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Der Israelit · 1920-04-01 · Heft 13-14 (1.4.1920) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
61 (1920)
Issue
Heft 13-14 (1.4.1920)
Date
1920-04-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Der MSra-Ltt. Nr. 13 u. 14. Sette 13 1. April 1920. (Biblisch - halachische Erörterung zu einer politischen Zeitfrage.) Es ist gut jüdische Art, alle Fragen des Tages an dem zu meffen, was für uns das Maß aller Dinge ist, an der Thora und sie unter dem Gesichtspunkte zu werten, die jüdisches Denken eröffnet. Es dürfte darum nicht müssig sein, für die Frage des von der Entente an Deutschland gestellten Auslieferungsbegehrens nach der Meinung von Bibel und Talmud und der Entscheidung der Halacha zu suchen. Unsere Schrift ist auch all Präzedenzfällen für Auslieferungsaffären ziemlich reich. Die erste Auslieferungsgeschichte finden wir im Buche der Richter, Kap. 20, die den Titel tragen könnte: „Die Schandtat zu Gibea". In Gibea, einer Stadt im Wohnsitz Benjamins, wurde das Weib eines Leviten in so schändlicher Weise mißhandelt, daß es in der Schrift heißt: „Es ist Derartiges nicht geschehen und gesehen worden, seit die Kinder Israels ans dem Lande Mizrajim ausgezogen sind." Eine große Volksversammlung, an der alle Stämme von Dan bis Berseba beteiligt waren, tagte und das Resultat der Beratungen war: Mobilisierung aller waffenfähigen Männer und Anmarsch gegen Benjamin. Zunächst wird aber ein Auslteferungsbegehren folgenden Wortlautes gestellt: 251'22 '22 D'twan 122 1251 nw „Und nun gebt die Männer, die Uebeltäter von Gibea heraus, daß wir sie töten und das Böse aus Israel wegschaffen." Die Söhne Benjamins lehnten ab und es entsteht ein wütender Bruderkrieg mit wechselndem Glück, in dessen Verlauf 60,000 Opfer vom Schwerte dahin gerafft werden. Von einem anderen Fall der Auslieferung erzählt das Buch Samuel II, der sich a-r den Namen Seba SohnBichris knüpft. Dieser hatte einen Aufstand gegen David angezettclt und sammelte unter der Losung: „Wir haben keinen Anteil mehr an David", vieles Volk um sich, das sich gegen den König auflehnte. Als sich der Aufwiegler in eine Stadt flüchtete, war Joabs Heer nahe daran, die ganze Stadt zu vernichten, wenn nicht auf Vermittlung einerweisen Frau der Kopf Sebas ausgeliefert worden wäre. Ein Kapitel später erzählt uns von der Auslieferung der sieben Nachkommen Sauls an die Gib eoniten, die sich von Saul, entgegen dem ihnen von Josua geleisteten Treueid, benachteiligt und mißhandelt fühlten. All diese Fälle ergeben noch keine Anhaltspunkte dafür, wie sich der jüdische Rechtsstaat nach dem auf Grundlage der Thora ausgebautcn Staats- und Völkergesetz in einer solchen Frage verhalten würde und müßte. Die Geschichte ist kein Gesetzbuch, wohl aber eine Lehrmeisterin, die über Geist und Wesen der Völker klare Auskunft gibt. Im ersteren Falle handelt es sich um die Forderung nach Verbrechern, die nach dem eigenen Gesetze im damals noch geeinten Israel des Todes waren. Im Falle Sebas ging es um den Kopf eines Rebellen, eines politischen Verbrechers, der von keiner Stadt gedeckt werden kannte, ohne daß sich diese Stadt selbst in den Verdacht des Landesverrates begab. Der dritte Fall, die Auslieferung der unschuldigen Saulsnachkommen an die Gibeoniten steht so einzig und unerklärlich da, daß wir in diesem Zusammenhang nichts damit anzufangen vermögen. " Allein, auch in unseren Dezisoren wird bereits diese Frage so eingehend behandelt, daß wir bei der Suche nach jüdischen Quellen gar nicht sehr weit auszuholen nötig haben. So lesen wir im nptnrr des Maimonidrs minn 'HD' niD^n 228 122 12D D'2D2 222 1228 DK (21 '2 '2 222 152.2' 2272 212.22 182 281 1222,221 222 12122' 281 ^82V'2 228 ÜÖ2 22*7 1222' 281 22'2 2222 ''2 28 221 '21^2 122 122 12281 222 281 2^7122*7 p ]T\b ('212 i'81 22^7 1218 122' VQ2 222 1222' 281 (212 1222' 22'2 2'2 W8 ♦282U22 228 „Wenn die Bedränger von der Gemeinschaft die Auslieferung eines — unbestimmten — Israeliten unter Todesdrohungen für die ganze Gemeinde fordern, so hat diese eher den Tod auf sich zu nehmen, als daß sie einen aus ihrer Mitte dem Tode preisgtbt. Haben aber die Feinde einen bestimmten Namen g nannt, so darf dieser nur dann ausgeliefert werden, wenn er auch nach jüdischem Gesetze die ^Todesstrafe verdient hat, (eigener Gerichtshof). Indes auch in diesem Falle darf die Auslieferung nicht freiwillig geschehen. Wo sich aber der Verlangte nach eigenem Gesetze keiner direkten Todessünde schuldig gemacht hat, muß er von der Gemeinschaft mit ihrem eigenen Leben gedeckt werden." Diese Entscheidung deckt sich nicht ganz mit der des 8"22 in 5l"21' 157, der der Meinung ist, daß das Auslieferungsrecht oder sogar die Auslteferungsp flicht der Gemeinschaft auch dann schon gegeben ist, sobald von den Verfolgern ein bestimmter Name genannt wird, gleibgtlttg ob sich um einen mehr oder minder Schuldigen handeltaus der Anschauung heraus, daß die Gesamtheit dem einzelnen nicht geopfert werden kann und darf und daß der talmudische Grundsatz VS2 '222 W22 l'212 C8 in solchen Fällen außer Kraft tritt. Beide Dezisoreu haben ihre Quelle in Mischna Trumoh, Mischna 8. Die Mischna handelt von Frauen, deren einer von den Feinden unsittliche Zumutungen gestellt werden, ünter Androhungen für alle Anderen. In „Jerusch almi" zu dieser Mischna wird aber die Frage aus dem sittlichen Gebiet auch auf jede andere Art von Gewalttat übertragen. Dort spricht die Baraitah von einer Karavane, die von Räubern angefallen und von diesen vor die Alternative gestellt wird, entweder ihrer einige herauszugeben oder, im Weigerungsfälle, allesamt den Tod zu erleiden. Wenn diese Forderung in dieser allgemeinen Form gestellt wird, -so hat die Gruppe kein Recht, jemanden aus ihrer Mitte zu opfern. Werden jedoch bestimmte Personen angefordert, so können diese, nach Resch Lakisch, ihrem Schicksale preisgegeben werden, wenn sie durch ihr Vergehen, gleich dem Seba Sohn Bichrts, den Tod verdient haben. Rabbi Jochanan gibt die Auslieferung auch dann frei, wenn die Angeforderten keine Totsünde begangen haben. Es ergibt sich somit, daß „Remo" nach Rabbi Jochanan entscheidet, (wie auch sonst immer Rabbi Jochanan kontra Resch Lakisch für die Halacha entscheidend ist.) Maimonides dagegen kodifiziert hier, in unserem Faste, dem angeführten Grundsatz zum Trotz, wie Resch Lakisch. Es wird nun noch in „Jeruschalmi" zur weiteren Illustration der Barattha ein konkreter Fall angeführt, in dem sich ein Mann, namens Uta Sohn Kuschabs, vor seinen Verfolgern bei R. Josua, dem Sohne Levis nach' Lydien geflüchtet hatte. Nachdem aber die Verfolger Miene machten, die ganze Stadt zu vernichten, lieferte ihn Rabbi Josua an die Belagerer aus. Nun hatte aber dieser Schritt für Rabbi Josua die traurige Folge, daß „der Prophet Elia, der sonst zuweilen bei ihm erschien, eine geraume Zeit ausblieb." Durch inbrünstiges Gebet wieder ins Haus beschworen und vom Rabbi über den Grund seines langen Ausbleibens befragt, gab er zur Antwort, er hätte keine Lust im Hause eines Denunzianten zu verkehren. „Habe ich nicht nach der Mischna gehandelt?" rechtfertigte sich Rabbi Josua. „Diese Mischna ist nicht für die ganz Frommen geprägt, die ihr Leben über das Allgemein gültige hinaus nach höheren ethischen Grundsätzen zu regeln haben," (8'2.2'7'22 251512 18^), lautete die Antwort des Propheten. Interessant ist daß der 221 '212 den Fehler Josuas, der ihm den Vorwurf des Propheten etnbringt, darin sieht, daß Josua selbst, eigenhändig die Auslieferung vollzogen hatte, während er doch ganz gut noch die Dinge an sich hätte herankommen lassen können. Immerhin hätte er unter keinen Umständen selbst den Büttel machen dürfen. Der (22 '22V macht zur angeführten Stelle im „Jore Dea" noch einmal auf die gebieterische Pflicht aufmerksam, die Verhandlungen bis zum Aeußersten weiter zu pflegen, um noch zu retten, was zu retten ist. D'22ü2 '18 27'222^> 21122 Nach all dem würde sich unser Gutachten, würden wir darum gefragt, in der Hauptsache folgendermaßen gestalten: Die Auslieferung an eine fremde Macht ist abzulehnen. Dagegen soll vor einem eigenen Gerichtshöfe die Schuldfrage genau geprüft werden. (Ein Standpunkt übrigens, zu dem sich auch die Alliierten in ihrer zweiten Note bekannt haben). Nach Feststellung der Schuld können die Schuldigen ausgeltefert werden, wenn die Gegenseite darauf dringt und nachdem alle Verhandlungen zur Abwendung der Auslieferung gescheitert sind. In diesem Falle, aber erst dann, muß man sich, um die Gefahr von der Gemeinschaft abzuwenden, dem Zwange fügen. Wie überhaupt das Judentum über Auslieferung, Spitzelwesen usw. denkt, erhellt aus Talmud „Baba Kama", wo Rabba bar Nachmeni, der von der Behörde zu Spitzeldiensten gezwungen wird und seine Handlung mit den Worten zu entschuldigen sucht, er volle ja nur das Unkraut aus dem Weinberge entfernen, entgegengehalten wird. 1222 28 2^22 2222 2512 812' „Es ist Sache des Weinbergsbesitzers selbst, seinen Weinberg zu reinigen." Das ist jüdisch. Der Schrei nach dem Schuldigen, nach Rache und Vergeltung ist aus dem Geiste heraus geboren, den zu bekämpfen mit zu den Zielen des Judentums gehört. Noch sind solche Auseinnandersetzungen in Fragen der Weltpolitik und des Völkerrechtes Spielereien. Aber wenn die Menschheit, die vielgeplagte, wenn die Welt, noch aus tausend offenen Wunden blutend, wieder genesen soll, so wird sie doch über kurz oder lang zu dem alten jüdischen Geiste zurückkehren müssen, zum Geiste des 2251 2'D282 12128 ^8 Der junge GM bei Samson Aaphael Hirsch. (Schluß.) Nach der Tagebuch-Auszeichnung mit dem empörenden Ausfall gegen den Schulchan Aruch, der als Sympton für die Seelenstimmung des jungen Graetz um diese Zeit äußerst charakteristisch ist, bedarf die mangelnde Zutraulichkeit des zeitlebens mit scharfer Menschenkenntnis ausgerüsteten Lehrers kaum einer Erklärung mehr. Dessen Name war kurz vor Peßach auch in der Provinz Posen populär geworden. Der Buchhändler Wolf Alexander in Wollstein ließ unter dem Namen '22t 22251 eine Hagodo drucken, die als Einleitung Auszüge aus dem Chaurew und eine, wie Graetz schreibt, „in recht schmeichelhaften Ausdrücken" gehaltene Dedikation an Ben Usiel enthält. Trotzdem scheiterte der Plan der Wollsteiner Rabbinats-Kandidatur, zum Teil an Bedenken Vonseiten Hirschs selber. Diese Bedenken charakterisiert Graetz — man verzeihe, daß wir die jeder Pietät ins Gesicht schlagende Tagebuch-Notiz um der historischen Wahrheit wollen hier wiedergeben — wie folgt: . . Was habe ich nicht von ihm erwartet. Er würde vor Begierde brennen, seinen Kerker zu verlassen, den seine krasse Religionsansicht, sein bornierter *p2ji (221151-ianismus noch viel düsterer macht. Da kalkuliert er nun kleinlich, wieviel das Mehl, Fletsch, Huhn und Gänse dort und hier differieren — alles 215112V eines

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