Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1920-02-26 · Heft 8 (26.2.1920) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
61 (1920)
Issue
Heft 8 (26.2.1920)
Date
1920-02-26
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2450088-2450096--68068-2525148
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Lette 2 Nr. 8 Der Israelit. Lv. tze-ruar LSLV Wochenmndschau. Zur Organtsattonsfrage. Von Herrn Dr. Jsmar Freund in Berlin, dem Autor des in voriger Nummer bereits kurz besprochenen Verfassungsentwurfes des D. I. G.B., geht uns eine längere Darstellung der Motive dieses Entwurfes zu, die wir wegen Raummangels nicht in vollen Umfange veröffentlichen können. Angesichts unserer grundsätzlich ablehnenden Stellung gegenüber jeder nicht auf voller Autonomie des gesetzestreuen Judentums aufgebauten religiösen ElnheitsorgantsaLton, beschränken wir uns auf die Wiedergabe der Sätze, mit denen Herr Dr. Freund die Einbeziehung der religiösen Aufgaben in den Bereich der Organisation sowie die Schaffung der von ihm vorgesehenen Unter-Ausschüsse für religiöse Angelegenheiten zu begründen sucht. Er schreibt: Bei allen Organisationen, die in den letzten Jahrzehnten über den Kreis spezieller Interessen hinaus im deutschen Judentum geschaffen worden sind, ist die Behandlung religiöser Fragen prinzipiell ausgeschlossen worden. Der Grund ist in der Tatsache zu suchen, daß nach der Entwickelung, die seit Mendelssohn, besonders aber seit der Emanzipation das religiöse Leben genommen hat, das deutsche Judentum sich nicht mehr als eine innerlich geschloffene Einheit darstellt, sondern in ve schiedene Richtungen zerfällt, deren grundsätzliche Unterschiede nicht unbeträchtlich sind. Bei der Schaffung umfassender Organisationen, die auf die Teilnahme aller Parteien Wert legten, glaubte man nun, eine Grundlage für gemeinsame Arbeit nur gewinnen zu können, wenn nran die Behandlung religiöser Fragen ans dem Aufgab'nkreis der Organisation von vornherein und grundsätzlich ausschloß. Dieser Standpunkt ist auf die Dauer unhaltbar. ES läßt sich wohl der Fall denken, daß eine national - jüdische Organisation sich religiösen Fragen gegenüber, neutral erklärt. Ein jüdischer Reltgionsverban'd aber, der das Gleiche tut, und das religiöse Moment' aus dem Kreise seiner Aufgaben ausscheidet, ist ein Widerspruch in sich selbst und negiert sein eigenes Wesen. Es muß deshalb die Pflege des religiösen Lebens in den Aufgabenkreis des Bundes einbezogen werden. Auf der andern Seite aber müssen allerdings Sicherheiten dafür geschaffen werden, daß religiöse Zwistigkeiten veruiieden werden und jede Majoristerung einer religiösen Minderheit von vornherein und unbedingt ausgeschlossen ist. — Dieser doppelten Forderung trägt der Entwurf Rechnung, indem er unter den Zwecken des Bundes, und zwar an erster Stelle die Hebung des religiösen Lebens aufftthrt, gleichzeitig aber vorsieht, daß die den Kultus, sowie den Religionsunterricht betreffenden-Angelegenheiten nicht gemeinsam behandelt werden, sondern für jede religiöse Richtung, soweit sich hierfür eine Notwendigkeit herausstellt, in besonderen Ausschüssen. So sollen unter dem weiten Dache des Bundes alle Richtungen eine Heimat finden. Jede soll des Segens teilhaftig werden, der in dem Zusammenschluß gleichströmender Kräfte für die Förderung der gemeinsamen Aufgaben liegt, jede aber gleichzeitig die bedinsunKslüse Sicherheit haben, daß sie sich frei und unbeeinträchtigt, ohne Reibungen »nd ohne hie Not. tvendigkeit hemmender Rücksichtnahme, geschützt gegen jede Majorisicrung und jeden Einartsi von außen nach tßrctt eigenen Gesetze» Nttd Nölnrendigreiien entwickeln kann." Daß ein Verband von Religionsgemeinden, der die „Religion" ausschließt, ein Unsinn ist, wird man kaum bestreiten können — ebenso unvollziehbar aber ist für uns der Gedanke, daß Weltanschauungen, die sich so scharf voneinander scheiden, wiediejenige der modernen Richtlinien- Prediger' oder Achad-Haam-Bekenner von der des orthodoxen Judentums, in diesem einheitlichen Religionsverband auf gemeinsame Kosten gepflegt und nach außen vertreten werden sollen. Der Anspruch des sinaitischen Gesetzes auf Anerkennung durch die Gesamtheit des jüdischen Volkes oder der jüdischen Religionsgemeinschaft schließt von vornherein die bescheidene Resignation aus, die die sich als „religiöse Richtung" neben der ebenso religiösen „Richtung" der Herren von der Johannis- oder Fasanenstraße in einem Unterausschuß unter einheitlicher Leitung unterbringen läßt. Und das unverfälschte, seiner urwüchsigen Kraft noch nicht beraubte religiöse Gefühl wird sich immer dagegen auflehnen, an der Spitze einer fiktiven einheitlichen Religionsgemeinschaft als höchste Repräsentanten Männer zu dulden, die ihrer Gesinnung und Lebensführung nach nicht die geringste innere Gemeinschaft mit dem Bekenntnis haben, das sie zu vertreten so eifrig sich bemühen. Was folgt daraus: Ist gänzlich darauf zu verzichten, der deutschen Judenhett irgendwelche Organ ijationsformen zum Zwecke gemeinsamer Arbeit im Innern und gemeinsamer Vertretung nach außen zu schaffen? Wir möchten diese Frage keineswegs unbedingt bejahen - aber es gibt unseres Erachtens, logischer Weise nur einen Weg, der zum Ziele führen kann. Es müssen sich diejenigen Gemeinden, die grundsätzlich auf dem Boden der Tradition stehen und sogenannte Reformen verwerfen, zu einer öffentlich-rechtlich'enKörperschaft zusammenschließen, die dann gleichberechtigt neben einer gleichartigen Organisation der Gemeinden mit angemaßtem jus reformandi steht. Diese beiden Körperschaften wären alsdann sehr wohl in der Lage, einen auf alle religiöse Würde und Autorität verzichtenden Zweckverband zu bilden, dem auf sozialem Gebiete und in der Abwehr nach außen ein reiches Feld der Tätigkeit gesichert bliebe. Hoffen wir, daß die inzwischen wohl erfolgte Gründung des Bundes gesetzestreuer Gemeinden eine solche Entwicklung anbahnt. Die Srwegirng im Wwi. Die Rmsterimmer SsnfmUii iitbtx ,Misrachibot ewigen Wochen söMr, hat tu der für W Entwicklung der mtsrachiftischen Gedankenwelt wichtigsten und aufschlußreichsten Frage, der „Kulturfrage", keinen ganz einheitlichen Standpunkt eingenommen. Daß der „Misrachi" von 1920 sich mit der Umwandlung des Zionismus aus einem — scheinbar — politisch-wirtschaftlichen Zweckoerband in eine offen Farbe bekennende Volks erziehungs - Organisation abgefunden hat, wußte man. Die Zeiten sind dahin, in denen Hermann Stank wie 1911 im Namen des Misrachi noch erklären durfte: „Entweder die zionistische Organisation verzichtet auf jede Förderung einer unjüdischen, religions-wtdrtgen „Kultur" oder wir scheiden aus und constttuieren uns selbständig". Das war einmal. Zeit und Gewöhnung unter dem geistigen Einfluß der zionistischen Gedankenwelt haben das ihrige getan, um die mtsrachistischen Fübrer allmählich mit dem Bewußtsein zu erfüllen, vaß ihre Gruppe auch dem innersten Wesen nach eine „Fraktion", das heißt den Bestandteil eines größeren Ganzen bildet, innerhalb dessen alles sich Entwickelnde gleiches Lebensrecht besitzt, die Leugnung Gottes und seiner Thora, so gut wie das Bekenntnis zum Etnzig-Einen, die kritische Auflösung der vom jüdischen Märtyrerblut geweihten Kulturgüter des jüdischen Volkes wie ihre Behauptung und Wahrung. Das Gewiffen, das noch 1911 so männlich und wahr gegen die Mitverantwortung für die organisierte Verbreitung unjüdtscher Ideen sich austehnte, wird anno 1920 mit der Theorie beruhigt, daß man sich auf den Boden der Tatsachen stellen und auf diesem Boden durch gleichwertige Vertretung der eigenen Weltanschauung und Bekämpfung der gegnerischen allmählich zu obsiegen versuchen müsse. Seltsam, daß man 1911 noch nicht soweit fortgeschritten war, um sich krast dieses einfachen Gedankengangs mit der Kultur-Resolution des Kongresses abzufinden, nicht minder seltsam, daß auch noch vor zwei Jahren, die Propagandaredner und -Schrifsteller des deutschen Misrachi, die Herren Dr. Barth und Dr. Frankel, mit aller Entschiedenheit die Vorstellung bekämpften, als sei die zionistische Organisation mehr denn ein politisch-wirtschaftlicher Zweckverband — und daß man nun heute, ohne die Sinnesänderung selber recht zu merken, in Jubelfanfaren die Gründung einer modernen Universität auf Zions Bergen durch eben jenen angeblich , politisch-wirtschaftlichen Zweckverband begrüßt und Kleines Aeuilleion. punm-Vettachtungen. Bon Dr. Felix Kanter, Zwittau (Mähren). Die Vorschrift unserer Weisen "'11B2 >8182^ dik 2"n ist zur Genüge bekannt. Die Grenze iiiK s'2 JH' K^l iy »2118 712*? fön bietet eine gewisse Schwierigkeit, die man zu allen Zeiten zu erklären suchte. Die einfachste Erklärung dürfte jedoch die folgende sein. Der Zahlenwert fBn ms entspricht vollständig dem Zahlenwert '2*118 712, beide betragen 503. Der Sinn der talmudischen Vorschrift wäre demnach der: Man ist verpflichtet, am Purim soviel zu trinken, daß man den Zahlenwert ("'188':) beider Ausdrücke ('2118 712 und |8.i IHK) nicht erkennt. Man müßte demnach viel trinken, um diese kleine Addition nicht zustande zu bringen. Etwas komplizierter ist folgende Erklärung, die sich auf eine Bemerkung des 7B»^k zur n^'Jö stützt. Sein Gedankengang ist in Kürze wie folgt: Das Mahl, das der König Achaschwerosch veranstaltete und zu dem alle, auch die Juden, geladen waren, geschah auf Anraten des Haman, der auf diese Weife die Vernichtung von ^KIB»» bb's bezweckte, wie schon unsere Weisen bemerken: irnWBB 13.138» by i";i i2»nru .18 »jbb Aus diesem Grunde war es Haman darum zu tun gewesen, daß die Juden ejfen und auf diese Weise strafbar werden sollen. Strafbar aber ist man nur dann, wenn man eine,ii'2p bewußt und mit Absicht (1182) begehr. Deshalb heißt es auch 812 '’88>ni. D3iK j'K, es gab keinen Trinkzwangdenn was man im berauschtem Zustande begeht, ist noch lange nicht so strafbar wie das, was man im Besitze all seiner Sinne ausführt. Daher war das Trinken nun 812, d. h. "»ri8»B .12118 ,iv'2K, man sollte mehr effen und wenig trinken, um bet dem ganzen Mahle in zurechnungsfähigem Zustande zu bleiben. Das war die Politik und die Taktik Hamans. Mordechai hingegen verfolgte, die entgegengesetzte Taktik: Wenn ^kib»’ zu dem königlichen Festmahle geht, dann soll es wenigstens — trinken und überhaupt nichts effen. Haman plädierte daher mehr für das Effen und Mordechai mehr für'S Trinken. In Wahrheit entsprach es der Naturanlage weder des Haman noch deS Mordechai. Ein 'ii.i' trinkt nicht- Mordechai gehörte auch dem Synhedrion an und als solcher durste er überhaupt nicht trinken. Bon Haman aber wissen wir, daß er dem Trünke nicht abhold war. Denn selbst nach seiner ersten Niederlage geht er hin inBK 8p mriB»? „zu trinken mit der Königin Esther". Und wer weiß, wenn Haman dem Trünke nicht so ergeben gewesen, wenn er nicht gekommen märe „zu trinken mit der Königin Esther", ob nicht dann vielleicht eine andere Wendung eingetreien wäre. Faffen wir all' dies zusammen, dann ergibt eS sich: Die Gefahr brach für Israel heran, weil es gegessen und nicht getrunken hatte: die Rettung für Israel kam, weil Haman mehr auf das Trinken als auf das Effen Gewicht legte. Und weil die Gefahr vom Essen, die Rettung vom Trinken herrührte, deshalb wurden die Purimtage als ,iN8B»inriB»a '8' festgesetzt, wobei noch zu bemerken ist, daß nach Ansicht unserer Weissn |"2 K7K ,1.188» j'K. Wenn wir demnach am Purim trinken, so wissen wir eigentlich nicht, ob wir da dem Beispiele HamanS oder dem Rate Mordechais folgen. Nun, darum sollen wir eben nicht fragen und — trinken, soviel und solange, bis wir den Unterschied zwischen den Absichten Hamans, der, obgleich selbst ein Trinrer, gegen das Trinken war und den Mordechais, der, obgleich kein Trinker, für daS Trinken plädierte Jedenfalls soll man trinken und — nicht zu wenig. Durch eine andere Bemerkung des 7B»^K wird auch eine sehr schwierige Stelle in der n^»3B beseitigt, die gewiß schon Manchem ausgefallen sein dürste. Als nämlich Esther dem Könige die Gefahr schildert, die ihrem Volke durch Hamans Befehl droht (.131283 '2 "121 1'CtP.l1?), fragt b-t König erstaunt: „Wer ist es, der dies gewagt habe"? Nun war es doch der König selber, der Haman die Erlaubnis und die Bewilligung dazu erteilte (73'jn 2182 12 8wp2 bjmi); wie konnte es der König vergessen? Oder war es eS von ihm bloß Verstellungskunst? Aus der Megillah gewinnt man den Eindruck, daß der König nicht den Heuchler spielte, sondern ehrlich entrüstet war. Wie konnte er sich aber über das entrüstet zeigen, wozu er vorher seine Einwilligung gab? - Der 7B»^K verweist auf den Ausdruck B12K1, den Human bei seiner Unterredung mit dem König gebraucht. Diesen Ausdruck, meint er, wählte Haman mit Absicht. Denn Bi2K*? hat eine doppelte Bedeutung) mit K geschrieben, ist es soviel „wie sie zu vernichten", mit y bedeutet es „sie zu knechten, sie zu unterdrücken". Solcher Ausdrücke, die eine zweifache Bedeutung haben, gibt es wohl in jeder Sprache und dürfte es auch in der persisch-medtschen Sprache gegeben haben. Haman sprach also diplomatisch vorsichtig von 812K7, ohne sich darüber näher auszudrücken. Der König mochte unter D12K*? gleich 812P7, („sie zu knechten"), verstanden haben und dazu aab er Haman seine Erlaubnis. Als ihm aber Esther später das Miß-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.