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Der Israelit · 1920-04-22 · Heft 16 (22.4.1920) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
61 (1920)
Issue
Heft 16 (22.4.1920)
Date
1920-04-22
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Crzie^tmg and E»-e^re Organ des Kundrs gesttzestreurr jüdischer Zryrrr Dentlchlands E.D-CX An die Mische Lehrerschaft der Rheinprovinz und Westfalens. Gemäß dem in Nr. 45 der „Blätter Mr Erziehung und Unterricht" (v. 6. Nov. 1919) veröffentlichten Beschluß des „Verbandes der jüdische» Lehrervereine im Deutschen Reiche" des „Bundegesetzcstreuer jüd. Lehrer T-eutschlands" und des „Israelitischen LehrervereinS für Bayern" sind die Unterzeichneten Vereine am 19. Januar 1920 in Düsseldorf durch ihre Vorstände zu einer provinziellen Arbeitsgemeinschaft zusammengetreten. Um die Forderungen der jüdischen Lehrer in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung mit Nachdruck vertreten zu können erwarten wir, daß kein jüdischer Lehrer der Rheinprovinz und Westfalens unorganisiert bleibt. Der Vorstand des Vereins israelitischer Lehrer der Rheinprovinz und Westfalens Abraham-Essen. Der Vorstand des Zweigvereins Rheinland des Bundes gesetzestreuer jüdischer Lehrer Deutschlands Gut-Kolm Arbeitsgemeinschaft des Vereins Israelitischer Lehrer der Rheinprovinz und Westfalens und des Zweigvereins Rheinland des Bundes gesehestreuer Mischer Lehrer Deutschlands. Essen, 27. Febr. Die Shnagogengemeinde Linnich (Rheinland) letzt für ihre Lehrstelle in Nr. 9 des „Israelitischen Familienblattes" bei freier Wohiturtg, Licht und Heizung ein Gehalt von 3600 Mk. und Nebeneinkommen aus. Wir haben mit der Gemeinde Unterhandlungen angeknüpft, das Gehalt unseren Forderungen entsprechend (Gleichstellung mit den Volksschullehrern »es Ortes) zu gestatten. Tie Kollegen werden darauf aufmerksani gemacht, sich nicht um die Stelle zu bewerben, bis die Gemeinde annehmbare Anstellungsbedingungen macht Abraham-Essen. Gut-Cöln. Die Shnagogengeineinde Goes selb i. W. hat für ihre Lehrerstelle neben Wohnung, Licht und .Heizung ein Gehalt von 3600 Mk. ausgesetzt. Wir haben mit der Gemeinde zwecks Aufstellung annehmbarer Anstellungsbedingungen (Gleichstellung mit den Ortslehrern) Unterhandlungen angeknüpst und brachen die Kollegen darauf aufmerksam, sich bei dem oben genannten unzulänglichen Gehalt nicht um die Stelle zu bewerben.. Das Gleiche gilt von der Gemeinde Ob erstein <l d. Nahe (Gehalt 4500 Mk.). Abraham-Esten. Gut-Eöln. Arbeitsgemeinschaft der jüdischen § Lehrerverbände und Vereine i. D. $. tlfuvt i». M., 13. F'eör. Die jüdischen Lehrervereine haben eine Arbeitsgemeinschaft begründet. Folgende Vereine gehören der Arbeitsgemeinschaft «n: Verband der jüd. Lehrervereiue im Deutschen Reiche, Bund gesetzestreuer Lehrer, Bayrischer Leh- Rrdrrain, Israel. Lehrerkvnferen- Die Sfoschäftsstelle befindet sich in Frankfurt a. M. Ihr gehören die Herren Tr. Phil. Höxter, Realschullehrcr Ochsenmann und Mittelschullehrer Flörsheim an. Zuschriften sind an Herrn Dr. Höxter, Frankfurt a. M. Friedrichstraße 50. zu richten. Tw Arbeitsgemeinschaft sieht sich zu folgender Erklärung veranlaßt: Tie von Tag zu Tag sich steigernden TenerungSverbättnijse zwingen die Arbeitsgemeinschaft von den jüdischen Gemeinden, die Gewährung des Exist-nzminimums für ihre Lehrer zu fordern. Es ist die unabweisbare Pflicht der jüdischen Gemeinden, ihren Lehrern Bezüge in solcher Höhe zu sichern, daß die jüdischen Lehrer den in denselben Orten wirtenden Nolksschullehrern im Gehalte gleichkommen. Leistungsschwache Gemeinden wollen sich um Zuschüsse an die in Betracht kommenden Organisationen wenden oder sich zu leistungsfähigen Verbänden mit Nachbargemeinden zusanimenschließen. Die' Arbeitsgemeinschaft hat den Anschluß an den Deutschen Beamtenbund in die Wege geleitet. Flörsheim, Schriftführer. , Von der vorgenannten Stelle werden wir gebeten, darauf hinznweisen, daß die „Sperre" nicht von ihr, sondern von den einzelnen Vereinen ausgesprochen .werden soll, weil diese die Verhältnisse besser beurteilen können als die zentrale Stelle. Die Redaktion. Die Arbeitsgemeinschaft. Wie unsere Leser bereits wissen, ist zwischen den einzelnen Lehrerorganisationen eine Arbeitsgemeinschaft vereinbart worden, die nur mehr seit einigen Wochen in Tätigkeit getreten ist. Wir begrüßen sie aufs herzlichste und erhoffen von ihr, wenn auch nicht eine vollständige Befriedigung unserer Wünsche, doch wenigstens eine wesentliche Besserung unserer Lage sowohl nach der rechtlichen als auch nach der materiellen Seite hin. Wir begrüßen sie umsomehr, da sie die einzige Form ist, unter der gegenwärtig die gesamte jüdische Lehrerschaft ihren Willen kundgeben, weil es die einzige Art ist, in der sie eine gemeinschaftliche Tätigkeit ausüben kann. Wir erhoffen von ihr nicht zuviel benn wir wissen, daß auch im Zeitalter der Revolution die Bäume nicht in den Himmel wachsen und daß gerade rn ihr nur die Masse wirkt; wir Lehrer aber sind nur eine verschwindende Minorität. Die Beamten in den Grvßgemeinden werden ihren Willen schon aus Grund des Betri^ebsrätegesetzes durchsetzen und den armen L-chluckern rn den Zwerggemeinden wird wahrscheinlich auch die Arbeitsgemeinschaft nicht Helsen können. Wo nichts ist, da hat nicht nur der Kaiser, sondern auch der Lehrer das Recht verloren. Man kann ihnen nur den Rat geben, sich von den so jämmerlich dotierten aus bester bezahlte Stellen zu melden. Zwischen Grotz- und Zwerggemeinden liegt aber noch eine recht große Reihe von Gemeinden, die bisher zwar zu den leistungsfähigen, aber leistungsunwilligen Arbeitgebern gehörten und die nur dann ihren sozialen Pflichten gerecht werden, wenn sie dazu gezwungen werden, und das soll jetzt geschehen, aber gründlich. Unsere Leser wissen aus den bisherigen Veröffentlichungen^ daß bereits mit einem Zwangsmittel dorgegangen wrrd, dessen sich die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter seit langer Zeit bedienen, nämlich der Sperre der modernen Form des alten Cherem. Es ist nicht ganz unbedenklich, aber durchaus wirksam, denn wenn es auch leider in ««»Herr Gemeinden Leut« gibt, denen an «tu« „Stillegung des Betriebs" gar nichts liegt, so ist das religiöse Gefühl denn doch nicht so weit geschwunden, daß nicht hinwiederum eine ganze Anzahl anders Denkender die Berechtigung unserer Forderungen anerkennt und den Vorstand zwingt, sich unseren Bedingungen zu unterwarfen, um die religiösen Institutionen ausrechtzuerhaltcn. Die bisherigen Erfolge auf diesem Gebiete Und durchaus , ermutigend, besonders in Ostpreußen, dank dem energischen^ Einschreiten von Waiienhausdirekwr Peritz- Königsberg. Was wir beklagen ist nur der Umstand, daß eine Regelung der Verhängung der Sperre bis j'tzt noch nicht einmal versuche worden ist. Unser Ideal war und ist der soziale Friede und der kann nur zustande kommen, wenn zwischen Arbeitgebern und -nehmern eine Verständigung über die Arbeitsbedingungen in die Wege geleitet wird. Und das setzt eine Organisation der beiden Stände voraus, eine Organisation, die bisher noch nicht besteht. die aber leicht geschaffen werden kann. Da. wo eine staatliche Organisation für jüdische Angelegenheiten vorhanden ist, wie in Württemberg und Baden, werden unsere Kollegen, daran zweifeln wir nicht, ohne große Schwierigkeiten mit ihren Forderungen zuerst durchdringen. Aber auch in anderen Staaten wird es zu einer Verständigung kommen müssen. Da kommt uns das Vorhandensein der Verbände wohl zustatten. Fast alle Gemeinden gehörcn einem der vorhandenen Verbünde an. Das genügt, denn wir bedürfen ja nur einer Zentralstelle ist hem anit der wir verhandeln können, um einen Einigung s - u n d S ch l i ch t u n g s -- A u s s ch u 5 zustande zu bringen, von dem unsere Beschwerden und Forderungen geprüft werden können. Was bis jetzt geschehen, ist einseitig und darum gefährlich. Wir müssen die Gewähr haben, daß Zwangsmaßnahmen, nur dann getroffen werden, 1. wenn sie berechtigt sind und 2. wenn alle gütlichen Mittet versagt haben. Veninbnrung eines Tarifs und eines für alle bindenden Normalvertrags, das sind Dinge, die sich leicht erreichen lassen, wenn nur einmal die Stelle da ist, mit der verhandelt werden kann. Den genannten Einigungs- und Schlichtungsausschuß ins Leben zu rufen, müßte also die erste Ausgabe der Arbeitsgemeinschaft sein. D. I. G. B. und Freie orthodoxe Vereinigung, der Verband der deutschen Juden und der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens kommen in Betracht, um aus sich Heraus und in Verbindung mit der jüdischen Lehrerschaft, vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft, die genannte Zentralstelle zu bilden. Mehr als einen moralischen Zwang kann sie allerdings auch nicht ausüben. Aber wir bedürfen ja nur dieses letzteren. Wir wollen das an einem Beiwiel klar machen: Es wäre ein Sieg der jüdischen Beamten auf der ganzen Linie, wenn die jüdische Presse sich einmütig weigern würde, bei Ausschreibung von Vakanzen Annoncen ausz »nehmen, die nicht den Mindestforderungen der Beamten genügen. Es mutz dahin kommen, daß das erreicht wird d. h., daß jede halbwegs anständige jüdische Zeitung von sich aus Annoncen zurückweist, die nicht das Plazet der jüdischen Organisation erhalten haben. Wie die Dinge heute liegen, wird die jüdische Preise eine solche Zumutung mit Recht als ungehörig zurückweisen. Anders, wenn hinter uns nicht nur die Lehrerschaft^ sondern auch die moralische Stütze der deutschen Juden steht. Damit erhalten wir tatsächlich ein Mitbestimmungsrecht über die Anstellung der jüdischen Lehrer, aber auch über ihre Entlassung. Auch über unsere anderen Forderungen, wie Sitz und Stimme im Gemeindevorstand und ähnliche Ding».' können wir nur erlangen unter Zustimmung der Verbände, bezw. desjenigen Organs, das sie zur Regelung de, Beamentfrage schassen «nerdo«. Mir

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