den Keim des Unterganges von vornherein in sich tragen." Schärfsten Widerspruch findet das Vorgehen des „Verbandes" natürlich auch auf zionistischer Seite, die ihres Weizens Blüte nur auf dem Boden zugkräftiger Volksbewegung erhoffen darf. Wir glauben unsererseits, daß tatsächlich nach den Bestimmungen der Reichsverfassung die Konstituierung des D. I. G. B. als öffentlich-rechtlicher Körperschaft der einfachste Weg ist, um ohne Zwang diejenigen zusammenzufaffen, die schon bisher sich zusammengehörig fühlten. Nur muß neben diesem öffentlich-rechtlichen Verband, der leider dem Reltgionsgesetz „neutral" gegenübersteht, der „Bund gesetzestreuer Gemeinden" ebenfalls als Körperschaft des öffentlichen Rechtes treten, sodaß Leide Bünde zusammen womöglich die Gesamtheit aller Gemeinden umfassen. Zu dem in der vorigen Nummer erwähnten Schreiben des .Kultusministers, das von den Organtsattonsfreunden natürlich für ihre Zwecke ausgenutzt wird, schreibt man uns von gut unterrichteter Seite: In seinem Schreiben erklärt der Minister, daß die Einstellung von Staatsmitteln für die Synagogengemeinden in den Staatshaushalt für 1921, ebenso wie bei der evangelischen ued katholischen Kirche abhängig au machen sei von der Heranziehung der leistungsfähigen Gemeinden zur Unterstützung-der leistungsunfähigen. Zur Regelung dieser Aufgabe bedürfe es einer Organisation. Ueber die Entwicklung der diesbezüglichen Bestrebungen erwartet der Minister Bericht durch die ihm betgeordneten beiden Sachverständigen. Da die Vorarbeiten für den-Staatshaushalt für 1921 bereits im Herbst 1920 abgeschlossen werden, konnte die Beschaffung des nach Mitteilung der Ministers erforderlichen Materialien nicht bis nach Errichtung einer Organisation der Synagogengemeinden htnausgeschoben werden. Die beiden Sachverständigen für jüdische Angelegenheiten haben daher im Anschluß an die unter ihrer Hinzuziehung im Ministerium stattgehabten Beratungen gemeinsam die Gemeinden mit Uebersendnng eines Fragebogens-ersucht, die nötigen Feststellungen über die Besoldungsverhältnisse ihrer Beamten umgehend zu ihrer Kenntnis zu bringen. Diese ^Feststellungen sollen dem Minister eine Unterlage für die Höhe der in den Staatshaushalt einzusiellenden Summe bilden. Die schlietzliche Gewährung von Staatsmitteln ist von dem Zustandekommen „einer Organisation" abhängig gemacht, deren Zweck und Aufgabe ist, die Kräfte der leistungsfähigen Gemeinden zur Unterstützung der leistungsunfähigen heranzuziehen. Eine weitergehende Bedingung hat die Staatsregierung für die Gewährung von Staatsmitteln nicht gestellt. Insbesondere wäre es verfehlt, die im Schreiben des Ministers geforderte Organisation mit einer Gesamtorganisation im weiteren Sinne des Wortes zu verwechseln. Von einer Gesamtorganisation, deren Befugnisse sich auf die Ordnung der Angelegenheiten der Synagogengememden oder der Lösung irgendwelcher gemeinsamer Ausgaben kultureller, sozialer oder politischer Art erstrecken, ist h i e r k e i n e Rede. .Die vom Minister bedungene Organisation hat nur die Zweckaufgabe, zur Ermöglichung einer aushilssweisen Betätigung des Staates die finanziellen Kräfte der leistungsfähigen Gemeinden zu prüfen und nach . gerechten Grundsätzen sie in den Dienst der leistungsunfähigen Gemeinden zu stellen. Eine analoge Beschränkung der Organisierung zum Behufs der auöhilfrweifen Betätigung des Staates besteht bereits bei der evangelischen Kirche und zwar hinsichtlich der Zuschüsse des .Staates zu Alterszulagen der Geistlichen. Hier hat der Staat also bereits anerkannt, daß die Beschränkung des Organisationszwecks auf ein einziges, genau rkchtungen, sei es Eisenbahn- oder Schiffahrt, Post, Telephon oder Telegraph, arbeiten können, ohne das Gottesgesetz verletzen zu müssen. Eine wettere Aufgabe der Agudo ist es, die Anwendung all der religiösen Vorschriften zu ermöglichen, die dem besonderen Heiligkeitscharakter des Landes entsprechen. Es ist hier nicht unsere Sache, über die verschiedene Handhabung der rroötP JYD^rr zu entscheiden, wie sie nach der divergierenden Auffassung talmudtscher Koryphäen zu geschehen bat. * Jedenfalls muß die Agudo denjenigen, die die völlige Heiligung des Schemtttojahres erstreben, mit allen Kräften helfen. Denn selbst die erleichternde Auffassung erklärt die ganze Einstellung aller landwirtschaftlichen Produktion im Schemittojahre für das Beste. Die praktische Durchführung ist leichter als viele sich vorstellen, wenn man sie bei Gründung neuer Siedelungen sogleich ins Auge faßt. Eine Schemittokaffe, in welche jeder Bauer während der sechs Arbeitsjahre etwa V« des Reingewinns hineinzahlt, um im Schemittojahr hiervon leben zu können, läßt sich durchführen. Es müßte eben bet Gründung der Existenzen der jährliche Reingewinn um ein Sechstel niedriger kalkuliert werden. Konnte man z. B. vor dem Kriege bei einer Orangerie einen Reingewinn von ca. 12% jährlich annehmen, so würde der überzeugungstreue Jehudi sich mit ca. 10% begnügen, um dem Schemittojahr ohne Sorgen cntgegengehen zu können. Um den landwirtschaftlichen Arbeitern im Erlaßjahre Erwerbsmöglichkeiten zu bieten, sollen öffentliche Arbeiten möglichst auf dieses Jahr gelegt werden, ebenso auch Neu- und Umbauten in den Kolonien. Eine weitere Einnahmequelle für dieses Jahr könnte durch verschiedene Hausindustrien, die im Schemittojahre besonders intensiv betrieben wurden, ' geschaffen werden. Bezüglich der besonderen Heiltgkeitsvorschrtften des Landes soll unser Ziel nicht sein, sie zu umgehen, sondern sie zu erfüllen. Demgemäß sind auch besondere Vorkehrungen zu treffen für die Einhaltung der NvNN nnttWöl Auch die bisherige Praxis hat gezeigt, daß die. gewissenhafte Durchführung auf keine ernsten Schwierigkeiten stößt, sofern nur der gute Wille da ist. Jeder thoratreue Jude) der je das Glück gehabt hat, in Erez Jisroel gelebt zu haben, versteht das beseligende Gefühl, zu wissen, daß jegliches Erzeugnis jüdischen Bodens in unserem Lande zum Genüsse geweiht ist durch Absonderung der von Gott gebotenen Abgaben. Wie es uns geradezu physisch unmöglich geworden ist, das Fleisch unreiner Tiere zu genießen, fast so widerstrebt es in Erez Jisroel schon unserem Fühlen, Früchte jüdischen Bodens Zn den Trauerwoche«. Man fragte Ben Asai, warum Israels Söhnihres Landes verlustig gingen. Er verwies auf das erste Wort der Klagelieder ns'K. l. s: sie leugneten die Allmacht des Einzig einen- 2. sie ließen das Zehn gebot unerfüllt- 3. s: sie mißachteten das Milohgesetz, das nach zwanzig Generationen Abraham geworden ist- 4. n: das heilige Fünfbuch der Thora ward außer Kraft gesetzt. (Midrasch Echoh). Die größte Schwierigkeit bietet hier Pnnkt 4. Wenn sie gegen die fünf Bücher Mosis verstießen, so werden eigentlich die drei vorhergehenden Punkte dadurch gegenstandslos. Sind doch die zehn Worte dieser heiligen Schrift ein Teil, wie auch Miloh eines der ersten Gebote und die Anerkennung Gottes erste Grundlage dieser Schrift sind. Man kann doch nicht über Israel ein Kollektivurtell wegen Mißachtung der Thora schlechthin fällen und ihm darüber hinaus noch die Verletzung einzelner Teile und Gebote zur Last legen! Rabbi Joseph Chajim Karo in seinem prächtigen Buche jnp irrin b)p, versteht die Midraschauslegung in dem Sinne, daß das 'n nicht auf das Fünfbuch Bezug hat, sondern damit die fünffache Anpreisung der Thora im Psalm 19, Sätze 8-»10 'Di nö'OD 'n min gemeint sei. Sie erfaßten im Zeitalter der Zerstörung nicht den inneren Wert der Lehre im Sinne dieses Psalms und dies gereichte ihnen zum Nachteile. Und wie ist dieser Hymnus auf die Thorn richtig zu verstehen? Antwort: Als Heilmittel und Erhaltungselement für alle Perioden, und Lagen unseres Lebens wird uns hier die Thora^ gezeigt. In der Einleitung wird kurz und allgemein gesagt: rr>eo rmpa na’on 'n nm Vollkommen, in jeder Situation und für jeden Altersgrad ist die Thora gleich eine „Erquickung des Herzens". 1. Klein und zart reckt sich die junge Menschenpflanze der Sonne entgegen. Noch sind die Tore der Sinne für Einsicht und Erkenntnis fest geschloffen. Aber trotzdem begreift schon des Kindes Unschuld die Wahrheit beffen, was ihm Vater und Lehrer bezeugen, ruüKJ /n nny. Bewährt ist das Gotteszeugnis, woraus mv rivnnv des Kindes Einfalt Weisheit schöpft. 2. In Sturm und Braus drängt des Jünglings suchender Geist vorwärts. Alles erforschen, alles erfahren, ist die Parole. Quälende Zweifel und kritische Bedenken stellen sich ein, holen sich die Maßstäbe aus anderen Welten und trüben die Gedanken und die Freude an der Tat. In dieser krititischen Zeit lerne es, - jüdischer Jüngling, dein Schisflein heil durch die Brandung zu führen, lerne, das Gottesgefetz als höheren Befehl achten und halten, schlicht und einfach, ohne zu drehen und zu deuteln und an dem, was für uns Maß aller Dinge ist, gemessen, und die Freude am Tun, am Leben bleibt dir ungetrübt erhalten: vnv" nimmst du die-Befehle Gottes als solche gerade und ohne kritische Klügelei, 2*? mötPß, so hast du dir die Freude des Herzens über dieses gefährliche Alter hinaus gesichert. 3. Denn kla r und vollkommen seelisch zu eigen wird uns die Lehre erst, wenn wir in» vollen Mannesalter, auf der Höhe unserer geistigen Kraft, und unseres Könnens angelangt, durch das Leben gestählt und die Erfahrung gewitzigt, mählich anfangen, unseres Daseins innere Zusammenhänge zu begreifen. Ist die stürmische Fahrt auf den wilden Wogen des Jugendbrausens glücklich hinter uns, dann ist ruhige Rückschau leichter, die Aussicht dem Auge klarer, dann gilt es auch von» Gottesgesetze: m'KD ,yü 'n mstü; klar und lauter ist das Ziel der Lebenspfltcht, es leuchtet in die Augen. 4. Es naht die Zeit, da der Mensch über der Erscheinungen Flucht nach dem Ewigen und Bestehenden -ausschaut, das Fazit zieht aus der Summe der Tage und Taten, um zu wissen, womit er eigentlich von dannen gehe. In diesem Lebensalter antwortet der Psalm auf die Frage: was ist ewig, was über das Grab hinaus von Bestand? 'T iw -!j^ rnöiy mine, was rein und gönlich kn-uns lebt und durch uns zum Wohls aller in Erscheinung trat, bleibt. . 5. Dann mag die Stunde zum Abschied schlagen. Ein Lebenslicht ist ausgelöscht, aber nicht das Zeugnis, das dieses Leben für Gott und seine Thora ablegte. In den Worten, die wir als „Anerkennung des Urteils" dem Scheidenden nachbeten, ist es dem Gründtone nach gesagt: höh '“t nfiBtPD. Gottes Urteile find der Wahrheit entsprungen, inm allesamt gerecht. Mit seinem Heimgange noch legt der Jude Zeugnis für die Wahrheit der Thoralehre ab. Es war die Schuld und daö Schicksal der damaligen Zeit, daß sie die, fünffache Bedeutung der Thoralehre für all unsere Lebenslagen nicht erfaßte

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.