Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1920-04-22 · Heft 16 (22.4.1920) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
61 (1920)
Issue
Heft 16 (22.4.1920)
Date
1920-04-22
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2450088-2450103--68185-2525287
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

5 entity mentions

f Veit« 8 X?. 1« G«c $8>t *9te. m. «»ril im zweifeln nicht, daß wir «it VotksS Hill» «nS Ziel gelangen und alles Erreichbar» auch durchsetzen^ wen» «uch nach längerem Kampfe. Das Erreichbare! DaS ist ein sehr schwerwiegcndes Wart. Das ist ja gerade das Elend Unserer Verhältnisse, .daß wir selbst bei uns überezngt sind, daß eine ganz große Anzahl von Gemeinden nicht mehr mitniachen kann. Solange cs sich um einige Hunderttausende handelte, mit denen geholfen werden konnte, durste man sich der Hoffnung hingeben, es werde doch einmal gelingen, die Großqemeinden zu veranlassen, den Zwerggemeinden, aus denen sie hervorgegangen, helfend unter die Arme zu greifen. Heute, wo es srch um Millionen handelt, ist auch diese Hoffnung geschwunden. *) Es müssen andere Mittel und Wege gefunden werden, um ihnen zu helfen Den jetzt im Amte befindlichen wird wohl ibr Recht zuteil werden, auf die eine oder andere Weise. **) Unsere Hauptfrage muß der Zukunft gelten. Auch die Frage der ungeprüften Lehrer wird \eiue Erledigung in durchaus befriedigender Weise finden. Einem bekannten „Lehrerfreunde" wurde die freundliche Absicht untergeschoben, einige hundert jüdische Jünglinge aus dem fernen Osten nach Deutschland zu importieren, sie in einer Schnellpresse in der Schechitah und dem Kantorat auszubilden und sie den deutschen Gemeinden als billige jüdische Beamte zu präsen- Äwren .. Wir fürchten diese Maßregel nicht, auch wenn sie wirklich geplant wäre. Wir verlangen nur, daß die Betreffenden einer Organisation angehöceu und verlangen für sie ferner ein ebenso auskömmliches Gehalt wie für den Beamten, dessen Wiege in Deutschland gestanden hat. Gegen Lohndrückern und Streikbrechcrei werden wir uns künftig zu schützen wissen. Das erste Erfordernis dazu wäre allerdings die Notwendigkeit, die Statuten der Lehrervereine in dem Sinne jut ändern, daß kein^ Mitglied bei Strafe des Ausschlußes sich um eine stelle bewerben darf, über die die Sperre verhängt ist. Wenn wir im Vorstehenden mit einer hoffnungsfreudigen Stimmung Ausdruck verliehen Huben, so wurden wir dabei von dem Gedanken geleitet, daß der Wille, d.en jüdischen Beamten zu helfen, fast allgemein geworden ist. .Nur eine Befürchtung hegen wir: „G. B. und Verband der deutschen Juden" sind drauf und dran, uns mit einer Gosamtorganisatwn zu bealiiden. Sie werden unfern Wunsch, unsere Angelegenheit vorweg zu regeln, mit dem Hinweis beantworten, daß das nur im Rahmen ihrer geplanten Organisation geschehen könne. Damit wäre die Sache allerdings ad calendas graecas vertagt und darum dürfen wir uns darauf nicht cinlassen. .Wir bedürfen ja nur ihres moralischen Beistarides. Versagen sie ihn uns aus egoistischen Gründen, so können wir zur Not auch darauf verzichten. Nicht uns trifft dann die Schuld, wenn der Kampf regellos geführt und auch einmal ein Fehlgriff begangen wird. Als Vorspann für die Zwecke der Verbände aber lassen wir uns unter keinen Umständen gebrauchen. Tie Arbeitsgemeinschaft der Lehrerorg.rnisationen ist eventl. stark genug, um ihren Weg auch allein zu finden. Auf die Unterstützung der Jüdischen Lchrerpresse kann sie 'in jedem Falle rechnen. Wir rufen ihr Hit herzliches 23*1 nVs ui und jenes Wort, das Gott seinerzeit an Josua richbete: „Sei stark und .fest!" 2. Die Einführung in den MW- und Mfchnah-Merrlthi. (WchWrift.) SÄHeprobcnskizze von I. Glum in Brrrspretztzzch. (Schluß.) II. Wie heißt die Schrift, die wir jetzt kennen gelernt haben? (Die Raschischrift). Wir wollen nun hören, wer Raschi war. (H. Teilziel.) Ich schreibe '"s»"'l an! Wa» füllt euch auf? Wer weiß schon, was das zn bedeuten hat? (Abkürzung!) Das Wort Raschi ist bloß eine Zusammensetzung «nS den Anfangsbuchstaben seines Namrnö. Ich schreibe diesen ebenfalls an die Tafel. 'priT 'ZI. *) Diese Zeilen waren geschrieben, bevor die Aktton der Freren otthodoxen Bereinigung und der Agndas Jisroel zur Rettung der Landgemeinden eingeleitet war. Wir fordern unsere Kollegen auf, aus allen Kräften zu ihrem Gelingen beizutragen. ES handelt sich um unsere eigene Sache! **) Dasselbe Mittel, das bei Neuausschreibnugen die Gemeinden bisher gefügig gemacht hat, nämlich die Verhängung der Sperre, wird auch beu alten Herren, die nicht mehr znm Wanderstab greifen können, Hilfe bringen. Wenn die Gemeinden bei nachaewiekener Leistungsfähigkeit ihre Schuldigkeit ihren Beamten gegenüber nicht erfüllen, so schützt sie nichts gegen die Sperre, und sie bleiben darin, bis sie bei einttetendcr Vakanz dem bisherigen Stelleninhaber oder dessen Erben bis au f d en letzten Pfennig da» nachgezahlt haben, was sie ihm bisher t» unwchtmüßiger Weise versagt hatte». , Lies die Buchstaben zustlmmerr, die ich NM DßXU j Sternchen versehen habe! Raschi ist im Jahre 1030 geboren und starb ft» Jahre 1105. Sein Geburtsort liegt in Rordfrankreich. In Mainz und Worms studierte er in bitterer Armut. Oft litt er Hunger. Seine Kleidung war so dürftig, daß sie ihn nicht vor der Kälte schützen konnte. Nur selten besuchter feine Familie auf kurze Zeit, trotzdem er schon verheiratet irmr.Jmmev kehrte er sobald als möglich in das Lehrhaus zurück, um das Wort Gottes zu studieren. Erst int Alter von 25 Jahren verließ er die Schule und reist» in seine Heimat zurück. Inzwischen war er aber ein großer Gelehrter geworden, sodnß ihn seine Heimatgemeinde zum Rabbiner MvWt hat. Das war eine große Ehre, denn damals gab es noch viele Leute in den Gemeinden, die das Gvtteswort zu erklären verstanden. Bald kamen aus allen Teilen Deutschlands und Frankreichs Männer, die von ihm lernen wollten. Auch fremde Gemeinden schrieben ihn:, um seine Meinung zu hören, wenn es galt, eine schwierige Frage zu entscheiden. Trotzdem blieb Raschi sehr bescheiden. Er schrieb eine Erklärung zu den Büchern der hl. Schrift und zu dem Talmud. Raschi hatte keine Söhne. Seine drei Töchter waren aber an große Gelehrte verheiratet und ihre Kinder zählen ebenfalls zu den berühmten Weifen Israels. Die Inden hatten in jener Zeit viele Verfolgungen auszustehen. Neberall suchte man sie gewaltsam zur christlichen Religion zn bekehren und mordete sie grausam hin, wenn. sie dem Glauben ihrer Väter treu blieben. In der Todesfurcht oder unter Folterqualen ließen sich freilich manche taufen. Als aber die Zeiten ein klein wenig besser wurden, kehrten viele davon wieder reumütig zu ihrem väterlrchen Glauben zurück. Die treupebliebenen Juden wollten diese nicht mehr als ihresgleichen anerkennen und sich auch nicht mehr mit ihnen verheiraten. AIS das Raschi hörte, sagt« er: „Das sei uns fern, daß wir uns von Herren absvndern, die reuig zurückkehren, oder daß wir sie beschämen. Was sie getan haben, geschah an? Furcht vor dem Schwerte und sie hatten nichts Eiligere» zu ttin als zun: Judentum zurückz::?ehren." Wiederhole, was wir von Raschi gehört haben. (dbontt lami bie Erzählung erst abschnittweise erfolgen.) Ethische Vertiefung! UJ. Wir haben gehört, daß Raschi zu den hl. Büchern eine Erklärung geschrieben hat. Diese Erklärung heißt man auch kurzweg „Raschi". War meint man also, wenn man „Raschi" lernen will? In unserem Chumesch steh: baf Wörtchen ’sn immer ü&cr jenen Erklärungen. (Nachschlagen!) Es gibt auch noch andere Erklärungen zum Ehumesch. (Zeigen.) Alle sind in der gleichen Schrift geschrieben. Wer kennt noch eine andere Erklärung, die auch in der Raschi-Schrift geschrieben ist? (Erklärung zu Mischna: Barthinuroh.) Diese Erklärung der Mischna (zeigen!) stammt aber nicht von Raschi, sondern von einem anderen Gelehrten. Wir wollen nun versuchen, vV wir Rasch is Erklärungen zunr Ehumesch lernen können (111. Teilziel.) Vorbereitung. Wir wählen den 1. Vers des 18. Kapitels 4« 1. Buch Moses. Lies den Vers! Uebersetze ihn! War sagt nnS der Vers? Warum erschien Gott dem Abraham? Wo hielt sich Abraham gerade aus? WaS ist ei» Hain? Wer war Mamre? In welcher Jahreszeit trug sich die Begebenheit zu? Zu welcher Tageszeit? Lies die vorhergehenden Verse! WaS höre« wir darin? Nun wollen wir uns die Raschi-Erklärung {•«* trachten. Wo beginnt sie ans dieser Seite? W» beginnt die Erklärung zu diesem Verse? Welche Wötter könnt ihr lesen? Ueoersetzt sie! Welch» Wörter sind aus dem Bibelderse »ntnommen? Woran kann man das schon äußerlich erkennen? (Quadratschrist.) Warum setzt wohl Raschi diese Wötter seiner Erklärung voraus? (Weil er zeige« Will, welche Wötter er erklären möchte.) 8. Darbietung. Ich will euch nun vorübersetzen, was Raschi z» diesen Wörtern sagen will. WaS haben wir jetzt gehött? Welche Wötter kommen euch bekannt bet? (NB Diese Frage muß bei der Einführung hier wieder erfolgen, weil die Kinder die Wötter ja zum Teil falsch lesen und deshalb Bekanntes ertz jetzt wieder erkennen.) Wer kann das nachsagen? 6. Uebun §. Einüben. Der KerS wird abschnittweise deoa»- beitet. Chorsagen! 'Am Schlüsse der Behandlung erfolgt dir Sesamtwieoergabe des Verses mit der Erklärung, sowie die Inhaltsangabe. Die besseren - Schüler übersetze» auch ohne Textwvrt. (Auf die Verknüpfung, Vergleichung des Inhaltlichen etc. sei «ur htngtzwiss»«,) Zur Schulaufsicht. von Popper, Weener. Das amtliche Schulblatt für den Regrernng-- bezirk Aurich vom 1. Oktober v. ISenthält. an feinem Schlüsse aw letzt« ambec »«, Kers»rr»l»«ch. richten in kleinste« Drück *. «. s»kzenden PassuS: Auf Grund bei Erlasses des Herrn Ministers füv Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, httr. Uebet-. tragung der nebenamtlichen Kreisschulanssicht an Fachleute, sind mit dem 30. Sept. 1919 von der Wahrnehmung der nebenamtlichen Kveisschulaussichii entbunden. . . . Landrabbiner Dr. Hossmann-Emde» .... Mit dieser Verfügung ist sang- und klanglos .eine Einrichtung zu Grabe getragen, rvelche 65 Jahre lang in der Provinz Hannover bestanden hat. Hier und im früheren Kurhessen bestand bis zum 30. Sept. 1919 die einzigartige Aussicht der Landrabbiner über die jüdischen Schulen an Stelle her Kreisschulinspek-, toren aus Grund regierungsseitigen Auftrages, cina Einrichtung, welche, wenn man von der prinzie Pi eilen Seite absieht, an Trefflichkeit allenfalls nur von der Einrichtung des israelitischen Gemeinde-, Wesens in Württenwerg Übertrossen worden ist. Dev Landrabbiner war also das Bindeglied -wischen der jüdischen Schule, Schulgemeinde und Lehrer einerseits 'und Regierung, bezw. Kultusministerium andererseits. Daß diese Ordnung für die Beteiligten, besonders aber für die Interessen des Judentums, namentilch des gesetzestreuen, abgesehen von einigen Härten, von größtem Segen gewesen ist, liegt auf der Hand. Damit ist es nun vorbei, und das gibt uns Veranlassung zu einem .Rückblick aus das Gewesene, wie zu einem Ausblick auf die möglich» Weiterentwicklung. Als, die nächsten Leidtragenden fühlen sich die jüdischen' Lehrer der Provinz. Denn an die Stelle des Landrabbiners, der die Besonder-, heften der jüdischen Schule hinsichtlich Religionsunterricht, Sabbath und Festtage, Anordnung der Ferien. Anrechnung des Kultusamtes als Kirchen-, dienst, Schächtwesen, Vorbeterdienst nsw. nach oben hin erfolgreich durchsetzte, Irftt nunwehr ein nicht-, jüdischcr Lehrer oder Rektor, dem in der persönlichen Auffassung dieser Interessen — hoffen wir wohlwollender Spielraum gelassen Ist und welchem diese zumeist eine terra incognita bilden. — — Tie landrabbinatliche Schulaufsicht gründete sich aus die „Schulordnung süx die jüdischen Schulen der Provrnz Hannover vom 5. Feür. 1854". welchs in einem vergilbten, altersschwachen Exemplar vor mir liegt, gedruckt 1854 und unterzeichnet vom „Königlich Hannoverschen Ministerinm des Innern, Wednneher." Obzwar diese Schulordnung, welchs wohl unter der Mitwirkung des.großeic Rabb. S. R. Hirsch (? Redaktion) (er war bekanntlich auch Landrabbiner in Emden) entstanden ist, nunmeh-r nur noch Musenmswert besitzt, wollen wir einige markante Stellen daraus hervorheben: „Das Halten Ion Winkelschnlen ist unzulässig. Das Schullvkal darf nicht zur Wohnung des Lehrers benutzt.werden. Von den 23 Wochenstunden sollen mindestens 11 auf die Reli-! gionsgegenstände berwendct werden. Fortgeschrittene Schüler kann der Lehrer zum Hilss ante reicht anleiten. Die Einnahme des jüdischen Lehrers soll neben angemessener Woynunc; und ohne Anrechnung der Beköstigung nicht unter 40 Taler jährlich letragen. Es soll auf Abstellung der Reifttische gegen, einen angemessenen Geldersatz tunlichst hingewirK werden. Ist dies nicht zu erreichen, so soll der Lehrer das ganze Jahr hindurch täglich morgens, mittags und abends fteie Be?östigu>ig auf seinen Wunsch möglichst in seiner Wohnung erhaltene Während der Schulzeit hat der Lehrer sich jeder anderen Befchäfttgung zu enthalten." Diese Auslese zeigt, wie der jüdische Lehrer aus den Miseren jener Zeit befreit werden sollte. Diese Schulordnung ist nun, obzwar von der neueren Schulgesetzgebung in den Meisten Dingen bereits überholt, als Opfer der Revolution gefallen, die mit einem Federstrich auch für die jüd. Schulen die geistliche Schulaufsicht b-eseitigte; eine Petttion der Vorstände sämtlicher jüd, Gemeinden der Provinz ist ergebnislos geblieben. Einen Fortschritt kann ich.in dieser Neuorientierung nicht erblicken, weder für die jüd. Schulen, noch deren Lehrer. Sie sind jetzt in allen spezifisch jüdischen Punkten dem persönlichen Wohlwollen des neuen Kreisschulinfpektors unterworfen. Es wird Sache iedes Lehrers sein, diese Interessen zur Geltung zu bttngen, — hoffen wir das Beste! — AachriHten und Korrespsndenzen. A«s Vaher«. Der bayrische Lehrervercin hat der Arbeitsgemeinschaft als erste Anregu»lg die Durchführung folgenden Beschlusses empfohlen: „Kein Beamter darf im Gebiete eines Kollegen irgendwelche Amtshandlungen vornehmen ohne vorhergehende Billigung des ^zuständigen Ortskoltegen." Wir empfehlen den vorstehenden Beschluß der Beachttrng der Mitglieder des Unabhängigen ifrael. Lehrervereins in Hessen nicht nur für das eigen» Gebiet, sondern auch für die angrenzenden Bezirke. Daß nach unserer Ueberzeugung die strikte Befolgung aller Sperrvorschristen nur auf Grund der Aufnahme eines entsprechenden Paragraphen in die Vereinsftatuten gesichett werden kann, dar/ unS nicht daran hindern, schon jetzt stramm Order patteren. KSnissber< i. M. Ostpreußischer Letzrerverein. Tie Kreis-Shnagogengemeir.de .Tilsit bat die Anstellung ihres neue», ersten Kanhoos auf Grundlage de» vstpreußischen Rormaivertragss v»° »Uligt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.